Parlamentskorrespondenz Nr. 52 vom 27.01.2004

REGIERUNGSVORLAGEN

KONSULARGEBÜHREN NUR NOCH IN EURO UND KONVERTIBLEN WÄHRUNGEN

Waren Konsular- und Visagebühren bisher grundsätzlich in der jeweiligen Landeswährung zu entrichten, so wird durch eine Änderung des Konsulargebührengesetzes (355 d.B.) nun die verstärkte Verwendung des Euro und anderer konvertibler Währungen angestrebt. Ziel ist es, übermäßigen Verwaltungsaufwand und Wechselkursverluste zu vermeiden.

GESETZLICHE VERANKERUNG DER ZUSAMMENARBEIT IN STRAFSACHEN IN DER EU

Ein Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (370 d.B.)  mit den Mitgliedstaaten der EU schafft für diesen Bereich eine einheitliche innerstaatliche Grundlage. Anlass für die Regelung ist die Umsetzung des vom Europäischen Rat verabschiedeten Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den EU-Staaten.

Das vorliegende Gesetz regelt die materiell rechtlichen Voraussetzungen für Übergabe und Rechtshilfe zwischen den Justizbehörden der Mitgliedstaaten unter Beibehaltung der bisherigen Verfahrensvorschriften. Überdies soll ein Rahmen für die kommenden Rechtsakte der EU zur Vollstreckung strafrechtlicher Entscheidungen auf der Grundlage gegenseitiger Anerkennung geschaffen werden. Die zwingenden und die fakultativen Ablehnungsgründe des Europäischen Haftbefehles werden dabei ins Gesetz übernommen. Auf Grund der von Österreich erwirkten Ausnahmebestimmung können österreichische Staatsbürger frühestens ab 1. Jänner 2009 und dann nur wegen solcher Taten an andere EU-Staaten ausgeliefert werden, die nach dem 7. August 2002 außerhalb des Bundesgebietes begangen worden sind.

WISSENSCHAFTLICH-TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT MIT DER UKRAINE SOLL INTENSIVIERT WERDEN

Ein Abkommen mit der Ukraine (371 d.B.) dient der systematischen Intensivierung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit mit der Ukraine durch finanzielle Unterstützung gemeinsam durchgeführter Projekte und Veranstaltungen. Die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage gehen dabei von einem Kostenaufwand in der Höhe von jährlich 90.000 € aus, der aus den Budgetmitteln des Österreichischen Austauschdienstes für wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit gedeckt wird. (Schluss)