Parlamentskorrespondenz Nr. 289 vom 23.04.2004

REGIERUNGSVORLAGE UND BERICHTE DES FINANZMINISTERS

BANKEN- UND VERSICHERUNGSGRUPPEN IM VISIER DER FINANZMARKTAUFSICHT

Wien (PK) - Neue Entwicklungen auf den Finanzmärkten und das Entstehen von Finanzkonglomeraten macht eine zusätzliche Aufsicht für Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen, die Finanzkonglomeraten angehören, notwendig. Der Entwurf der Bundesregierung für ein Finanzkonglomerategesetz samt flankierenden Änderungen in den Gesetzen, die die Arbeit der Banken, Versicherungen und der Börse sowie der dort tätigen Aufsichtsbehörden regeln, dient der Umsetzung einer diesbezüglichen EU-Richtlinie (456 d.B.).

In den Erläuterungen erfährt der Leser, dass Finanzkonglomerate zu den größten Akteuren auf den weltweiten Finanzmärkten zählen. Die Aktivitäten der Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen innerhalb der Gruppe unterliegen bislang keiner Beaufsichtigung, was Probleme bei der Solvabilität (Eigenkapital und Rücklagenausstattung der Versicherungen), bei der Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung von Geschäftsleitungen, Kontrolldefizite bei gruppeninternen Transaktionen und bei der Risikokonzentration auf Konglomeratsebene nach sich ziehen könnte. Da finanzielle Schwierigkeiten solcher Konglomerate die Stabilität des Finanzsystems gefährden und dadurch Sparer, Versicherungsnehmer und Anleger schaden können, wollen EU und Bundesregierung Lücken in den Aufsichtsvorschriften für Finanzkonglomerate schließen.

Erfasst werden alle Konglomerate, die in beträchtlichem Umfang branchenübergreifend tätig sind, und zwar nach Maßgabe bestimmter Schwellenwerte. Zuständige Behörde ist die Finanzmarktaufsicht. Zu den neuen Aufgaben der FMA gehört die Beurteilung der Finanzlage der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Konglomerats auf Gruppenebene, vor allem hinsichtlich einer ausreichenden Ausstattung der Versicherungen mit Eigenkapital und Rücklagen (Solvabilität) sowie die Überwachung gruppeninterner Transaktionen und der Risikokonzentration, um die Mehrfachbelegung von Eigenkapital ausschließen.            

VORBELASTUNGEN UND ÜBERPLANMÄSSIGE AUSGABEN IM 1. QUARTAL 2004

Wien (PK) - Finanzminister Karlheinz Grasser hat dem Nationalrat über die Genehmigung von Einzelvorhaben im 1. Quartal 2004 berichtet, die künftige Haushalte mit insgesamt 72,175 Mill. € belasten werden. Die größten Einzelbeträge resultieren aus der Technologie- und Forschungsförderung (41,73 Mill. €), verkehrswirtschaftlichen Förderungsmaßnahmen (12,087 Mill. €) und aus Aufwendungen für Heer und Heeresverwaltung (9,848 Mill. €). (23 BA)

ÜBERPLANMÄSSIGE AUSGABEN VON JÄNNER BIS MÄRZ 2004

Im 1. Quartal 2004 wurden vom Finanzminister 222,409 Mill. € bewilligt. Davon wurden 10,137 Mill. € durch Einsparungen bei anderen Voranschlagsansätzen und 212,272 Mill. € durch Mehreinnahmen bedeckt. Die bedeutendsten Überschreitungsbeträge verbuchte mit insgesamt 86,465 Mill. € der Bereich Wissenschaft, wobei insbesondere Mehrausgaben für die Universitäts-Offensivprogramme "Uni-Infrastruktur II" und "Vorziehprofessuren" sowie für Lehrbeauftragte und Gastprofessoren zu nennen sind. Dazu kommen Mehrkosten für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (26,852 Mill. €) sowie bei der Anschaffung von Lkw, Kampfanzügen und des neuen Lufttransportsystems durch das Bundesheer (15,669 Mill. €). (24 BA)

(Schluss)