Parlamentskorrespondenz Nr. 105 vom 18.02.2004

BÜRGERINITIATIVEN 11 - 13, PETITION 21, ANTRÄGE 336, 338, 339

BÜRGERINITIATIVE UND PETITION ZUM THEMA SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH

Nach geltendem Recht bleiben Schwangerschaftsabbrüche über die allgemeine drei-Monats-Frist hinaus in zwei Fällen straflos: wenn entweder das Leben der Schwangeren ernstlich gefährdet ist bzw. ihr schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen (medizinische Indikation) oder wenn eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein wird (embryopathische oder eugenische Indikation).

Die UnterzeichnerInnen einer Bürgerinitiative fordern nun, die embryopathische Indikation ersatzlos zu streichen. Die Gefahr einer Behinderung des Kindes darf ihrer Ansicht nach nicht länger als alleiniger Grund für einen Schwangerschaftsabbruch gelten, weil dadurch der Gesetzgeber ein diskriminierendes Werturteil gegen Menschen mit Behinderung fälle. Es erfolge keine Abwägung zwischen der Entscheidungsfreiheit der Frau und dem Schutz des ungeborenen Lebens, heißt es in der Bürgerinitiative. Zudem sei die Ungleichbehandlung von behinderten Kindern und nicht behinderten Kindern eine Diskriminierung, die Signalwirkung für die Gesellschaft habe.

ÖVP-Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg hat die Forderungen der Bürgerinitiative auch in Form einer Petition eingebracht. (11/BI, 21/PET)

BÜRGERINITIATIVE FÜR VERBOT VON TIERVERSUCHEN AN MENSCHENAFFEN

Anliegen einer Bürgerinitiative ist ein ausnahmsloses Tierversuchsverbot an allen Großen Menschenaffen. Die UnterzeichnerInnen machen geltend, dass die Verhaltensforschung der letzten Jahre den Beweis führen konnten, dass die Großen Menschenaffen - Schimpansen, Bonobos, Gorillas und Orang-Utans - dem Menschen sehr ähneln würden, über ein reiches Gefühlsleben sowie über Sinn für Humor verfügten, zu kulturellen Leistungen befähigt seien, sich intelligent verhielten, sprachliche Fähigkeiten besitzen würden, starke familiäre Bindungen entwickelten und ein komplexes Sozialleben hätten. Fortschrittliche Staaten wie Neuseeland, Großbritannien, Holland und Schweden hätten ein entsprechendes Tierversuchsverbot beschlossen, argumentieren die UnterzeichnerInnen, auch in Österreich gebe es seit 1999 de facto keine Experimente mehr. (12/BI)

BÜRGERINITIATIVE GEGEN DEN BAU EINER DONAUBRÜCKE BEI TRAISMAUER

Gegen den Bau einer Donaubrücke bei Traismauer wendet sich eine Bürgerinitiative. Die UnterzeichnerInnen befürchten zum einen, dass durch den Bau das Augebiet zwischen Krems, Grafenwörth und Traismauer bedroht ist, warnen aber gleichzeitig vor Nachteilen für die Bevölkerung durch drohenden Transitverkehr. Ihrer Ansicht nach könnte gemeinsam mit den in Planung oder in Umsetzung befindlichen Straßenausbauten Richtung Tschechien eine neue - mautfreie - Lkw-taugliche Transitroute entstehen. Weiters machen die UnterzeichenerInnen geltend, dass die in den Gemeinden aufliegenden Unterlagen veraltet seien und die Trasse durch das Hochwasser 2002 komplett umgeplant worden sei. (13/BI)

GRÜNE FÜR FÖRDERUNG VON INVESTITIONEN TIERGERECHTER HALTUNGSSYSTEME

G-Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber begründet einen Entschließungsantrag seiner Fraktion zur Förderung von Investitionen für tiergerechte Haltungssysteme mit dem Hinweis auf Probleme kleiner bäuerlicher Betriebe, die Mindestinvestitionen aufzubringen, die die EU für Stallum- oder -neubauten vorschreibt. Die Antragsteller verlangen daher, die Umstellung auf artgerechte Tierhaltungssysteme ausreichend zu unterstützen, ein verpflichtendes behördliches Bewilligungsverfahren für serienmäßig hergestellte Nutztiersstallungen einzuführen und das Mindest-Investitionsvolumen von derzeit allgemein € 7.500,-- bzw. € 3.700,-- bei Verbesserungsinvestitionen für artgerechte Tierhaltung wesentlich zu senken. Dabei sollen nur Investitionen in besonders tiergerechte Haltungssysteme gefördert und der Biolandbau mit den höchsten Tierhaltungsstandards verstärkt berücksichtigen werden. Schließlich wollen die Grünen den Absatz von tierischen Produkten aus alternativen Haltungssystemen stärker fördern (336/A[E]).

CAUSA GRASSER: GRÜNE BEANTRAGEN SONDERPRÜFUNG DES RECHNUNGSHOFS

Da die anhängigen Verfahren zur Behandlung und abschließenden Beurteilung der Steuerakte des Finanzministers sowie von Personen und Körperschaften in seiner Umgebung voraussichtlich sehr lange dauern werden, beantragen die Grünen mit Abgeordnetem Werner Kogler an der Spitze eine diesbezügliche Sonderprüfung des Rechnungshofes. "Eine unabhängige und zügige Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof ist in diesem Fall ein Gebot der Stunde", heißt es in der Begründung des Antrages (338/A).

SP: 4 CENT MEHR KILOMETERGELD UND 30 % HÖHERES PENDLERPAUSCHALE

SPÖ-Abgeordneter Anton Heinzl macht darauf aufmerksam, dass das Kilometergeld von derzeit 36 Cent pro Kilometer seit 1997 nicht mehr angehoben wurde. Die Kosten für die Autofahrer sind in der Zwischenzeit aber um mindestens 30 % gestiegen. Auch die angekündigte Anhebung der Pendlerpauschale für Berufspendler sei nur "ein Tropfen auf den heißen Stein", argumentiert Heinzel in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion. Überdies soll die Mineralölsteuer für Agrardiesel um insgesamt 50 Mill. € gesenkt werden. Um zu verhindern, dass Steuerausfälle in der Landwirtschaft auf Autofahrer und Berufspendler überwälzt werden, fordert die SPÖ eine Anhebung des amtlichen Kilometergeldes um mindestens 4 Cent pro Kilometer sowie des Kleinen und des Großen Pendlerpauschales um mindestens 30 % (339/A[E]). (Schluss)