Parlamentskorrespondenz Nr. 116 vom 20.02.2004

STRAFPROZESSREFORM IM JUSTIZAUSSCHUSS VERABSCHIEDET

ÖVP und FPÖ stimmen für den Entwurf, scharfe Kritik der Opposition

Wien (PK) - Die Strafprozessreform wurde heute vom Justizausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien verabschiedet und steht damit nächste Woche im Plenum des Nationalrates zur Beschlussfassung an. Für die Sprecher von ÖVP und FPÖ bedeuten die neuen Verfahrensregeln eine klare Verbesserung der Rechte der Beschuldigten wie der Opfer, ein "Meilenstein", wie es Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) formulierte. SPÖ und Grüne kritisierten hingegen insbesondere mögliche Beschränkungen der Rechte der Verteidigung, sahen die Opferrechte nur halbherzig geregelt und lehnten die Novelle ab.

In einem umfassenden und in der Debatte letztlich umstrittenen Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen, in den die Diskussion im Unterausschuss eingeflossen ist, wurde ein erweiterter Opferbegriff zu Grunde gelegt. Die Opferrechte werden etwa dadurch verbessert, dass ein gesetzlicher Anspruch auf Prozessbegleitung, ein erleichterter Zugang zur Verfahrenshilfe und eine bessere Möglichkeit zur Schadenswiedergutmachung gesetzlich verankert werden.

Änderungen gegenüber der ursprünglichen Regierungsvorlage gibt es weiter im Ermittlungsverfahren. Wenn "wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat und der Person des Tatverdächtigen ein besonderes öffentliches Interesse besteht", muss die Staatsanwaltschaft Erhebungen durch das Gericht beantragen.

Im Gegensatz zur Regierungsvorlage kann der Beschuldigte nun nach dem Abänderungsantrag nicht nur eine Person seines Vertrauens, sondern einen Verteidiger bei seiner Vernehmung beiziehen; davon kann allerdings abgesehen werden, wenn dadurch die Ermittlungen gefährdet erscheinen. Schließlich wurden zahlreiche sprachliche Verbesserungen und Klarstellungen vorgenommen. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens ist nunmehr der 1. Jänner 2008 vorgesehen.

Von einem "Meilenstein" sprach Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V), der insbesondere den Ausbau vieler Rechte der Beschuldigten und der Opfer begrüßte. So würde gegenüber der bisherigen Rechtslage die Stellung des Verteidigers gestärkt, zumal der Beschuldigte bereits bei der ersten Vernehmung einen Anwalt beiziehen kann, betonte er.

Abgeordneter Johannes Jarolim (S) hätte hingegen noch weitere Diskussionen im Unterausschuss gewünscht und meinte, die Reform werde jetzt angesichts der Landtagswahlen "übers Knie gebrochen". Sämtliche positiven Ansätze seien im Laufe der Ausschusssitzungen und im besonderen durch den Abänderungsantrag der Regierungsparteien zertrümmert worden, der Zusammenhang der StPO-Reform mit der Polizeireform von Innenminister Strasser sei nicht zu übersehen. Dem Ausbau der Stellung der Staatsanwaltschaft, aber auch der Stärkung der Polizeirechte hätte nach Einschätzung Jarolims eine Stärkung der Position der Verteidigung und damit des Beschuldigten gegenüber gestellt werden müssen. Vielmehr sei es aber zu einer massiven Beschränkung der Rechte der Verteidigung gekommen, kritisierte er.

In diese Kerbe schlug auch Abgeordnete Terezija Stoisits (G), die ebenfalls von einem Abbau der Beschuldigtenrechte sprach und überdies eine Weisungsfreiheit der Staatsanwaltschaft verlangte.

Die Opferrechte waren nach Ansicht der Abgeordneten Bettina Stadlbauer und Johann Maier (beide S) nur unzureichend geregelt. Ohne das Recht auf Nichtigkeitsbeschwerde werden sämtliche Opferrechte nichts nützen, warnte Stadlbauer. Maier wiederum gab zu bedenken, auch nach dieser Reform sei die österreichische Justiz für Verfahren wie Kaprun nicht gerüstet.

Abgeordneter Peter Wittmann (S) führte ins Treffen, "primitivste" Verteidigerrechte wie der Kontakt des Anwaltes mit dem Beschuldigten oder die Beiziehung zum Augenschein könnten nach wie vor beschränkt werden.

Ins Leere ging vorerst ein Vorstoß der Regierungsparteien, die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Rechtsschutzbeauftragten abzusichern. Ein § 27-Antrag auf ein entsprechendes Bundesverfassungsgesetz fand mangels Zustimmung der Oppositionsparteien nicht die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit.

  

Abgeordnete Maria Theresia Fekter (V) zeigte sich erstaunt über die Ablehnung durch die SPÖ und erinnerte daran, dass der Rechtsschutzbeauftragte in der Zeit der Großen Koalition auf massives Drängen der Sozialdemokraten weisungsfrei gestellt wurde. Nun sei man vom Verfassungsgerichtshof darauf aufmerksam gemacht worden, dass diese Weisungsfreiheit nicht einfachgesetzlich geregelt werden könne. Sie warf der SPÖ vor, einen Antrag, der eigentlich ihrem ursprünglichen Wunsch entspricht, nun aus "Fundamentalopposition" abzulehnen.

Abgeordneter Christian Puswald (S) wies diese Behauptung scharf zurück und betonte, der § 27-Antrag sei bloß ein untaugliches Mittel, ein "verpfuschtes" Gesetz zu sanieren. Die SPÖ stehe nach wie vor zur Weisungsfreiheit des Rechtsschutzbeauftragten, der sich in seiner bisherigen Form hervorragend bewährt habe. Es gehe aber nicht an, diese Institution nun im System der von der SPÖ abgelehnten Strafprozessreform zu regeln. Die Einbindung des Rechtsschutzbeauftragten in die Novelle mache die Bestimmungen zu einer leeren Worthülse, sagte Puswald.

Als "kühn" bezeichnete es Abgeordnete Terezija Stoisits (G), vor dem Hintergrund der Debatten im Österreich-Konvent über die Bundesverfassung nun via § 27-Antrag eine Verfassungsänderung durchzusetzen. Dies sei nicht die Art und Weise, wie man mit der Verfassung umzugehen habe.

Justizminister Dieter Böhmdorfer argumentierte dem gegenüber ebenso wie Abgeordneter Eduard Mainoni (F), es gehe bei dem Antrag lediglich darum, das wichtige und sinnvolle System des Rechtsschutzbeauftragten verfassungsrechtlich abzusichern. Abgeordnete Helene Partik-Pable (F) appellierte an die Opposition, ihr Stimmverhalten bis zur Plenarsitzung noch einmal zu überdenken.

Einstimmig angenommen wurde hingegen ein Vier-Parteien-Antrag, in dem der Justizminister aufgefordert wird dafür zu sorgen, dass das Inkrafttreten der Opferrechte vorgezogen werde.

Ein Entschließungsantrag der Grünen sowie eine Bürgerinitiative, die ebenfalls die Strafprozessreform zum Thema haben, wurden im Justizausschuss miterledigt.

EUROPÄISCHER HAFTBEFEHL VERTAGT, SOLL ABER AM 1. MAI IN KRAFT TRETEN

Gegen Ende seiner Sitzung beschloss der Justizausschuss einstimmig die Vertagung zweier Vorlagen:

Ein Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der EU (370 d.B.) dient der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den EU-Staaten. Eine Ausnahmebestimmung bewirkt, dass österreichische Staatsbürger frühestens ab 1. Jänner 2009 und dann nur wegen solcher Taten an andere EU-Staaten ausgeliefert werden, die nach dem 7. August 2002 außerhalb des Bundesgebietes begangen wurden.

Das Gesetz soll, so ein von Abgeordnetem Werner Miedl eingebrachter Abänderungsantrag, im Einklang mit den EU-Beitrittskandidaten am 1. Mai 2004 in Kraft treten. Bedenken der SPÖ-Abgeordneten Johannes Jarolim und Peter Wittmann, das Gesetz könnte dazu führen, dass Österreicher wegen Delikten ans Ausland ausgeliefert werden, die in Österreich nicht strafbar sind, zerstreute Justizminister Dieter Böhmdorfer. Es sei kein Fall denkbar, in dem ein Österreicher ausgeliefert werden könnte, "wenn wir das nicht wollen."

Abgeordnete Terezija Stoisits (G) erfuhr vom Ressortleiter, dass ausländische Organe nur auf Basis eines europäischen Haftbefehls und im Rahmen der österreichischen Rechtsordnung im Inland tätig werden können. Die in der geltenden Strafprozessordnung nicht enthaltene "Scheinkaufregelung" sei im Hinblick auf die Strafprozessreform im vorliegenden Gesetz bereits enthalten.

GRÜNE BEANTRAGEN REHABILITATION VON OPFERN DER NS-MILITÄRJUSTIZ

Einen neuen Anlauf zur Rehabilition der Opfer der NS-Militärjustiz nahmen die Grünen. Abgeordnete Terezija Stoisits beantragte mit Berufung auf einen diesbezüglichen Entschließungsantrag aus dem Jahr 1999, "verurteilende militärstrafgerichtliche Entscheidungen der NS-Militärgerichte" aufzuheben und damit den Opfern und ihren Familien Achtung und Mitgefühl auszudrücken. Die Antragstellerin begründete ihr Verlangen mit analogen Beschlüssen des Deutschen Bundestags sowie mit zwischenzeitlich gewonnen wissenschaftlichen Erkenntnissen und sah "sofortigen Handlungsbedarf" für Österreich (21/A). (Schluss)