Parlamentskorrespondenz Nr. 403 vom 01.06.2004

PETITIONEN 31 UND 32

PETITION DER SCHÜTZEN ZU PROBLEMEN DER EUROPAREGION  TIROL

Nationalratspräsident Andreas Khol und eine Reihe weiterer Abgeordneter haben dem Nationalrat eine Petition der Schützen aus allen Teilen des historischen Tirol vorgelegt. Der Bund der Tiroler Schützenkompanien, der Südtiroler und der Welschtiroler Schützenbund ersuchen das österreichische Parlament, sich für die Lösung gemeinsamer Probleme in der Europaregion Tirol einzusetzen.

Die Transitproblematik, das Trageverbot der historischen Waffen von österreichischen Schützen in Südtirol und im Trentino sowie die Toponomastikfrage sind die Anliegen, mit welchen die Schützen an die Parlamentarier herantreten. In der Frage des Transits fordern die Unterzeichner unter anderem den Ausbau des Schienenverkehrs. In einem zweiten Punkt ersuchen die Einbringer den Nationalrat, ein Abkommen mit Italien zu vereinbaren, das den Nordtiroler Schützen erlaubt, mit ihren historischen Waffen nach Italien einzureisen. Schließlich soll der Nationalrat den Vorschlag der Schützen zur Absicherung der deutschen und ladinischen Orts- und Flurnamen in Südtirol unterstützen.(31/PET)

BERUFSFEUERWEHREN FÜR PENSIONSRECHTLICHE ABSICHERUNG

Die Resolution „Helft den Helfern“ der Berufsfeuerwehren Österreichs legten die S-Abgeordneten Gisela Wurm, Dietmar Keck und Christine Muttonen dem Nationalrat vor. In der Petition fordern die Berufsfeuerwehren besondere Maßnahmen in pensions- und arbeitsrechtlichen Fragen sowie die umgehende Anerkennung des Berufsbildes.

Die Einführung des Berufsbildes für die 2500 Bediensteten der Berufsfeuerwehren ist vor allem aus Gründen der sozialrechtlichen Absicherung, als Anerkennung für die schwierige Ausbildung und der außergewöhnlichen  Belastungen im täglichen Dienst notwendig. Aus der Petition geht zudem hervor, dass die Anhebung des Pensionsalters auf das 65. Lebensjahr nicht mit der vollen Berufsfähigkeit als Feuerwehrmann/-frau -  der so genannten Branddiensttauglichkeit - vereinbar sei. Die Einbringer der Petition treten daher für eine angemessene Existenz- und Alterssicherung nach Verlust der Branddiensttauglichkeit ein.(32/PET)

(Schluss)