Parlamentskorrespondenz Nr. 424 vom 08.06.2004

FINANZAUSSCHUSS BEWÄLTIGTE GROSSES ARBEITSPENSUM (II)

Details aus den Debatten zwischen Mandataren und Staatssekretär Finz

Wien (PK) - Im Mittelpunkt der umfangreichen Tagesordnung, die der Finanzausschuss unter dem Vorsitz seines Obmannes Günter Stummvoll heute Nachmittag erledigte, standen ein Finanzkonglomerategesetz, die Aufhebung von 55 nicht mehr benötigten Haftungsgesetzen, ein Abkommen mit den USA über die Verwendung von ERP-Mitteln in der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung sowie Vereinfachungen bei der Einhebung der Gebühren für Visa, Aufenthaltsgenehmigungen sowie bei der Ausstellung von Personalausweisen. 

DIE GEBARUNG DES KATASTROPHENFONDS IN DEN JAHREN 2002 UND 2003

Zunächst ließen sich die Abgeordneten vom Finanzminister über die Gebarung des Katastrophenfonds in den Jahren 2002 und 2003 (III-75 d.B.) berichten. Den Fünften diesbezüglichen Bericht des Bundesministers nahm der Ausschuss mit V-F-Mehrheit zur Kenntnis.

In der Debatte zeigte sich Abgeordneter Kurt Gaßner (S) überrascht von der Information, dass sowohl 25,2 Mill. € als auch 1,8 Mill. €, die von den Hochwassermitteln übrig geblieben sind, in das Budget zurückflossen. Dies ist laut Gaßner nicht einzusehen, solange Geld für Sanierungs- und Präventionsprojekte benötigt werde. In diesem Zusammenhang machte der Abgeordnete darauf aufmerksam, das Land Oberösterreich sei bereit, 15 Mill. € für Hochwasserprojekte zusätzlich aufzuwenden.

Abgeordneter Jakob Auer (V) erinnerte Gaßner daran, dass sowohl vom Bund als auch von der EU wesentliche Mittel zur Verfügung gestellt wurden, erkundigte sich aber auch seinerseits nach der Bereitschaft des Bundes, Länderprojekte mitzufinanzieren.

Abgeordneter Hannes Bauer (S) kritisierte sinkende Aufwendungen für die Ausstattung der Feuerwehren. Eine Lanze brach Bauer für den langfristigen Hochwasserschutz und plädierte dafür, einen Sonderfonds im Einvernehmen mit den Bundesländern zu schaffen.

Abgeordneter Werner Kogler (G) wandte sich dagegen, dass - wie in seiner steirischen Heimat - weiterhin Flussläufe begradigt werden.

Abgeordneter Christoph Matznetter schloss sich dieser Kritik an und erinnerte an die Erfahrung des Jahres 2002, dass die Natur ihren Platz brauche. Es sei daher nötig, Geld auch für Rückbauten in die Hand zu nehmen. Auch Matznetter kritisierte den Rückfluss von Rücklagen und plädierte statt dessen für eine Änderung des Katastrophenfondsgesetzes, um höhere Rücklagen zuzulassen.

Abgeordneter Franz Glaser (V) widersprach der Behauptung, in der Steiermark würden Flüsse begradigt.

Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) erinnerte daran, wie rasch in den Jahren 2002 und 2003 Mittel für die Beseitigung der Hochwasserschäden aufgebracht und wie effizient sie eingesetzt wurden.

Finanzstaatssekretär Alfred Finz betonte, dass bei der Gebarung des Katastrophenfonds alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden. Für die Beseitigung von Hochwasserschäden und für den Hochwasserschutz haben die Länder in den Jahren 2002 und 2003 mehr als 500 Mill. € und der Bund einen Betrag in gleicher Höhe aufgewendet. Derzeit werden 500 Mill. € jährlich für den Katastrophenschutz aufgewendet. Von Seiten der EU flossen 134 Mill. €. Da die zusätzlichen Mittel des Bundes aus dem allgemeinen Haushalt kamen, sei es selbstverständlich, so Finz, dass Überschüsse wieder in den allgemeinen Haushalt zurückfließen. Betragliche Schwankungen bei den Aufwendungen für die Feuerwehren werden im Jahr 2006 wieder ausgeglichen. Noch ausstehende Anträge auf Abgeltung von Katastrophenschäden können aus dem Katastrophenfonds gedeckt werden, sagte der Staatssekretär - sollte dies nicht möglich sein, stellte er Geld aus dem allgemeinen Budget in Aussicht.

ERP-MITTEL KÖNNEN FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG VERWENDET WERDEN

Um ERP-Mittel in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse für die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung verwenden zu können, bedarf das Abkommen mit den USA über die ERP-Counterpart-Regelung einer Ergänzung (473 d.B.). - Die Zustimmung zum diesbezüglichen Vertrag erfolgte mit der Mehrheit der Koalitionsparteien. Der Kritik der Oppositionsparteien hielt Finanzstaatssekretär Finz entgegen, dass über die Nationalstiftung insgesamt 95 Mill. € zusätzlich - "fresh money", so Finz - für Forschung und Entwicklung zur Verfügung stehen.

In der Debatte kritisierte Abgeordneter Hans Moser (S), das für Forschung und Entwicklung vorgesehene Geld sei ursprünglich für die Unternehmensförderung verwendet worden. Moser verwies auf internationale Beispiele für die Finanzierung zusätzlicher Forschungsaufwendungen aus dem Budget oder aus dem Erlös von Privatisierungen.

Abgeordneter Werner Kogler (G) bezweifelte, dass für die Forschung wirklich neues Geld zur Verfügung stehe.

Staatssekretär Alfred Finz rechnete hingegen vor, dass durch die Neuordnung der Forschungsförderung der gewaltigen Betrag von insgesamt 95 Mill. € an frischem Geld für die Forschung bereitstehe.

MEHR FLEXIBILITÄT BEI DER ÜBERNAHME VON GARANTIEN

Ebenfalls mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ wurde ein Antrag der Koalitionsparteien verabschiedet, der dem Finanzminister die Übernahme von Garantien bei Inlandsgeschäften, für Kapital und im Rahmen von Ost-Westfonds erleichtern soll. Der nunmehr plenumsreife Antrag zur Änderung des Garantiegesetzes sieht die Anhebung des Höchstrahmens in den genanten drei Kategorien von 725 Mill. € auf 1 Mrd. € vor. Das Gesamtobligo des Bundes soll aber nicht verändert werden (388/A). - Was Antragsteller Abgeordneter Günter Stummvoll (V) und Finanzstaatssekretär Alfred Finz als Flexibilisierung ohne Belastung des Budgets begrüßten, lehnten die Sprecher der Opposition,  ab, weil sie die konkreten Absichten des Ressorts nicht nachvollziehen konnten und die Mitsprache des Parlaments bei allfälligen Garantie-Aufstockungen wahren wollten.

Die Abgeordneten Hans Moser und Christoph Matznetter (beide S) sahen keinen Grund für die vorgeschlagene Gesetzesänderung, da die bestehenden finanziellen Spielräume noch nicht ausgeschöpft seien. Abgeordnetem Werner Kogler (G) sicherte Finanzstaatssekretär Alfred Finz zu, dass diese Änderung keine Veränderungen bei der Risikoeinschätzung in Garantiefällen nach sich ziehen werde. Es gehe ausschließlich um ein flexibleres Management, ein Motiv, das Antragsteller Günter Stummvoll (V) ausdrücklich unterstrich.

DISKUSSION UM HÖHERE VISAGEBÜHREN

Eine von den Koalitionsparteien verabschiedete Änderung des Gebührengesetzes 1957 zielt auf höhere Visagebühren, einfachere Gebühren bei Aufenthaltsgenehmigungen sowie auf einen höheren Kostendeckungsgrad beim Ausstellen von Personalausweisen. Außerdem macht die Neuorganisation der Finanzverwaltung Zuständigkeitsänderungen bei Landesmusterstücken und bei der  Betriebszahlenfeststellung notwendig. (470 d.B.) Die Debatte war von Kritik der Opposition an Gebührenerhöhungen und Auskünften des Staatssekretärs auf zahlreiche Detailfragen der Abgeordneten geprägt. Der Gesetzentwurf wurde unter Berücksichtigung eines einstimmig angenommenen V-F-Abänderungsantrages mit V-F-Mehrheit plenumsreif gemacht. Im inhaltlichen Zusammenhang mit diesem Beschluss empfahl der Ausschuss dem Plenum einstimmig eine Änderung des Gebührenanspruchsgesetzes, mit dem eine Druckfehlerberichtigung vorgenommen wurde. 

Im einzelnen kritisierte Abgeordneter Christoph Matznetter (S) "die Gewohnheit der Bundesregierung, bei jeder Gelegenheit Gebühren zu erhöhen". Hinsichtlich der neuen Bestimmungen für die Zusammensetzung von Gutachtergremien im Finanzressort wandte sich der Abgeordnete gegen zentralistische Vorgangsweisen seit der Zusammenlegung von Finanzämtern und der Aufhebung der Finanzlandesdirektionen.

Finanzstaatssekretär Alfred Finz bemühte sich, die Fülle von Detailfragen der Abgeordneten Christoph Matznetter, Marianne Hagenhofer (beide S) und Werner Kogler (G) zur neu gestalteten Gebühreneinhebung zu beantworten. Zur neuen Organisation des Finanzressorts stellte der Finanzstaatssekretär den Abgeordneten einen schriftlichen Überblick in Aussicht.

Einstimmig passierten den Ausschuss dann folgende Vorlagen:

FINANZMARKTAUFSICHT KONTROLLIERT FINANZKONGLOMERATE

Ein Regierungsentwurf für ein Finanzkonglomerategesetz sieht für Transaktionen innerhalb branchenübergreifender Gruppen von Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen eine zusätzliche Aufsicht von Seiten der Finanzaufsicht vor. Besonderes Augenmerk gilt der Solvabilität (Eigenkapital und Rücklagenausstattung der Versicherungen), der Zuverlässigkeit sowie der fachlichen Eignung von Geschäftsleitungen und der Risikokonzentration auf Konglomeratsebene (456 d.B.). In der Debatte beantwortete Staatssekretär Finz Fragen der Opposition zu den Kosten der neuen Finanzmarktaufsicht und zerstreute Bedenken wegen der Übertragung von Hoheitsrechten auf fremde Behörden bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Eine einstimmige Ausschussfeststellung zielt auf einen möglichst geringen zusätzlichen Aufwand bei den neuen Meldeverpflichtungen für die Unternehmen.  

DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN MIT POLEN UND MOLDAU

Abkommen mit Polen und Moldau zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (454 d.B. und 494 d.B.) passierten den Ausschuss ohne Gegenstimme. Ein Entschließungsantrag der Oppositionsparteien zielte im Hinblick auf ein Schenkunssteuerverfahren, "das durch alle Medien gegangen ist", so die Antragsteller, darauf ab, die Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen sicherzustellen. - Der Entschließungsantrag blieb in der Minderheit von SPÖ und Grünen.  

    

Mit ihrer Zustimmung zu einem Bundeshaftungsrechtsbereinigungsgesetz (480 d.B.) machten die Mitglieder des Finanzausschusses den Weg frei für die Aufhebung von insgesamt 55 Haftungsgesetzen, die künftig nicht mehr benötigt werden. Die Liste dieser Sondergesetze reicht vom "Energieanleihegesetz 1953" bis zum "Bundesgesetz, mit dem durch die Republik Österreich Garantien gegenüber dem Internationalen Olympischen Comitee (IOC) für die Durchführung der Olympischen Winterspiele 2010 übernommen werden". Diese Rechtsbereinigung bedeutet keinen Eingriff in bestehende Bundeshaftungen. Bundeshaushaltsgesetz und das jeweils geltende Bundesfinanzgesetz bieten dem Finanzminister eine ausreichende Rechtsbasis zur Übernahme von Haftungen (480 d.B.). - SPÖ und Grüne stimmten mit dem Vorbehalt zu, dass durch dieses Gesetz keinerlei Verschlechterung in der österreichischen Rechtsposition bei Haftungen gegenüber der EU eintritt. Staatssekretär Alfred sagte die Vorlage einer entsprechenden Auflistung bis zur nächsten Plenarsitzung zu.              

Ein V-F-Antrag - schließlich einstimmig verabschiedet in der Fassung eines V-F-Abänderungsantrages - zur Änderung des Bundes-Personalvertretungsgesetzes zielt auf die Anpassung des Personalvertretungsrechts an die neue Organisation in der Abgabenverwaltung. Dazu gehört die Einrichtung eines Fachausschusses beim Finanzministerium für die in der Steuer- und Zollkoordination eingerichteten regionalen Gliederungen (386/A).

Anstelle der aus dem Nationalrat ausgeschiedenen Abgeordneten mag. Cordula Frieser wählte der Finanzausschuss schließlich einstimmig Mag . Michael Ikrath (V) zum Obmann-Stellvertreter. (Schluss)


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