Parlamentskorrespondenz Nr. 22 vom 14.01.2004

RECHNUNGSHOFAUSSCHUSS ZUM BERICHT ÜBER DAS MINISTERBÜRO FORSTINGER

Abgeordnete uneinig über die Ladung von Ministerin a.D. Forstinger

Wien (PK) - Der letzte Diskussionspunkt in der Sitzung des Rechnungshofausschusses betraf die Überprüfung des Ministerbüros im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie in der Zeit vom 4. Februar 2000 bis 31. Dezember 2001 (III-51 d.B.).

Die Beanstandungen des Rechnungshofes betrafen unter anderem Dienstverträge, die auf unbefristete Dauer abgeschlossen wurden, und Arbeitsleihverträge, insbesondere so genannte unechte Leihverträge, für die zu hohe Verwaltungskosten vom Verleiher in Rechnung gestellt wurden. Weiters haben die Prüfer die Zahlung überhöhter Leiharbeitsentgelte bemängelt, ohne dass entsprechende Anforderungsprofile vorgelegen sind, sowie fehlende Unterlagen über allfällige Entgelte aus Nebentätigkeiten wie Aufsichtsratsfunktionen. Besonders kritisiert wurde die nicht gesetzeskonforme Vergabe von zwölf Beratungsaufträgen an zwei Salzburger Unternehmen durch den Kabinettchef von Ministerin Forstinger über insgesamt 1,9 Mill. Euro, wobei es auch zu überhöhten Abrechnungen gekommen ist. Diese Vorgänge wurden von der inneren Revision des Ministeriums überprüft, deren Bericht im Juli 2002 der Staatsanwaltschaft übergeben wurde. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Als Auskunftspersonen im Ausschuss waren der Generalsekretär des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie Friedrich Rödler sowie der Leiter der Innenrevision Alfred Snour geladen. Abgeordnete der Opposition, Günther Kräuter (S) und Ausschussvorsitzender Werner Kogler (G) bedauerten, dass es aufgrund des Widerstandes der Regierungsfraktionen nicht gelungen war, die ehemalige Bundesministerin Monika Forstinger, auf deren Amtszeit sich der vorliegende Prüfbericht bezieht, sowie deren Kabinettschef Miko zu laden. Es sei ihnen "schleierhaft", so die beiden Parlamentarier, wie der anwesende Staatssekretär Helmut Kukacka die "serienweise unüberbietbaren Verfehlungen der ehemaligen Ressortchefin" vertreten könne.

 

OPPOSITION WILL LADUNG VON BUNDESMINISTERIN FORSTINGER

REGIERUNGSFRAKTIONEN: EMPFEHLUNGEN DES RECHNUNGSHOFES SIND UMGESETZT

Kukacka betonte daraufhin, er vertrete Bundesminister Hubert Gorbach und das Ressort, nicht aber die ehemalige Bundesministerin Forstinger. Er habe mit all den Vorkommnissen nicht das Geringste zu tun und werde diese auch nicht verantworten. Seine und des Ministers Aufgabe sei es gewesen, die Unzukömmlichkeiten abzustellen und Konsequenzen daraus zu ziehen. Dies habe man getan, und allen vom Rechnungshof beanstandeten Praktiken ein Ende gesetzt.

An diese Feststellung des Staatssekretärs knüpfte sich eine lebhafte Diskussion. Abgeordneter Kogler (G) hielt fest, es gehe nicht an, dass ein Vertreter der Bundesregierung nicht Stellung nimmt. Er respektiere durchaus, dass die meisten Dinge abgestellt worden sind. Dies habe jedoch nichts mit der politischen Verantwortung zu tun, die sich in kaum einem anderen Fall so konkret wie in diesem stelle. Es sei die Aufgabe und das Recht des Parlaments, diese politische Verantwortung zu untersuchen und nachzufragen. Auch Abgeordneter Kräuter (S) unterstrich, dass eine parlamentarische Kontrolle keineswegs so aussehen könne und dürfe und stellte den Antrag, Bundesministerin Forstinger sowie ihren damaligen Kabinettschef Miko zu laden. Nur die beiden könnten die zahlreichen Fragen beantworten. Außerdem, so Kräuter, hätten sich die Zustände in den Ministerien nicht gebessert, es sei sogar hinsichtlich der Leihverträge schlimmer geworden.

Die Abgeordneten der Regierungsparteien lehnten den Antrag ab, mit der Begründung, dass den Empfehlungen des Rechnungshofes Rechnung getragen worden sei. Abgeordneter Roderich Regler (V) wies auch darauf hin, dass derzeit die Staatsanwaltschaft prüfe und man dieses unabhängige Verfahren abwarten sollte. Abgeordneter Detlev Neudeck (F) zeigte zwar Verständnis für die Aufregung der Opposition und wertete die Kritik des Rechnungshofes als durchaus gerechtfertigt, nachdem jedoch die Fehler repariert worden seien, sollte man seiner Meinung nach mit der "Skandalisierung" aufhören.

In einer Reaktion darauf zeigte Abgeordneter Kogler (G) kein Verständnis dafür, dass man der Ministerin "die Mauer mache", obwohl nur sie verantwortlich sei. Man könne nicht nur vom gegenwärtigen Zeitpunkt reden, sondern die Abgeordneten müssten auch danach fragen, wie es um eine Republik bestellt sei, wenn es bei einem verantwortlichen Organ im engsten Umgebungsbereich zu derartigen Missständen und Ungereimtheiten kommt. Der Hinweis auf die Prüfung durch die Staatsanwaltschaft dürfe nicht dazu führen, die politische Verantwortung zu vergessen. Auch Abgeordnete Christine Lapp (S) bestand darauf, genau zwischen politischer und parlamentarischer Behandlung einerseits und gerichtlicher Untersuchung andererseits zu unterscheiden.

Abgeordneter Kogler unterstützte deshalb auch den Antrag der SPÖ auf Ladung von Ministerin Forstinger und Kabinettschef Miko, der jedoch nach einer kurzen Besprechung der Fraktionsvorsitzenden von Abgeordnetem Kräuter (S) wieder zurückgezogen wurde, damit sich die Fraktionen in den nächsten Wochen über die weitere Vorgangsweise verständigen können. Der Tagesordnungspunkt wurde demnach auch einstimmig vertagt.

ABGEORDNETE STELLEN ZAHLREICHE FRAGEN - OPPOSITION UND REGIERUNGSFRAKTIONEN BEWERTEN AUSKUNFT UNTERSCHIEDLICH

Konkret hatten die Abgeordneten zahlreiche Fragen an den Staatssekretär gestellt. Diese bezogen sich unter anderem auf die Arbeitsleihverträge, insbesondere auf die unechten, auf die Bezüge der MitarbeiterInnen in den Ministerbüros, auf die Fonds und politischen Parteien, mit denen die Leihverträge abgeschlossen wurden (Abgeordneter Gerhard Reheis, S), sowie auf die Organisation der Innenrevision zum gegenwärtigen Zeitpunkt, auf die Auftragsvergabe und die aktuelle Anzahl der Beschäftigten in den Büros des Staatssekretärs und des Ministers (Abgeordnete Christine Lapp, ebenfalls S). Weitere detaillierte Fragen zu den bestehenden Arbeitsleihverträgen und Kosten wurden von Abgeordnetem Stefan Prähauser (S) gestellt, Abgeordneter Günther Kräuter (S) sprach die Tätigkeit des Kabinettschefs des Vizekanzlers und dessen etwaige damit unvereinbare Nebentätigkeiten an.

Abgeordnete Magda Bleckmann (F) fragte, ob es derzeit immer noch Mehrfachverwendungen und unechte Arbeitsleihverträge gebe, Abgeordneter Roderich Reger (V) erkundigte sich nach dem nunmehrigen Gehaltsschema der MitarbeiterInnen in den Ministerbüros und nach der Handhabung der Auftragsvergabe.

Aufklärung über grundsätzliche Fragen verlangte der Vorsitzende des Ausschusses Werner Kogler (G), der wissen wollte, wie es dazu habe kommen können, dass die meisten der damals abgeschlossenen Verträge einer rechtlichen Prüfung nicht standhielten, dass es zu einer derart hohen Zahl von unechten Leihverträgen kommen konnte, was einer klassischen Umgehung gleichkomme, und dass die Arbeitsverträge erst Monate später zustande gekommen seien. Einen besonderen Fall von Lobbyismus ortete Kogler in einem Fall, wo ein Mitarbeiter im Ministerium für einige Monate gearbeitet hat und dann wieder verschwunden ist, ohne dass dafür eine Begründung angeben wurde.

Staatssekretär Helmut Kukacka betonte abermals, dass er es als seine und des Ministers Aufgabe sehe, die Rechnungshofkritik umzusetzen und sich strikt an die Vorgaben zu halten. Dies sei geschehen, sagte der Staatssekretär, wobei Generalsekretär Rödler die gesetzten Maßnahmen dann näher ausführte.

Rödler bestätigte die Sachverhaltsdarstellung des Rechnungshofes und fügte hinzu, dass er bei seinem Amtsantritt als Generalsekretär jahrzehntelange Traditionen vorgefunden habe, die einer Prüfung durch den Rechnungshof nicht standgehalten hätten. Er sei daher daran gegangen, diese Praxis abzustellen. So sei die Auszahlung der Präsidialzulagen umgehend und ersatzlos gestrichen worden. Es gebe auch keine Mehrfachverwendungen mehr. Mit Ende September 2001 sei mit Bundesministerin Forstinger eine Vereinbarung getroffen worden, nach der die unechten Arbeitsleihverträge stufenweise in Beschäftigungsverhältnisse übergeführt worden seien, die dem Standpunkt des Rechnungshofes entsprechen. Für die MitarbeiterInnen in den Büros des Bundesministers und des Staatssekretärs habe man eine Gehaltspyramide auf der Grundlage von Sonderverträgen ausgearbeitet. Diese Sonderverträge seien selbstverständlich befristet und "all inclusive".

Zur Innenrevision bemerkte Rödler, dass sich diese bei seinem Amtsantritt in einem "suboptimalen" Zustand befunden habe, weshalb sie in der Zwischenzeit personell gestärkt und organisatorisch in die Nähe des Ressortchefs gerückt worden sei. Er fügte hinzu, dass jedoch der damalige Leiter der Innenrevision Kabinettschef Miko auf Fehler bei der Auftragsvergabe aufmerksam gemacht habe, dieser habe aber die Revision umgangen.

Rödler bestätigte, dass momentan keine externe Unternehmensberatung herangezogen werde, da die gegenwärtigen Aufgaben vom Personalstand des Ressorts bewältigt werden könnten. Staatssekretär Kukacka ergänzte, derzeit laufe ein juristischer und betriebswirtschaftlicher Beratungsauftrag im Zusammenhang mit der ÖBB-Reform, dieser sei aber streng geprüft worden. Hinsichtlich des Kabinettschefs von Vizekanzler Gorbach habe keine Unvereinbarkeit festgestellt werden können, in dessen Firmen scheine er nicht mehr als Geschäftsführer auf.

Am Ende der Ausschussberatungen wurden die Rechnungshofberichte III-66 d.B. und III-67 d.B. einstimmig vertagt. (Schluss)