Parlamentskorrespondenz Nr. 18 vom 14.01.2004

NEUER VERLAUF DER STAATSGRENZE ZU DEUTSCHLAND, TSCHECHIEN UND UNGARN

Grenzkorrekturen vom Innenausschuss einstimmig genehmigt

Wien (PK) - Der Verlauf der österreichischen Staatsgrenze zu Deutschland, der Tschechischen Republik und Ungarn wird leicht adaptiert. Der Innenausschuss des Nationalrats stimmte heute einhellig entsprechenden Gesetzesvorlagen und Staatsverträgen zu. Grund für die Grenzkorrekturen sind in erster Linie teils künstliche, teils natürliche Veränderungen von Fluss- und Bachläufen, die zur Folge haben, dass die Staatsgrenze derzeit in mehreren Fällen außerhalb der Bachbette verläuft bzw. diese mehrmals schneidet und so nicht mehr klar erkennbar ist. Darüber hinaus betreffen die Vorlagen zeitgemäße und aktuelle Grenzdokumentationen.

Folgende Gesetzesvorlagen und Staatsverträge wurden vom Innenausschuss - jeweils einstimmig - genehmigt:

Bundesverfassungsgesetz über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze zwischen Österreich und Deutschland im Grenzabschnitt "Salzach" und in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnittes "Innwinkel" (5 d.B.). Inhalt des Vertrages ist zum einen die aufgrund baulicher Maßnahmen notwendig gewordene Abänderung des Verlaufs der Staatsgrenze im Bereich des Haibaches im Grenzabschnitt "Innwinkel", zum anderen soll ein neues, den heutigen Anforderungen entsprechendes Grenzurkundenwerk für einen Teil der österreichisch-deutschen Grenze in Kraft gesetzt werden. Für das Wirksamwerden des Vertrags sind in Österreich auch Verfassungsgesetze der betroffenen Bundesländer erforderlich.

Zwei bilaterale Abkommen mit der Tschechischen Republik (91 d.B., 118 d.B.), die den Grenzverlauf zwischen den beiden Vertragspartnern neu regeln. In den Abkommen werden in zehn Fällen ein neuer Verlauf der Staatsgrenze festgeschrieben und die entsprechenden Flächenausgleiche vorgenommen. Das zweite Abkommen regelt eine zeitgemäße und aktuelle Grenzdokumentation.

Bundesverfassungsgesetz über Änderungen des Verlaufs der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik (6 d.B.). Für das Wirksamwerden des Vertrages, der den Verlauf der Staatsgrenze in Teilen der Sektionen II, III, IV, VI und X der österreichisch-tschechischen Staatsgrenze neu festlegt, sind in Österreich auch Verfassungsgesetze der betroffenen Bundesländer erforderlich.

Vertrag zwischen Österreich und Ungarn, mit dem die Staatsgrenze wieder in die Mitte der Flüsse Pinka und Strem gelegt wird, wie dies der Grenzvertrag von 1964 vorsieht (44. d.B.). Laut Erläuterungen zum Staatsvertrag wurde der neue Grenzverlauf so vereinbart, dass die Gesamtflächenausmaße der von beiden Staatsgebieten abgetrennten Gebietsteile vollständig ausgeglichen werden.

Bundesverfassungsgesetz über Änderungen des Verlaufs der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn (7 d.B.). Auch hier sind übereinstimmende Verfassungsgesetze des Bundes und der betroffenen Bundesländer Voraussetzung für das Wirksamwerden des zwischen beiden Staaten abgeschlossenen Vertrags.

ABKOMMEN MIT DEUTSCHLAND BESEITIGT BÜROKRATISCHE HÜRDEN FÜR SCHÜTZEN

Mit V-F-S-Mehrheit genehmigte der Innenausschuss ein Abkommen zwischen Österreich und Deutschland, das Mitgliedern traditioneller Schützenvereinigungen und Sportschützen die Teilnahme an gegenseitigen Treffen von Schützen beider Länder künftig erleichtert und unnötige bürokratische Hürden beseitigt. Konkret sieht das Abkommen die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition durch Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen und Sportschützen vor. Damit entfällt für die Betroffenen die seit In-Kraft-Treten des Waffengesetzes 1996 bestehende Verpflichtung, einen Europäischen Feuerwaffenpass mitzuführen und vorab eine Einwilligung der Behörde des Ziellandes einzuholen.

Während die Abgeordneten Astrid Stadler (V) und Otto Pendl (S) das Abkommen als Beitrag zur Brauchtumspflege würdigten - Stadler wünschte ein ebensolches Abkommen mit Italien - , kritisierte Abgeordnete Terezija Stoisits (G) mangelnde Sicherheitsvorschriften und "militaristische" Formulierungen. 

INTERNATIONALES ZENTRUM FÜR MIGRATIONSPOLITIK SOLL WEITERBESTEHEN

Schließlich stimmten die Abgeordneten einhellig insgesamt vier Verträgen mit der Schweiz bzw. mit Ungarn in Bezug auf das in Wien ansässige Internationale Zentrum für Migrationspolitikentwicklung ("International Center for Migration Policy Development" - ICMPD) zu.

Vor 10 Jahren schloss die Republik Österreich mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft einen Vertrag über die Schaffung dieses Instituts ab. Es soll sowohl die aktuellen wie die potentiellen Migrationsströme in die europäischen Aufnahmeländer untersuchen, die Situation in den wichtigsten Herkunftsländern der Migranten verfolgen und prüfen sowie Möglichkeiten zur besseren Erkennung und Kontrolle der Wanderungsbewegungen ausloten. Mit einer Ratifzierung dieses Vertrags (219 d.B.) und einer Vertragsänderung, mit der die Befristung des Vertrags von 1993 aufgehoben wird (220 d.B.), soll nunmehr sichergestellt werden, dass Wien als Hauptsitz des ICMPD erhalten bleibt.

Eine Verlängerung des ursprünglichen Vertrages ist auch Gegenstand einer trilateralen Übereinkunft zwischen Österreich, der Schweiz und Ungarn (221. d.B.), zumal Ungarn 1996 dem Vertrag zur Gründung des ICMPD beigetreten ist (222 d.B.).

Der Erfolg des Instituts ist nicht zuletzt dadurch dokumentiert, dass inzwischen auch Slowenien, Tschechien und Schweden dem ICMPD beigetreten sind und Kroatien, Polen, Portugal und die Slowakei einen Beitritt vorbereiten. Außerdem hat das ICMPD mit weiteren 20 Staaten und internationalen Organisationen Kooperationsverträge und arbeitet eng mit der EU-Kommission zusammen.

SP-INITIATIVEN BEZÜGLICH MELDERECHT, ZOLLWACHE UND SICHERHEITSBERICHT EINSTIMMIG VERTAGT

Vertagt wurden hingegen zwei Anträge der SPÖ zum Thema Melderecht. Zum einen forderte Abgeordneter Johann Maier die Rücknahme von zwei Verordnungen des Innenministers, die u.a. vorsehen, dass kostenpflichtige Abfragen aus dem Zentralen Melderegister durch Werbemaßnahmen gefördert werden sollen, um für das Ministerium Einnahmen zu lukrieren. Es sei dies ein "Datenhandel", der Tür und Tor für rechtswidrige Praktiken öffne, lautete die Kritik der Sozialdemokraten.

Der zweite vom Vertagungsbeschluss betroffene SP-Antrag fordert für Abfragen aus dem Melderegister das Vorliegen eines rechtlichen Interesses als unverzichtbare Voraussetzung.

Ebenfalls vertagt wurde ein Antrag der SPÖ zur geplanten Übertragung der Zollwache in das Innenministerium. Die Sozialdemokraten treten darin dafür ein, dass kein Bediensteter der Zollwache gegen seinen Willen den Status des Exekutivbeamten verliert und die im Finanzministerium verbleibenden Mitarbeiter der Zollwache, die im wesentlichen gleichwertige Tätigkeiten wie bisher verrichten, keine Gehaltskürzungen erfahren.

Vertagt wurde letztlich auch ein Antrag der Sozialdemokraten betreffend Verbesserungen beim Sicherheitsbericht. Nach den Vorstellungen der SPÖ sollte der Sicherheitsbericht und die Kriminalitätsstatistik in Zukunft in einer einheitlichen Art und Weise ausgeführt werden, die die Vergleichbarkeit mit vorangegangenen und nachfolgenden Jahren zulässt. (Schluss Innenausschuss)