Parlamentskorrespondenz Nr. 419 vom 07.06.2004

REGIERUNGSVORLAGEN, PETITION 33

NEUE WEGE IN DER FORSCHUNGSFÖRDERUNG

Eine Regierungsvorlage setzt sich zum Ziel, eine Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung zu schaffen. Damit einher gehen geplanter Maßen Änderungen des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes, des Forschungsorganisationsgesetzes und einiger weiterer mit dem Thema in Zusammenhang stehenden Normen. Investitionen in Forschung, Technologieentwicklung und Innovation, so heißt es in der entsprechenden Vorlage, bestimmen heute in hohem Maße Wachstum, Produktivitätsentwicklung und Pro-Kopf-Einkommen eines Landes. Zur weiteren Steigerung der österreichischen F & E-Quote hat sich die Bundesregierung daher entschlossen, nicht nur die entsprechenden Mittel zu erhöhen, sondern mit der Einrichtung einer Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung eine dauerhafte Finanzierungsstruktur zur außerbudgetären Förderung von langfristigen Maßnahmen und Programmen auf diesem Gebiet zu schaffen.

Dabei werden laut Plan vier Einrichtungen des Bundes zur Förderung von Forschung, Technologieentwicklung und Innovation in einer einheitlichen gesellschaftsrechtlichen Struktur zusammengeführt und an die internationalen Entwicklungen und Herausforderungen angepasst. Gleichzeitig werden der Wissenschaftsfonds und der Rat für Forschung und Technologieentwicklung reformiert sowie die Zusammenarbeit der einzelnen Einrichtungen gestärkt. Die Regierung bezweckt damit eine neue Transparenz im Fördersystem, einfachere Strukturen sowie die Nutzung von Synergieeffekten im Verwaltungsbereich. Durch eine umfassende Zusammenführung der wirtschaftsorientierten Forschungs- und Technologieentwicklungseinrichtungen und -programme soll eine österreichische Forschungsförderungseinrichtung europäischen Formats errichtet werden, die als kunden- und serviceorientierte Gesellschaft mit signifikanter Größe als "European Player" im internationalen FTE-Förderungswettbewerb besteht. (510 d.B.)

Eine weitere Regierungsvorlage dient der Aktualisierung des Forschungsorganisationsgesetzes. Durch das Universitätsgesetz 2002 ist hier eine Anpassung des bisherigen Gesetzestextes nötig geworden, zudem müssen Verweise auf derogierte Normen und obsolete Bestimmungen getilgt und veraltete Ressortbezeichnungen auf den gegenwärtigen Stand gebracht werden. Gleichfalls werden die Währungsangaben von Schilling auf Euro umgeschrieben, und geschlechtsneutrale Formulierungen ersetzen die bisherige Textierung. Zudem sollen mit der Vorlage die Organisationsflexibilität am Österreichischen Archäologischen Institut und am Institut für Österreichische Geschichtsforschung gestärkt, die Rechtssicherheit bei der Vergabe von Forschungsauftragen erwirkt und die Patentverwertung an der Geologischen Bundesanstalt ermöglicht werden. (506 d.B.)

PETITION 33: SOZIALE GRUNDRECHTE IN VERFASSUNG VERANKERN

Eine Petition, die der S-Abgeordnete Dietmar Keck dem Nationalrat übermittelte, hat die Verankerung der sozialen Grundrechte als Staatsziele in der Verfassung zum Inhalt. Die Christliche Betriebsgemeinde Voest und der Arbeiter- und Angestelltenbetriebsrat der voestalpine bringen erneut die Anliegen des Sozialstaatsvolksbegehrens vom April 2002 vor. Alle relevanten Kräfte in Österreich würden sich zum Sozialstaat bekennen. Deshalb müsse auch die Verfassung den Erfordernissen eines modernen, solidarischen Sozialstaates angepasst werden. (33/PET)

(Schluss)