Parlamentskorrespondenz Nr. 223 vom 25.03.2004

PARTEIEN FORDERN NATIONALEN KONSENS IM GESUNDHEITSWESEN

Rauch-Kallat im Nationalrat: Kinder-Gesundheitsplan wird erstellt

Wien (PK) - Nationalpräsident Dr. KHOL gab eingangs der Sitzung bekannt, dass die SPÖ eine Dringliche Anfrage an Bundesminister Haupt zum Thema "Pensionspolitik der Regierung - der Weg in die Altersarmut" (1594/J) eingebracht habe. Die Debatte darüber werde um 15 Uhr stattfinden. - Im Anschluss daran wird auf Verlangen der Grünen eine Kurzdebatte zum Thema "Zulassung gentechnisch veränderter Produkte" auf der Grundlage einer diesbezüglichen Anfragebeantwortung der Gesundheitsministerin (1182/AB zu 1233/J) abgehalten werden.

Gemeinsam verhandelt wurden: Änderung des Arzneimittelgesetzes, des BG über Krankenanstalten und Kuranstalten, des Arzneieinfuhrgesetzes 2002 und des BG über die Errichtung eines Fonds „Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen“, Änderung des Apothekerkammergesetz es 2001, S- Antrag betreffend Studien über den Einsatz von „Erwachsenenmedikamenten“ in der Kinderheilkunde, S- Antrag hinsichtlich Prüfung bei der Neuzulassung von Arzneimitteln für Kinder und Jugendliche sowie S- Antrag bezüglich Verbesserungen bei der Zulassung von Arzneimittelspezialitäten für Kinder und Jugendliche.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zur Änderung des Arzneimittelgesetzes an, auch wenn er die gefundene Lösung nicht für die beste aller möglichen halte. Die Praxis der Überprüfung neuer Arzneimittel müsse verbessert werden, um echten Fortschritt von billigen Versprechen und Scharlatanerie besser unterscheiden zu können. Was ihn störe sei die Stärkung der Sponsoren in der Pharmaindustrie gegenüber der Ethikkommission sowie die Überantwortung der Zuständigkeit der Beschwerdestelle der Patienten an die Sponsoren statt an die Patientenanwaltschaft. Kritik übte der Gesundheitssprecher der Grünen auch an der Weigerung der Bundesländer, den Ausbau der Agenden der Ethikkommission mitzufinanzieren. Schließlich wies Abgeordneter Grünewald auf die Kritik des Rechnungshofes an qualitativ und quantitativ nicht ausreichenden Arzneimittelüberprüfungen und -inspektionen hin. 

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) unterstrich, dass es bei der heutigen Novelle des Arzneimittelgesetzes insbesondere um den Schutz der nicht Einwilligungsfähigen gehe. Hier müsse man Nutzen und Risken abwägen. Die großartigen Erfolge bei der Kinderkrebsbehandlung hätten aber gezeigt, dass Fortschritt nur durch Forschung erzielt werden könne, diese bedürfe aber der Kontrolle. Darüber hinaus müsse man auch eine Abwägung von Kosten und Risken vornehmen. Medikamentenkosten stiegen enorm, so der ÖVP-Gesundheitssprecher, und zwar bis um 13 und 14 %, die Bundesregierung strebe aber an, die Steigerungsraten auf zirka 3 % zu drücken.

Dennoch müsse klar gemacht werden, dass es Fortschritt nicht zum Nulltarif gebe. Man wolle das hohe Niveau des Gesundheitssystems aufrechterhalten, also ein Weltklasse-Gesundheitssystem für alle. Die Bürger und Bürgerinnen hätten ein Anrecht darauf, Spitalsbetten, Operationen und Ärzte zur Verfügung zu haben, wenn sie es brauchen, und zwar ohne Unterschied. Keinesfalls wolle man Zustände wie in England oder Frankreich. Österreich brauche daher einen nationalen Konsens im Gesundheitswesen und eine faire Diskussion um die Gesundheitsreform. Schnellschüsse, wie von der SPÖ gefordert, seien der falsche Weg.

Bevor Abgeordnete HAIDLMAYR (G) sich dem Arzneimittelgesetz widmete, bat sie den Präsidenten des Nationalrates, generell GebärdensprachdolmetscherInnen bei den Plenardebatten einzusetzen. - Präsident Dr. Khol wies darauf hin, dass es dazu bereits mehrere Male Diskussionen in der Präsidiale gegeben habe und ein einstimmiger Beschluss zu dieser Frage vorliege. Er sei aber gerne bereit, dieses Thema nochmals in der Präsidiale anzuschneiden.

Hinsichtlich der vorliegenden Gesetzesmaterie sprach Haidlmayr drei Punkte an. Als heikel und nicht unumstritten bezeichnete sie die Arzneimittelprüfungen bei einwilligungsunfähigen Personen. Die Prüfungen seien aber wichtig und notwendig, da die Arzneimittel auch diesen speziellen Personengruppen zu gute kommen sollen. Im großen und ganzen seien die nun vorliegenden Bestimmungen gut gelungen, dennoch glaube sie, dass es nach einem Beobachtungszeitraum die Notwendigkeit von Korrekturen geben werde. Kritisch äußerte sich die Abgeordnete zur Tatsache, dass klinische Prüfungen in der Regel, und zwar zu 98 %, an Männern durchgeführt werden. Die Situation der Frauen sei aber eine unterschiedliche und diesem Aspekt sei im Gesetz leider nicht Rechnung getragen worden. Die Bestimmungen zur Ethikkommission stellten einen guten Start dar, der Weisheit letzter Schluss seien sie aber nicht, so Haidlmayr abschließend.

Abgeordnete SILHAVY (S) kündigte zu Beginn ihres Debattenbeitrages an, die SPÖ werde zustimmen, gleichzeitig verlieh sie ihrer Enttäuschung darüber Ausdruck, dass die Anträge der SPÖ im Ausschuss abgelehnt worden sind. Darin sei es in erster Linie um die Gesundheit junger Menschen gegangen, sagte sie. Überrascht zeigte sie sich von der Aussage Rasingers, man wolle keine Schnellschüsse machen, obwohl gerade die Regierung bei der Ambulanzgebühr den Weg der Schnellschüsse und des Wegschauens gegangen sei. Silhavy kritisierte auch die Maßnahmen der Bundesregierung, welche die Krankenversicherung belasten, und nannte dies eine unverantwortliche Politik. Jedenfalls erwarte sich die SPÖ endlich Stellungnahmen der Gesundheitsministerin zur katastrophalen Situation der Krankenkassen, zur Situation auf dem Medikamentensektor, zur Chipkarte und eine Antwort darauf, wie es mit der Gesundheitspolitik allgemein weitergehe. Die Regierung setze permanent falsche Werte, was man auch an der Steueramnestie sehe, während Kranke mehr zahlen müssten, so Sihavy abschließend.

Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) stellte fest, dass die Praxis der Gesundheitsversorgung den Eindruck erwecke, Intensivmedizin werde für Männer und Psychopharmaka würden für Frauen gemacht. Auch sei die Karrieremöglichkeit für Frauen im Gesundheitsbereich schlecht. Ebenso sei der Mann in der Arzneimittelprüfung das Maß aller Dinge, da fast ausschließlich mit männlichen Testpersonen gearbeitet werde. Der Grund dafür liege daran, dass Männer keine so großen hormonellen Schwankungen haben und es bei ihnen keine Schwangerschaft gebe. Es sei aber, so Weinzinger, unumgänglich, die Wirkung von Medikamenten auch an Frauen zu testen, da sich Medikamente im weiblichen Körper anders auswirkten. Ebenso unerlässlich sei die Erprobung an Kindern. All dies werde heute allzu wenig berücksichtigt, auch wenn bei den großen Firmen ein gewisser Lernprozess zu beobachten sei. Man dürfe das jedoch nicht der Entscheidung der Firmen überlassen, so die Forderung der Grünen, sondern Medikamente dürften nur dann zugelassen werden, wenn sie auch an Frauen gleichwertig getestet worden seien. Weinzinger brachte in diesem Zusammenhang einen Entschließungsantrag ein und legte diesen der Gesundheitsministerin ans Herz, die zugleich auch Frauenministerin ist.

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) räumte ein, dass diese Frage, an wem man klinische Untersuchungen durchführen müsse, um ein Medikament zuzulassen, weiter verfolgt werden sollte. Denn die unterschiedlichen Auswirkungen der Medikamente auf Männer und Frauen seien unbestritten. Bei der Homöopathie werde dieser Unterschied selbstverständlich berücksichtigt, sagte Rosenkranz, und meinte, dass dieses Bewusstsein heute schon viel stärker vorhanden sei. Dass zu wenige Medikamente an Frauen getestet werden, sei nicht ausschließliche Schuld der Pharmaindustrie, leider stellten sich auch weniger Frauen für diese Experimente zur Verfügung. Auch wenn die Prüfung neuer Medikamente an Kindern unerlässlich sei, habe sie Verständnis dafür, dass Eltern ihre Kinder nur dann als Testpersonen zur Verfügung stellen, wenn deren Krankheit ein kritisches Stadium erreicht hat. Allgemein, so Rosenkranz, sei es Aufgabe der Gesundheitspolitik, sich weg von der alleinigen Krankenversorgungspolitik hin zu mehr Gesundheitsförderungspolitik zu entwickeln.

Bundesministerin RAUCH-KALLAT griff das Thema der ungleichen Verteilung der Studien auf Männer und Frauen auf und sagte, dass heute die klinischen Studien in der Regel bereits die Unterschiede von Frauen und Männern berücksichtigten. Sie werde aber weiterhin darauf drängen, dass die Studien auf beide Geschlechter ausgerichtet seien. Ein besonderes Anliegen seien ihr die Kinder, für die viel zu wenige klinische Studien vorlägen. Diese wolle sie besonders fördern. Darüber hinaus werde durch die Reform sichergestellt, dass die Lücken bei der Kontrolle von Drogenmitteln geschlossen werden. Diese gebe es vor allem in Hinblick auf die Nahrungsergänzungsmittel, und nun könnten die zuständigen Landeshauptleute die Kontrolle übernehmen. Grundsätzlich stellte die Ministerin fest, dass man mit der Gesundheitsreform im Plan sei, der nächste Gesundheitsdialog kommenden Mittwoch stattfinde und man dann in die konkrete Verhandlungsphase eintreten werde.

Abgeordneter Dipl.-Ing. HÜTL (V) unterstrich, dass die Bundesregierung für den unbeschränkten Zugang aller zu sämtlichen höheren Leistungen im Gesundheitswesen eintrete. Beim vorliegenden Gesetz begrüßte er die neuen Regelungen und Fristen, die die Abläufe einfacher und schneller machen. Hütl ging dann näher auf die Ausschussfeststellung ein, die die individuellen Heilversuche zum Inhalt hat, und wies in diesem Zusammenhang eindrücklich auf die Therapie-Optimierungsstudien hin, für die es schwierig sei, eine Finanzierung zu finden. Jedenfalls bringe die vorliegende Novelle dem St. Anna Kinderspital und der dort durchgeführten Krebsbehandlung enorme Erleichterung.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) begrüßte insbesondere die Kontrolle und Behördenzuständigkeit hinsichtlich verunreinigter Nahrungsergänzungsmittel, wenn auch diese Regelung viel zu spät komme. In der Zwischenzeit gebe es eine Reihe gesperrter SportlerInnen als Opfer dieser verspäteten Politik. Die Tatsache sei, dass riesige Mengen von Nahrungsergänzungsmitteln derzeit gesetzwidrig nach Österreich importiert würden. Verunreinigte Nahrungsmittel seien dopingrelevant und gesundheitsgefährdend, weshalb es zuwenig sei, sie nur beschlagnahmen zu können. Scharfe Kritik äußerte Maier zum Entwurf einer Änderung der Gewerbeordnung, wonach das Versandhandelsverbot für Nahrungsergänzungsmittel fallen soll. Wenn auch die vorliegende Novelle positiv sei, so sieht Maier die Notwendigkeit, weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Doping im Freizeit- und Leistungssport zu setzen. Dazu brachte er einen Entschließungsantrag ein.

Abgeordneter LICHTENEGGER (F) wies darauf hin, dass 22 % der Nahrungsmittel mit Arzneimitteln, die nicht hineingehören, kontaminiert seien. Die vorliegende Novelle eröffne zumindest die Möglichkeit, auf Verdacht hin Proben zu entnehmen und Produkte zu beschlagnahmen. Dies sei ein richtiger Schritt. Grundsätzlich gibt er aber seinem Vorredner Abgeordnetem Maier recht, dass man erst am Anfang stehe, zumal es nicht nur um Doping, sondern um Gesundheit im Allgemeinen gehe. Daher müssten weitere Schritte folgen, sagte Lichtenegger, vor allem stelle der Internet-Handel ein großes Problem dar. Auf nationaler Ebene soll eine Infokampagne die Leute sensibilisieren. Schließlich werde man auch versuchen, diesem Problem über die Gewerbeordnung beizukommen.

Abgeordnete HÖLLERER (V) bezog sich in ihrer Rede ebenfalls auf die Anti-Doping-Regelung und meinte, dass der freie Zugang zu Nahrungsergänzungsmitteln in Super- und Drogeriemärkten sowie in Sportgeschäften ein großes Problem darstelle. Bundesministerin Rauch-Kallat habe diese Problematik aufgegriffen und einer verwaltungstechnischen Lösung zugeführt, indem sie die Landeshauptleute ermächtige, Probenziehungen vorzunehmen. Insgesamt müsse die Gesundheitsförderung und das Gesundheitsbewusstsein sowie die Erhaltung der Gesundheit in der Vordergrund gerückt werden und dieses Gesetz trage dazu bei.

Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S) meinte, wenn die Bundesregierung Österreich bis zum Jahr 2010 zum kinderfreundlichsten Land machen wolle, dann müsse auch in der Kinderheilkunde etwas geschehen. Die USA hätten hier eine Vorreiterrolle eingenommen und insbesondere bei der Indikation die Belange der Kinder in den Vordergrund gerückt. Die Kinder- und Jugendverträglichkeitsprüfung sei auch in der Medizin wichtig, derzeit fehlten aber für Kinder und Jugendliche spezifische Medikamente. Die SPÖ-Anträge, welche mit Hilfe von ExpertInnen ausgearbeitet worden seien, hätten sich dieser Thematik angenommen. Umso unverständlicher sei es, dass diese von den Regierungsfraktionen im Ausschuss abgelehnt worden seien.

Abgeordneter Dr. HUAINIGG (V) begrüßte die Beiziehung von Gebärdendolmetschern zur Debatte über die Änderung des Arzneimittelgesetzes und betonte, solche Übersetzungen seien ein wichtiges Zeichen für die Anerkennung der Gebärdensprache. Inhaltlich zeigte sich Huainigg über strengere Schutzbestimmungen für nicht einwilligungsfähige Personen in Zusammenhang mit klinischen Studien erfreut. Die Einbeziehung solcher Personen sei künftig nur dann erlaubt, wenn ein therapeutischer Erfolg für die Betroffenen absehbar sei, skizzierte er. Damit werde das Interesse der Betroffenen über das Interesse der Wissenschaft gestellt.

Abgeordnete CSÖRGITS (S) beklagte, dass mehrere Anträge der SPÖ zur Kindermedizin im Gesundheitsausschuss nur halbherzig oder überhaupt nicht diskutiert worden seien. Dabei hätten die Inhalte dieser Anträge besondere Bedeutung, meinte sie, unter anderem gehe es um eine genauere Prüfung bei der Neuzulassung von Arzneimitteln für Kinder und Jugendliche. Csörgits gab zu bedenken, dass 80 % der Arzneimittel, die in der Kinderheilkunde eingesetzt werden, nicht ausdrücklich für diesen Bereich zugelassen seien.

Abgeordneter WÖGINGER (V) erwartet sich von der kürzeren Verfahrensdauer für die Prüfung klinischer Studien eine Stärkung des Forschungsstandorts Österreich und damit verbunden die Sicherung von Arbeitsplätzen. Besonders positiv bewertete er überdies den speziellen Schutz Minderjähriger und nicht einwilligungsfähiger Erwachsener in Zusammenhang mit klinischen Studien. Sie dürften nur dann an klinischen Studien teilnehmen, wenn die begründete Annahme bestehe, dass die Behandlung einen unmittelbaren Nutzen für sie habe und der erwartete Nutzen die Risken übersteige.

Abgeordnete SCHASCHING (S) ortet einen Widerspruch zwischen der Kürzung der Turnstunden in Schulen auf der einen Seite und dem von Gesundheitsministerin Rauch-Kallat angekündigten Bewegungs- und Motivationsprogramm für Kinder und Jugendliche. Die SPÖ habe anlässlich des heurigen Jahres der Erziehung durch Sport einen Forderungskatalog entwickelt, umriss sie, unter anderem beinhalte dieser die Einführung der "täglichen Turnstunde". Handlungsbedarf sieht Schasching auch in Bezug auf spezielle Arzneimittel für Kinder.

Abgeordneter Dr. SONNBERGER (V) wies darauf hin, dass auf Grund der Änderung des Arzneimittelgesetzes in Zukunft auch Nahrungsergänzungsmittel in Supermärkten und Sportgeschäften kontrolliert und gegebenenfalls beschlagnahmt werden könnten, wenn sie Dopingmittel beinhalten. Damit werde eine Lücke im Kampf gegen Doping geschlossen, unterstrich er. Sonnberger machte allerdings geltend, dass nur ein ganz geringer Teil von Nahrungsergänzungsmitteln Stoffe enthalte, die unter das Arzneimittelgesetz fallen.

Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) hält es, wie er sagte, für unverständlich, dass die Regierungsfraktionen "taub" seien, wenn es um die Gesundheit der Kinder gehe. "Gute Anträge" der SPÖ zu diesem Thema seien nicht behandelt oder abgelehnt worden, bemängelte er. Kaipel machte darauf aufmerksam, dass viele Medikamente in Bezug auf ihre Dosierung, ihre Wirksamkeit und mögliche Nebenwirkungen für Kinder und Jugendliche nicht untersucht worden seien.

Gesundheitsministerin RAUCH-KALLAT betonte, ihr Ressort habe sich die Entwicklung eines gesamthaften Kinder-Gesundheitsplans vorgenommen. Eine Arbeitsgruppe werde sich bis zum Sommer mit diesem Thema auseinandersetzen und dann entsprechende Vorschläge vorlegen.

Bei der Abstimmung wurden die Änderung des Arzneimittelgesetzes und damit zusammenhängender Gesetze sowie die Änderung des Apothekerkammergesetzes vom Nationalrat einstimmig verabschiedet. In der Minderheit blieben der Entschließungsantrag der Grünen betreffend die Zulassung von Medikamenten, die in ihrer Wirkung auf Frauen ausreichend getestet sind, und der Entschließungsantrag der SPÖ betreffend weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Doping im Freizeit- und Leistungssport.

Mehrheitlich nahmen die Abgeordneten die ablehnenden Berichte des Gesundheitsausschusses über die drei SPÖ-Anträge zur Kenntnis. (Forts.)