Parlamentskorrespondenz Nr. 366 vom 18.05.2004

REGIERUNGSFRAKTIONEN FÜR QUALIFIZIERTE MEHRHEIT BEI SCHULORDNUNGEN

Sitzung des Unterrichtsausschusses (3)

Wien (PK) - Nach der Aktuellen Aussprache nahmen die Mitglieder des Unterrichtsausschusses die Regierungsvorlage zur Novellierung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes und des Landesvertragslehrergesetzes in Verhandlung (390 d.B.). Die Änderungen waren notwendig geworden, da die Dienstnehmerschutzbestimmungen bei den Landeslehrern nicht den einschlägigen EG-Richtlinien entsprechen und Österreich deshalb auch von der EU-Kommission erfolgreich beim EuGH geklagt worden war.

Nun sollen weisungsfreie Sicherheitsverstrauenspersonen, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes vertreten, und Präventivfachkräfte bestellt werden. Als Präventivfachkräfte zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung sind eigene weisungsfreie Sicherheitsfachkräfte und eigene Arbeitsmediziner und -medizinerinnen zu ernennen.

Ein weiteres Anliegen der Regierungsvorlage betrifft die Leiterbestellung an Pflichtschulen. In Zukunft soll auch provisorisch pragmatisierten Landeslehrerinnen und -lehrern eine Leiterstelle verliehen werden können. Für Vertragsbedienstete besteht diese Möglichkeit bereits.

Signalisierten alle Fraktionen Zustimmung zu dieser geplanten Novelle, so entspann sich in der Folge eine Diskussion um einen von der Abgeordneten Silvia Fuhrmann (V) eingebrachten Antrag gemäß Paragraph 27, wonach künftighin im Sinne adäquaterer Schülermitbestimmungsmöglichkeiten Hausordnungen nicht mehr mit absoluter, sondern mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden sollten. Während von Abgeordneter Mares Rossmann (F) sowie von Abgeordnetem Werner Amon (V) Zustimmung zu diesem Antrag geäußert wurde, zeigten sich die Abgeordneten Erwin Niederwieser (S) und Dieter Brosz (G) skeptisch, zumal, wie Brosz ausführte, damit die Gefahr gegeben sei, dass alte, mangelhafte Hausordnungen damit erst recht "einzementiert" werden würden. Niederwieser stellte zudem, da die Lehrerschaft mit diesem Anliegen nicht befasst worden sei, einen Vertagungsantrag. Dieser verfiel jedoch der Ablehnung, Regierungsvorlage und der V-F-Antrag wurden mehrheitlich angenommen. Keine Mehrheit fand ein S-Entschließungsantrag betreffend weitergehende Maßnahmen zum Dienstnehmerschutz.

OPPOSITIONELLE ANTRÄGE

Die in der Folge zur Diskussion stehenden Anträge wurden mit Ausnahme des letzten Tagesordnungspunktes, den die Regierungsfraktionen ablehnten, da er überholt sei, vertagt.

Mit der finanziellen Situation der Lehrerinnen und Lehrer beschäftigt sich der erste zur Diskussion stehende Antrag der Grünen (222/A[E]), der vom September der Vorjahres stammt. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, binnen eines Jahres dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für ein modernes LehrerInnendienstrecht vorzulegen, bei dem die Einstiegsgehälter um mindestens 25% erhöht werden und die Differenz zwischen Einstiegs- und Höchstgehältern zumindest halbiert wird. Begründet wird die Initiative damit, dass die Lebensverdienstkurve der Lehrerinnen und Lehrer in Österreich stark vom OECD-Mittel abweicht.

Hier äußerte Abgeordneter Fritz Neugebauer (V) Bedenken hinsichtlich der genannten Zahlen und verwies auf eine anzupeilende Gesamtreform, weshalb er sich wie sein Fraktionskollege Wolfgang Grossruck für eine Vertagung der Materie aussprach. Dieser Ansicht schloss sich die Ausschussmehrheit an.

Um gesetzliche Rahmenbedingungen, körper- und sinnesbehinderten Studierenden die Möglichkeit zu geben, die Pädagogischen Akademien mit einem vollwertigen Lehramtszeugnis abzuschließen und in weiterer Folge den Beruf als PädagogIn ausüben zu können, geht es in einem weiteren Entschließungsantrag der Grünen. Behinderten AbsolventInnen der Pädagogischen Akademie wird nämlich derzeit lediglich ein "Zertifikat" in Aussicht gestellt. (67/A[E])

Hier meinte Abgeordneter Franz Josef Huainigg (V), die Materie sei von großer Wichtigkeit, man müsse sie in einem größeren Zusammenhang sehen, weshalb er eine Vertagung beantragte. Abgeordneter Brosz meinte hingegen, dieses Thema stehe nun schon seit über drei Jahren in Diskussion, man solle endlich die bestehende Ungerechtigkeit zwischen Behinderten, die bereits Lehrer seien und daher weiter unterrichten dürften, und Studierenden, denen diese Möglichkeit im Falle einer auftretenden Behinderung nicht eingeräumt werde, beseitigen. Diese Ansicht vertrat auch Abgeordnete Christine Lapp (S), die sagte, man dürfe nicht nur bei den Schülern von Integration reden, das Berufsverbot für Behinderte solle im Sinne der Gleichberechtigung aufgehoben werden. Abgeordnete Rossmann (F) hielt dem entgegen, dass man es hier mit einer komplexen Materie zu tun habe, die man sich im Detail ansehen müsse, weshalb eine Vertagung sinnvoll sei. Bundesministerin Elisabeth Gehrer widersprach der Auffassung, es gebe hier ein Berufsverbot, vielmehr brauche es entsprechende Fähigkeiten und Eignungen für den Lehrberuf. Man könne daher nicht generell eine Lehrbefugnis für Behinderte erteilen, sondern müsse nach Maßgabe der Möglichkeiten entscheiden. In Teilbereichen könne es sicher eine Lösung geben, und diesen Weg strebe man seitens des Ressorts auch an. Der Vertagungsantrag wurde mehrheitlich angenommen.

Gegen die verpflichtende Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer und des Religionsbekenntnisses durch das Bildungsdokumentationsgesetz wenden sie SPÖ-Abgeordnete in einem Initiativantrag. Auch die Befragung der Schüler oder eines Studierenden über den Bildungsverlauf der Eltern sollte nicht mehr zulässig sein. (129/A) Hier sprach sich Abgeordneter Prinz (V) für eine Vertagung aus, da eine Reform in Rede stehe, wonach etwa die SV-Nummer durch eine andere Kennzahl ersetzt werden könne. Die diesbezüglichen Planungen sollte man abwarten.

Dem Thema Sport ist ein Entschließungsantrag gewidmet, in dem die SPÖ dafür eintritt, dass die Stundenkürzungen nicht den Sportunterricht betreffen und dass das Bewegungs- und Sportangebot nicht nur innerhalb sondern auch außerhalb der Schulen erhöht werde. Zu diesem Zweck sollten Kooperationsmodelle mit Sportvereinen und Sportdachverbänden unterstützt werden. (167/A[E])

Hier begründete Abgeordnete Rossmann (F) den Vertagungsantrag mit dem diesbezüglichen Programm des Staatssekretärs Schweitzer, das in dieser Hinsicht Berücksichtigung erfahren sollte. Wie auch die beiden folgenden Tagesordnungspunkte wurde dieser in der Folge mehrheitlich vertagt.

Die Zukunftskommission möge sich schwerpunktmäßig auch mit der sozialen Problematik im österreichischen Schulsystem befassen und ein entsprechendes umfangreiches Maßnahmenpaket ausarbeiten, verlangen die Grünen in einem weiteren auf der Tagesordnung stehenden Entschließungsantrag. Kinder aus weniger begüterten Familien mit niedrigem Bildungsstand der Eltern hätten nach wie vor deutlich weniger Chancen im österreichischen Bildungssystem als jene aus sozioökonomisch bevorzugtem Umfeld. Darüber hinaus sollte die Zukunftskommission auch die Möglichkeit erhalten, Fragen der Schulorganisation zu diskutieren. (221/A[E])

Fragen der Schulorganisation hat auch der SPÖ-Entschließungsantrag betreffend Schaffung von 100.000 Ganztagsplätzen zum Inhalt. Dem aus der Sicht der SPÖ bestehenden Mangel an ganztägigen Schulformen - 780.000 Kindern an Volks- und Hauptschulen sowie an AHS-Unterstufen stehen 45.000 Plätze für eine ganztägige Betreuung zur Verfügung - soll ein "Impulsprogramm" entgegenwirken. (239/A[E])

Schließlich lag dem Ausschuss ein Entschließungsantrag der Grünen vor, in dem sie Sofortmaßnahmen urgieren, um "unerwünschte und unsinnige" LehrerInnenwechsel während des Schuljahres durch Frühpensionierungen zu verhindern. (284/A[E])

Unter dem Hinweis, dass dieser Antrag überholt sei, votierte Abgeordneter Amon (V) für eine Ablehnung des Antrags, was in der Folge auch mehrheitlich geschah.

Eine weitere Sitzung des Unterrichtsausschusses ist für den 30. Juni avisiert. (Schluss)