Parlamentskorrespondenz Nr. 385 vom 26.05.2004

NATIONALRAT BESCHLIESST MÖGLICHKEIT DER TEILZEITARBEIT FÜR ELTERN

Für Regierungsfraktionen Meilenstein, für Opposition zu wenig

Wien (PK) - Der Nationalrat beschloss in seiner Sitzung am 26. Mai die Möglichkeit für Eltern, unter bestimmten Voraussetzungen ihre Normalarbeitszeit auf Teilzeit zu reduzieren. Während die Regierungsfraktionen das Gesetz als "sozialen Meilenstein" feierten, geht er für SPÖ und Grüne zu wenig weit, zumal es nur für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten gelte und damit für die überwiegende Zahl der Beschäftigen folgenlos bleibe. Ein SP-Antrag auf Einführung eines Vaterschutz-Monats, der unter einem diskutiert wurde, fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.

Nach der Aktuellen Stunde gab Präsident Dr. KHOL zunächst bekannt, dass der Klub der Grünen das Verlangen gestellt hat, den Selbständigen Antrag 397/A( E) betreffend „Schweigen und Untätigkeit zu den Ausbauplänen der slowakischen Regierung bezüglich Mochovce, der Lebenszeitverlängerung von Bohunice V1 sowie dem europäischen Atomausstieg“ dringlich zu behandeln. – Der dringliche Antrag wird um 15 Uhr behandelt.

G-Abgeordnete Mag. Lunacek beantragte, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den G-Antrag 25/A (E) betreffend Einführung einer Devisentransaktionssteuer („Tobin-Tax“) eine Frist bis zum 15. Juni 2004 zu setzen. – Kurze Debatte über diesen Antrag nach Behandlung des dringlichen Antrages.

Abgeordnete MANDAK (G) begründete, weshalb die Grünen aus ihrer Sicht dem in der Regierungsvorlage festgeschriebenen Recht auf Teilzeit von Eltern nicht zustimmen werden. Es handle sich um ein Gesetz, das nur zu einem Drittel die Forderungen erfüllt. Um zustimmen zu können, hätten weitere Anliegen verwirklicht werden müssen. Die Elternteilzeit werde in der Vorlage abhängig davon gemacht, dass die Eltern in einem Betrieb arbeiten, der mehr als 20 MitarbeiterInnen hat; das trifft aber auf nur 8 % der heimischen Unternehmen zu, 92 % der österreichischen Betriebe werden ausgegrenzt. Zwei Drittel der weiblichen Angestellten werden von diesem Gesetz nicht profitieren, betonte sie. Gelöst werden müsste auch die Tatsache, dass Lehrlinge nicht in die Bestimmungen hineinfallen, das bedeutet, jene, für die es wichtig wäre, einen Berufsabschluss zu erreichen, haben dazu keine Möglichkeit. Auch Begleitmaßnahmen für Väter, damit diese den Teilzeitanspruch verstärkt in Anspruch nehmen, vermisste die Rednerin. Ein von ihr eingebrachter Abänderungsantrag würde, meinte Mandak, dazu beitragen, ein gerechtes Gesetz zu schaffen.

Die Einführung eines Vaterschutzmonats, basierend auf einem S-Antrag, unterstützte die Abgeordnete, weil es gut und richtig sei, wenn Väter im ersten Monat nach der Geburt beim Kind sein können. Dieser Vaterschutzmonat könne aber nur ein Mosaikstein in einer Palette von Maßnahmen sein, um Familie und Beruf besser unter einen Hut zu bringen.

Abgeordnete STEIBL (V) betonte, dass es sich dabei um einen weiteren wesentlichen Beitrag im „großen Maßnahmenpaket dieser Regierung“ zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie handle, zumal jetzt schon 67 % aller Kleinkindmütter in Österreich berufstätig sind. Ab 1. Juli 2004 wird es einen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit bis zum Ablauf des 7. Lebensjahres eines Kindes bei gleichzeitigem Recht auf Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit geben: Voraussetzung für den Rechtsanspruch ist ein Arbeitsplatz in einem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten und eine mehr als dreijährige Betriebszugehörigkeit, wobei die Schwangerschaft, die Mutterschutzzeiten und die Karenz bis zu 2 Jahren eingerechnet werden; somit reduziert sich diese Zeit auf 5 oder 6 Monate. Bei über 20 Beschäftigten muss ein Betrieb nachweisen, weshalb er seinen ArbeitnehmerInnen einen diesbezüglichen Rechtsanspruch nicht gewährt. In Betrieben mit weniger als 20 Beschäftigten bleibt das derzeit geltende Verfahren unverändert, das heißt, eine Teilzeitbeschäftigung einschließlich Dauer, Ausmaß und Lage der Arbeitszeit kann bis zum 4. Geburtstag des Kindes mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. In kleinen Betrieben könne dies auch in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) meinte, das Recht auf Teilzeit sei eine „Supersache“, könnten es alle Frauen und Männer, die dieses Recht wahrnehmen wollen, in Anspruch nehmen; für die vielen Fristen, die man nicht versäumen darf, um das Recht auf Teilzeit mit der Kinderbetreuung, dem Kinderbetreuungsgeld, mit Karenzzeiten kombinieren zu können, sollte kostenlos ein Terminplaner zur Verfügung gestellt werden. Kritisch äußerte sich der Redner auch zu der Bestimmung, dass ein Betrieb zumindest 21 MitarbeiterInnen, und zwar dauerhaft über das ganze Jahr gerechnet, beschäftigen muss; wenn es nur kurzfristig die 21 Beschäftigten gibt, dann habe die Frau, der Mann „Pech gehabt“. Unverständlich ist ihm die Regelung, dass es kein Recht auf Teilzeit gibt, wenn der/die andere Familien- oder LebenspartnerIn auf Karenz ist.

Zu einer weiteren Schwachstelle des Gesetzes sagte Öllinger: Wir haben eine Karenzzeit von 2 Jahren, ein Kinderbetreuungsgeld, das 30 Monate für die Frau und 6 Monate für den anderen Partner gilt, und jetzt ein Recht auf Teilzeit, das im Anschluss an eine Karenzzeit oder Kinderbetreuungsphase in Anspruch genommen werden kann. War die Frau vorher beschäftigt und will die Kinderbetreuungsphase von 30 Monaten in Anspruch nehmen, hat sie „Pech gehabt“, weil sie in ein Kündigungsfristenloch hineinfällt. Hiezu legte er einen Abänderungsantrag vor: Der Kündigungsschutz bei der Karenzphase sollte nicht 2 Jahre und 4 Wochen betragen, sondern auf 2 Jahre und 2 Monate ausgeweitet werden.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) wies darauf hin, dass heute kein Rechtsanspruch auf Teilzeit, nicht die Erleichterung, die sich viele junge Eltern vorgestellt haben, beschlossen werden soll. Da nach wie vor die Zustimmung des Arbeitgebers einzuholen ist, kann von einem Rechtsanspruch nicht gesprochen werden, vielmehr sei es eine Vereinbarung. Durch verschiedene Bestimmungen, die es zu beachten gilt, können nur sehr wenige diesen Anspruch nützen. Zudem fehlen entscheidende Rahmenbedingungen, um diesen Rechtsanspruch auch tatsächlich lebbar zu machen, nämlich hinsichtlich der Zuverdienstgrenze und des Ausbaus der Kinderbetreuungseinrichtungen vor allem für die unter Dreijährigen. Die SPÖ habe sich aber „schweren Herzens“ dazu entschlossen, zuzustimmen, weil es zwar ein „viel zu kleiner, aber ein Schritt in die richtige Richtung“ ist.

Beim Vaterschutzmonat, basierend auf einem S-Antrag, gehe es darum, den Vätern die Möglichkeit zu geben, wenn ein Kind auf die Welt kommt, sich ein Monat freistellen zu lassen, um in dieser wichtigen Lebensphase zu Hause zu sein, um eine Beziehung zum Kind aufzubauen und die Möglichkeit zu haben, der Frau, die die Hauptlast zu tragen hat, in dieser Umbruchsphase zu unterstützen und ihre Rolle als Väter verantwortlich wahrzunehmen.

Wenn ein „so genanntes Recht“ eingeführt wird, das nur für einen „Bruchteil der Beschäftigten“ gilt, und bürokratische Latten eingezogen werden, damit nicht alle Anspruchsberechtigten in die Lage kommen, ihre Ansprüche geltend zu machen, dann wird ganz bewusst ein „Minderheitenprogramm“  und kein Recht auf Teilzeit geschaffen, führte Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) aus. Statt in der Familien- und Betreuungspolitik zu flexibilisieren, wird alles getan, damit jemand, der beim Kind zu Hause ist, Nachteile hat. In Wirklichkeit, vermutete sie, gehe es darum, dass die Frauen nicht allzu stark auf den Arbeitsmarkt drängen und den Männer zu große Konkurrenz machen.

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) erklärte, es gehe nicht darum, Kinderbetreuungseinrichtungen zu schaffen, um die Erziehungsaufgaben von der Familie auf die Gesellschaft zu verlagern, sondern es gehe darum, die Arbeitswelt familienfreundlicher zu gestalten. Die Familienpolitik dieser Regierung habe einen pragmatischen Ansatz: Es müsse ein Bündel von Maßnahmen geben und Familienpolitik dürfe keine Vorschriften machen, sondern habe sich an den Bedürfnissen der jungen Eltern zu orientieren. Für junge Eltern, die Teilzeitarbeit wollen, sei nun eine gute und umfassende Regelung getroffen worden. Es werde nicht viel nützen, gegen die Wirtschaft zu polemisieren, sondern man müsse alles tun, um die Wirtschaft „mit im Boot“ zu haben. – Es sei, so Rosenkranz, ein „guter Tag für Familien mit Kindern“.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN zeigte sich erfreut über die Elternteilzeit-Regelung, die für ihn einen wichtigen Schritt in Richtung familienfreundliche Arbeitswelt darstellt. "Das Glas ist gut gefüllt", sagte der Ressortleiter an die Adresse der Grünen und betonte, dass die partnerschaftliche Einbeziehung von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern bei solchen Regelungen besonders wichtig sei. Bartensteins ausdrücklicher Dank galt der SPÖ für deren Zustimmung, schade sei nur, dass die Sozialdemokraten ihr Ja "schweren Herzens" geben. - "Wir stimmen frohen Herzens zu", so der Minister.

Auf die Bestimmungen im Einzelnen eingehend, bezeichnete der Ressortleiter die Grenze bei Betrieben mit weniger als zwanzig Arbeitnehmern aus praktischen Gründen für notwendig und sinnvoll. Man habe ein gutes Mittelmaß gefunden und es sei auch vernünftig, für die Elternteilzeit in erster Linie den einvernehmlichen Weg vorzusehen. Ein gerichtlicher Vergleich oder gar eine Klage werde nur in ganz wenigen Fällen erforderlich sein. Es sei zwar richtig, dass 92 % aller Betriebe weniger als 20 Mitarbeiter haben, tatsächlich sind aber 74 % der Arbeitnehmer in jenen 8 % der Betriebe tätig, für die das Elternteilzeitgesetz gelten wird. Somit werden zwei Drittel der Arbeitnehmer Anspruch auf Elternteilzeit haben, teilte der Minister mit.

Den oppositionellen Vorwurf, die Bundesregierung wolle, dass die Frauen zu Hause bleiben, wies Bartenstein mit dem Hinweis auf die Erhöhung der Zuverdienstgrenzen zurück. Dadurch sei die Freiheit zu wählen, in welcher Form die Eltern Beruf und Familie vereinbaren wollen, wesentlich größer geworden. Und zur Elternteilzeit sagte Bartenstein schließlich: "Ich bin sehr glücklich über dieses Projekt für mehr Familienfreundlichkeit in der Arbeitswelt."

Abgeordnete STADLER (V) sprach von einem guten Tag für die Familien in Österreich und betonte das Ziel ihrer Fraktion, die Familien zu stärken. Sie erinnerte daran, dass das Kinderbetreuungsgeld Frauen und Müttern mehr Gerechtigkeit gebracht habe, und erwähnte auch die Verbesserungen bei der Familienhospizkarenz. "Stärkung der Familien bedeutet, den Staat zu stärken und das bedeutet eine Stärkung von uns allen", sagte Stadler. Junge Familien wollen, dass nicht nur ein Elternteil die Kinder betreut, die Erfüllung dieses Wunsches brauche Taten für ein familienfreundliches Österreich - die Bundesregierung setze Schritte für die Familien "nach den Prinzipien der Machbarkeit, der Verlässlichkeit und der Gerechtigkeit".

In einer tatsächlichen Berichtigung korrigierte Abgeordnete SBURNY (G) Bundesminister Bartenstein. Nicht 74 % der Beschäftigten können Elternteilzeit in Anspruch nehmen, sondern nur 67 %, wobei der Frauenanteil bei 62 % liege.

Für Abgeordnete BINDER (S) ist die vorliegende Teilzeitregelung nur ein Beginn. Zu viele Menschen seien von dieser Regelung ausgeschlossen und auch das Stadt-Land-Gefälle ist der Abgeordneten zu groß. Daher beantrage die SPÖ Abänderungen. Darüber hinaus wäre es wichtig, einen Vaterschutzmonat einzuführen, um jungen Vätern die Chance zu geben, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen und sich rechtzeitig auf ihre Aufgaben als Vater einzustellen. An diesem Ziel eines Vaterschutzmonats werde die SPÖ weiter arbeiten, kündigte Binder an.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) nannte es ein Anliegen ihrer Fraktion, Väter verstärkt in die Kinderbetreuung einzubeziehen, dies werde durch die Elternteilzeit wesentlich erleichtert. Für unverständlich hält Achleitner die ablehnende Haltung der Grünen, die nicht wahrhaben wollten, dass die vorliegende Regelung ein sehr guter, zwischen Arbeitnehmerrechten und einvernehmlichen Regelungen gut ausbalancierter Schritt in eine familienfreundliche Arbeitswelt sei. Man habe die Realitäten in der Arbeitswelt gut im Auge behalten, lobte Achleitner.

Staatssekretärin HAUBNER zeigte sich froh darüber, dass mit der Elternteilzeit ein weiterer Schritt gesetzt werde, um die Entscheidungsfreiheit der Eltern bei der Wahl ihrer Lebensform zu vergrößern. Zudem gelte es, die positive Einstellung zu Kindern in der Gesellschaft zu stärken und deutlich zu machen, dass Familienpolitik nicht nur Sache der Frauen sein könne. Dazu gehören auch finanzielle Anreize - durch das Kinderbetreuungsgeld und steuerliche Entlastungen - sowie die sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Familienarbeit. "Die Arbeitswelt muss familienfreundlicher gestaltet werden. Die Elternteilzeit gehört dazu", zeigte sich die Staatssekretärin überzeugt.

Die Einführung der Elternteilzeit wäre eigentlich schon die Aufgabe der SPÖ-Regierungen gewesen, sagte die Staatssekretärin. Nun müssen Eltern nicht mehr aus dem Beruf aussteigen und zugleich profitieren die Betriebe, weil die Motivation der Mitarbeiter zunehme. Ganz wichtig ist aber, so die Staatssekretärin, der Vorteil für die Kinder. Sie bekommen in Zukunft mehr Zuwendung von ihren Eltern.

"Das Glas in der Familienpolitik wird immer voller", sagte Haubner und zeigte sich überzeugt, dass es "am Ende der Legislaturperiode fast übergehen wird". Zum Thema "Vaterschutzmonat" meinte Haubner, man müsse Väter nicht schützen, sie wolle aber überlegen, ob man es Vätern möglich machen könne, ihren Betreuungsgeldanspruch auf das erste Lebensmonat ihres Kindes "vorzuziehen". Dass die Väter an der Kinderbetreuung teilnehmen wollen, zeigen aktuelle Daten: Die Zahl betreuender Väter stieg seit 2001 von 1.600 auf 3.900.

Zum Abschluss blickte die Staatssekretärin nach Frankreich, wo Familienpolitik ein großes Konsensthema sei, und sprach die Hoffnung aus, dass auch Österreich diesen Weg gehe und auch hier Verbesserungen für Familien nicht länger unter ideologischen Gesichtspunkten - hie fortschrittlich, dort konservativ - betrachtet werden - die Zustimmung der SPÖ gebe ihr dafür Hoffnung, sagte Ursula Haubner.

Abgeordneter Mag.LANGREITER (V) leitete seine Rede mit dem Satz ein: "Wenn die Volkspartei von Familien spricht, meint sie das Leben und ganz besonders das Leben unserer Kinder". - In den Mittelpunkt stellte der Redner dann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und betonte, wie wichtig es sei, Kinderbetreuungsplätze anzubieten und die Eltern mit Transferleistungen bei der Kindererziehung zu unterstützen. Auf dem Weg zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sei die Teilzeitmöglichkeit für Eltern entscheidend, sagte Langreiter, der auch die SPÖ-Forderung nach einem Vaterschutzmonat als "einen guten Ansatz" bezeichnete, aber die Frage hinzufügte, ob vier Wochen genug seien. Außerdem drängte der Abgeordnete auf verbesserte Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche und auf entschiedene Maßnahmen gegen Gewalt in der Familie.

Abgeordneter KRAINER (S) kritisierte Wirtschaftsminister Bartenstein, der zwar von Arbeitnehmern und von Arbeitslosen Flexibilität einzufordere, nicht aber bei Unternehmen. "Flexibilität darf keine Einbahnstraße sein", hielt Krainer fest. - Schwerpunktmäßig forderte Krainer die Einführung des "Papamonats". Das wäre ein großer Wurf, weil er jungen Vätern die Chance gebe, sich in ihre neue Rolle einzuleben. Der "Papamonat" bestehe bereits in mehreren europäischen Ländern und er habe sich in der Praxis gut bewährt, unterstrich Krainer. Nicht nur die Väter, sondern auch die von der Geburt geschwächten Mütter und die Geschwister der neugeborenen Kinder können von der Zuwendung des Vaters profitieren, sagte Krainer.

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) machte demgegenüber auf biologische Unterschiede zwischen Männern und Frauen in der ersten Wochen nach der Geburt eines Kindes aufmerksam und kritisierte die SPÖ: "Man kann die Latte auch so hoch legen, dass niemand mehr drüber kommt". Angesichts der Teilzeit-Regelung verschwieg Dolinschek nicht, dass ihm eine Lösung für Arbeitnehmer in allen Betrieben besser gefallen hätte, er stimme aber dennoch zu, weil "wir damit einen Fuß in der Türe haben". Welche Verbesserungen in der Zukunft notwendig sind, werden die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz zeigen, im Interesse der Familien müsse jedenfalls "die Vorstellung eines rund um die Uhr verfügbaren Berufsmenschen endlich aus den Köpfen raus", sagte Dolinschek pointiert.

Abgeordnete HÖLLERER (V) bekannte sich nachdrücklich zur Absicherung der Familien und dankte der Bundesregierung dafür, dass sie ihre familienpolitischen Ziele mit Entschlossenheit umsetze. Es brauche auch bedarfsorientierte Modelle in der Kinderbetreuung, sagte die Abgeordnete, erwähnte dabei Tagesmütterplätze und begrüßte die Ankündigung von Bundesministerin Gehrer, bis 2006 zehntausend zusätzliche Plätze in der schulischen Nachmittagsbetreuung zu schaffen. Der Dank der Abgeordneten galt auch der Wirtschaft, die dabei mitgehe, zwei Dritteln der Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten Elternteilzeit zu geben.

Abgeordneter RIEPL (S) brach eine Lanze für den Vaterschutzmonat und betonte die Partnerschaft zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern - das bedeutet aber nicht, das der stärkere Partner anschaffen könne. An der Teilzeit-Regelung hielt Riepl die Beschränkung auf Betriebe mit mehr als zwanzig Arbeitnehmern und die zeitliche Beschränkung auf drei Jahre für problematisch. Minister Bartenstein kritisierte Abgeordneter Riepl, weil er seiner Meinung nach zu wenig für die wachsende Zahl von Menschen tue, die nichts von Teilzeitmodellen haben, weil für sie als Arbeitslose "Nullzeit" gilt.

Abgeordneter WALCH (F) erklärte, was die Sozialdemokraten jahrzehntelang nicht für die Familien hätten durchsetzen können, sei von seiner Fraktion unter Sozialminister Haupt und Staatssekretärin Haubner erreicht worden. Durch zahlreiche Schritte hätte die FPÖ bewiesen, dass sie die familienfreundlichste Partei in diesem Lande sei. Das zeige sich auch bei der gegenständlichen Vorlage, die sehr zu begrüßen sei.

Abgeordnete LENTSCH (V) erläuterte den Inhalt der Vorlage und meinte, damit setze die Bundesregierung einen weiteren Meilenstein in der Familienpolitik, wodurch Österreich weiterhin an der Spitze in Europa stehe. Diese Initiative sei ein Musterbeispiel, wie man für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf sorge. Die Bundesregierung leiste in familienpolitischer Hinsicht hervorragende Arbeit. Frauen werde damit die Möglichkeit eingeräumt, selbst zu entscheiden, von einem Abdrängen der Frauen an den Herd könne daher keine Rede sein.

Abgeordnete KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) meinte, diese Regierungsvorlage sei kein Meilenstein, sondern bestenfalls ein Mosaiksteinchen auf dem Weg zum Ziel, überwögen doch die Mängel dieser Initiative bei weitem die Vorteile. Ziel müsse es doch sein, allen Eltern das Recht auf Teilzeit einzuräumen und nicht nur bestimmten Gruppen. Diese Halbherzigkeit sei zu bedauern, so die Rednerin, die in diesem Sinne einen Abänderungsantrag einbrachte.

Abgeordnete Mag. SCHEUCHER-PICHLER (V) bezeichnete hingegen den Entwurf als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, und dies nicht nur im Interesse der Familien, sondern auch aus der Sicht der Wirtschaft. Wichtig sei dabei, zu sehen, dass dieser Schritt ja nur einen Puzzlestein in einem Gesamtkonzept der Regierung darstelle, meinte die Rednerin, die selbiges in einigen Teilbereichen erläuterte.

Abgeordnete SCHÖNPASS (S) sagte, ihre Fraktion sehe diese Maßnahme positiv und werde die Regierungsvorlage auch unterstützen, da sie für einen Teil der Eltern eine konkrete Verbesserung bedeute. Doch sei sie für die SPÖ nicht weitgehend genug, weshalb an der Vorlage auch Kritik geübt werden müsse.

Abgeordneter WÖGINGER (V) begrüßte die Schaffung des Rechtes auf Teilzeit als Meilenstein, der zeige, dass die ÖVP die Familienpartei schlechthin sei. Die Regierung erkenne die Notwendigkeiten und schaffe die richtigen Rahmenbedingungen im Interesse der heimischen Familien, zumal auch in Betrieben mit weniger als 20 Beschäftigten Möglichkeiten für diese Teilzeit eingezogen wurden.

Abgeordnete Mag. TRUNK (S) sprach hingegen von einem Kompromiss, den sie nur schweren Herzens mittragen könne. Ihre Fraktion trete dafür ein, in derlei Belangen klares Recht zu schaffen, um die Betroffenen nicht von Laune oder Gnade abhängig zu machen. Mit dieser Vorlage würde ein Gutteil der Betroffenen vom Recht ausgeschlossen, weshalb der Abänderungsantrag ihrer Fraktion angenommen werden müsste, um hier wirkliche Gleichheit zu schaffen.

Abgeordnete MANDAK (G) teilte in einer zweiten Wortmeldung die Bedenken der sozialdemokratischen Mandatare und zeigte sich skeptisch, dass mit dieser Vorlage wirklich günstige Rahmenbedingungen für die Familien geschaffen würden. Vielmehr würde damit eine Ideologie transportiert, die sich von den Anschauungen der Grünen grundlegend unterschiede.

Die Abgeordneten SCHIEFERMAIR, MAREK und AMON (alle V) verteidigten die Sinnhaftigkeit der gewählten Vorlage und traten für ihre Annahme ein, stellte diese doch einen weiteren wichtigen Schritt zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie dar und sei somit ein Meilenstein in der heimischen Sozialpolitik.

Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen, die Anträge der Opposition verfielen hingegen der Ablehnung.

(Schluss Elternteilzeit/Forts. NR)