Parlamentskorrespondenz Nr. 19 vom 14.01.2004

RECHNUNGSHOFAUSSCHUSS: ARBEITSLEIHVERTRÄGE IN DEN MINISTERBÜROS

Opposition fordert transparente Lösung für Kabinettsmitarbeiter

Wien (PK) - Der Wahrnehmungsbericht über Teilgebiete der Gebarung des Bundes war ein weiterer Punkt der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Rechnungshofausschusses. Im konkreten befassten sich die Abgeordneten mit den Prüfungsergebnissen hinsichtlich der Ministerbüros und der Staatssekretäre sowie in der Folge mit der Bundesimmobiliengesellschaft.

"UNECHTE" LEIHARBEITSVERTRÄGE HABEN ZUGENOMMEN

Im Überprüfungszeitraum 4. Februar 2000 bis 31. Dezember 2001 war knapp die Hälfte der Mitarbeiter in den Büros auf der Basis von Arbeitsleihverträgen beschäftigt. Zum Stichtag 31. Dezember 2001 waren zwischen sechs und 19 Mitarbeiter in den einzelnen Ministerbüros beschäftigt. Das Niveau der Bezüge dieser MitarbeiterInnen lag deutlich höher als das der öffentlich Bediensteten und war in einigen Fällen rund doppelt so hoch wie der Bezug eines vergleichbaren Vertragsbediensteten.

Etwa 80 % der Arbeitsleihverträge müssen als "unechte" Arbeitsleihe bezeichnet werden, meinen die Autoren des Berichts. Eine solche lag dann vor, wenn die Mitarbeiter kein Dienstverhältnis mit dem Bund, sondern mit einem Verleiher eingingen, der sie dann dem jeweiligen Ressort mit Überlassungsvertrag zur Verfügung stellte. Nach Ansicht des Rechnungshofs wäre eine Anstellung mit einem Dienst- bzw. Sondervertrag möglich und für den Bund billiger gewesen. Die "unechte" Arbeitsleihe brachte die Betroffenen oftmals auf ein Gehaltsniveau, das sie im öffentlichen Dienst sonst nie erreicht hätten.

Die Abrechnung dieser Verträge verursachte oft einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand, konstatierte der Rechnungshof. Im BMSG und im BMVIT wurden mittlerweile fast alle Arbeitsleihverträge aufgrund der Empfehlungen des Rechnungshofes in Sonderverträge umgewandelt; sie sind auf die Dauer der Tätigkeit befristet und enthalten einen All-inclusive-Bezug, mit dem auch alle Überstunden abgegolten werden.

Kritisch beurteilte der Rechnungshof auch, dass noch immer keine schriftlichen Anforderungsprofile für die Tätigkeit in den Ministerbüros festgelegt wurden, denn eine sachliche Begründung für höhere Leiharbeitsentgelte sollte gegeben und nachzuvollziehen sein. Außerdem gebe es deutliche Unterschiede hinsichtlich der erbrachten Überstunden in den einzelnen Büros.

DIE SITUATION IM BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT

Im Konkreten ging es dann um den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, wo 21 Personen beschäftigt waren (16 im Kabinett von Bundesminister Bartenstein und 9 im Büro der Staatssekretärin Rossmann), wobei 14 Mitarbeiter auf der Basis von Arbeitsleihen tätig waren. Auch in diesem Fall wurde die Empfehlung ausgesprochen, dass der Abschluss "unechter" Arbeitsleihverträge unterbleiben sollte und dass schriftliche Anforderungsprofile, in denen die für diese Tätigkeit verlangten besonderen Qualifikationen festgelegt werden, zu erstellen sind. Nicht zufrieden stellend sei weiters, dass manche Mitarbeiter mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut werden. Außerdem sollte die Dokumentation von Personalangelegenheiten verbessert werden.

Nach einer Fragenrunde ging Bundesminister Martin Bartenstein auf die angesprochenen Themen ein. Die Redner der Opposition räumten ein, dass in den Ministerbüros sicher topqualifizierte Leute arbeiten, die auch angemessen bezahlt werden sollen, bemängelten aber die intransparente Abwicklung und das Fehlen von Anforderungsprofilen.

Grundsätzlich war Bartenstein der Auffassung, dass man die Gehälter in Relation zur Bezahlung von Spitzenkräften in der Privatwirtschaft sehen sollte und er halte z.B. einen Bezug von rund 6.000 Euro für einen Kabinettschef für durchaus gerechtfertigt. Was die Arbeitsleihverträge angeht, so wäre ihm auch eine andere Lösung lieber, aber bisher war es nicht möglich, Sonderverträge abzuschließen. Man solle auch bedenken, dass die Mitarbeiter eines Kabinetts oft eine Sechstagewoche und einen 12-stündigen Arbeitstag haben und zudem ständig verfügbar sein müssen. Man habe mittlerweile die Empfehlung des Rechnungshofs aufgegriffen, führte er weiter aus, und Anforderungsprofile für die Tätigkeit im Ministerbüro erstellt.

Hinsichtlich der Zusammensetzung des Mitarbeiterstabs lege er Wert darauf, dass es einen Mix gebe, und zwar sowohl erfahrene Beamte aus dem Haus als auch junge Leute aus der Privatwirtschaft. Manchmal komme es auch zu Doppelfunktionen, was seiner Meinung nach jedoch zweckmäßig, sparsam und vernünftig sei. Was die kritisierte Reisekostenabrechnung betrifft, so wies der Minister darauf hin, dass der Rechnungshof die Anwendung der Reisegebührenvorschrift als zweckmäßig und beispielhaft für andere Ressorts eingestuft habe. Hinsichtlich der Überstunden sei bei den Referenten nun eine Pauschalierung vorgesehen. Dem Abgeordneten Gassner teilte er noch detailliert mit, aus welchen Institutionen die Mitarbeiter mit Leihverträgen kommen.

Der Rechnungshof sei sich darüber im klaren, meinte Präsident Franz Fiedler, dass in einem Ministerbüro besonders viel Arbeit anfalle, die Mitarbeiter in quantitativer und qualitativer Hinsicht sehr gefordert sind und es sich in der Regel um hoch qualifizierte Personen handle. Man sei auch nicht so weltfremd, zu glauben, dass diese Mitarbeiter nicht gut bezahlt werden müssen. Der Kritikpunkt sei jedoch, dass dies auch in entsprechenden Anforderungsprofilen deutlich zum Ausdruck kommen sollte, betonte Fiedler. Der springende Punkt sei seiner Meinung nach, dass die Höhe der Bezüge in einem adäquaten Verhältnis zur geleisteten Arbeit stehen müsse. An den Doppelfunktionen habe man nur dann Kritik geübt, wenn es sich um Leitungspositionen handelt, da es in diesen Fälle eine Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter gibt.

Der Rechnungshof vertrete die Auffassung, dass "unechte" Leiharbeitsverhältnisse, die in den letzten Jahr zugenommen haben, nicht notwendig seien. Er kam in diesem Zusammenhang auf einen "besonders krassen Fall" zu sprechen, wo eine Mitarbeiterin bereits im Ministerium tätig war, dann karenziert wurde und daraufhin wieder mittels eines Leihvertrages - und mit einem deutlich höhereren Bezug - ins Ressort zurückgekehrt ist. Dem Abgeordneten Gassner teilte er mit, dass die Bezüge zum überwiegenden Teil den Mitarbeitern zugute kommen und nur sehr geringe bzw. auch keine Verwaltungskosten von den Leiharbeitsfirmen verrechnet werden.

Abschließend resümierte Fiedler, dass die bestehenden Regelungen nicht passen und der Zustand derzeit unbefriedigend sei. Gemeinsam sollte eine einheitliche und saubere Lösung erarbeitet werden, sonst stünde man in einiger Zeit wieder vor demselben Problem. (Fortsetzung)