Parlamentskorrespondenz Nr. 437 vom 09.06.2004

SOZIALAUSSCHUSS BESCHLIESST ARBEITSMARKTREFORMGESETZ

Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose werden neu geregelt

Wien (PK) - Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ billigte der Sozialausschuss in seiner heutigen Sitzung das von der Regierung vorgelegte Arbeitsmarktreformgesetz. Damit werden die Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose künftig neu geregelt, gleichzeitig ist die Erstellung eines individuellen Betreuungsplanes für jeden Arbeitsuchenden durch das AMS vorgesehen.

In der Regel gilt in Hinkunft eine Wegzeit von rund einem Viertel der täglichen Arbeitszeit als zumutbar - also zwei Stunden bei einer Vollzeitbeschäftigung. Der Berufsschutz wird auf 100 Tage beschränkt, daneben kommt ein neuer individueller Entgeltschutz zum Tragen. So darf das Entgelt aus der angebotenen Beschäftigung während der ersten 120 Tage des Arbeitslosengeldbezuges künftig nicht weniger als 80 Prozent, für die restliche Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs nicht weniger als 75 Prozent des vorherigen Durchschnittsverdienstes betragen. Bei Teilzeitbeschäftigung ist ein 100%-iger Entgeltschutz vorgesehen.

Weiters wird im Gesetzentwurf eine stärkere Differenzierung der Sanktionen bei mangelnder Arbeitswilligkeit festgelegt, wobei einem heute vorgelegten und bei der Abstimmung mitberücksichtigten VP-SP-FP-Abänderungsantrag zufolge das Arbeitslosengeld bei wiederholter Pflichtverletzung des Arbeitslosen für maximal acht Wochen gesperrt werden kann, in der Regierungsvorlage waren noch zehn Wochen vorgesehen gewesen. Darüber hinaus enthält der Abänderungsantrag als Reaktion auf ein VwGH-Erkenntnis eine gesetzliche Klarstellung im Zusammenhang mit der Feststellung von Schwarzarbeit und eine Verschiebung des Inkrafttretens des Gesetzes vom 1. Juli auf 1. August.

Weitere Punkte des Gesetzentwurfs sind eine verbesserte Absicherung pflegender Angehöriger durch Erstreckung der Rahmenfrist für die Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes sowie die verpflichtende Ausstellung eines Dienstzettels für freie Dienstverhältnisse als Informationsgrundlage für die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis. Außerdem wird aufgrund der Lage am Lehrstellenmarkt das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetzes geändert: Die Lehrgänge stehen demnach auch den Schulentlassungsjahrgängen 2004 und 2005 offen, die Lehrgangsdauer kann auf bis zu 12 Monate ausgeweitet werden, zudem können Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung eingerichtet werden.

Während ÖVP und FPÖ den vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßten, kam seitens der Grünen Kritik an zahlreichen Bestimmungen. So bemängelte Abgeordnete Brigid Weinzinger, dass die Form der Berechnung der zumutbaren Wegzeit nicht klar geregelt sei und Betreuungspläne einseitig vom AMS festgelegt werden könnten. Allerdings sieht sie auch einige positive Details.

Die SPÖ stimmte dem Gesetz zwar zu, zeigte sich aber skeptisch, ob sich dadurch etwas an der angespannten Situation am Arbeitsmarkt ändern wird, und forderte mehr Mittel für das AMS ein. Sozialsprecherin Heidrun Silhavy bedauerte außerdem, dass der Gesetzentwurf keine soziale Absicherung für die große Zahl neuer Selbständiger vorsehe, sollten diese erwerbslos werden.

Im Rahmen der Diskussion im Ausschuss wies Ausschussvorsitzende Heidrun Silhavy darauf hin, dass die Regierungsvorlage auf einer Sozialpartnereinigung basiere und letztlich auch ein Kompromiss bei den angedrohten Sanktionen für Arbeitslose gefunden werden konnte. Ein Punkt, der ihr persönlich sehr weh tue, sei allerdings, dass die neuen Selbständigen - im Gegensatz zum Ministerialentwurf - nicht mehr in der Regierungsvorlage berücksichtigt seien. Sie hätten weiter keine soziale Absicherung, sollten sie erwerbslos werden. Silhavy hält es für notwendig, einen sozialen Schutz für diese Personengruppe zu finden.

ÖVP-Sozialsprecher Walter Tancsits sprach von einer "beachtlich langen Verhandlungszeit" und meinte, eine Modifizierung der Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose sei schon lange überfällig gewesen. Ziel ist es ihm zufolge, im Durchschnitt zu einer Verweildauer in der Arbeitslosigkeit unter 100 Tage zu kommen. Dass der Berufsschutz künftig nur für 100 Tage gilt, sieht er als kein großes Problem, da, wie er bemerkte, ein erheblicher Teil der Arbeitslosen nicht so lange arbeitslos sei.

Ausdrücklich begrüßt wurde von Tancsits der vorgesehene individuelle Betreuungsplan des AMS. Darüber hinaus verwies er auf die Verlängerung des Jugendausbildungs-Sicherungsgesetzes.

Kritik am Gesetz übte Abgeordnete Brigid Weinzinger (G). Es gebe zwar in einigen Details Verbesserungen, etwa den hundertprozentigen Entgeltschutz bei Teilzeitbeschäftigungen, sagte sie, in vielen Punkten komme es aber zu Verschlechterungen. Unklar ist für Weinzinger etwa, wie die zumutbare Wegzeit zum Arbeitsplatz berechnet wird, ein Punkt, den auch ihre Fraktionskollegin Theresia Haidlmayr zur Sprache brachte. Die Abgeordnete fragt sich, ob etwa der Besitz eines PKW vorausgesetzt wird.

Negativ beurteilt Weinzinger darüber hinaus, dass der Betreuungsplan einseitig, ohne Zustimmung des Arbeitslosen, vom AMS festgelegt werden könne. Der Betroffene müsse jedoch die Konsequenzen tragen, wenn er etwa Kurse, die an seinen realen Bedürfnissen total vorbei gingen, nicht besuche. Im Übrigen glaubt die Abgeordnete, dass das Gesetz nichts an der Tatsache ändern werde, dass auf einen offenen Arbeitsplatz neun Arbeit Suchende kommen.

Seitens der FPÖ zeigten sich die Abgeordneten Sigisbert Dolinschek und Maximilian Walch zuversichtlich, dass mit den neuen Bestimmungen die Arbeitsvermittlung schneller, besser und effizienter erfolgen werde. Im Großen und Ganzen könne man mit dem Gesetz zufrieden sein, erklärte Dolinschek, schließlich sei etwa der bisherige Berufsschutz in vielen Berufssparten ein Hemmnis gewesen. Für Arbeit Suchende sei es in erster Linie wichtig, dass sie ein Einkommen hätten. Dolinschek verwies überdies auf Verbesserungen bei der Berücksichtigung von Betreuungspflichten. Die zumutbare Wegzeit bezieht sich ihm zufolge auf öffentliche Verkehrsmittel.

Sowohl Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) als auch ihre Fraktionskollegin Erika Scharer gaben zu bedenken, dass man mit dem vorliegenden Gesetz die prekäre Lage am Arbeitsmarkt nicht lösen könne. Der vorgesehene Betreuungsplan sei an und für sich ein gutes Instrument, sagte Scharer, aber auch der beste Betreuungsplan könne den Mangel an Arbeitsplätzen nicht wettmachen. Sie und Köngisberger-Ludwig forderten eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung des Arbeitsmarktservice. Königsberger-Ludwig verwies darüber hinaus auf die Notwendigkeit, das Notstandshilfegesetz zu reformieren, da viele Frauen aufgrund der Anrechnung des Partnereinkommens aus der Notstandshilferegelung herausfallen würden.

Abgeordneter Werner Fasslabend (V) sprach sich dafür aus, klarer und deutlicher zwischen nicht vermittlungsfähigen und nicht vermittlungsbereiten Arbeitslosen zu unterscheiden. Tausende Arbeitslose könnten zwischen zwei Saisonbeschäftigungen Arbeit annehmen, betonte er. Zudem kehre ein großer Teil der Arbeitslosen nicht mehr in die Arbeit zurück. Fasslabend plädierte dafür, die Situation genau zu analysieren und dann entsprechende Instrumente zu erarbeiten. Strenge Zumutbarkeitsbestimmungen seien, so der Abgeordnete, nicht nur notwendig, sondern auch - im Hinblick auf die anderen Arbeitnehmer - sozial gerecht.

Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) wies darauf hin, dass derzeit 11.000 Lehrstellen fehlten. Sie begrüßte in diesem Sinn die Verlängerung des Jugendausbildungs-Sicherungsgesetzes, meinte aber, angesichts der Entwicklung am Arbeitsmarkt wäre eine dauerhafte Verlängerung sinnvoller gewesen. Kritisch äußerte sie sich auch dazu, dass die Lehrgänge nicht im September, sondern im Oktober oder November beginnen.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) bemängelte die zeitliche Halbierung des Berufsschutzes. Sie fürchtet, dass dadurch Personen ohne besondere Ausbildung künftig "komplett über bleiben". Zum vorgesehenen Betreuungsplan merkte sie an, wer solle diesen zahlen, das AMS sei mit seinen finanziellen Ressourcen "am Plafond".

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein glaubt, dass die Änderungen beim Berufsschutz die Chance mancher auf einen neuen Job erhöhen werden. Bei der Einbeziehung der Selbständigen in die Arbeitslosenversicherung ist man seiner Auskunft nach von einem Konsens "noch relativ weit weg". "Aufgeschoben heißt aber nicht aufgehoben", versicherte er.

Der Betreuungsplan ist laut Bartenstein ein alter Wunsch von Arbeitnehmerseite. Er sieht darin eine konkrete Chance, die Betreuung von Arbeitslosen zu verbessern. Generell hielt der Minister fest, man brauche einen signifikanten Abstand zwischen Aktiveinkommen und Arbeitslosengeld.

Das Arbeitsmarktreformgesetz wurde bei der Abstimmung unter Berücksichtigung des VP-SP-FP-Abänderungsantrags mit VP-SP-FP-Mehrheit gebilligt.

RECHTE VON ARBEITNEHMERN IN EUROPÄISCHEN GESELLSCHAFTEN (SE) GEREGELT

Mit VP-FP-G-Mehrheit billigte der Sozialausschuss eine Regierungsvorlage, in der die Rechte von Arbeitnehmern in so genannten Europäischen Gesellschaften (Societas Europaea; SE) geregelt werden. Dabei geht es etwa um Unterrichtungs- und Anhörungsrechte bezüglich der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens sowie um die Einbindung in unternehmerische Entscheidungsprozesse. Damit wird, wie es in den Erläuterungen heißt, eine Beteiligung der Arbeitnehmer an unternehmerischen Maßnahmen und Entscheidungen auf grenzüberschreitender Ebene gewährleistet. Österreich setzt mit dem Gesetzentwurf eine entsprechende EU-Richtlinie um.

Konkret vorgesehen ist, dass ein besonderes Verhandlungsgremium mit dem zuständigen Organ der beteiligten Gesellschaften eine Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft abschließt, wobei Mindestinhalte gesetzlich vorgegeben sind. Scheitern die Verhandlungen über eine solche Vereinbarung, werden Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte bzw. die Einrichtung eines SE-Betriebsrates kraft Gesetzes festgelegt. Als Gerichtsstand für aus diesen Bestimmungen resultierende Rechtsstreitigkeiten ist der jeweilige Sitz der Europäischen Gesellschaft vorgesehen.

Die SPÖ forderte eine Vertagung der Beratungen, um, wie Abgeordneter Walter Schopf, meinte, einige noch problematische Bestimmungen des Gesetzes zu adaptieren. Unter anderem ortet er Defizite bei den Rechten der Arbeitnehmervertretern im Verhältnis zu den Rechten der Kapitalvertreter. Generell bedauerte er, dass es nicht gelungen sei, auf europäischer Ebene ein einheitliches Betriebsverfassungsgesetz zu gestalten. Ausschussvorsitzende Heidrun Silhavy äußerte die Hoffnung, dass es im Rahmen der Plenarberatung noch zu Änderungen am Gesetzentwurf kommt.

Seitens der ÖVP wertete Abgeordneter Fritz Neugebauer die vorgesehenen Bestimmungen als taugliches Instrument der Arbeitnehmervertretung auf grenzüberschreitender Ebene als Ergänzung zur gesetzlichen Betriebsverfassung. Zustimmend äußerten sich auch die Abgeordneten Sigisbert Dolinschek (F) und Brigid Weinzinger (G).

Der Vertagungsantrag der SPÖ wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt.

OPPOSITIONSANTRÄGE VERTAGT

Mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt wurde ein Antrag der SPÖ betreffend Elternteilzeit. Dem Antrag zufolge sollten alle ArbeitnehmerInnen, die rechtzeitig einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber einbringen, das Recht auf Antritt einer Teilzeitbeschäftigung haben, wenn der Arbeitgeber nicht binnen einer gesetzlich definierten Frist eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht erhebt. Der Arbeitgeber hätte dort zu beweisen, dass eine Teilzeitbeschäftigung des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin schwer wiegende betriebliche Interessen so nachhaltig beeinträchtigt, dass eine allenfalls erforderliche Umorganisation der betrieblichen Abläufe sachlich nicht zu rechtfertigen ist. Das Recht auf Teilzeitarbeit für Eltern sollte laut SPÖ zumindest bis zum Ablauf des ersten Schuljahres, jedenfalls aber bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes bestehen. Für Eltern, die eine Elternteilzeit in Anspruch nehmen, sieht der Antrag einen besonderen Kündigungsschutz vor.

Abgeordnete Ridi Steibl (V) wies auf die jüngst vom Nationalrat beschlossene Regierungsvorlage zu dieser Materie hin und betonte, dass die Forderungen der SPÖ zum Großteil erledigt seien.

Vom Sozialausschuss wiederaufgenommen wurden die gestern begonnenen Beratungen über einen Antrag der SPÖ betreffend Ausdehnung des Anspruchs auf Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und auf Sonderruhegeld, die nach den Bestimmungen des Nachtschwerarbeitsgesetzes bestehen. Nicht nur ArbeitnehmerInnen, die Nachtschwerarbeit leisten, sondern auch jene, die Nachtarbeit oder Schwerarbeit leisten, sollen der SPÖ zufolge diese Leistungen in Anspruch nehmen können.

Begründet wird der Antrag damit, dass Nachtarbeiter und Schwerarbeiter eine dramatisch niedrigere Lebenserwartung und ein um vielfach höheres Erkrankungsrisiko als der Durchschnitt der Gesamtbevölkerung hätten, wie in der heutigen Sitzung auch die Abgeordneten Walter Schopf und Karl Dobnigg nochmals betonten. Dobnigg gab zu bedenken, dass beispielsweise auch Laborarbeiten in der Nacht sehr belastend seien, und forderte, eine Lösung für alle Nachtarbeiter zu finden.

FPÖ-Abgeordneter Maximilian Walch sprach sich dem gegenüber dafür aus, zunächst einmal die Schwerarbeiterverordnung abzuwarten und stellte einen Vertagungsantrag, der bei der Abstimmung mit VP-FP-Mehrheit angenommen wurde.

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein lehnte das Anliegen der SPÖ als "in keinster Weise finanzierbar" ab und wies darauf hin, dass sich, würde man die "teuren Sonderregelungen" für Nachtschwerarbeiter auf alle Nachtarbeiter und Schwerarbeiter ausweiten, die Zahl der Anspruchsberechtigten vervielfachen würde. Derzeit seien von den Bestimmungen rund 15.000 Versicherte umfasst, skizzierte er, allein Nachtarbeiter gebe es aber 300.000.

Ebenso vertagt wurden die Verhandlungen über die S-Anträge betreffend Absicherung der Lehrgänge im Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz (Einbeziehung des Schulentlassungsjahrganges 2004 und Verlängerung der Lehrgänge von neun auf zwölf Monate), hinsichtlich einer Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (jährliche Valorisierung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe) bzw. Lückenschließung in der Arbeitslosenversicherung (bessere sozialrechtliche Absicherung der atypisch Beschäftigten) und betreffend: Der Jugend faire Chancen für die Zukunft eröffnen. In einem 10-Punkte-Programm werden u.a. folgende Forderungen aufgestellt: bessere Berufs- und Bildungsberatung für Jugendliche, Einrichtung von regionalen Jugendbeschäftigungsgipfeln, eine flexiblere Lehrlingsausbildung, die Aufwertung der Berufsschulen und die Vergabe von Auszeichnungen für besondere Ausbildungsqualität. (Schluss)