Parlamentskorrespondenz Nr. 220 vom 24.03.2004

LANDWIRTSCHAFTSTHEMEN UND UMWELTPOLITISCHE ANLIEGEN RUNDEN TO AB

VfGH-Erkenntnis bedingt Änderung des Ziviltechnikerkammergesetzes

Wien (PK) – Die Änderung des Ziviltechnikerkammergesetz es setze ein Verfassungsgerichtshoferkenntnis um, erläuterte Abgeordneter Mag. MOSER (S). So werden u.a. Höchstbemessungsgrundlagen eingeführt und die Mindestbeiträge etwas gesenkt. Offen bleiben aus seiner Sicht jedoch noch immense systemimmanente Ungerechtigkeiten im neuen Pensions- und Wohlfahrtssystem für diese Berufsgruppe. Besonders benachteiligt werden nämlich die jungen, anfangs noch schlecht verdienenden Architekten, bemängelte er. Er brachte sodann einen Entschließungsantrag ein, der auf eine Harmonisierung der Pensionssysteme abzielt; dabei soll sichergestellt werden, dass ab einem Stichtag alle Personen in das neue System übergeleitet werden.

Auch Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) wies darauf hin, dass aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes eine Änderung des Ziviltechnikerkammergesetzes notwendig wurde. Da bis 30. Juni 2004 das Gesetz novelliert werden müsse, könne man nicht so lange warten, bis ein Gesetzestext bezüglich der Harmonisierung der Pensionssysteme vorliege. Was die Kritik seines Vorredners angeht, so machte er darauf aufmerksam, dass eine Lösung zunächst in der jeweiligen Kammer ausverhandelt und dort auch mehrheitlich beschlossen wurde.

Die Grünen werden dem Gesetz nicht zustimmen, kündigte Abgeordnete SBURNY (G). Ein Grund sei, dass aus Sicht ihrer Partei die Mindestbeitragsgrundlagen noch immer zu hoch angesetzt sind. Einen weiteren Kritikpunkt sah Sburny darin, dass in Bezug auf die Beitragszahlungen die Verteilung zwischen den kleinen und den großen Büros ungerecht ist. Eine Bindung an den Umsatz wäre ihrer Meinung nach sinnvoll, da große Büros viel mehr Möglichkeiten haben, Steuern abzuschreiben. Nicht zufrieden zeigte sie sich auch mit den Regelungen hinsichtlich der Ruhendstellung von Bewilligungen.

Auch Abgeordneter DI HOFMANN (F) skizzierte die Eckpunkte der Novelle zum Ziviltechnikerkammergesetz. Sodann ging er auf die Wortmeldung seiner Vorrednerin ein und teilte mit, dass für 2004 die Mindestbeitragsgrundlage 14.995 € und für 2005 8.553,8 € betragen. Klarstellungen gibt es nun auch hinsichtlich des Sterbekassenfonds und des Pensionsfonds, die im Gesetz nun genauer umschrieben werden. Hofmann stand den Forderungen von Sburny ablehnend gegenüber, vor allem was die Bindung der Beiträge an die Umsätze betrifft.

Bei dem Antrag handle es sich abermals um eine notwendig gewordene Reparatur, die aufgrund eines Erkenntnisses des VfGH erforderlich wurde, konstatierte Abgeordnete Mag. TRUNK (S). Sie bedauerte, dass die Meinungen und Vorschläge der jungen Architekten und Ziviltechniker nicht berücksichtigt wurden.

Abgeordneter Dr. TRINKL (V) erinnert die Sozialdemokraten daran, dass heute ein Gesetz repariert werde, das in den neunziger Jahren beschlossen wurde. Außerdem gab er zu bedenken, dass es das Prinzip der Mehrfachversicherung in allen Versicherungssystemen gebe. Die Forderung der SPÖ würde nur dazu führen, dass Wettbewerbsteilnahme ohne entsprechende Berechtigung möglich ist.

Abgeordneter RIEPL (S) bedauerte - ebenso wie seine Fraktionskollegen -, dass die Einwendungen der Interessensgemeinschaft Architektur keine Berücksichtigung fanden. Es wäre sinnvoll, wenn man bei der Harmonisierung der Pensionssysteme auch dieses Problem mitdiskutieren würde, regte er an.

Abgeordnete ROSSMANN (F) fragte sich, warum die SPÖ im Jahr 2000 dem Ziviltechnikergesetz sehr wohl zugestimmt hat. Abgeordneter Eder habe damals die Vorlage noch als sehr sinnvoll eingestuft.

Abgeordneter OBERHAIDINGER (S) machte seine Vorrednerin darauf aufmerksam, dass gar nicht genug Zeit zur Verfügung stand, um die Vorschläge zu diskutieren. Es sei bedauerlich, dass die Stellungnahme der IG Architektur, in der eine Reihe von Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten aufgezeigt wurde, nicht ausführlich behandelt wurde. Die SPÖ könne eine Politik nicht mittragen, bei der die kleinen Büros auf der Strecke bleiben, betonte Oberhaidinger.

Die Grünen werden dem Entschließungsantrag der SPÖ zustimmen, kündigte Abgeordnete SBURNY (G). Sie verwehrte sich ausdrücklich dagegen, dass die Grünen mit ihrem Vorschlag, bei ruhender Bewilligung an Wettbewerben teilnehmen zu können, der Schwarzarbeit Vorschub leisten.

Der Gesetzentwurf wurde mehrheitlich angenommen; der S-Entschließungsantrag fand keine Mehrheit.

Ein Vier-Parteien- Antrag betreffend laufende Berichterstattung an den Landwirtschaftsausschuss über den jeweiligen Stand der Verhandlungen der GAP-Reform und der WTO-Verhandlungen und zwei G- Anträge zu diesem Thema sowie die beiden G-Anträge hinsichtlich Umsetzung der EU-Agrarreform wurden im Plenum des Nationalrates unter einem verhandelt.

Abgeordneter FAUL (S) stellte zunächst fest, dass die SPÖ den Bericht über den gemeinsamen Antrag des Unterausschusses an den Landwirtschaftsausschuss ablehnen und einen eigenen Entschließungsantrag einbringen werde. Weder der Bundesminister noch die Vertreter der Regierung haben die SPÖ bei der Ausarbeitung der österreichischen Verhandlungsposition ernstlich einbezogen, bemängelte er. Faul sprach von einer reformfeindlichen, unsozialen und zu wenig ökologischen Agrarreform. Ärgerlich sei auch, dass zwar die EU-Mittel mit einer Selbstverständlichkeit eingefordert werden, gleichzeitig wolle man aber die Empfehlungen des EU-Agrarministerrates und von Kommissar Fischler nicht befolgen. Als Beispiele nannte er die Zurücknahme der Direktzahlungen oder die Stärkung des biologischen Landbaus. Außerdem bedauerte er, dass der Faktor Arbeit nicht eine stärkere Berücksichtigung gefunden hat.

Der SPÖ werde es nicht gelingen, die Bauernschaft zu spalten und daraus ein mediales Spektakel zu machen, hielt Abgeordneter GRILLITSCH (V) seinem Vorredner entgegen. In der Grundtendenz stimmen die Bauernvertreter dem Vorschlag Fischlers zu, führte der Redner weiter aus, aber seine Fraktion habe sich mit allen Details der Reform auseinandergesetzt. So wurde etwa von Seiten Österreichs eine Betriebsgrößendegression vorgeschlagen, gab Grillitsch zu bedenken.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) erinnerte daran, dass sich die Grünen seit eineinhalb Jahren bemüht haben, auf parlamentarischer Ebene eine ordentliche Diskussion über die Umsetzung der EU-Agrarreform zu führen. Es fehle aber noch immer ein österreichisches Umsetzungsgesetz und er frage sich daher, auf welcher Basis etwa die AMA die Bauern informiere. Da nun die Agrarförderungen europaweit gedeckelt sind, müsse man sehr darauf achten, dass die Mittel effizient eingesetzt werden, und zwar im Sinne einer ökologischen Orientierung und einer sozialen Ausgewogenheit. Daher bedauerte Pirklhuber, dass in Österreich nicht das einheitliche Flächenmodell, das eine echte Freiheit in der Produktion schaffen würde, sondern das Betriebsprämienmodell gewählt wurde. Damit festgeschrieben werde auch das ungerechte Förderungssystem in Österreich, das dazu führe, dass ein Drittel der Betriebe nur 5 % der Mittel bekomme.

Abgeordneter Dipl.-Ing. SCHEUCH (F) sah in der Erhaltung der bäuerlichen Strukturen den Kern der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und rief Landwirtschaftsminister Pröll dazu auf, alles zu unternehmen, um die landwirtschaftlichen Familienbetriebe abzusichern.

Landwirtschaftsminister PRÖLL betonte, Österreich habe gegenüber den ursprünglichen Kommissionsvorschlägen in nahezu allen Produktionsbereichen substanzielle Verbesserungen erreicht. So würden nun ab 1.1.2005 die einheitlichen Betriebsprämien umgesetzt, die Mutterkuhprämie wiederum werde zu 100 % an das Tier gekoppelt bleiben. Pröll sprach sich mit Nachdruck gegen eine Umverteilungsdebatte in der Landwirtschaftspolitik aus und erinnerte, mit den österreichischen Programmen werde ausgewogen auf Benachteiligungen reagiert. In Summe stellte der Minister fest, die nationale Umsetzung der Reform gebe die richtigen Antworten auf eine bäuerliche, flächendeckende und ökologisch ausgerichtete Landwirtschaft.

Abgeordnete BINDER (S) hob die ökologischen und sozialen Aspekte der Agrarreform hervor und unterstrich die Anliegen der Erhaltung der bäuerlichen Familienbetriebe und der Stärkung des ländlichen Raumes.

In einem Entschließungsantrag forderte sie den Landwirtschaftsminister auf, bei der Umsetzung der Reform den Faktor Arbeit zu berücksichtigen, die Direktzahlungen zu entkoppeln, die Qualität der Lebensmittel sicherzustellen sowie die inneragrarische Solidarität zu stärken.

Abgeordneter AUER (V) kritisierte, an die Landwirtschaft würden immer nur Forderungen herangetragen. Kaum eine andere Berufsgruppe sehe sich mit derart strengen Ansprüchen konfrontiert wie die Bauern. Der Redner zeigte sich im übrigen überzeugt, dass die Umsetzung der Reform im Interesse der österreichischen Landwirtschaft und der Konsumenten erfolgen werde.

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) forderte eine gerechte Zuteilung der Milchquoten nach ökologischen und sozialen Standards und meinte, nach der derzeitigen Regelung würden bloß jene Großbetriebe zum Zug kommen, die Milchquoten kaufen.

Abgeordneter WITTAUER (F) warf den Oppositionsparteien vor, keine eigenen Ideen in der Landwirtschaftspolitik zu haben und bloß die freiheitlichen Konzepte abzuschreiben.

Abgeordneter KUMMERER (S) trat für eine Förderung des ländlichen Raumes ein, die über die Subventionierung der Landwirtschaft hinausgeht. Er appellierte weiters an den Minister, sich für die Erhaltung der Ziel-2-Förderungen einzusetzen.

Abgeordneter SCHULTES (V) knüpfte bei seinem Vorredner an und meinte ebenfalls, Landwirtschaftspolitik sei mehr als Bauernpolitik. Mit scharfen Worten sprach er sich jedoch gegen Umverteilung in der Landwirtschaft aus. Die SPÖ wolle dadurch lediglich die Bauern auseinanderbringen, stellte er fest.

Abgeordnete WALTHER (S) kritisierte, Lebensmittelqualität, Konsumentenschutz und Tierschutz würden noch immer zu kurz kommen. Ihrer Meinung nach sollte zudem auch der Faktor Arbeit bei den Grünlandbauern stärkere Berücksichtigung finden.

Abgeordnete MIKESCH (V) wies auf die Bedeutung der wirtschaftlichen Infrastruktur im ländlichen Raum hin und rief zu einer Bewusstseinsänderung im Einkaufsverhalten auf. Im Sinne der Nachhaltigkeit müsse es darum gehen, die ländliche Nahversorgung zu stärken. Gastbetriebe wiederum sah Mikesch aufgerufen, in erster Linie regionale Produkte anzubieten.

Abgeordneter GRADWOHL (S) wies Vorwürfe von Abgeordnetem Grillitsch zurück, die SPÖ würde einen Keil in die Bauernschaft treiben. Das mache die ÖVP mit ihrer Agrarpolitik schon selbst, sagte er. Dem Landwirtschaftsminister warf Gradwohl vor, bisher nur "Worthülsen" verbreitet zu haben, und forderte ihn auf, das, was er heute angekündigt habe, als Diskussionspapier im Parlament einzubringen.

Abgeordneter KEUSCHNIGG (V) sprach sich für eine stärkere Berücksichtigung ländlicher Gemeinden bei den Finanzausgleichsverhandlungen aus. Schließlich seien die ländlichen Gemeinden ein wesentlicher Entwicklungsmotor des ländlichen Raumes, argumentierte er. Zur Agrarpolitik merkte Keuschnigg an, mit Verteilungsdebatten komme man nicht weiter, Ziel müssten vielmehr fitte, zukunftsfähige Betriebe sein, die am Markt bestehen können.

Abgeordneter ESSL (V) äußerte sich zufrieden über das Ergebnis EU-Agrarreform und betonte, die Herausforderung für die Zukunft heiße, wettbewerbsfähig sein. Strenge Standards für die österreichischen Landwirtschaftsbetriebe hätten hohe Produktionskosten zur Folge und würden die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen, warnte er. In Richtung Opposition erklärte Eßl, die Bauern wollten keine Sozialhilfeempfänger sein, sondern ihre Leistungen entsprechend abgegolten bekommen.

In einer zweiten Wortmeldung kritisierte Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) die Ausführungen seiner beiden Vorredner und wies auf die Notwendigkeit einer Verteilungsdebatte im Agrarbereich hin. Er gab zu bedenken, dass große Marktfruchtbauern derzeit 85 % ihres Einkommens an öffentlichen Förderungen erhielten, kleine Grünlandbauern hingegen durchschnittlich nur 76 %.

Die Berichte des Landwirtschaftsausschusses wurden vom Nationalrat mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Angenommen wurden auch zwei dem Ausschussbericht über die Anträge 149/A(E), 109/A(E) und 110/A(E) angeschlossene Entschließungen, wobei die Abgeordneten der Entschließung betreffend laufende Berichterstattung an den Landwirtschaftsausschuss über den jeweiligen Stand der Verhandlungen der Reform der "Gemeinsamen Agrarpolitik" einhellige, der Entschließung betreffend Umsetzung der Agrarreform mehrheitliche Zustimmung erteilten.

Abgeordnete Mag. SIMA (S) erläuterte zum Emissionszertifikategesetz, die SPÖ habe prinzipielle Bedenken gegen den Emissionshandel, weil er bewirke, dass Investitionen dort getätigt würden, wo der CO2-Ausstoß am billigsten sei, und das sei in der Regel im Ausland. Kritik übte sie außerdem daran, dass die Abgeordneten heute über das Emissionszertifikategesetz abstimmen sollten, ohne den per Verordnung zu regelnden Allokationsplan zu kennen. Das Gesetz sei nicht jener Beitrag zum Klimaschutz, wie ihn sich die SPÖ vorstelle, sagte Sima.

Abgeordneter KOPF (V) gab zu bedenken, dass Klimaschutz kein nationales Problem sei und Emissionen vor Staatsgrenzen nicht halt machten. In diesem Sinn könne er die Kritik Simas am Emissionshandel nicht nachvollziehen, erklärte er, es würden weder ökonomische noch ökologische Gründe gegen Emissionsreduktionen im Ausland sprechen. Zum § 11 (7) des Emissionszertifikategesetzes brachte Kopf einen VP-FP-Abänderungsantrag ein.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) sprach von einem traurigen Tag für die Umwelt. Sie sieht im Emissionszertifikategesetz den "Todesstoß für die österreichische Klimaschutzpolitik" und meinte, es gebe nunmehr keine Möglichkeit mehr, das Kyoto-Ziel zu erreichen. Österreich sei es nicht gelungen, die bestehende Chance zu nutzen. Konkret kritisierte Glawischnig, dass es - als Zugeständnis an die Wirtschaft - einen "Überfluss" an Emissionszertifikaten geben werde.

Abgeordneter WITTAUER (F) äußerte sich dem gegenüber positiv zum vorliegenden Gesetzentwurf und zeigte sich zuversichtlich, dass Österreich das Kyoto-Ziel erreichen werde.

Abgeordnete BAYR (S) bezeichnete das Emissionszertifikategesetz als "umweltpolitischen Kniefall vor der Wirtschaft". Mit dem Gesetz entferne sich Österreich vom Kyoto-Ziel, warnte sie, dieses trage nichts zum Schutz der Ozonschicht bei. Besondere Kritik übte Bayr am Verhalten von Wirtschaftsminister Bartenstein.

Landwirtschaftsminister DI PRÖLL erklärte, heute sei kein Tag der Trauer, vielmehr werde mit dem Beschluss des Emissionszertifikategesetzes ein neuer Weg in der Umwelt- und Wirtschaftspolitik beschritten. Mit wirtschaftlichen Anreizen wolle man ökologische Wirkungen erzielen.

Allgemein wies Pröll auf die nationale Klimastrategie in Österreich hin und betonte, die erforderlichen CO2-Reduktionen würden nicht allein auf die Industrie "abgeladen". Die Opposition machte er darauf aufmerksam, dass der Entwurf für den nationalen Allokationsplan heute in das Internet gestellt worden sei.

Abgeordneter ELLMAUER (V) verwies darauf, dass der oberösterreichische SPÖ-Vorsitzende Erich Haider vor gravierenden Nachteilen für die Industrie durch das Emissionszertifikategesetz warne und der Regierung vorwerfe, mit der geplanten Emissionszuteilung wertvolle Industriearbeitsplätze in Oberösterreich zu gefährden. Dies stehe im Gegensatz zur Argumentation der SPÖ im Parlament, skizzierte er. Einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz könnte man, so Ellmauer, durch die thermische Sanierung von Wohnhäusern erreichen.

Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) zeigte sich "sehr besorgt" über die Zukunft des Klimaschutzes. Wenn es nicht gelinge, alle Emissionen, sei es im Verkehr oder in der Industrie, gemeinsam zu senken, werde das dramatische Auswirkungen auf das Klima haben, warnte sie. Lichtenberger ist der Ansicht, dass zu viele Emissionszertifikate zugeteilt werden, und erwartet ein ähnliches "Desaster" wie bei der Ökopunktezuteilung gemäß Transitvertrag.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) mahnte, wenn man über Klimaschutz rede, dürfe man die Zukunft des Wirtschaftsstandortes und die Zukunft der Arbeitsplätze nicht vergessen. Es müsse ein Ausgleich zwischen Klimaschutz und Wirtschaftsentwicklung gefunden werden. Achleitner ist überzeugt, dass Unternehmen Investitionen tätigen werden, die zur Reduktion von Emissionen führen, wenn sie vor der Notwendigkeit stehen, Verschmutzungsrechte zu kaufen.

Abgeordneter STEIER (S) unterstrich, das Emissionszertifikategesetz sei "schlecht vorbereitet und umweltpolitisch kontraproduktiv". Von einem "Umweltmusterland Österreich" wäre bei der Umsetzung der Emissionshandel-Richtlinie der EU viel mehr zu erwarten gewesen, sagte er. Steier glaubt, dass es durch das Gesetz nur zu einer geringen Reduktion von Treibhausgasen kommen wird.

Abgeordneter RÄDLER (V) sprach von einem wichtigen umweltpolitischen Gesetz. Er sei auch überzeugt davon, dass damit Arbeitsplätze geschaffen werden. Allerdings vielleicht nicht in Wien oder Niederösterreich, wo es weder eine funktionierende Umweltberatung gebe noch Klimabündnisaktivitäten gesetzt werden, hielt Rädler der Abgeordneten Sima entgegen. Seinem Vorredner teilte er noch mit, dass die ökologische Wohnbauförderung seit Anfang des Jahres in Niederösterreich umgesetzt wird.

Abgeordneter OBERHAIDINGER (S) machte darauf aufmerksam, dass die Oberösterreicher im Umweltbereich mindestens so erfolgreich sind wie die Niederösterreicher. Diese Aufrechnungen bringen jedoch überhaupt nichts, gab er zu bedenken, denn es gehe darum, generell 21 % der Emissionen zu reduzieren. Dringenden Handlungsbedarf gebe es z.B. beim öffentlichen Verkehr, urteilte er. Außerdem müsste endlich die 15a-Vereinbarung abgeschlossen werden, weil damit sehr viel zum Klimaschutz beigetragen werden könne.

Das Kyotoziel könne nur durch gemeinsame Anstrengungen erreicht werden, meinte V-Abgeordneter KAINZ. Ein großes Problem sei, dass die USA an ihrer Klimastrategie bis 2012 überhaupt nichts ändere. Aus diesem Grund sei ein Schulterschluss zwischen den europäischen Staaten notwendig, wobei auch das vorliegende Gesetz einen Beitrag leisten werde. Aber auch in den Gemeinden und Ländern werden wichtige Schritte gesetzt, wie z.B. die ökologische Wohnbauförderung in Niederösterreich.

Bei der Abstimmung wurde das Gesetz in der Fassung eines V-F-Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen.

Die Grünen werden der Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz, die auf einem V-F-Antrag beruhe, nicht zustimmen, da dem VfGH-Erkenntnis nicht Rechnung getragen werde, argumentierte Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G). Zweitens werde die bestehende "Schieflage" zwischen mechanisch-biologischen Anlagen und den Verbrennungsanlagen weiter fortgeschrieben.

Abgeordnete MACHNE (V) wies darauf hin, dass eine Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes erforderlich wurde, weil in einigen Bundesländern noch nicht flächendeckend Verbrennungsanlagen oder mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen vorhanden sind. Nunmehr kann der Landeshauptmann eine Ausnahme vom Verbot der Deponierung von bestimmten Abfällen erlassen. Der vorliegende Antrag trage nicht nur der Kritik des VfGH Rechnung, sondern ermöglicht allen Ländern, individuelle Verordnungen zu erlassen.

Abgeordneter HEINZL (S) machte darauf aufmerksam, dass sich das Land Tirol zu lange Zeit gelassen habe, um das Deponierungsverbot für unbehandelte Abfälle umzusetzen und auch in Kärnten sind nur für die Hälfte des anfallenden Mülls entsprechende Anlagen vorhanden. In allen anderen Ländern bestehe aber kein Bedarf, ein solche Regelung zu erlassen, die zudem eine massive wirtschaftliche Bevorzugung von Tirol und Kärnten darstellt. Außerdem müsse endlich dem Müllexport ins Ausland ein Riegel vorgeschoben werden, forderte er.

Abgeordneter WITTAUER (F) wies Heinzl darauf hin, dass auch das Bundesland Wien für eine derartige Regelung eintrat, weil es dort zahlreiche Versäumnisse gibt.

Abgeordneter SIEBER (V) verwehrte sich gegen den Vorwurf von Abgeordnetem Heinzl, wonach die Beamten des Landwirtschaftsministeriums Willkürakte setzen. Sodann erläuterte er die Eckpunkte der Novelle, die auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zurückgeht. Es ging daher darum, einerseits den Einwendungen gerecht zu werden und andererseits die Planungssicherheit für die Bundesländer zu gewährleisten.

Auch Bundesminister DI PRÖLL wies ausdrücklich die Vorwürfe des Abgeordneten Heinzl gegenüber den Beamten seines Ressorts zurück.

Die Probleme mit den Altlasten führen uns vor Augen, dass es in der Vergangenheit leider nicht immer gelungen ist, die Abfallwirtschaft so zu gestalten, dass sie die Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllt, konstatierte Abgeordnete PFEFFER (S). Was den vorliegenden Antrag angeht, so kritisiere ihre Fraktion, dass es nun in der Hand jedes einzelnen Landeshauptmanns liege, festzustellen, ob es einen Kapazitätsmangel gibt. Außerdem sei es durch die Aufnahme des gewerblichen Abfalls zu einer Ausweitung des Anwendungsgebietes gekommen.

Abgeordneter GAHR (V) war der Auffassung, dass Österreich im Bereich der Abfallwirtschaft sehr hohe Standards aufweise. Was den zur Debatte stehenden Antrag betrifft, so müssen in Zukunft individuelle Kriterien bei der Deponierung geprüft und im Bescheidverfahren Regelungen herbeigeführt werden. Es werden befristete Übergangsbestimmungen eingeführt, führte Gahr weiter aus, und bestehende Vorlagen der Länder werden keinesfalls unterlaufen.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) forderte den Umweltminister auf, die Kontrolle der Abfallwege zu forcieren, insbesondere was den gewerblichen Müll betrifft. Aus diesem Grund könne seine Fraktion dem Antrag auch nicht zustimmen.

Der Gesetzentwurf wurde mehrheitlich angenommen. (Schluss)