Parlamentskorrespondenz Nr. 13 vom 13.01.2004

GIBT ES FÜR DEN DATENSCHUTZ ZU WENIG PERSONAL?

Zweckwidmung aller Verwaltungsstrafen für Sozialhilfe vertagt

Wien (PK) - Der Verfassungsausschuss setzte sich heute auch mit den Fragen der personellen Ausstattung der Datenschutzkommission auseinander sowie mit einer Initiative zu einem Bundesrahmengesetz für die Fischerei und einem Antrag zur Änderung des Verwaltungsstrafgesetzes, wonach alle eingehobenen Verwaltungsstrafen der Sozialhilfe zugute kommen sollen. Dabei wurde der SP-Antrag zur Fischerei einstimmig dem Unterausschuss zur Vorbehandlung eines Bundestierschutzgesetzes zugewiesen. Die anderen Anträge der Opposition wurden mit den Stimmen der Koalitionsparteien mehrheitlich vertagt. 

MEHR PERSONAL FÜR DEN DATENSCHUTZRAT UND DIE DATENSCHUTZKOMMISSION?

Brauchen der Datenschutzrat und die Datenschutzkommission mehr Personal? Mit dieser Frage setzte sich heute der Verfassungsausschuss des Nationalrats auseinander. Sowohl die Abgeordneten der SPÖ als auch diejenigen der Grünen bejahten diese Frage und beklagten allgemein, dass für die Kontrolle in vielen Bereichen zu wenig Personal vorhanden sei, was demokratiepolitisch und im Hinblick auf die Bürgerrechte problematisch sei. Die Abgeordneten der Koalitionsparteien wollten jedoch der Diskussion über den Bericht des Datenschutzrates 2002 nicht vorgreifen und beantragten deshalb die Vertagung der vorliegenden Anträge. Sie argumentierten auch, dass durch das E-Government-Gesetz neue Aufgaben auf die Datenschutzkommission zukommen und man auch hier erst den zusätzlichen Bedarf an Personal abschätzen müsse.

Grundlage für die Diskussion bildeten ein Initiativantrag (128/A) und ein Entschließungsantrag (71/A[E]) der SPÖ, in denen sich die SPÖ-Abgeordneten gegen die ihrer Ansicht nach "skandalöse personelle Unterausstattung" des Büros der Datenschutzkommission und damit auch des Büros des Datenschutzrates wenden. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass die Betroffenen aufgrund des akuten Personalmangels ihre Aufgaben teilweise vernachlässigen müssen, und fordern den Bundeskanzler auf, umgehend für eine Aufstockung des Personals für jene Geschäftsstellen im Bundeskanzleramt, die mit Aufgaben des Datenschutzes betraut sind, zu sorgen, damit eine Aufgabenwahrnehmung in gesetzeskonformer Art und Weise, aber auch in hochwertiger Qualität möglich ist. Der Bundeskanzler soll sich dabei am Personalstand vergleichbarer Einrichtungen in anderen EU- Staaten orientieren.

Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) wies auf die enorme Ausweitung im Bereich der Kommunikationstechnologien und der Datenbanken hin und unterstrich in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit eines verbesserten und effizienten Schutzes vor Missbrauch. Das Datenschutzgesetz könne jedoch wegen der mangelnden personellen Ausstattung nicht umgesetzt werden und werde damit zu totem Recht, argumentierte sie.

Unterstützt wurden die vorliegenden Anträge von den Grünen. Abgeordnete Eva Glawischnig (G) kritisierte insbesondere, dass auch im internationalen Vergleich in Österreich zu wenig Personal für Kontrolltätigkeiten zur Verfügung stünden.

Demgegenüber stellte Abgeordneter Roderich Regler (V) fest, dass sich die Angaben in den Anträgen auf den Bericht 2001 beziehen und sich seither die Situation gebessert habe. Er wolle daher die beiden Anträge gemeinsam mit dem Bericht der Datenschutzkommission 2002 diskutieren, der demnächst dem Parlament zugeleitet werde. Dem schloss sich Abgeordneter Herbert Scheibner (F) an und machte auf die neuen Aufgaben für die Datenschutzkommission durch das E-Government-Gesetz aufmerksam. Hier könnte sich ein zusätzlicher Personalbedarf ergeben, weshalb man auch die Beschlussfassung dieses Gesetzes abwarten sollte, meinte Scheibner. Er gab jedoch der Opposition grundsätzlich Recht, dass man bei Personaleinsparungen nicht in Form der Rasenmähertechnik vorgehen sollte, sondern bedarfsorientiert, wenn auch restriktiv. Daher habe man auch die Planposten in der Volksanwaltschaft erhöht. Scheibner versicherte, man wolle die Diskussion keineswegs auf die lange Bank schieben.

Wie Abgeordnete Eva Glawischnig kritisierte auch Abgeordneter Johann Maier (S) die Praxis der Vertagungen und betonte aus seiner Sicht, dass es in den vorliegenden Anträgen durchaus um die Situation 2003 gehe. Außerdem stelle der Personalmangel im Datenschutzbereich keinen Einzelfall dar. Vielmehr habe er den Eindruck, dass der Kontrollbereich bewusst ausgehöhlt werde, was man zum Beispiel gut bei der Kontrolle im Rahmen des Arzneimittelgesetzes sowie des Medizinprodukte-Gesetzes nachvollziehen könne. Außerdem wisse man aus Untersuchungen, dass im Vergleich zu anderen Staaten in Österreich nur ein Drittel des dortigen Personalstandes zur Kontrolle eingesetzt werde.

SP-ANTRAG ZU BUNDESRAHMENGESETZ FÜR DIE FISCHEREI WIRD UNTERAUSSCHUSS FÜR EIN BUNDESTIERSCHUTZGESETZ ZUGEWIESEN

Dem zum Thema Tierschutz eingerichteten Unterausschuss des Verfassungsausschusses wurde einstimmig ein Entschließungsantrag der SPÖ zugewiesen, in dem sich die Abgeordneten für die Ausarbeitung eines Bundesrahmengesetzes für die Fischerei durch Landwirtschaftsminister Josef Pröll aussprechen (184/A[E]).

Abgeordneter Stefan Prähauser (S) hatte diesen Zuweisungsantrag eingebracht, da die Materie viele Tierschutzbestimmungen enthalte. Es gehe in erster Linie darum, so der S-Abgeordnete, Tierschutzinteressen mit Wirtschafts-, Freizeit- und Privatinteressen in Einklang zu bringen. Wenn Fauna und Flora nicht entsprechend geschützt würden, würde dies auch der Wirtschaft enorm schaden, sagte er. In dieser Argumentation wurde er auch von Abgeordneten Herbert Scheibner (F) unterstützt, da dadurch auch dem Ausschuss 5 des Verfassungskonvents Gelegenheit gegeben werde, darüber ausreichend zu diskutieren. Scheibner sprach dabei die Idee einer einheitlichen Landesgesetzgebung etwa durch einen Generallandtag an.

Die AntragstellerInnen wollen die derzeit ihrer Ansicht nach durch neun Landesgesetze völlig zersplitterte Rechtslage vereinheitlichen und den Verwaltungsaufwand durch österreichweite Bestimmungen für die Fischereiberechtigungen und die Fischereiprüfungen reduzieren. Weiters setzen sie sich für österreichweite Regelungen zur Schonung der Tiere ein und schlagen einen Verzicht auf lebende Köderfische, den Einsatz von Schonhaken und ein Verbot von Wettfischveranstaltungen vor.

Angesichts der ernsthaften Gefahr, die nach Meinung der SPÖ vom explosionsartigen Anstieg der Kormoranbestände für die heimischen Fischbestände ausgeht, werden von den Abgeordneten darüber hinaus effiziente Vergrämungsmaßnahmen für diese Tiere verlangt. Schließlich fordert die SPÖ Regelungen zugunsten der wenigen verbliebenen Berufsfischer in Österreich sowie die Einrichtung eines Fischereibeirates zur Beratung des Bundesministers.

VORERST KEINE AUSWEITUNG DER ZWECKWIDMUNG VON VERWALTUNGSSTRAFEN FÜR DIE SOZIALHILFE

Schließlich befasste sich der Verfassungsausschuss mit einem Antrag der SPÖ (248/A) der darauf abzielt, dass künftig alle aufgrund des Verwaltungsstrafgesetzes eingehobenen Strafgelder für Zwecke der Sozialhilfe zu verwenden sind. Zwar besteht bereits derzeit grundsätzlich eine solche Zweckwidmung, davon ausgenommen sind aber Strafgelder, die in Vollzug von Bundesgesetzen durch eine Bundespolizeibehörde eingehoben werden. Diese Mittel, rund 14 Mill. € jährlich, fließen dem Bund und damit der Polizeibehörde zu, kritisieren die AntragstellerInnen. Auch dieser Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt.

Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) argumentierte, dass es sich dabei um eine Mittelverschiebung zwischen Bund und Ländern handle und dies daher eine Frage der derzeit laufenden Finanzausgleichsverhandlungen darstelle. Ihr Klubkollege Roderich Regler (V) zeigte zwar Verständnis für das vorliegende Anliegen, meinte aber, dass man aus dem Finanzausgleich nicht einen Stein herausbrechen dürfe. Vielmehr müsse man das Gesamte sehen. Dem schloss sich Abgeordneter Herbert Scheibner (F) an und wies darauf hin, dass auch bei der Einhebung von Verwaltungsstrafen dem Bund Kosten entstünden, die man gegebenenfalls berücksichtigen müsse. Die Vertagung beurteilt er daher als sachgerecht.

Naturgemäß anders sah dies die SPÖ. Abgeordnete Gisela Wurm (S) bezeichnete es angesichts der steigenden Anzahl von SozialhilfeempfängerInnen als eine höchst notwendige soziale Maßnahme, den Städten und Gemeinden diese Gelder zur Verfügung zu stellen. Das Anliegen sei nicht neu, denn schon in der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode habe man einen entsprechenden Antrag eingebracht. Die Regierung hätte genügend Zeit gehabt, darüber nachzudenken, stellte Wurm fest. (Schluss)