Parlamentskorrespondenz Nr. 297 vom 27.04.2004

RECHNUNGSHOFAUSSCHUSS BEFASST SICH MIT EINKOMMENSBERICHT

Keine Offenlegung von Personen mit hohem öffentlichen Einkommen

Wien (PK) - Rechnungshofpräsident Franz Fiedler sieht aufgrund des Anfang dieses Jahres ergangenen VfGH-Erkenntnisses derzeit keine Möglichkeit, dem Nationalrat die Namen jener Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen öffentlicher Unternehmen und Gebietskörperschaften bekannt zu geben, die Bezüge von mehr als 80.000 S (5.813 €) monatlich erhalten. Das betonte er heute im

Rechnungshofausschuss des Nationalrates. Die zur Verfügung stehenden Daten könnten dem Nationalrat bestenfalls unter strikter Geheimhaltung übermittelt werden, sagte Fiedler, allerdings wäre man in diesem Fall auf entsprechende Meldungen der Unternehmen angewiesen, weitere Erhebungen seitens des Rechnungshofes wären nicht möglich. Auch eine Gesetzesänderung macht Fiedler zufolge wenig Sinn, da das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes den Rechnungshof an der Vollziehung des entsprechenden Passus des Bezügebegrenzungsgesetzes hindere und dieser bereits als Verfassungsbestimmung formuliert sei.

Der Verfassungsgerichtshof war in dieser Frage aktiv geworden, nachdem mehrere betroffene öffentliche Unternehmen und Einrichtungen bzw. deren Mitarbeiter die Zulässigkeit der Veröffentlichung von konkreten Gehaltsdaten bestritten hatten. Der vom Verfassungsgerichtshof damit befasste Europäische Gerichtshof wertete die Sache als nationale Angelegenheit. Als nicht sinnvoll erscheint Fiedler, wie er sagte, eine anonyme Veröffentlichung der Gehälter über 80.000 S, zudem wäre in diesem Fall nicht überprüfbar, ob eine Person von mehreren öffentlichen Stellen verschiedene Bezüge erhalte.

Noch im Laufen sind nach Auskunft Fiedlers Verfahren der Austrian Airlines und der Telekom Austria bezüglich der generellen Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofes. Von Abgeordnetem Günther Kräuter auf die Affäre Estag angesprochen, wies der Rechnungshofpräsident jüngste "Anwürfe" gegen den Rechnungshof zurück und meinte, man solle "nicht die Fehlannahme treffen", die Stellungnahmen des Unternehmens zum Rohbericht seien richtig und der Rohbericht des Rechnungshofes falsch.

Grundlage für die Ausführungen Fiedlers im Rechnungshofausschuss bildete der Einkommensbericht des Rechnungshofes über die Jahre 2001 und 2002. Dieser Bericht listet die durchschnittlichen Jahreseinkommen in jenen Unternehmen und Einrichtungen (Stiftungen, Fonds, Sozialversicherungsträger etc.) auf, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen. Dabei sind die Durchschnittsbezüge des Vorstands, des Aufsichtsrats und der Beschäftigten getrennt aufgeschlüsselt, zudem sind auch alle Sozial- und Sachleistungen sowie zusätzlichen Pensionsleistungen enthalten. Laut Bericht waren im Jahr 2002 317 Unternehmen mit 154.719 Beschäftigten von der Erhebung betroffen, davon 1.104 Aufsichtsrats- und 448 Vorstandsmitglieder.

Auf Wunsch der Abgeordneten wurden auch im Bericht 2001/02 wieder jene Einkommen gesondert kennzeichnet, die über dem Bezug des Bundeskanzlers gemäß Bezügebegrenzungsgesetz liegen. Nach dieser Aufstellung lagen die durchschnittlichen Vorstandsbezüge 2002 bei der ÖIAG, mehreren Elektrizitätsunternehmen (EVN, Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG, Verbund Austrian Hydro Power AG), den ÖBB, der Österreichischen Post AG, der Österreichischen Postbus AG, der UTA Telekom AG, und - aufgrund von Prämien - der GBI (Gesellschaft des Bundes für industriepolitische Maßnahmen) über diesem Betrag. Keine Daten lieferten diesmal die Austrian Airlines und die Telekom Austria AG sowie deren Tochterunternehmen - sie beriefen sich auf das laufende Verfahren beim Verfassungsgerichtshof betreffend die Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofes.

Datenkorrekturen gegenüber dem Bericht nahm Fiedler zur GKB Bergbau GesmbH und zur Bewag vor - beide Unternehmen hatten von sich aus unrichtige Angaben geliefert. 1998 waren im Übrigen noch 470 Unternehmen mit insgesamt 236.519 Beschäftigten unter die Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofes gefallen.

Eingeleitet wurde die Diskussion im Ausschuss von Abgeordnetem Günther Kräuter (S), der die Affäre Estag zur Sprache brachte und unter anderem wissen wollte, ob der Rechnungshof alle notwendigen Unterlagen für seine Prüfung erhalten habe. Sein Fraktionskollege Kurt Gaßner stellte generell die Sinnhaftigkeit des Einkommensberichts in Frage, da die Daten vom Rechnungshof nicht auf ihre materielle Richtigkeit, sondern nur auf ihre Plausibilität geprüft würden. Namenlose Berichte machen seiner Meinung nach zudem wenig Sinn.

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (V) wies darauf hin, dass sich die Anzahl jener Vorstandsgehälter, die über dem Bezug des Bundeskanzlers liegen, laut Bericht gegenüber den Jahren 1999 und 2000 halbiert habe. Teilweise würden die betreffenden Unternehmen aufgrund von Privatisierungen nicht mehr im Bericht aufscheinen, teilweise seien die Vorstandsbezüge aber tatsächlich niedriger geworden, skizzierte sie. Nach Auffassung von Lentsch stellt der Bericht der Regierung jedenfalls ein sehr gutes Zeugnis aus.

Abgeordnete Magda Bleckmann (F) und Ausschussvorsitzender Werner Kogler (G) erkundigten sich nach den beim VfGH anhängigen Verfahren der Austrian Airlines und der Telekom Austria betreffend die Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofes. Kogler äußerte darüber hinaus die Vermutung, dass sich die überdurchschnittlich hohen Gehälter in den Energieversorgungsunternehmen allmählich anderen Branchen anpassten. Kritisch beurteilte er die Gehaltserhöhung der ÖIAG-Vorstände von 2001 auf 2002 um 10 %.

Abgeordneter Christian Faul (S) mahnte ein generelles Nachdenken darüber ein, was die betroffenen Unternehmen erwirtschaften und in welchem Verhältnis die Gehälter von Beschäftigten und Vorstandsmitgliedern zueinander liegen. Seinen Berechnungen zufolge betragen beispielsweise die durchschnittlichen Gehälter der Arbeiter und Angestellten im Kohlenbergbau und Handel 15 % der Vorstandsgehälter, bei den ÖBB 21 %, im Geld- und Kreditwesen rund 40 %, in der Elektrizitätswirtschaft 26 % und im Luftverkehr 61 %.

Rechnungshofpräsident Franz Fiedler wollte auf die Prüfung der Estag nicht im Detail eingehen, führte aber aus, diese Prüfung sei aufgrund des eingesetzten Untersuchungsausschusses im Steiermärkischen Landtag durch eine Besonderheit gekennzeichnet. Üblicherweise würden - aus gutem Grund - weder der Rohbericht des Rechnungshofes noch die Stellungnahmen der betroffenen Stelle vorzeitig veröffentlicht, schließlich sei es Sinn des Stellungnahmeverfahrens, bestimmte Fragen abzuklären. Fiedler zufolge soll man jedenfalls nicht die Fehlannahme treffen, dass die Stellungnahmen des Unternehmens richtig seien und der Rohbericht des Rechnungshofes falsch. Konkret hat etwa ihm zufolge die Tatsache, dass im Rohbericht irgendwo "€" statt "S" stehe, nichts mit der entsprechenden kritischen Bemerkung des Rechnungshofes zu tun. Unterlagen, die der Rechnungshof einsehen wolle, würden von geprüften Unternehmen, so Fiedler, grundsätzlich übermittelt.

Was die beim VfGH anhängigen Verfahren der Austrian Airlines und der Telekom sowie deren Tochterunternehmen betrifft, erklärte Fiedler, beide Unternehmen würden bestreiten, dass sie von der öffentlichen Hand beherrscht würden und der Rechnungshof somit für sie zuständig sei. Er erwartet sich noch im Laufe dieses Jahres eine Entscheidung des VfGH.

Die Meinung Gaßners, wonach der vom Rechnungshof erstellte Einkommensbericht generell wenig sinnvoll sei, teilte Fiedler nicht. Seiner Ansicht nach kann man davon ausgehen, dass die von den Unternehmen gemeldeten Zahlen richtig sind, wie auch konkrete Rechnungshofprüfungen bestätigten. Überdies bietet der Bericht für ihn einen guten Überblick über die Einkommenssituation in der öffentlichen Wirtschaft.

Als interessant wertete Fiedler die Forderung Fauls, die Relation zwischen Vorstands- und Angestelltengehältern genauer unter die Lupe zu nehmen. Auch dem Rechnungshof sei es nicht immer einsichtig, wieso Vorstandsgehälter steigen, wenn Gewinne und Umsätze im gleichen Zeitraum sinken, sagte er. Um solchen Entwicklungen im Detail nachgehen zu können, wären aber ihm zufolge separate Prüfungen erforderlich.

Der Bericht des Rechnungshofes über die durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2001 und 2002 wurde vom Ausschuss mehrheitlich zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung)