Parlamentskorrespondenz Nr. 68 vom 29.01.2004

E-GOVERNMENT-GESETZ ERMÖGLICHT ERLEDIGUNG VON AMTSWEGEN VON ZUHAUSE

Regierungsmehrheit lehnt Untersuchungsausschuss zur Causa Grasser ab

Wien (PK) – Unter einem wurden verhandelt: die Kündigung des Übereinkommen s über die behördliche Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Annahme an Kindesstatt, der V-F- Antrag zur Änderung des Handelsgesetzbuches und die Änderung des Bankwesengesetz es, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Pensionskassengesetzes.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) erläuterte die einzelnen Punkte und wies darauf hin, dass man sich entschlossen habe, das alte Adoptionsübereinkommen zu kündigen, da es mittlerweile eine wesentlich bessere internationale Rechtsgrundlage gibt. Bei den beiden anderen Gesetzen gehe es um Wirtschaftsvorlagen, wo u.a. die Haftungen für Wirtschaftsprüfer neu geregelt werden. In einem sehr umfassenden Entschließungsantrag habe man zudem den Wunsch zum Ausdruck gebracht, dass die Qualität der Abschlussprüfer verbessert wird, Unvereinbarkeiten beseitigt werden und die Selbstkontrolle ausgeschlossen wird. Dieses "Wirtschaftshygienepaket" werde in diesem Jahr noch im Parlament beraten werden, kündigte Fekter an.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) konnte sich im Wesentlichen den Ausführungen der Abgeordneten Fekter anschließen, was die Handelsgesetze anbelangt. Per 1.1. dieses Jahres wäre nämlich die externe Rotation bei den Wirtschaftsprüfern notwendig gewesen und "dieser Fehler des Herrn Grasser" soll nunmehr saniert werden.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) beschränkte sich auf ein paar grundsätzliche Bemerkungen. Es sei sehr wichtig, sich mit dieser Materie zu beschäftigen, weil sich das Verhalten der Anleger daran orientiere, wie sicher die Investitionen sind und wie zuverlässig die Wirtschaft arbeitet. Die Skandale, die es in der letzten Zeit weltweit gegeben hat, haben dazu beigetragen, dass die Anleger derzeit ziemlich verunsichert sind. Es sei notwendig, dass vor allem die Kapitalgesellschaften besser kontrolliert werden, meinte Partik-Pable.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) sah den Justizminister bei den Vorkehrungen für eine Verbesserung der Unternehmenskontrolle vor großen Aufgaben stehen, gehe es doch darum, angesichts jüngster Vorkommnisse in Italien das Vertrauen von Investoren und Gläubigern zu gewährleisten. Stoisits verlangte Maßnahmen gegen den Insiderhandel und kündigte dabei eine konstruktive Haltung der Grünen an.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER antwortet, indem er sagte: "Wir wollen und werden Sie nicht enttäuschen". Dem Minister liegt die Sauberkeit in den Kapitalgesellschaften am Herzen, denn sie ist wichtig für den Wirtschaftsstandort Österreich. Wir wollen den Investoren signalisieren, dass man sich auf die österreichischen Unternehmen verlassen kann, sagte der Minister.

Abgeordneter Mag. IKRATH (V) nannte es eine richtige Entscheidung, angesichts von Bilanzfälschungsskandalen nicht ungestüm zur Tat zu schreiten, sondern Maßnahmen zum Schutz der Anleger, der Gläubiger und des Wirtschaftsstandortes durch eine optimierte Kontrolle in den Unternehmen mit Bedacht zu setzen. Weder die externe Rotation noch die zuletzt massiv erhöhten Haftungsgrenzen für die Wirtschaftsprüfer seien optimale Lösungen. Ikrath trat für eine praxisgerechte Lösung mit einem vertretbaren Kosten-Nutzen-Verhältnis ein.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) widersprach seinem Vorredner hinsichtlich der externen Rotation und wies auf aktuelle steirische Beispiele, wo Aufsichtsräte an Tochterunternehmen beteiligt waren, hin und meinte, dass dort etwa Prüferwechsel gut getan hätten. Kogler erinnerte in diesem Zusammenhang an "Netzwerke" und an abenteuerliche Zustände, denen mit dem "Ehrenkodex", wie ihn Landeshauptfrau Klasnic vorgeschlagen habe, nicht beizukommen sei.

Die Zustimmung zum Übereinkommen über die behördliche Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Annahme an Kindesstatt erfolgte ebenso einstimmig wie die Verabschiedung der Änderung des Handelsgesetzbuches, der diesbezüglichen Ausschussentschließung und der Änderung des Bankwesengesetzes samt Begleitmaßnahmen.

In der Debatte über das E-Government-Gesetz – mitberaten wurde auch der V-F-Antrag betreffend ein BG über das Gebäude- und Wohnungsregister - sprach Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) von einer richtigen Zielsetzung und bedauerte daher, dass man den Einwänden der Experten nicht Rechnung getragen habe. Das E-Government-Gesetz sei bedauerlicherweise unleserlich und werde für den Bürger viel zu hohe Kosten nach sich ziehen, was die Akzeptanz des Gesetzes fraglich erscheinen lasse. Das Zustellungsrisiko liege künftig ausschließlich beim Bürger, kritisierte Wittmann und wandte sich aus datenschutzrechtlichen Gründen dagegen, das Innenministerium als zentralen Dienstleister heranzuziehen, das auch für die Rasterfahndung zuständig ist. Dieses Gesetz ist zu kompliziert, zu teuer und verfassungsschutzrechtlich bedenklich. Der Abgeordnete stellte daher einen Rückverweisungsantrag an den Verfassungsausschuss.

Abgeordneter NEUGEBAUER (V) sah mit diesem Gesetz die Erwartungen der Bürger und der Wirtschaft an die Verwaltung umgesetzt. Österreich wird zu einer der modernsten Verwaltungen in Europa. Im Zentrum des Gesetzes stehe die Bürgerkarte. Den zweiten Schwerpunkt bilde das Standarddokumentenregister. Dazu komme die elektronische Zustellung von Schriftstücken, womit die Zustellungskosten wesentlich gesenkt werden können. Der Zugang zur Verwaltung wird künftig rund um die Uhr möglich sein. Die Kritik am Innenministerium wies der Redner mit dem Argument, dass die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes selbstverständlich auch für das Innenministerium gelten, zurück. Die vierjährige Frist für den barrierefreien Zugang möchte der Redner möglichst verkürzen. Ein Abänderungsantrag galt der Aufnahme der Funktionen der e-card in die Bürgerkarte.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) machte auf die Kritik des Verbandes der Informationswirtschaft am technologischen Konzept des Gesetzes aufmerksam und klagte darüber, dass es nicht gelungen sei, ein tatsächlich partizipatives Gesetz für die Bürger zu schaffen. Dieses Gesetz vereinfacht nur jenen Menschen den Alltag, die sich die Bürgerkarte auch leisten können. Dazu kommen die datenschutzrechtlichen Bedenken, die die Grünen daran hindern, diesem Gesetz zuzustimmen. In einem Entschließungsantrag verlangte Moser eine begleitende Evaluierung des Gesetzes.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) warf der Opposition vor, nicht zu erkennen, welche Chancen das E-Government-Gesetz für die Modernisierung der Verwaltung und für die Bürger bietet. E-Government werde die Qualität der Verwaltungsabläufe verbessern und sie auf den Bürger abstimmen. Der One-Stopp-Shop wird den Bürgern viele Vorteile, Zeitgewinn und geringere Kosten bringen. Auch die Transparenz der Verwaltung werde zunehmen, zeigte sich die Abgeordnete überzeugt. Sie schloss mit dem Hinweis, dass Österreich bei der Qualität der Online-Dienste bereits auf den vierten Platz unter den europäischen Staaten vorgerückt sei.

Staatssekretär MORAK bedauerte die Kritik des Abgeordneten Wittmann. Denn das vorliegende Gesetz sei modern, innovativ und mutig, es bringe einen Mehrwert für die Verwaltung und die Bürger, erleichtere die Kommunikation in beide Richtungen und erhöht die Datensicherheit. Die Sicherheitsvorkehrungen im Datenbereich werden als Referenzmodell in den EU-Gremien diskutiert, sagte der Staatssekretär nicht ohne Stolz. Morak erläuterte die Bürgerkarte, die elektronische Identifikation, die Authentifikation, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die Amtssignatur und die Aktenvorlage elektronischer Daten. Der präventive Datenschutz werde mit einer intelligenten Technologie gewährleistet. Die Registrierungsgebühr werde nur 10 € betragen. Es werde nicht schwierig sein, zu einer eigenen Signatur zu kommen, weil auf allen Bankomatkarten bereits eine Signatur "schlummere". Die Kosten der Signatur wird der Bürger mit einer einzigen Meldeabfrage herinnen haben. Meldungen seien selbstverständlich auch weiterhin in Papierform möglich. Menschen ohne Internetzugang werden PC in den Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften zur Verfügung stehen. Der Staatssekretär bedauerte, dass die Oppositionsparteien diesem Gesetz, das eine moderne Verwaltung und sichere Signaturen bringen wird, nicht zustimmen.

Abgeordnete Mag. MAIER (S) bekannte sich dazu, technologische Entwicklungen für die Menschen nutzbar zu machen. Das vorliegende Gesetz könne von den Bürgern aber nicht gelesen und verstanden werden. Die Stadt Wien habe es deshalb geschafft, mit ihrem Angebot in Europa auf Platz 3 vorzurücken, weil sie einfache Regelungen verwendet, die von den Menschen und von der Wirtschaft angenommen werden. Vom vorliegenden Gesetz sei das nicht zu erwarten, es sei viel zu kompliziert. Außerdem erinnerte Maier an Bedenken der Experten hinsichtlich der Datensicherheit und der Verfassungskonformität. Der Abgeordnete vermisste auch eine ausreichende Beschwerdemöglichkeit für die Bürger. Das Hauptproblem sah Maier bei der Datensicherheit, die Sicherheit bleibe im Bereich der Ministerien ein Objekt der Spekulation, sagte der Redner und problematisierte die zentrale Position des Innenministeriums beim E-Government.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) sah Österreich mit dem E-Government-Gesetz nun auch im Bereich der Bürger an die Spitze der Europäischen Union katapultiert. Das Gesetz sei kompliziert, der Bürger müsse es aber nicht studieren, er müsse nur sein gewohntes Instrument, die Bankomatkarte einsetzen oder seine Behördenwege per SMS erledigen. Die Kenntnis der Schlüsselzahl eines Bürgers erlaube dem Innenministerium keinen Zugang zu zusätzlichen Daten über den Bürger, hielt Hakl fest. Die Vorteile liegen auf der Hand: Behördenwege werden schneller und wesentlich kostengünstiger zu erledigen sein. Der Bürger kann seine Amtswege ohne Gebühren von zu Hause aus erledigen. Das ist eine win-win-win-Situation für alle, sagte die Abgeordnete und dankte den beteiligten Experten für ihre Arbeit an diesem Gesetz.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) beklagte Diskriminierungen von behinderten Menschen durch die geplanten Maßnahmen und mahnte generell mehr Aufmerksamkeit für die Anliegen dieser Bevölkerungsgruppe ein. In diesem Sinne brachte die Rednerin einen Abänderungsantrag betreffend Vorsorge für einen barrierefreien Zugang für behinderte Menschen ein.

Nationalratspräsident Dr. KHOL gab sodann bekannt, zu welchen Schlüssen er in einigen offenen Fragen betreffend den Sitzungsverlauf, namentlich während der Fragestunde und der Dringlichen Anfrage, gekommen ist. Der G-Abgeordnete Pilz erhielt einen Ordnungsruf für seinen Ausdruck "Schmiere". Generell votierte der Präsident für einen "Kammerton", um der Würde des Hauses zu entsprechen.

Abgeordneter BUCHER (F) lobte das vorliegende Gesetz als richtigen Weg, um die heimische Verwaltung adäquat zu modernisieren. Dies werde einen schlankeren Staat bewirken und Kosten senken. Man habe es hier mit mehr Bürgernähe und einer konsequenten Fortsetzung des Kurses der Verwaltungsvereinfachung zu tun. Sodann brachte der Redner einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien mit einigen legistischen Präzisierungen ein.

Abgeordneter PRÄHAUSER (S) zeigte sich skeptisch über die Wirksamkeit des geplanten Gesetzes. Durch diese Vorgangsweise ergäben sich mannigfache Probleme, nicht zuletzt auch mit dem Datenschutz, die nicht ausdiskutiert seien, sodass es wenig sinnvoll erscheine, diesem Entwurf heute die Zustimmung zu geben.

Abgeordneter Mag. LANGREITER (V) meinte, der Einsatz moderner Kommunikationstechnologien seien ein Gebot der Stunde, und diesem Umstand müsse man auch auf diesem Gebiet Rechnung tragen. Es seien keine Alternativen zum gewählten Weg aufgezeigt worden, weshalb man den geplanten Weg auch einschlagen sollte, zumal dessen Vorteile evident seien.

Abgeordneter PENDL (S) dankte eingangs den öffentlich Bediensteten für ihre hervorragenden Leistungen und zeigte sich enttäuscht von dem nun vorliegenden Entwurf. Es wären noch viele Fragen zu klären gewesen, auch hinsichtlich der Finanzierung und der Auswirkungen für die zuständigen Stellen. Man sollte diese einzelnen Aspekte noch weiter diskutieren, daher wäre es sinnvoll, den Entwurf nochmals zu überarbeiten. Der Rückverweisungsantrag sei mithin im Sinne der Sache.

Abgeordneter Dr. LOPATKA (V) konzedierte, dass neue Technologien mitunter Probleme aufwürfen, doch umso eher müsse man auf diese umsteigen, um durch die Praxis mit ihnen vertraut zu werden. Man solle daher dem Gesetzentwurf zustimmen, sei dieser doch notwendig, um Österreich "vorne zu halten". Die Kritik der Opposition sei hingegen "leicht zu entkräften", meinte Lopatka.

Abgeordneter Mag. POSCH (S) sprach sich zwar für eine moderne öffentliche Verwaltung unter Einbeziehung moderner Technologien aus, doch dürfe man dabei weder auf den Datenschutz noch auf den gleichen Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu dem neuen System vergessen. Hier gebe es eine Reihe von Fragen, die erst geklärt werden sollten, ehe man diesem Entwurf die Zustimmung geben könne.

Abgeordnete MACHNE (V) kritisierte die Haltung der Opposition, führe doch an einem e-government kein Weg vorbei. Die Verwaltung würde mit diesem System billiger und effizienter, dieser Gesetzentwurf sei ambitioniert und richtungsweisend, er sollte mithin unterstützt werden. Zudem berücksichtige man sehr wohl eine entsprechende Barrierefreiheit für behinderte Menschen. Österreich sei damit das erste Land, das auf dieses Problem achte, betonte die Rednerin.

Abgeordneter MARIZZI (S) plädierte für die Annahme des Rückverweisungsantrages und unterstrich die Argumentationslinie seiner Fraktionskollegen.

Abgeordneter Ing. WINKLER (V) bekräftigte die Vorzüge der geplanten Gesetzesinitiative und zeigte sich überzeugt davon, dass Österreich mit diesem Gesetz seine Spitzenposition in Europa halten werde können. Sodann nannte der Redner die maßgeblichen Vorzüge dieses Entwurfs.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) befürchtete eine Vergrößerung der Kluft zwischen jenen, die Zugang zu modernen Technologien besitzen, und jenen, die nicht über solche verfügen. Zudem bedeute dieser Entwurf eine Benachteiligung für behinderte Menschen. Es brauche einen barrierefreien Zugang zu derartigen Technologien, dem sollte man gesetzlich Rechnung tragen. Dies sei ein Grund mehr, dem Rückverweisungsantrag zuzustimmen.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) zog den Abänderungsantrag der Regierungsparteien zurück und brachte ihn in korrigierter Form neuerlich ein.

Die Gesetzentwürfe wurden in der Fassung der Abänderungsanträge der Regierungsfraktionen mehrheitlich respektive einstimmig angenommen; der Rückverweisungsantrag war zuvor abgelehnt worden. Ebenso in der Minderheit blieben der Abänderungsantrag der Grünen sowie der Entschließungsantrag der beiden Oppositionsparteien. Die dem BG über das Gebäude- und Wohnungsregister beigedruckte Entschließung wurde einstimmig angenommen.

Der behördlichen Verfolgung des Abgeordneten Lopatka wurde gemäß dem Bericht des Immunitätsausschusses nicht zugestimmt.

KURZE DEBATTE ÜBER DIE EINSETZUNG EINES UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSSES IN DER CAUSA GRASSER

Es wäre schon längst sinnvoll gewesen, einen Untersuchungsausschuss in der Causa Grasser einzusetzen, da es eine Vielzahl an Gründen gibt, meinte Abgeordneter Mag. KOGLER (G). Außerdem liegen neue Fakten im Zusammenhang mit Zahlungsströmen sowie Spenden- und Kontenbewegungen vor, argumentierte er. Klärungsbedürftig sei auch die Rolle Grassers beim Ankauf der Eurofighter, weil dadurch die Firma Magna profitiert habe.

Grundsätzlich gebe es aber das Problem, dass der österreichische Finanzminister einen Verein gründet, der bei Organisationen Geld "schnorrt" und dafür keine Steuern zahlt. Auch der Rechnungshof habe Grasser dabei ertappt, dass er Beraterverträge vergeben hat, die "nicht gepasst haben"; dadurch sei ein Millionenschaden entstanden.

Die Opposition habe anscheinend noch nicht bemerkt, dass es derzeit keinen Wahlkampf gibt, merkte Abgeordneter KOPF (V) in Richtung von SPÖ und Grünen an. Er sei ja fast versucht, selber einen Antrag auf einen Untersuchungsausschuss zu stellen. Denn dann könne die Frage beantwortet werden, was hat dieser Minister Grasser, was seine erfolglosen Vorgänger Staribacher, Klima und Edlinger nicht hatten. Kopf wies darauf hin, dass bereits der Rechnungshof den Vorgang des Ankaufes der Eurofighter untersucht hat und festgestellt wurde, dass alles korrekt abgelaufen ist. Dasselbe Ergebnis ist auch bei der Untersuchung der Frage der Steuerpflicht im Zusammenhang mit der Homepage herausgekommen, betonte er. Zudem sei der Finanzminister im Unterausschuss stundenlang zur Verfügung gestanden und habe über alles Auskunft gegeben.

Hunderttausende Fernsehzuseher haben sich heute bei der Fragestunde die Augen gerieben, meinte Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S), denn sie konnten nicht glauben, was sie sehen mussten. Der Finanzminister hat nämlich behauptet, dass er und der Staatssekretär in dieser Frage derselben Meinung sind. Grasser leistete sich eine Frechheit dem Parlament gegenüber, die ihn endgültig als arroganten Verächter demokratischer Institutionen ausweist, urteilten auch die Medien.

Ein Untersuchungsausschuss ist ein wichtiges parlamentarisches Instrumentarium, das nicht für parteipolitische Zwecke missbraucht werden soll, meinte Abgeordneter NEUDECK (F). Die SPÖ starte offensichtlich einen Generalangriff und Vernichtungsfeldzug gegen den Finanzminister, da er zu populär ist und als unabhängiger Minister eine gute Steuerreform gemacht hat.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses abgelehnt.

Im Anschluss daran fand noch eine weitere Sitzung (47.) statt, die geschäftsordnungsmäßigen Zuweisungen und Mitteilungen diente. (Schluss)