Parlamentskorrespondenz Nr. 398 vom 27.05.2004

KLEINE AG VON NATIONALRAT EINHELLIG BESCHLOSSEN

Verkehrsausschuss wird über Tiertransportgesetz-Straße beraten

Wien (PK) – Im Rahmen der Ersten Lesung über den S- Antrag betreffend Tiertransportgesetz-Straße erläuterte Abgeordneter STEIER (S) das Anliegen seiner Fraktion, die Kontrollen bei Tiertransporten zu verbessern. Dies sei notwendig, weil weder die irische noch die darauf folgende niederländische Präsidentschaft der Europäischen Union erwarten lasse, dass das Thema Tiertransporte bald auf EU-Ebene geregelt werden könnte. Um die oft unbeschreiblichen Transportbedingungen für Tiere zu verbessern, seien tierärztliche Kontrollen, ausreichende Pausen, genügend Platz und eine ausreichende Versorgung der Tiere mit Wasser notwendig. Zudem verlange die SPÖ einen jährlichen Tiertransportbericht an den Nationalrat.

Abgeordneter Mag. REGLER (V) betonte, dass Österreich gute Tiertransportgesetze habe, betrachtete den vorliegenden SPÖ-Antrag aber mit viel Sympathie, weil er glaube, dass das Tiertransportgesetz Straße nach mehreren Jahren wieder einer Aktualisierung bedürfte. Regler stimmte mit seinem Vorredner auch darin überein, dass jedes Gesetz nur so gut sei wie dessen Kontrolle.

Abgeordneter REHEIS (S) sprach von einem großen Tag des Tierschutzes im österreichischen Parlament und appellierte an die Abgeordneten, sich dafür einzusetzen, Tierleid beim Transport auf der Straße zu vermeiden. Mit zum Teil drastischen Formulierungen schilderte der Abgeordnete die Situation von Tieren auf den oft mehrtägigen Transporten, bei denen viele Kälber, Schweine und Hühner verletzt, gequält, verstümmelt und oft getötet werden.

Abgeordneter WATTAUL (F) bekannte sich im Sinne des Tierschutzes und der Wettbewerbsgleichheit zu Kontrollen, warnte aber zugleich davor, österreichische "Insellösungen" zu beschließen. Sein Vorschlag für die Kontrolle von Tiertransporten lautete, den im Tierschutzgesetz vorgesehenen Ombudsmann mit dieser Kontrollaufgabe zu betrauen.

Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) wandte sich ebenfalls gegen isolierte Lösungen und drängte darauf, auf europäischer Ebene am Tierschutz weiter zu arbeiten. Denn praktische Erfahrungen mit verschärften Kontrollen in Tirol zeigen, dass dies nur zur Verlagerung des Verkehrs auf andere Routen, nicht aber zur Verringerung des Tierleids führe. Regelungen für Tiertransporte sind laut Lichtenberger nicht nur ein "Hobby von Tierschützern", sondern auch wichtig für die Seuchenvorsorge.

Abgeordneter EDER (S) fügte dem Antrag seiner Fraktion den Vorschlag hinzu, für alle Kontrollen auf dem "Arbeitsplatz Straße" - derzeit sind 17 Behörden zuständig - nach bewährtem deutschen Vorbild ein "Bundesamt für Güterverkehr" einzuführen, bei dem alle Kontrollen des Straßengüterverkehrs konzentriert werden.

Präsident Dr. KHOL wies den Antrag dem Verkehrsausschuss zu.

Die nächsten Tagesordnungspunkte betrafen das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz und das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) erläuterte eingangs das Ziel der Vorlage, eine EU-Richtlinie umzusetzen, mit der die Europäische Aktiengesellschaft und die Kleine Aktiengesellschaft geschaffen werde, die auch kleinen und mittleren Unternehmen offen stehen soll. Die Europäische Gesellschaft werde es möglich machen, grenzüberschreitend Tochtergesellschaften nach einheitlichen Bestimmungen zu gründen oder zu verschmelzen. Grenzüberschreitendes Wirtschaften und Betriebsansiedlungen werden dadurch erleichtert. Außerdem können sich die Gesellschaften künftig für das in den USA bewährte nomistische System entscheiden, nach dem Aufsichtsrat und Vorstand in einem Gremium zusammengeführt sind, zugleich aber strengen Publizitätsanforderungen zu entsprechen sei.

In ihren weiteren Ausführungen sprach die Abgeordnete von einer Deregulierung und erläuterte Vereinfachungen bei der Gründung von Aktiengesellschaften und die Möglichkeit des Einsatzes elektronischer Medien bei Publikationen und bei Videokonferenzen.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) sprach ebenfalls von qualitativen Verbesserungen für die Wirtschaft, denen die SPÖ zustimme. Angesichts der größeren Formenvielfalt im Gesellschaftsrecht stellte der Redner aber auch die skeptische Frage, ob Vorhersehbarkeit, Klarheit, Erkennbarkeit von Regeln und die Rechtssicherheit nicht durch ein einheitliches System besser gewährleistet seien. Jarolim sah es als eine Aufgabe für die Zukunft an, eine einheitliche EU-Norm für Aktiengesellschaften zu schaffen, dies sei bisher noch nicht geglückt.

Auch Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) stellte fest, dass es noch keine supranationalen Gesellschaftsformen gebe, dass es künftig aber möglich sein werde, alle Töchter eines Unternehmens nach den Rechtsbestimmungen zu behandeln, die am Sitz der Muttergesellschaft gelten. Dies erleichtere die Gründung, Verlegung und Umwandlung von Aktiengesellschaften. Die dabei vorgesehene Notarspflicht hielt die Abgeordnete für zielführend, weil sie die Rechtssicherheit erhöhe.

Die Verbesserung des Rücktrittsrechts für die Kunden bei Finanzdienstleistungen via Internet und Telefon begrüßte Abgeordnete Partik-Pable ausdrücklich.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) bekannte sich ebenfalls zum verbesserten Konsumentenschutz bei elektronisch vermittelten Finanztransaktionen und regte darüber hinaus an, den Kampf gegen Spam-Mails entschlossener als bisher aufzunehmen.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) zeigte sich überzeugt, dass die Einführung einer Europäischen Gesellschaft letztlich zu einer Vereinheitlichung des Gesellschaftsrechts auf EU-Ebene führen werde. Diese Neuerung senke Kosten, erhöhe die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und sichere damit Arbeitsplätze. Kleinen und mittleren Unternehmen zu ermöglichen, sich als Aktiengesellschaft zu organisieren, sei vor allem deshalb wichtig, weil dies die Chance der Unternehmen verbessere, ihre Eigenkapitalsituation zu verbessern.

Abgeordneter Mag. HOSCHER (S) begrüßte die Flexibilisierung, die die "Kleine AG" bringe, weil sie die Betriebsübergaben bei Tourismusbetrieben erleichtern und zugleich Anreize geben wird, in eine Gesellschaftsform zu wechseln, die es leichter macht, Eigenkapital zu bekommen. In Deutschland habe sich die Einführung der Kleinen AG sehr bewährt, fügt Hoscher hinzu. Grundsätzlich merkt der Abgeordnete aber an, dass ein Standortwettbewerb bei der Gesellschaftsform zwar nicht negativ sein müsse, man aber aufpassen sollte, bewährte europäische Gesellschaftsformen nicht über Bord zu werfen.

Das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz werde von allen vier Fraktionen unterstützt und bringe "eine leichte Deregulierung des Aktienrechts", erläuterte Abgeordneter NEUDECK (F). Nunmehr sei auch für Familiengesellschaften die Rechtsform der AG möglich. Das zweite Gesetz betreffend den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen enthalte vor allem Schutzbestimmungen für die Konsumenten, hob Neudeck positiv hervor.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V): Die Umsetzung der Verordnung über die europäische Gesellschaft wurde dazu benutzt, moderate und vernünftige Deregulierungsschritte im Gesellschaftsrecht zu setzen. Im Besonderen wies der VP-Mandatar auf die "kleine Aktiengesellschaft" hin, eine spezifische Form, die gerade für die mittelständische Wirtschaft in Österreich von Bedeutung sei, weil dadurch verstärkt Eigenkapital gebunden und Mitarbeiterbeteiligung forciert werden kann. Die zweite Deregulierung betrifft das genossenschaftliche Revisionsgesetz, wo es neue Vertretungsregelungen gibt.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) widmete sich dem Gesetz betreffend den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen. Die Sozialdemokraten werden der Vorlage zustimmen, weil es zu Verbesserungen im Sinne der Konsumenten komme. Allerdings sei er der Auffassung, dass einige Regelungen noch überdacht werden sollten. Es stelle sich nämlich die Frage, ob wirklich wirksame und abschreckende Sanktionen bei Verstößen vorgesehen sind.

Nachdenken sollte man auch darüber, wie man zu einer besseren Regelung im Spamming-Bereich kommt. Weiters forderte Maier im Rahmen eines Entschließungsantrages die Vereinheitlichung der Rücktrittsfristen auf 14 Tage.

Abgeordneter Dr. MAIER (V) schloss sich den Ausführungen des Abgeordneten Tancsits an. Er fügte noch hinzu, dass im Rahmen des Genossenschaftsrevisionsänderungsgesetzes die Nutzung der Finanz-Online-Dienstleistungen ermöglicht wurde.

Auch Abgeordneter Mag. IKRATH (V) hob die Verbesserungen für die Konsumenten beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen hervor. Bank- und Versicherungsprodukte werden immer häufiger via Telefon oder Internet gehandelt und daher sei es notwendig gewesen, entsprechende Informations- und Aufklärungspflichten für die Unternehmen sowie Rücktrittsrechte für die Konsumenten zu verankern.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER bedankte sich für den sich abzeichnenden Konsens in dieser Frage und die gute Zusammenarbeit.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Abgeordneter Mag. MAIER (S) in Richtung des Abgeordneten Ikrath fest, dass es gemäß der gängigen EU-Richtlinien durchaus möglich sei, die Rücktrittsfrist auf 14 Tage zu erweitern.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) befasste sich insbesondere mit der "kleinen Aktiengesellschaft", die gerade für junge und initiative Biotechnologieunternehmen von großer Bedeutung ist. Außerdem stelle diese Regelung einen weiteren wichtigen Beitrag zum Ausbau des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Österreich dar. Erfreut zeigte sie sich auch darüber, dass es nun endlich gelungen sei, die "europäische Aktiengesellschaft" einzuführen.

Bei der Abstimmung wurden beide Vorlagen einstimmig angenommen; der S-Entschließungsantrag betreffend Vereinheitlichung der Rücktrittsfristen fand keine Mehrheit. (Forts.)