Parlamentskorrespondenz Nr. 978 vom 12.12.2003

REGIERUNGSVORLAGE

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ÄNDERUNG DES ÜBEREINKOMMENS ZUR HARMONISIERUNG DER ZOLLVERFAHREN

Österreich ist seit 1974 Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren. Da sich das ursprüngliche Übereinkommen mit seinen 30 Anhängen international nicht durchsetzen konnte, hat es die Weltzollorganisation umfassend überarbeitet, die Zahl der Anhänge auf drei verringert und diese Änderungen auf ihrer Ratstagung im Juni 1999 in Form eines Protokolls beschlossen. Es soll in Kraft treten, sobald es von 40 der 62 Vertragsparteien des Übereinkommens von 1973 ratifiziert sein wird. Das Protokoll enthält Begriffsbestimmungen und Normen, die den Grundsätze einer modernen Verwaltung im Zollwesen Rechnung tragen. Dazu gehören transparente und zugleich rasche Verfahren, der Einsatz der EDV und effektive Kontrolltechniken

(339 d.B.). (Schluss)