Parlamentskorrespondenz Nr. 216 vom 24.03.2004

EU-ERWEITERUNGS-ANPASSUNGSGESETZ VON KOALITION VERABSCHIEDET

Haupt: Übergangsregelungen schützen heimische Arbeitnehmer

Wien (PK) – Laut Agenda gelangte sodann das EU-Erweiterung s-Anpassungsgesetz zur Verhandlung.

Abgeordnete SILHAVY (S) ortete im Vorfeld der EU-Erweiterung Handlungsbedarf in Sachen Arbeitsmarkt und warnte vor der Ausdehnung der Saisonnierregelung und einer Unterwanderung der Kontingente. Die vorliegenden Bestimmungen seien jedenfalls nicht geeignet, den Ängsten der Bevölkerung entgegenzuwirken, lautete ihr Urteil.

Sozialminister Mag. HAUPT bezeichnete die Übergangsregelungen im EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz als sinnvolle flankierende Maßnahmen im Sinne des österreichischen Arbeitsmarktes und der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Situation. Damit werden die österreichischen Arbeitnehmer vor Dumpingpreisen und illegaler Beschäftigung geschützt, war er überzeugt. Er möchte nicht verhehlen, führte der Minister weiter aus, dass er mit Sorge die Entwicklungen bezüglich der bilateralen Verträge mit Ungarn beobachte, wo gegen den Willen des Landes Burgenland und der Arbeitnehmervertreter das Kontingent erhöht wurde.

Da er selbst schon immer an der Grenze zu den neuen EU-Mitgliedsstaaten gelebt habe, sei ihm dieses Thema ein persönliches Anliegen, erklärte Abgeordneter Dr. FASSLABEND (V). Er verstehe auch, dass es von Seiten der Nachbarstaaten eine gewisse Enttäuschung über den eingeschränkten Zugang zum EU-Arbeitsmarkt gibt. Wenn man sich jedoch etwa die hohen Arbeitslosenzahlen in Polen, der Slowakei oder Tschechien ansieht, dann habe das Maßnahmenpaket sehr wohl seine Berechtigung. Außerdem dürfe man nicht vergessen, dass die Lohnkosten in diesen Ländern zwischen 13 % und 19 % der österreichischen Lohnkosten betragen. Man schätze zudem, dass bei einer totalen Öffnung mit ca. 70.000 Pendlern zu rechnen ist. Nicht nur Österreich habe deshalb eine Limitierung vorgesehen, sondern mittlerweile nun fast alle EU-Staaten, zeigte Fasslabend auf.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) wies zunächst darauf hin, dass niemand ab dem 1. Mai einen tschechischen Staatsbürger, eine polnische Staatsbürgerin etc. daran hindern könne, sich in Österreich aufzuhalten. Mit den vorgesehenen Regelungen werden die Menschen lediglich vom legalen Arbeitsmarkt ferngehalten und in den Schwarzarbeitsmarkt gedrängt, wo sie sich teilweise schon befinden. Es sollte aber im Interesse aller liegen, "den Schwarzarbeitsmarkt auszutrocknen" und gleiche Rechte für InländerInnen und AusländerInnen zu schaffen. Öllinger schlug vor, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, damit das Lohnniveau "nicht nach unten wegbreche". Alle Länder, die einen derartigen Mindestlohn eingeführt haben, wie z.B. Großbritannien, hätten damit positive Erfahrungen gemacht, gab er zu bedenken. Weiters wünschte er sich die Einführung des Instruments der Verbandsklage sowie einer Legalisierungsklausel im Arbeitslosenversicherungsgesetz.

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) sprach von unbedingt notwendigen Übergangsbestimmungen, damit der österreichische Arbeitsmarkt geschützt wird. Außerdem werde den neuen Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gegeben, wirtschaftlich aufzuholen, die Arbeitslosenrate zu senken und das Lohnniveau zu heben. Nach zwei Jahren werde man sich anschauen, wie sich die Länder entwickelt haben, aber er glaube, dass alle sieben Jahre ausgenützt werden müssen.

Das EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz finde nicht die Zustimmung der Sozialdemokraten, erklärte Abgeordneter RIEPL (S). Seiner Meinung nach "schreien die Gesetzesformulierungen schon vor der Beschlussfassung nach Reparatur" und sind möglicherweise verfassungswidrig. Die Regierung habe es auch verabsäumt, die Bevölkerung genau über die EU-Erweiterung zu informieren und Ängste zu nehmen, kritisierte Riepl. Er brachte sodann einen Abänderungsantrag seiner Fraktion ein, in dem u.a. gefordert wird, dass die Höchstzahl gemäß Paragraph 18 im Fremdengesetz grundsätzlich nicht überschritten werden soll. Eine Bewilligung von Saisonnierskontingenten soll nur dann möglich sein, wenn gleichzeitig versucht werde, das vorhandene Arbeitskräftepotential zu erschließen.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) hielt den Vorschlag von Öllinger, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, für keine sinnvolle Maßnahme. Damit werde nämlich das Ausweichverhalten in den Schwarzarbeitsmarkt noch größer, war er überzeugt. Sodann befasste er sich mit der zur Debatte stehenden Regierungsvorlage, die einen schrittweisen Übergang am Arbeitsmarkt gewährleiste. Als Vertreter der Wirtschaftskammer hätte er sich allerdings gewünscht, dass man zunächst einmal nur zwei Jahre hätte festlegen sollen, um dann zu schauen, wie sich die Regelung bewährt. Wichtig sei auch, dass notwendige Grenzgängerabkommen abgeschlossen und die Beschäftigung von Führungskräften unbürokratischer abgewickelt werden könne.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) bedauerte, dass zwar immer mit salbungsvollen Worten von unseren Nachbarstaaten und dem Zusammenwachsen Europas geredet werde, aber wenn es ums Geld gehe, dann gehe man so restriktiv wie nur möglich vor. Die neuen EU-Bürger haben nun nicht einmal die Möglichkeit, sich einen Arbeitsplatz zu suchen, wenn sie dies wollen. Stoisits brachte sodann einen Entschließungsantrag ein, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, die schon vor drei Jahren geplanten Abkommen zwischen Österreich und Tschechien über die Beschäftigung in Grenzzonen sowie das Abkommen über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse zur Ratifizierung vorzulegen.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) bezeichnete die Aussagen der G-Mandatare, die für eine Öffnung des Arbeitsmarktes ohne Einschränkungen eintreten, als sehr bedenklich. Doppelbödig sei auch die Argumentation der Sozialdemokraten, da sie einerseits von einer Erweiterung ohne Wenn und Aber sprechen, andererseits aber die Rahmenbedingungen kritisieren. Die FPÖ war die einzige Partei, die in der Frage der EU-Erweiterung eine klare Haltung gehabt und die Interessen Österreichs in den Vordergrund gerückt hat, erinnerte Scheuch. Es sei unbestritten, dass die EU-Erweiterung neben allen möglichen Chancen Gefahren und Risiken mit sich bringe und den Arbeitsmarkt belasten werde. Durch das dreiphasige Modell werden aber die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen, um die Interessen der österreichischen Arbeitnehmer zu schützen.

Abgeordnete CSÖRGITS (S) erläuterte, warum die SPÖ dem Gesetzesvorschlag nicht zustimmen könne. Vor allem im Zusammenhang mit der Freizügigkeit am Arbeitsmarkt sind einige wichtige Aspekte nicht berücksichtigt worden, erklärte sie. Ein Beispiel sei, dass ArbeitnehmerInnen aus den Erweiterungsländern nach mindestens zwölf Monaten Beschäftigung im Rahmen eines Praktikanten-, eines Grenzgänger- oder eines sonstigen Beschäftigungsabkommens die volle Freizügigkeit erhalten und damit nicht mehr auf das Kontingent angerechnet werden. Außerdem wurde der österreichische Arbeitsmarkt nicht entsprechend auf die EU-Erweiterung vorbereitet, bemängelte sie. Es wäre z.B. notwendig gewesen, Sonderprogramme in den besonders betroffenen Bundesländern durchzuführen. Kritisch beurteilte Csörgits auch, dass zu viele Saisonniers derzeit beschäftigt werden. Schließlich brachte sie noch einen Entschließungsantrag ein.

Abgeordneter SCHOPF (S) erinnerte als Abgeordneter des grenznahen Bezirks Freistadt in Oberösterreich daran, dass die Gewerkschaften schon lange vor den Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf den heimischen Arbeitsmarkt gewarnt und Übergangsfristen für die Öffnung des Arbeitsmarktes durchgesetzt haben. Es gelte zu verhindern, dass die ohnehin schon hohe Arbeitslosigkeit weiter steige. In diesem Sinn sei der vorliegende Gesetzentwurf zu begrüßen, die SPÖ könne aber dennoch nicht zustimmen, weil er unsinnige Details enthalte, etwa eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, mit der Leistungsansprüche von Personen, die in Kontingenten beschäftigt waren, eingeschränkt werden. Dies sei skandalös, unanständig, ausbeuterisch und überdies verfassungswidrig.

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) zeigte sich verwundert über die Ablehnung der gegenständlichen Regierungsvorlage durch die SPÖ, handle es sich doch um eine absolut notwendige Maßnahme im Interesse der Arbeitnehmer. Es sei nur zu verständlich, dass Arbeitnehmer in benachbarten Beitrittsländern, wo das Verhältnis der Lohnniveaus gegenüber Österreich im besten Fall 1 zu 6 und die Arbeitslosigkeit dreimal so hoch sei wie in Österreich, versuchen werden, nach Österreich zu pendeln. Rosenkranz hielt es auch für unrealistisch, anzunehmen, man könnte alle österreichischen Arbeitnehmer einfach höher qualifizieren. Es gebe Menschen, deren Stärke darin liege, bei jedem Wetter Künetten zu graben - es sei die Verpflichtung der österreichischen Politiker, auch die Interessen dieser Arbeitnehmer zu vertreten.

Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S) untermauerte ihre These, dass der blau-schwarzen Regierungskoalition die Sozialpolitik unwichtig sei, mit Hinweisen auf das mangelnde Engagement von ÖVP und FPÖ im Sozialausschuss. Dort werden Oppositionsanträge, die aktuelle Fragen des Arbeitsmarktes betreffen, nicht behandelt oder vertagt, etwa ein SP-Antrag für eine Novelle zum Jugendausbildungssicherungsgesetz, die es erlaubt hätte, zeitgerecht Maßnahmen zur Eindämmung der Jugendarbeitslosigkeit zu setzen. Ein anderes Thema sei der Heizkostenzuschuss für die Ärmsten unserer Gesellschaft, den die Koalition vertagt habe, möglicherweise bis zum Sommer - die Ignoranz gegenüber der Sozialpolitik, die hier zum Ausdruck komme, sei erschütternd, meinte Heinisch-Hosek.

Abgeordneter DONABAUER (V) hielt der Kritik seiner Vorrednerin die erfolgreiche Arbeit der Bundesregierung auf dem Gebiet der Sozialpolitik entgegen und würdigte ausdrücklich das Bemühen, den Zuzug ausländischer Arbeitskräfte auf unseren Arbeitsmarkt zu steuern. Es sei unbestritten, dass die EU-Erweiterung Vorteile für Österreich bringe, bereits 57.000 österreichische Arbeitsplätze konnten in Folge der wirtschaftlichen Öffnung Ostmitteleuropas geschaffen werden und es sei zu erwarten, dass künftig auch viele Österreicher in den Beitrittsländern Arbeitsmöglichkeiten finden werden, zeigte sich Donabauer optimistisch.

Abgeordneter SPINDELBERGER (S) wies darauf hin, dass die Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vorjahr um 36,7 % auf 331.000 Personen zugenommen habe und sah die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung kläglich gescheitert. Die Regierungsvorlage ermögliche, die Kontingentregelung aufzumachen, was einmal mehr zeige, dass sich in der Regierungspolitik nur die Interessen der Wirtschaft durchsetzen, die Arbeitnehmerinteressen aber mit Füßen getreten werden. Dieser weitere Kniefall der Regierung vor der Wirtschaft, die möglichst viele billige Arbeitskräfte ins Land holen wolle, zeige die arbeitnehmerfeindliche Haltung der schwarz-blauen Koalition deutlich an. "Diese Regierung sichert nur die Arbeitsplätze der Verfassungsrichter", schloss Abgeordneter Spindelberger.

Abgeordneter WALCH (F) klärte darüber auf, dass Kontingentarbeiter aus dem selben Grund von Leistungen der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen seien wie österreichische Arbeitnehmer, die sich nicht im Staatsgebiet aufhalten. Voraussetzung für den Bezug der Arbeitslosenunterstützung sei nämlich die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt. Verwundert zeigte sich Walch darüber, dass die SPÖ, die einst ohne Wenn und Aber in die EU wollte, nun alles schlecht mache, was von der Regierung komme, um die österreichischen Arbeitnehmer vor den Auswirkungen der EU-Erweiterung zu schützen.

Abgeordnete KÖNIGSHOFER-LUDWIG (S) sprach sich dafür aus, den Menschen durch Aufklärung und bewusstseinsbildende Maßnahmen die Angst vor der EU-Erweiterung zu nehmen und warf den Freiheitlichen vor, mit Angstparolen zu agieren. Die Chancen der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, setze Maßnahmen und Projekte voraus und finanzielle Mittel - die Bundesregierung plane aber eine Steuerreform, von der nur Großbetriebe profitieren werden. Die Regierung übersehe, dass 64 % der österreichischen Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen beschäftigt seien. Arbeitsminister Bartenstein sollte sich endlich seiner Verantwortung für die Arbeitnehmer bewusst werden und auch auf EU-Ebene für Maßnahmen gegen das Lohn- und Steuerdumping eintreten.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) machte die Oppositionsabgeordneten darauf aufmerksam, dass Österreich sein Recht, eine siebenjährige Übergangsfrist für den Zuzug von Arbeitskräften aus den neuen EU-Mitgliedsländern einzuführen, durch innerstaatliches Recht umsetzen müsse. Würde die gegenständliche Regierungsvorlage nicht zum Gesetz werde, hieße das, dass der österreichische Arbeitsmarkt ab 1. Mai 2004 für alle Arbeitnehmer der neuen EU-Länder offen wäre. Tancsits appellierte daher an die Abgeordneten von SPÖ und Grünen, sich ihrer Verantwortung für die österreichischen Arbeitnehmer bewusst zu sein.

Die Argumente, die Oppositionsabgeordnete für ihre Ablehnung vorbringen, wies Abgeordneter Tancsits zurück, indem er auf die rechtlichen Voraussetzungen für den Bezug der Arbeitslosenunterstützung aufmerksam machte und die Details der vorgesehenen Saisonkontingentierungen darlegte.

Abgeordneter NÜRNBERGER (S) ging auf den Vorwurf ein, Wien habe eine höhere Arbeitslosigkeit als Niederösterreich, und replizierte mit dem Hinweis auf die 140.000 niederösterreichischen Pendler, die täglich in Wien arbeiten, weil sie in Niederösterreich keinen Job finden. Arbeitsminister Bartenstein warf Nürnberger vor, eine zwischen ÖGB und Wirtschaftskammer akkordierte Lösung zur Beschäftigung dringend benötigter Schweißer in Vorarlberger Betrieben die Zustimmung verweigert zu haben. Der Minister trage nun die Verantwortung dafür, wenn diese Betriebe in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen.

Bei der Abstimmung wurde das EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz nach Ablehnung von Abänderungs- und Zusatzvorschlägen der SPÖ in dritter Lesung mit der Mehrheit der Koalitionsparteien angenommen.

Entschließungsanträge der Opposition (Ratifizierung zweier Abkommen mit Tschechien; PraktikantInnen-, GrenzgängerInnen- und Beschäftigungsabkommen) blieben in der Minderheit der jeweiligen Antragsteller und verfielen somit der Ablehnung.

Im Rahmen der Debatte über die Änderung des Arbeitszeit - und des Arbeitsruhegesetzes besprach Abgeordneter WÖGINGER (V) die Anpassung der Arbeitszeit- und Arbeitsruhebestimmungen an die diesbezügliche EU-Richtlinie positiv und machte darauf aufmerksam, dass nur geringfügige Änderungen in dem grundsätzlich mit der EU-Rechtslage übereinstimmenden Gesetz notwendig seien. In den Mittelpunkt seiner Ausführungen stellte der Abgeordnete das Bekenntnis zu ausreichenden Arbeitspausen und Ruhezeiten, um die Möglichkeiten der Menschen nicht einzuschränken, ihren familiären und gesellschaftlichen Interessen nachzukommen. Mit Nachdruck plädierte Wöginger dafür, an der Sonntagsruhe festzuhalten, weil es notwendig sei, gemeinsame Ruhezeiten zu haben, um Feste gemeinsam feiern zu können. Zugleich sprach sich der Abgeordnete für eine gemäßigte Liberalisierung von Arbeitszeiten aus, um den Wirtschaftsstandort zu stärken und den Abfluss von Kaufkraft zu verhindern.

Abgeordnete Mag. PRAMMER (S) kündigte in einem kurzen Statement die Zustimmung ihrer Fraktion an, wobei sie ihrer besonderen Freude über die Einbeziehung der Bediensteten der Österreichischen Bundesbahnen in das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz Ausdruck gab; denn in dieser Frage sei die Bundesregierung bislang säumig gewesen.  

Abgeordneter WALCH (F) begrüßte den vorliegenden Gesetzentwurf. Im Zusammenhang mit Ausführungen von SPÖ-Abgeordnetem Verzetnitsch listete er mehrere Betriebe in Oberösterreich auf, in denen freiheitliche Arbeitnehmervertreter erfolgreich seien.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) meinte dem gegenüber, die Anpassung des Arbeitszeit- und des Arbeitsruhegesetzes an die entsprechende EU-Richtlinie komme "etwas zu spät". Darüber hinaus wies er auf ständige Verletzungen der beiden Gesetze im Transportgewerbe hin und machte geltend, dass Lkw-Fahrer oft bis zu 18, 20 und mehr Stunden ununterbrochen unterwegs seien. Das sei nicht nur ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht, sagte Öllinger, das seien auch "tickende Bomben".

Abgeordnete MAREK (V) zeigte sich darüber erfreut, dass es beim vorliegenden Gesetzentwurf zu einer Einigung zwischen Arbeitgeberseite und Gewerkschaften gekommen sei. Das Gesetz wird ihrer Auffassung nach beiden Seiten gerecht, betrieblichen Notwendigkeiten ebenso wie bestehenden Schutzbedürfnissen von Arbeitnehmern.

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) räumte ein, dass das Parlament bei der EU-Anpassung des Arbeitszeit- und des Arbeitsruhegesetzes "etwas später dran ist", unterstrich gleichzeitig aber die Wichtigkeit des Gesetzes für die Arbeitnehmer.

Die Änderung des Arbeitszeit- und des Arbeitsruhegesetzes wurde vom Nationalrat einstimmig verabschiedet. (Forts./15a-Vereinbarung)