Parlamentskorrespondenz Nr. 33 vom 20.01.2004

EINSTIMMIG FÜR NEUE REGELUNGEN BEI UNTERBRINGUNG IN HEIMEN

Justizausschuss: Heimvertrags- und Heimaufenthaltsgesetz plenumsreif

Wien (PK) - Die Unterbringung und die Situation pflege- und einer besonderen Betreuung bedürftiger Menschen standen im Mittelpunkt des ersten Teils der Sitzung des Justizausschuss am Dienstag Nachmittag. Drei Gesetzesinitiativen wurden dabei unter einem verhandelt: Das Heimvertragsgesetz verpflichtet die Träger von Alten- und Pflegeheimen, Interessenten an Heimplätzen auf deren Verlangen vorweg die wesentlichen Informationen über ihr Leistungsspektrum zu geben, darüber hinaus werden für den zivilrechtlichen Heimvertrag zwingende Inhalte vorgeschrieben. Mit dem Heimaufenthaltsgesetz werden die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschränkung der persönlichen Freiheit von Menschen in Alten- und Pflegeheimen gesetzlich geregelt. Ziel eines von der SPÖ eingebrachten Initiativantrags zu einem Bundes-Heimvertragsgesetz ist es u.a., die Interessen und Bedürfnisse der HeimbewohnerInnen zu schützen, ihre Selbständigkeit und Selbstverantwortung zu fördern und den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte zu garantieren.

Die beiden Gesetzesvorlagen wurden einstimmig angenommen; der Antrag der Sozialdemokraten fand nicht die erforderliche Mehrheit und verfiel der Ablehnung.

Zum Heimaufenthaltsgesetz wurde zunächst ein Expertenhearing durchgeführt (Siehe PK Nr. 34).

In einem V-F-Abänderungsantrag zum Heimvertragsgesetz wurden u.a. die Rechte der Heimbewohner - die sich in der Regierungsvorlage ausschließlich auf Konsumenterechte beschränkt hatten - um Persönlichkeitsrechte ergänzt. Außerdem wurden Klärungen hinsichtlich der Kündigung, der Entrichtung von Kautionen und der Vorgangsweise bei Altverträgen vorgenommen. In einer Ausschussfeststellung wird zudem festgehalten, dass der Heimträger vor einer Kündigung für umfassende Betreuung sowie für eine Ersatzunterbringung zu sorgen hat. In einer weiteren Ausschussfeststellung wird die Erwartung ausgedrückt, dass Altverträge "innerhalb  angemessener Zeit" an die neuen Bestimmungen angepasst werden.

In einem Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Heimaufenthaltsgesetz wird präzisiert, dass mit dem Gesetz nicht in die Kompetenzen der Länder hinsichtlich Pflege und Betreuung eingegriffen wird. Außerdem wird die Vertretungs-Zuständigkeit der Sachwaltervereine festgeschrieben und werden Haftungs- und Rückersatzfragen geklärt.

In einem Entschließungsantrag aller vier Fraktionen wird der Justizminister ersucht, "die Anwendung des Heimaufenthaltsgesetzes in der Praxis zu beobachten und dem Nationalrat bis Ende 2006 einen Bericht über die Erfahrungen mit der Anwendung dieses Gesetzes zu geben".

In der Debatte kam sowohl von Regierungs- als auch von Oppositionsseite grundsätzliches Lob für die Regelung der Materie.

Abgeordneter Josef Trinkl (V) sprach von einem guten Schritt, der Vorbildwirkung für ganz Europa habe. Es sei gelungen, im Rahmen der kompetenzrechtlich schwierigen Gegebenheiten eine praxisgerechte Lösung zu finden.

Für Abgeordnete Barbara Rosenkranz (F) waren die beiden Gesetze wertvoll und vorausschauend, dies vor allem in Hinblick auf den auf Grund der demographischen Entwicklung zu erwartenden Anstieg der Zahl von Pflegefällen.

Die Bestimmungen seien eine absolute Verbesserung gegenüber der bisherigen Situation, meinte auch Abgeordneter Johann Maier (S), der allerdings klare Regelungen über die Angemessenheit des Entgeltes oder bezüglich der Praxis von "Reservierungsbeiträgen" bei Anmeldungen in Heimen vermisste. Maier kritisierte überdies ebenso wie Abgeordneter Hannes Jarolim (S) und Abgeordnete Gabriela Moser (G), dass die Materie in zwei Gesetzen geregelt sei, was, wie er zu bedenken gab, nicht zur Verständlichkeit beitrage.

Diese Trennung in vertragliche Standards und freiheitsbeschränkende Maßnahmen verteidigte Abgeordnete Maria Theresia Fekter (V) mit dem Argument, eine Zusammenführung der beiden Bereiche in einem einzigen Gesetz würde dem Menschenrechtsaspekt in der Frage der Zulässigkeit einer Beschränkung der persönlichen Freiheit nicht ausreichend Rechnung tragen.  

Bei der Abstimmung wurden die beiden Regierungsvorlagen jeweils in der Fassung der V-F-Abänderungsanträge einstimmig angenommen. Der Vier-Parteien-Entschließungsantrag betreffend eine Evaluierung der Maßnahmen bis 2006 erhielt ebenfalls die Zustimmung aller Fraktionen. Der SP-Antrag verfiel der Ablehnung. (Forts.)