Parlamentskorrespondenz Nr. 156 vom 09.03.2004

EMISSIONSZERTIFIKATEGESETZ VON ÖVP UND FPÖ BESCHLOSSEN

Diskussion über Einbau von Partikelfiltern in Diesel-Kfz

Wien (PK) - Nach dem Ende der aktuellen Aussprache befassten sich die Mitglieder des Umweltausschusses mit dem Handel von Treibhausgasemissionszertifikaten. Im Jahr 2003 hat die EU eine entsprechende Richtlinie verabschiedet, die in Österreich nun durch ein Emissionszertifikategesetz (EZG) umgesetzt werden soll.

Während die Regierungsparteien von einer sinnvollen Maßnahme sprachen, meldeten die Redner der Opposition Kritik an. Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G) bemängelte etwa die Wachstumsklausel, die ihrer Meinung nach nur den "industriellen Dinosauriern" nütze. Prinzipielle Bedenken gegen den Handel mit Emissionen meldete die Abgeordnete Ulrike Sima (S) an, weil dieses Lenkungsinstrument dazu führe, dass dort eingespart werde, wo es am billigsten sei. Der Handel mit Emissionszertifikaten stelle nicht den größten Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele dar, sei aber ein zentraler Bestandteil, betonte Bundesminister Josef Pröll. Dies sei ein völlig neues Instrument, um den Effizienzdruck zu steigern und es diene dazu, mit ökonomischen Parametern ökologische Ziele zu erreichen.

DIE ECKPUNKTE DER REGIERUNGSVORLAGE

Ziel von Richtlinie und Gesetz ist ein gemeinschaftliches System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, um die CO2-Reduktionsziele möglichst effizient zu erreichen. Der Umweltminister wird Emissionsrechte, so genannte Zertifikate, mit verpflichtenden jährlichen Obergrenzen an die Inhaber der betroffenen Anlagen zuteilen, wobei keine Anlage mehr Zertifikate erhalten wird, als sie voraussichtlich emittiert. Liefert ein Anlagenbetreiber nicht genügend Emissionsberechtigungen zur Abdeckung seiner Emissionen ab, muss er mit hohen Geldstrafen rechnen. In der Periode 2005 bis 2007 ist eine kostenlose Zuteilung von mindestens 95 % der Zertifikate vorgesehen; an (laut Richtlinie mögliche) Versteigerungen ist in der ersten Periode noch nicht gedacht.

Die für den Emissionshandel zuständige Behörde ist das Umweltministerium (BMLFUW). Das Ressort ist verpflichtet, ein Register einzurichten, in dem alle Zertifikate und die Transaktionen zwischen den Teilnehmern am Handel verbucht werden. Innerhalb der EU soll unbeschränkter Handel mit Emissionszertifikaten herrschen. Außerdem soll das EU-interne Handelssystem mit den Systemen anderer Staaten vernetzt werden, sofern sie das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben. (400 d.B.)

Evelin Lichtenberger (G) unterstrich ihre Forderung nach einer Herausnahme der Wachstumsklausel aus dem Gesetz. Weitere Kritikpunkte waren die kostenlose Zuteilung der Zertifikate sowie die Tatsache, dass die Reduktionsziele nicht konkret im Gesetz festgeschrieben wurden. Sie hätte sich auch mehr Klarheit bezüglich des Allokationsplanes, der derzeit noch nicht vorliege, gewünscht.

Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) wies darauf hin, dass von diesem Gesetz nur Industriebetriebe betroffen sind. Gerade die Industrie habe in den letzten Jahren am meisten zum Klimaschutz beigetragen habe, unterstrich er. Dadurch sei es gelungen, dass Österreich im Hinblick auf den CO2-Ausstoss in Relation zur Wirtschaftsleistung einen Spitzenplatz einnehme. Er könne es daher nicht nachvollziehen, dass diesem vorbildlichen Bereich ein bescheidenes Wachstum verwehrt werden soll.

Es sei zum heutigen Zeitpunkt nicht klar, welche Unternehmen wie viel kriegen, da der Allokationsplan noch nicht vorliege, bemängelte Abgeordnete Ulrike Sima (S). Dies führe dazu, dass man quasi die "Katze im Sack" kaufen müsse. Überdies werden die AKW als CO2-neutral bewertet, fügte sie kritisch an. Ebenso wie ihr Fraktionskollege Oberhaidinger drängte sie darauf, dass die Kontrolle bzw. das Register in "staatlicher Hand" bleibe und z.B. dem Umweltbundesamt übertragen wird.

Bundesminister Josef Pröll informierte darüber, dass jede Anlage bewertet werde, wobei nicht nur nach rein ökonomischen Kriterien vorgegangen wird. Die Gespräche mit den einzelnen Branchen seien schon weit fortgeschritten und man rechne daher damit, dass nächste Woche ein nationaler Allokationsplan auf Branchenebene, der öffentlich zugänglich ist, präsentiert werden kann. Nicht veröffentlicht werden die Zuteilungen an die einzelnen Betriebe, da diese Informationen dem Datenschutz unterliegen. Ein klares Bekenntnis legte Pröll auch dahin gehend ab, dass das Register im öffentlichen Bereich bleibe.

Die Vorlage wurde schließlich in der Fassung eines Abänderungsantrages mit V-F-Mehrheit angenommen. - Der Abänderungsantrag sieht vor, dass - im Interesse des Rechtsschutzes und im Lichte der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs - die Zuteilung auf Anlagenebene nicht mit Verordnung, sondern mit Bescheid erfolgen soll. Außerdem werden Biomasseanlagen, die gar kein oder nur sehr wenig fossiles C02 emittieren, aus dem Geltungsbereich des Gesetzes herausgenommen.

SPÖ UND GRÜNE FÜR RASCHE AUS- UND NACHRÜSTUNG DIESELBETRIEBENER KRAFTFAHRZEUGE MIT PARTIKELFILTERN

Im Kampf gegen die Feinstaubbelastung konzentrierten sich die Oppositionsparteien auf die beschleunigte Aus- und Nachrüstung dieselbetriebener Kraftfahrzeuge mit Partikelfiltern, wobei es im diesbezüglichen Entschließungsantrag der Grünen (227/A[E]) auch um einen Appell an die Regierung ging, sich auch auf europäischer Ebene für eine Reduktion der Emission krebserregender Partikel einzusetzen. Die Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (S) schlug dem Umweltminister vor, den Einbau und die Nachrüstung der in Österreich zugelassenen dieselbetriebenen Kraftfahrzeuge mit Partikelfiltern, welche die Euro 4-Norm vorzeitig erfüllen, mit 1.000 € (bei Neuanschaffung bzw. bei Umrüstung) zu fördern. Dieselbetriebene Kfz, die diesen Grenzwert nach Umrüstung um 40 % unterschreiten sollen pro Fahrzeug mit 2.000 € unterstützt werden. (327/A[E] ). Die Abgeordnete Eva Glawischnig brachte noch einen Entschließungsantrag ein, der auf die Schaffung von steuerlichen Anreizsystemen (Normverbrauchsabgabe und Kfz-Steuer) abzielte.

Abgeordneter Erwin Hornek (V) versicherte den Oppositionsparteien, dass dieses Thema von der Regierung sehr ernst genommen werde. Da technologische Entwicklungen unmittelbar vor dem Durchbruch stehen, sollte man die beiden Anträge zunächst als Diskussionsgrundlage sehen und sie vertagen, schlug er vor. Auch Bundesminister Josef Pröll unterstützte die Intentionen der Anträge und wies darauf hin, dass man auf zwei Ebenen tätig werden müsse: Einerseits gehe es um eine stärkere Absenkung der Grenzwerte auf EU-Ebene und andererseits sollen in Österreich Anreizsysteme geschaffen werden, versprach er.

Die beiden Entschließungsanträge wurden sodann mit V-F-Mehrheit vertagt.

ABFALLWIRTSCHAFTSGESETZ MIT V-F-MEHRHEIT GEÄNDERT 

Der Verfassungsgerichtshof hat Teile des Abfallwirtschaftsgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Mit dem vorliegenden Antrag der Koalition soll eine Regelung vorgeschrieben werden, die einerseits die Umsetzung der Planung der Bundesländer betreffend Beseitigungsanlagen für nicht gefährliche Abfälle im Verordnungsweg ermöglicht und andererseits den Kritikpunkten des Verfassungsgerichtshofs Rechnung trägt. (354/A)

Ihre Fraktion anerkenne die Bemühungen dieses Antrages, das Gesetz zu reparieren, meinte Abgeordnete Ulrike Sima (S). Allerdings könne sie dem Vorschlag nicht zustimmen, da nun nicht nur Siedlungsabfälle, sondern auch gewerbliche Abfälle aufgenommen wurden. Da man zudem nicht genau wisse, wie viel gewerblicher Abfall wirklich anfalle, sei damit dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Die Inhalte des Antrages würden nicht dem Erkenntnis des VfGH entsprechen, monierte Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G). Außerdem werden den Landeshauptleuten noch mehr Rechte übertragen.

Bundesminister Josef Pröll verteidigte den Vorschlag der Regierungsfraktionen, weil dadurch mehr Planungssicherheit für die Bundesländer geschaffen werde; dies sei auch ein Wunsch der Bundesländer selbst gewesen. (Schluss)