Parlamentskorrespondenz Nr. 36 vom 20.01.2004

UMWELTAUSSCHUSS VERFEHLT KNAPP GEMEINSAMES ANTI-ATOM-PAPIER

Koalition und Opposition uneinig bei Revision des EURATOM-Vertrags

Wien (PK) - Der Unterausschuss "Atomfreies Europa" und der Umweltausschuss haben heute ihre Beratungen über das diesbezügliche Volksbegehren (206 d.B.) abgeschlossen. Eine Einigung konnte, wie Unterausschuss- und Ausschussobfrau Eva Glawischnig dem Vollausschuss berichtete, nicht erzielt werden. Auf Antrag des Abgeordneten Klaus Wittauer (F) verabschiedete der Umweltausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien eine Entschließung, in der die Abgeordneten dem Plenum empfehlen, am Ziel eines Atomausstieges in Europa festzuhalten und tief greifende Reformen in der EU-Nuklear- und Energiepolitik einzufordern. Außerdem bekräftigten die Ausschussmitglieder das Ziel einer möglichst raschen Stilllegung grenznaher AKW.

Dafür sowie für eine gemeinsame EU-Politik im Sinne einer nachhaltigen Energieversorgung Europas werden der Regierung vom Nationalrat detaillierte Aufträge erteilt. Unter anderem beschreibt die vom Umweltausschuss verabschiedete Entschließung präzise die Bedingungen, unter denen die Regierung einer Erhöhung des EURATOM-Kreditvolumens von 4 auf 6 Mrd. € zustimmen darf. Sie schließt eine Zustimmung zu den Richtlinienvorschlägen der EU-Kommission für Nukleare Sicherheit und Entsorgung von radioaktivem Abfall in der vorliegenden Fassung aus und nennt auch dazu präzise Bedingungen für eine allfällige Zustimmung. Gegenüber Tschechien schließlich soll die Bundesregierung am Atomausstieg festhalten und einen Umstieg auf erneuerbare Energieträger unterstützen.

Die Sozialdemokraten mit den Abgeordneten Ulrike Sima (S) und Georg Oberhaidinger an der Spitze räumten ein, dass man in den Verhandlungen sehr weitgehenden Konsens erzielt habe, hielten aber an ihrem - letztlich abgelehnten - Entschließungsantrag 43/A[E] fest und blieben bei ihrer Ablehnung einer Aufstockung des EURATOM-Kreditrahmens von 4 auf 6 Mrd. €. Abgeordnete Eva Glawischnig, die mit ihrem Antrag ebenfalls in der Minderheit der Opposition blieb, begründete die Ablehnung des V-F-Antrages, indem sie sagte, einer Kreditvergabe für den Weiterbau von AKW nicht zustimmen zu können. Die Vertreter von ÖVP und FPÖ sowie Umweltminister Josef Pröll erklärten ihre Zustimmung zur Erhöhung der EURATOM-Mittel mit der Beschränkung der Kreditvergabe auf die Formulierung ausschließlich sicherheitsrelevanter und ausstiegsorientierter Bedingungen. "Die Erhöhung dient der Sicherheit der österreichischen Bevölkerung, daher ist die Ablehnung der Opposition nicht verständlich", sagte VP-Abgeordneter Karlheinz Kopf. 

TENOR DER DEBATTE: DIE EINIGUNG WURDE NUR KNAPP VERFEHLT  

In der Debatte, die Ausschuss- und Unterausschussobfrau Eva Glawischnig (G) mit ihrem Bericht über die ausführliche Behandlung aller verfassungsrechtlichen Fragen des Volksbegehrens und aufschlussreichen Hearings im Unterausschuss einleitete, erinnerte Abgeordneter Klaus Wittauer (F) daran, die Koalition sei den Oppositionsparteien sehr weit entgegengekommen. Er nannte es "unbegreiflich", dass SPÖ und Grüne Opposition betreiben, statt die Anti-AKW-Politik der Regierung zu unterstützen.

Abgeordneter Karl-Heinz Kopf (V) sah die Verhandlungen für eine Vier-Parteien-Entschließung weit vorangekommen und letztlich nur an der Frage EURATOM-Vertrag gescheitert. "Auch wir wollen keine Aufstockung der Mittel haben", sagte Kopf, wandte sich aber gegen eine "fundamentalistische Position", weil Österreich größtes Interesse daran habe, dass die Bedingungen für EURATOM-Kredite fundamental geändert werden. Österreich stimme der Erhöhung zu, nachdem klar festgelegt werde, wofür das Geld verwendet werden darf: für die Verbesserung der Sicherheit. Dabei könne es durchaus sinnvoll sein, auch in Bau befindliche Anlagen einzubeziehen.

Angesichts dieser Verhandlungsposition, die der Erhöhung der Sicherheit der österreichischen Bevölkerung diene, könne er die Haltung der Opposition nicht verstehen.

Der Bevollmächtigte des Volksbegehrens, Erwin Mayer, sah die Argumente, die für die Verankerung einer speziellen Ministerbindung in der Verfassung sprechen, als keineswegs entkräftet an und hielt es für unverständlich, im Falle der Atompolitik etwas abzulehnen, was sich im Falle Gentechnologie in Form einer vom Hauptausschuss ausgesprochenen Ministerbindung bewährt habe. Mayer hielt die Ablehnung des Volksbegehrens auch aus demokratiepolitischer Sicht für bedenklich, weil eine Mehrheit der Österreicher hinter dem Volksbegehren stehe.

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (S) räumte ein, dass sich das Ergebnis der Verhandlungen, jene 95 % Übereinstimmung, die die vier Parteien erzielt haben, sehen lassen könne. Die SPÖ bekenne sich zum Volksbegehren, sie könne aber einer Erhöhung der EURATOM-Kreditmittel nicht zustimmen. Oberhaidinger schlug daher unisono mit seiner Fraktionskollegin Ulrike Sima vor, diesen Punkt aus dem Antrag herauszulösen und das gemeinsam erzielte Verhandlungsergebnis gesondert zu beschließen.

Auch Abgeordnete Eva Glawischnig (G) sprach von einer breiten Palette von Übereinstimmungen. Für die Grünen sei es aber prinzipiell nicht möglich, EURATOM-Kreditmittel für den Fertigbau von AKW zu verwenden.

Abgeordneter Klaus Wittauer (F) unterstrich das Bemühen seiner Fraktion, das Volksbegehren positiv zu erfüllen und wies die Kritik zurück, die Koalitionsparteien würden die Meinung der Mehrheit des Volkes nicht respektierten.

Abgeordneter Matthias Ellmauer (V) hielt es für schade, dass die Opposition den gemeinsamen Weg in der Anti-Atom-Politik verlasse, nachdem man sich viele Jahre lang bemüht habe, in dieser wichtigen Frage Konsenslösungen zu finden.

Abgeordneter Erwin Hornek (V) wies den Vertreter des Volksbegehrens auf die grundsätzlichen Unterschiede zwischen einer speziellen und einer allgemeinen Ministerbindung in der Verfassung hin und bekannte sich - bei grundsätzlicher Zustimmung zu den Zielen des Volksbegehrens - dazu, effiziente Verhandlungen mit den Partnern in der EU zu führen.

Umweltminister Josef Pröll konzentrierte sich auf die Frage, ob es zweckmäßiger sei, aus dem Verhandlungsprozess für eine EURATOM-Vertragsrevision auszusteigen oder drinnen zu bleiben und mitzubestimmen. Da Österreich eine Vertragsrevision wolle, sei es an der Revisionskonferenz interessiert. Das Ziel laute auf einen Atomausstieg; so lange dieser nicht erreichbar sei, gehe es um möglichst hohe Sicherheitsstandards. Daher trete Österreich dafür ein, die Aufstockung der EURATOM-Kreditmittel nur dann zuzulassen, wenn die Mittel der Sicherheit dienen und mit einem klaren Ablaufdatum verbunden sind.

 

DIE PUNKTE DES ENTSCHLIESSUNGSANTRAGES IN ALLER KÜRZE

Die Abgeordneten empfahlen dem Nationalrat, am Ziel eines Atomausstieges in Europa festzuhalten und tief greifende Reformen in der EU-Nuklear- und Energiepolitik einzufordern. Außerdem soll der Nationalrat das Ziel einer möglichst raschen Stilllegung grenznaher AKW bekräftigen.

* Eintreten der Bundesregierung für europaweiten Umstieg auf erneuerbare Energieträger; gemeinsame EU-Politik für eine nachhaltige Energieversorgung.

* Auslaufenlassen des EURATOM-Vertrag, Neudefinition der Inhalte: Revision der Förderziele; Forcieren erneuerbarer Energieträger; höhere Energieeffizienz im Hinblick auf "Ausstiegsszenarien"; Verankerung von Sicherheit, Gesundheitsschutz, Entsorgung, Atom-Transport, AKW-Rückbau und Abfallbehandlung im Vertrag.

* Erhöhung des EURATOM-Kreditvolumens und neue Kredite nur unter folgenden Bedingungen: Kredite nur für bestehende, in Betrieb befindliche Anlagen allenfalls für Sicherheitsverbesserungen; keine Mittel für Neubau, Kapazitätsausweitungen, Effizienzsteigerungen oder laufzeitverlängernde Nachrüstungen; Einbindung des Europäischen Parlaments in die EURATOM-Entscheidungsverfahren; Anpassung des EURATOM-Forschungsprogramm an das Ziel eines EU-weiten Atomausstiegs; Integration der Mittel in das allgemeine EU-Rahmenforschungsprogramm.

* Umlenkung von Bankmitteln für Atomprojekte (EBRD und EIB) in den Atom-Ausstieg.

* Anwendung des Wettbewerbsregimes der EU auf den Elektrizitätsmarkt; Verhinderung von Stromdumping. 

* Stilllegung von AKW; Bekräftigung der Ausstiegsposition gegenüber Tschechien und Stilllegungsverhandlungen so bald wie möglich; Unterstützung von AKW-Ausstieg und Umstieg auf die Nutzung erneuerbarer Energieträger; Eintreten gegen Ausbau der Atomenergie in Tschechien und für volle Offenlegung aller relevanter Daten im Zuge des Melker Prozesses.

Bei den Verhandlungen zum EU-Nuklearpaket ersuchen die Abgeordneten die Bundesregierung um folgendes Verhalten:

* Nichtzustimmung zu den Richtlinienvorschlägen der EU-Kommission zu Nuklearer Sicherheit und Entsorgung von radioaktivem Abfall in der Ende 2003 vorliegenden Fassung; Zustimmung nur unter folgenden Bedingungen: Sicherheitsnormen, Durchsetzungsmechanismen und Zeitpläne nach dem Stand der Technik und höchstmögliches Sicherheitsniveau für kerntechnische Anlagen; Einführung gemeinsamer, konkreter Normen und Kontrollmechanismen; Einrichtung eines Finanzfonds aus der Nuklearstromerzeugung für Stilllegungs- und Abfallentsorgungsmaßnahmen; Vermeidung einer Behinderung des Wettbewerbs im EU-Energiemarkt; Beschränkung der Exposition der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegenüber ionisierender Strahlungen während des Baus, des Betriebs und der Stilllegung von kerntechnischen Anlagen auf das niedrigste technisch erreichbare Niveau; Zugang zu Information und Beteiligung der Öffentlichkeit.

Ersuchen der Abgeordneten zur Abfallentsorgungs-Richtlinie:

* Beschränkung der ökologischen Lasten für künftige Generationen auf ein absolutes Mindestmaß; Minimierung von Transportrisiken- und Transportwegen; höchster technischer Schutz bei Entsorgung radioaktiver Abfälle; keine ausschließliche Festlegung auf Lagerung von Atomabfällen in tiefen geologischen Formationen; Verbot von Exporten strahlender Abfälle in Drittstaaten; Veröffentlichung von Plänen der Mitgliedstaaten für die Entsorgung und Endlagerung radioaktiver Abfälle; Maßnahmen gegen inakzeptable Methoden der Abfallentsorgung (Verklappung, Weltraum, Wiederaufarbeitung); Anhörung der Öffentlichkeit bei der Erschließung von Standorten zur Endlagerung von Abfällen; Heranziehung des Arhus-Übereinkommens und anderer internationaler Verträge sowie der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung; Parteirechte für betroffene Personen; offener Zugang zu Informationen.

Weitere Punkte:

* Verankerung eines strengen europäischen Atomhaftungsregimes; rasche Überprüfung aller AKW auf Terrorsicherheit; Einrichtung und Ausweitung von Flugverbotszonen um alle Nuklearanlagen; Schließung von Anlagen ohne ausreichende Sicherheit gegenüber Terror-Anschlägen mit Flugzeugen.

* Einheitliche, klare Stromkennzeichnung nach dem Prinzip des Händlermixes; keine Verzögerung bei der Schließung von Hochrisikoreaktoren (Kosloduj, Ignalina, Bohunice); strenge Anwendung und Weiterentwicklung der Störfallinformationsabkommen (Fortsetzung).