Parlamentskorrespondenz Nr. 58 vom 28.01.2004

EINSTIMMIG FÜR EUROPOL-ÜBEREINKOMMEN

Nationalrat billigt neue Ermittlungsmöglichkeiten

Wien (PK) Mit dem Europol-Übereinkommen werde es ermöglicht, gemeinsame Ermittlungsgruppen zu bilden, leitete Abgeordneter Ing. KAPPELLER (V) die Debatte des Nationalrats zu diesem Gegenstand ein. Diese Gruppen erhalten auch das Recht, um die Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungen in den jeweiligen Mitgliedsländern zu ersuchen. Es handle sich dabei um wichtige Schritte, da den neuen Formen der Kriminalität entsprechend entgegengetreten werden müsse. Wichtig sei auch zu erwähnen, dass die Europol-Bediensteten bei ihren Amtshandlungen der innerstaatlichen Rechtsvorschrift des Einsatzmitgliedstaates unterliegen.

Abgeordneter PARNIGONI (S) bezeichnete die Zusammenarbeit der europäischen Ermittlungsbehörden im Rahmen von Europol als besonders sinnvoll und wichtig, vor allem im Hinblick auf die organisierte Kriminalität. Die Sozialdemokraten würden dieser Vorlage zustimmen, kündigte Parnigoni an, er gehe allerdings davon aus, dass die Kontrolle in den nationalen Parlamenten gewährleistet ist. Weiters erinnerte er an eine langjährige Forderung der SPÖ, verstärkt Polizeikräfte bei friedenserhaltenden und friedenssichernden Maßnahmen einzusetzen.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) sprach von einer "unspektakulären Regierungsvorlage", die aber spektakuläre Auswirkungen haben könne, nämlich bei der grenzüberschreitenden internationalen Kriminalität. Es würden damit die Richtlinien für den Einsatz der gemischten Einsatztruppen festgelegt, erklärte die Rednerin, und sie freue sich, dass alle Fraktionen dieses Gesetz gutheißen.

Abgeordneter Dr. Pilz (G) führte aus, die Grünen hätten kein sachliches Problem damit, einer Weiterentwicklung von Europol zuzustimmen. Er erachtet es aber für dringend erforderlich, möglichst rasch eine europäische Verfassung zu beschließen und eine adäquate parlamentarische Kontrolle von Europol zu schaffen. Überall dort, wo es um öffentliche Sicherheit gehe, müsse es eine verlässliche Verfassungsgrundlage geben, argumentierte er. Ein Problem sieht Pilz auch darin, dass Europol auf einer rein polizeilichen Zusammenarbeit basiere, ohne Einbindung der Justiz.

Abgeordneter MIEDL (V) hält, wie er sagte, eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Kriminalitätsbekämpfung für "hoch notwendig". Jeder, der darüber informiert sei, was sich derzeit an den Grenzen beispielsweise mit illegalem Drogenhandel abspiele, wisse das. Miedl fordert eine Zusammenarbeit aller, um dem Problem der internationalen organisierten Kriminalität entsprechend zu begegnen.

Abgeordnete Mag. WURM (S) hielt fest, mit dem heutigen Beschluss würden die Abgeordneten Europol mehr Rechte in die Hand geben. So könnten in Hinkunft gemischte Ermittlungsgruppen eingesetzt werden. Es gebe aber "keine Rechte ohne Pflichten", ergänzte Wurm, deshalb werde die Immunität von Europolbeamten aufgehoben, wenn sie im Rahmen solcher gemischten Ermittlungsgruppen tätig seien. Um Anforderungen an den Rechtsstaat zu genügen, verlangte auch Wurm eine parlamentarische Kontrolle von Europol.

Abgeordneter SCHÖLS (V) begrüßte die Ausweitung der Befugnisse für Europolbeamte und betonte, dies sei erforderlich, um einigermaßen "Waffengleichheit" mit dem organisierten Verbrechen herzustellen. Es handle sich um eine ernste Materie, bekräftigte er.

Abgeordneter MURAUER (V) wies darauf hin, dass Österreich ein sicheres Land sei, und äußerte sich in diesem Zusammenhang positiv über die geplante Strukturänderung bei Polizei und Gendarmerie. Zur internationalen Zusammenarbeit im Polizeibereich merkte er an, die Leute seien sich teilweise nicht bewusst, mit welcher Brutalität und mit welcher Konsequenz die internationale Kriminalität vorgehe.

Das vorliegende Protokoll zur Änderung des Europol-Übereinkommens wurde vom Nationalrat einstimmig genehmigt.

(Schluss Europol/Forts. NR)