Parlamentskorrespondenz Nr. 399 vom 27.05.2004

ERWACHSENENADOPTION WIRD ERSCHWERT

Erbrecht von Neffen und Nichten zugunsten des Ehegatten beschränkt

Wien (PK) – Unter einem gelangten hierauf zur Verhandlung: das Familien- und Erbrechts-Änderungsgesetz 2005, der S- Antrag 152/A(E) betreffend erbrechtliche Gleichstellung/Änderung von § 730 ABGB, der V-F- Antrag 377/A betreffend Änderung des BG über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich, das BG über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz und die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes 1988 und der F-V- Antrag 376/A bezüglich ein BG, mit dem vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug getroffen werden.

Die Familien- und Erbrechtsreform werde zum Großteil von seiner Fraktion mitgetragen, erklärte Abgeordneter Dr. JAROLIM (S), aber in einigen Punkten wurden leider keine Verbesserungen erreicht. Als Beispiel nannte er das Abstammungsrecht, wo es nicht verständlich sei, dass bei einem Streit zwar das Kind und der Vater eine starke Stellung haben, aber nicht die Kindesmutter. Im Erbrecht werde nun eine seit langem untragbare Regelung abgeschafft, was sehr positiv sei. Allerdings bedauerte er, dass uneheliche Kinder gegenüber ehelichen Kinder im Erbrecht benachteiligt sind.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) wies darauf hin, dass beim Abstammungsrecht das Klagerecht des Kindes geschaffen wird. Abgesehen davon, dass die Mutter als Vertreterin ihres minderjährigen Kindes auftritt, habe sie kein eigenständiges Bestreitungs- und Klagsrecht. Dies sei ihrer Ansicht nach auch sinnvoll, denn die Mutter soll nicht plötzlich gegen den Willen des erwachsenen Kindes und des Vaters eine Vaterschaftsklage beginnen können, nur um vielleicht einen Rosenkrieg zu führen. Weiters wurde auch die Erwachsenenadoption erschwert, um Missbräuche zu bekämpfen. Novelliert werde auch das mündliche Testament, das in Zukunft ein echtes Nottestament darstellen soll. Überdies habe man das Erbrecht von Neffen und Nichten zu Gunsten des Ehegatten beschränkt, informierte Fekter.

Die Grünen werden einen Großteil der Beschlüsse mittragen, kündigte Abgeordnete Mag. STOISITS (G) an. Sodann ging sie auf jene Punkte näher ein, die nicht die Zustimmung ihrer Fraktion fanden. So kritisierte Stoisits etwa, dass im Abstammungsrecht die Stellung der Mutter zu wenig berücksichtigt werde. Weiters lehne sie die Bestimmungen über die Erwachsenenadoption ab, weil sie ZuwanderInnen gegenüber Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft diskriminieren.

Im Gegensatz zu seiner Vorrednerin war Abgeordneter Mag. MAINONI (F) überzeugt davon, dass eine Reform der Erwachsenenadoption notwendig war, zumal es auch eine explodierende Zahl an Anträgen gibt. Man habe zunächst daran gedacht, dieses Instrument gänzlich abzuschaffen, sei aber dann auf die Argumente des Koalitionspartners eingegangen. Gerade im bäuerlichen Bereich sei es nämlich bei Hof- und Betriebsübergaben in der weiteren Verwandtschaft notwendig, eine differenzierte Regelung zu finden, erklärte er. Weiters ging Mainoni noch auf die Beschränkungen beim Erbrecht für Nichten und Neffen sowie auf die Änderungen im Zusammenhang mit dem mündlichen Testament ein.

Die Novellierung des Abstammungsrechtes sei eine schon längst überfällige Reform, meinte Abgeordnete Mag. WURM (S). Der Übergang vom streitigen ins außerstreitige Verfahren sei als positiv anzusehen, weil damit Kosten und Mühen erspart werden, das Verfahren beschleunigt und die Rechtssicherheit erhöht wird. Sehr bedauerlich sei jedoch, dass den Müttern ein eigenständiges Antragsrecht verwehrt wird.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) bemüht sich, wie er sagte, um Aufklärung sozialdemokratischer Irrtümer. Er kenne kein Argument, das für ein Antragsrecht von Kindesmüttern auf Feststellung der Vaterschaft ihrer Kinder spreche. Auch seien die Frauen nicht vom Verfahren ausgeschlossen, weil sie Parteienstellung haben, sie können das Verfahren aber nicht gegen den Willen der rechtlich tatsächlich Betroffenen in Gang setzen. Dies wäre rechtlich nicht begründbar.

Lebensgemeinschaften würden nicht diskriminiert, sagt Donnerbauer, der sich aber nachdrücklich zur Privilegierung der Ehe bekannte, in der die Partner nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben. 

Abgeordnete Dr. MOSER (G) lehnte eine wenn auch befristete Einquartierung von Untersuchungshäftlingen in Strafanstalten namens ihrer Fraktion ab.

Abgeordneter DI HÜTL (V) befasste sich mit dem Recht der Kinder, die Vaterschaft des Ehemanns ihrer Mutter feststellen lassen zu können. Dies liege im Interesse des Kindes, die dafür gefundene Lösung sei praktikabel, ausgewogen und verfassungskonform, lobte der Redner.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) warf dem Justizminister vor, beim Bau prestigeträchtiger Justizbauten Geld zu verschwenden. Er erinnerte an seine Vorschläge für eine kostengünstige Lösung für den Standort des Bezirksgerichts Graz und beantragte die Rückverweisung des diesbezüglichen Gesetzentwurfes, um der Koalition Gelegenheit zu geben, über eine zweckmäßige Gerichtsorganisation in Graz nachzudenken.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) wies auf Definitionsprobleme mit Lebensgemeinschaften hin und bekannte sich dazu, den besonderen Verantwortungen und Verpflichtungen von Ehepartnern im Erbrecht Rechnung zu tragen. Alles andere könne testamentarisch verfügt werden.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) bezweifelte, dass die historische Privilegierung der Ehe tatsächlich so gut sei, wie es die ÖVP behaupte. Lesben und Schwule wollen sich keine Rosinen herauszupicken, sie sind bereit, Verantwortung für ihre Partner zu übernehmen. Daher sei es nicht einzusehen, dass es für Lebenspartner wesentlich teurer sei zu erben als für Ehepartner. In einem Entschließungsantrag ersuchte die Abgeordnete den Bundeskanzler, zu prüfen, ob man Partnern in Lebensgemeinschaften den Angehörigenstatus geben könne, um Benachteiligungen im Erbrecht zu vermeiden.

Abgeordneter MIEDL (V) bezweifelte, dass der Vorschlag Kräuters, das Bezirksgericht Graz in Kalsdorf anzusiedeln, vorteilhaft für den Gerichtsstandort Graz wäre. Er lehne die Justamentpolitik der SPÖ und des Abgeordneten Kräuter ab.

Abgeordnete Mag. BECHER (S) wandte sich dagegen, die Mutter vom Antragsrecht auf Feststellung der Vaterschaft ihres Kindes auszuschließen. Es seien Situationen denkbar, in denen dies notwendig ist. Insbesondere in zerrütteten Ehen könne es wichtig sein, dass die Frau die Vaterschaftsfeststellung für ihr Kind beantragen könne.

Abgeordneter GLASER (V) sprach von der Anpassung rechtlicher Bestimmungen im Familien- und Erbrecht an geänderten Bedingungen. Dass die Erwachsenenadoption in einzelnen Fällen missbraucht worden ist, sei richtig, aber kein Grund, dieses Recht abzuschaffen.

Abgeordneter Dr. PUSWALD (S) sprach beim Abstammungsrecht von einer halbherzigen Reform. Die ÖVP betreibe auch an dieser Stelle Klientelpolitik. Man hätte den Expertenvorschlägen folgen und die Erwachsenenadoption abschaffen sollen, meinte Puswald. Sie diene der Gesetzesumgehung und der Wahrung von Besitzständen. Die von der ÖVP getroffenen Regelungen seien verfassungswidrig und werden von der SPÖ abgelehnt.

Abgeordneter LEDOLTER (V) hielt es angesichts steigender importierter Kriminalität für notwendig, die Unterbringung der Häftlinge zu flexibilisieren. Daher wird es befristet ermöglicht, U-Häftlinge in Gefangenenhäusern unterzubringen, wenn mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen sei. Dabei sei eine getrennte Unterbringung von Strafgefangenen und U-Häftlingen vorgesehen, teilte der Redner mit.

Abgeordnete STADLBAUER (S) machte darauf aufmerksam, dass es in Patchworkfamilien zu Konflikten zwischen "Genvater" und "sozialem Vater" kommen könne und es daher wichtig sein könne, dass Mütter das Antragsrecht zur Feststellung der Vaterschaft ihres Kindes haben. Die ÖVP aber sei der Ansicht, dass der genetische Vater alles dürfen soll, die Mutter aber nichts.

Abgeordneter PRASSL (V) informierte darüber, dass in Graz drei Bezirksgerichte bestehen. Der Justizminister will die drei Bezirke in ein zentrales Grazer Bezirksgericht zusammenfassen - das sei zweckmäßig.

Abgeordnete Mag. GROSSMANN (S) warnte davor, die Fehler, die man bei der Auflösung des Jugendgerichts in Wien gemacht habe, in den Bundesländern zu wiederholen. Der Vorschlag des Abgeordneten Kräuter würde Einsparungen ermöglichen und zusätzliche Maßnahmen zur Resozialisierung jugendlicher Straftäter erlauben.

Abgeordneter NEUDECK (F) hielt Kräuters Vorschläge für Graz für nicht zweckmäßig, demgegenüber sei dem Justizminister zu danken, der bei der Neuorganisation der Gerichte staatsmännisch, nämlich im Interesse kommender Generationen handle.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER sah keinen Grund, die Erwachsenendadoption abzuschaffen, vielmehr sollte man sich bemühen, Missbräuche abzustellen. Weiters machte der Minister darauf aufmerksam, dass die Mutter eines minderjährigen Kindes das Recht habe, den Status eines nichtehelichen Kindes zu bestreiten. Die Regelung über die Antragsrechte zur Vaterschaftsfeststellung seien logisch und dienen dem Wohl des Kindes, hielt der Justizminister fest.

Abgeordneter PENDL (S) schilderte die angespannt Lage in den überbelegten Gefangenenhäusern und begrüßte die Befristung für die vorübergehende Unterbringung von U-Häftlingen in Gefangenenhäusern. In der Strafanstalt Josefstadt herrsche infolge des Überbelags eine gefährliche Situation, betonte der Redner und dankte den Justizbeamten für ihre übermenschlichen Leistungen im Interesse des Staates.

Bei der Abstimmung wurde zunächst der Rückverweisungsantrag von Abgeordnetem Kräuter abgelehnt.

In getrennt durchgeführter Abstimmung wurde sodann das Familien- und Erbrechts-Änderungsgesetz 2005 in zweiter Lesung teils mehrheitlich, teils einstimmig beschlossen. Die dritte Lesung erfolgte der Beschluss mehrheitlich. Der G-Entschließungsantrag betreffend Lebensgemeinschaften verfiel der Ablehnung.

Einstimmig wurde sodann die Änderung des Bundesgesetzes über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich verabschiedet.

Das Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz und die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes 1988 sowie ein Bundesgesetz für vorübergehende Maßnahmen zur Anhaltung in Untersuchungshaft und Strafvollzug wurden mehrheitlich beschlossen.

Der letzte Punkt der Tagesordnung betraf den Vierparteien- Antrag 301/A(E) betreffend Vorlage eines „Anti-Doping-Gesetzes“.

Abgeordneter HAUBNER (V) erinnerte an Dopingfälle der letzten Jahre, in denen die Sportler nicht von Rechtssicherheit ausgehen konnten, weil man nicht auf ein einheitliches österreichisches Gesetz zurückgreifen konnte. Der sportliche Wettkampf dürfe nicht zu einem Wettkampf der Chemie werden, sagte der Redner und verlangte die Vorlage eines Dopinggesetzentwurfes.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) klagt einleitend darüber, dass es kein Berufssportgesetz gebe, obwohl dazu ein Vierparteien-Antrag vorliege und die Frist dafür bereits am 1. März abgelaufen sei. Er hoffe, dass dies im Falle des Dopinggesetzes anders sein werde und die Regierenden den Auftrag des Parlaments ernst nehmen werden. Das Antidopinggesetz sei notwendig, hielt Wittmann fest.

 

Für F-Abgeordneten LICHTENEGGER sind die Kernpunkte dieser Vorlage hinlänglich erläutert; er sagte, es sei nötig, eine unabhängige Instanz zu implementieren, um auf diesem Gebiet für Gerechtigkeit zu sorgen.

Abgeordneter BROSZ (G) betonte ebenfalls, dass es notwendig sei, neue Standards zu schaffen. Es gebe Fälle, die zeigten, dass eine Verantwortung bestehe, anders als bisher mit dieser Problematik umzugehen.

Staatssekretär Mag. SCHWEITZER ging auf die Frage der Nahrungsergänzungsmittel ein und meinte, man bemühe sich, auf gemeinsamer Basis eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen. Sodann befasste sich der Staatssekretär mit den inhaltlichen Aspekten der in Rede stehenden Vorlage. Sodann äußerte er sich zum Thema eines Berufsportgesetzes.

Abgeordnete MIKESCH (V) bezeichnete Doping als ein internationales Problem, dabei daran erinnernd, dass Österreich Vorreiter in der Bekämpfung von Doping sei. Mit der Vorlage, die nicht nur den Sportlern, sondern auch der Wirtschaft diene, setze man hier einen weiteren richtigen Schritt.

Abgeordnete FLECKL (S) erwartete sich vom Bundeskanzler Stellungnahmen zum Thema Sport und zeigte sich erfreut über den vorliegenden Vierparteien-Antrag. Hier brauche es klare gesetzliche Maßnahmen, um den Kampf gegen Doping auch effizient führen zu können.

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) verwies auf die hervorragende Arbeit des Staatssekretärs und bezeichnete einen klar abgesteckten gesetzlichen Rahmen als unumgänglich nötig. Er sei über diesen Antrag daher froh.

Abgeordneter Dr. SONNBERGER (V) sagte, mit diesem Antrag sei ein Sprung gelungen, dieses Problem in den Griff zu bekommen. Angesichts der Bedeutung des Sports sei dies auch unbedingt notwendig.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) nannte den gemeinsamen Antrag erforderlich, um endlich klare Richtlinien in dieser Frage zu bekommen. Seine Fraktion habe im Übrigen dieses Gesetz schon in der abgelaufenen Gesetzgebungsperiode gefordert, betonte er.

Abgeordneter PACK (V) bezeichnete Doping als Problem unserer Gesellschaft, dementsprechende Wichtigkeit habe ein diesbezügliches Gesetz.

Abgeordneter FAUL (S) beleuchtete die Thematik aus der Sicht der Gemeinden und forderte für diese ansprechende finanzielle Unterstützung.

Abgeordneter DI REGLER (V) betonte die Bedeutung des Sports für die Gesundheit der Bevölkerung. Dies betreffe insbesondere den Breitensport, der sich wiederum am Spitzensport ein Beispiel nehme. Umso wichtiger sei daher dieser Antrag.

Abgeordnete SCHASCHING (S) erklärte, dieser Vierparteien-Antrag sei wichtig und richtig. Ihre Fraktion wünsche sich eine rasche Umsetzung. Kritik übte die Rednerin an der getroffenen Regelung bei den Übertragungsrechten der Bundesliga.

Abgeordneter GAHR (V) votierte ebenfalls für die Annahme des vorliegenden Antrags, der zu begrüßen sei.

Staatssekretär Mag. SCHWEITZER wies darauf hin, dass die Bundesliga eine private Vereinigung sei, die ihre Verträge unabhängig abschließen könne.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) brachte einen Entschließungsantrag betreffend "Play Fair at the Olympics" ein, diesen auch erläuternd. Es gehe um faire Arbeitsbedingungen im Umfeld der Sportindustrie, so die Rednerin.

Der Vierparteien-Antrag wurde einstimmig angenommen, der G-Antrag verfiel der Ablehnung.

Im Anschluss an diese Sitzung fand eine weitere Sitzung statt, die geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen diente. (Schluss)