Parlamentskorrespondenz Nr. 460 vom 16.06.2004

ZUSTIMMUNG UND ABLEHNUNG BEI FINANZVORLAGEN

Wien (PK) - Eine Reihe von Vorlagen aus dem Finanzausschuss fand teils einhellige, teils geteilte Zustimmung bei den Mitgliedern des Nationalrats. Zur Debatte standen das Finanzkonglomerategesetz, die Änderung des Gebührenanspruchsgesetzes und des Bewertungsgesetzes, Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen und mit Moldau, die Koalitionsanträge 386/A und 388/A sowie das Bundeshaftungsrechtsbereinigungsgesetz.

Abgeordneter Dr. MATZNETTER (S) befasste sich zunächst mit dem Themenkomplex Finanzkonglomerate, wo es einen dringenden Regelungsbedarf gebe. Es fehlen nämlich klaren Trennungen - dies ist eine Investmentbank und dies ist eine Depotbank -, was vor allem für die Konsumenten von Nachteil ist. Es sei daher sinnvoll, dass in diesem Bereich nun die Finanzmarktaufsicht gestärkt wird, urteilte er. In diesem Zusammenhang schlug er vor, dass es für die Parlamentarier die Möglichkeit geben sollte, direkte Anfragen an die Finanzmarktaufsicht stellen zu können. Was die Änderungen bei den Abgabengesetzen anbelangt, so habe er den Eindruck, dass es sich um eindeutige Gebührenerhöhungen handelt. So müsse man sich etwa fragen, ob es für ein Tourismusland sinnvoll ist, wenn die Gebühren für Visa um das Dreifache angehoben werden.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) befasste sich vor allem mit dem Finanzkonglomerategesetz, das ein gutes Beispiel dafür sei, wie schnell Entwicklungen vor sich gehen. Obwohl man erst vor wenigen Jahren die neue und moderne Finanzmarktaufsichtsbehörde beschlossen hat, musste man erkennen, dass nicht alle Bereiche von dem Gesetz erfasst sind. Was die von Matznetter angesprochene Auskunftspflicht angeht, so werde der Finanzminister - trotz der operativen Unabhängigkeit der Finanzmarktaufsicht - eine gewisse politische Verantwortung sicher nicht von sich weisen können. Hinsichtlich der Neustrukturierung der Finanzverwaltung merkte Stummvoll an, dass das Feedback bisher sehr positiv war und dass die Servicestellen von den Bürgern und Unternehmern sehr gut angenommen werden.

Da viele Materien im Ausschuss im Konsens beschlossen wurden, wolle er seine Wortmeldung kurz halten, meinte einleitend Abgeordneter Mag. KOGLER (G). Eigenartig sei jedoch, dass immer mehr Vorlagen aus dem Finanzministerium "die Tendenz aufweisen, dem Bundeshaushaltsgesetz nicht zu genügen". Nicht zustimme könne seine Fraktion den Abgabenänderungsgesetzen, da nicht klar sei, in welchen Bereichen und in welchem Ausmaß die Gebühren erhöht werden. Kritisch äußerte sich Kogler auch dazu, dass die Erhöhung bei den Visagebühren als Lenkungsinstrument angesehen wird.

Abgeordneter BUCHER (F) rechtfertigte die "Angleichung der Visagebühren an die europäischen Richtlinien" mit den Mehrkosten, die durch die Ausstellung von neuen und moderneren Reisepässen entstehen. Als wichtig erachtete er das Finanzkonglomeratsgesetz, weil dadurch dafür gesorgt werde, dass in Hinkunft die Beaufsichtigung im Bereich der Finanzdienstleistungen gewährleistet ist.

Abgeordneter Mag. HOSCHER (S) begrüßte das Finanzkonglomerategesetz, das den neuen Entwicklungen auf den Finanzmärkten Rechnung trägt. Ein hohes Augenmerk müsste aber auf die länderübergreifende Zusammenarbeit in diesem Bereich gelegt werden, weil die Gefahr besteht, dass "kreative Ausweichmöglichkeiten" genutzt werden.

Abgeordneter Dr. MAIER (V) machte darauf aufmerksam, dass es sich beim Finanzkonglomerategesetz um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt. Was die Kontrollen generell angeht, so dürfe es nicht so sein, dass Qualität durch Quantität ersetzt wird, gab er zu bedenken.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) fragte sich, ob es sinnvoll sei, die Visagebühren gerade für jene Nicht-EU-Mitgliedstaaten zu erhöhen, von denen immer gefordert werde, dass sie die europäischen Standards erfüllen sollen. Nicht gerecht erscheint ihr auch die Regelung, wonach Aufenthaltstitel, die von einer inländischen Behörde erteilt, aber von einer Vertretungsbehörde im Ausland ausgefolgt werden, gebührenfrei sind.

Abgeordnete ROSSMANN (F) erinnerte daran, dass die Bundesregierung - im Gegensatz zu den früheren Kabinetten mit SPÖ-Beteiligung - sehr wohl eine Gebührensenkung vorgenommen hat. Dies war bei der Euro-Umstellung der Fall, wo sämtliche Gebühren abgerundet wurden, zeigte die Rednerin auf. Die heute zu beschließenden Änderungen stellen eine EU-Anpassung dar. Rossmann räumte aber ein, dass man die höheren Gebühren für die Visa gerade im Tourismusland Österreich in Frage stellen könne. Positiv hob die Abgeordnete noch die Gebührenbefreiung bei der Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen für ehrenamtliche Sanitäter hervor.

Die Änderungen des Bodenschätzungs- und des Bewertungsgesetzes seien eine normale Reaktion auf die Neustrukturierung der Finanzverwaltung, erläuterte Staatssekretär Dr. FINZ. Die Experten seien zwar formal einer zentralen Abteilung im Finanzministerium zugeordnet, sitzen aber regional in den früheren Dienststellen der Finanzlandesdirektionen. Was die Visagebühren anbelangt, so werde einerseits eine EU-Anpassung und andererseits eine Vereinheitlichung der Gebührenhöhe auf 35 € durchgeführt, was im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung sei. Der Abgeordneten Hagenhofer teilte er mit, dass bei der Ausstellung von Aufenthaltstiteln alle Fälle gleich behandelt werden und auch im Ausland Gebühren fällig sind.

Seine Fraktion habe sich immer für eine gut funktionierende Finanzmarktaufsicht ausgesprochen, erklärte Abgeordneter MARIZZI (S). Mittlerweile ist aus dieser Behörde ein "umfangreicher Apparat" geworden, von der man sich aber auch eine kompetente und transparente Arbeit erwartet.

Die Änderung des Gebührengesetzes sei durchaus notwendig, weil einerseits die Rechtslage nicht mehr den EU-Vorgaben entspricht und in manchen Bereichen keine Kostendeckung mehr gegeben ist, konstatierte Abgeordnete TAMANDL (V). Dies sei vor allem für die Bundesländer erfreulich, da die Gebietskörperschaften nun für jeden Personalausweis, der nunmehr in Scheckkartenformat ausgestellt wird, 35 € erhalten.

Abgeordneter Mag. MOSER (S) sprach sich dafür aus, dass die Menschen ihr Erspartes in Sicherheit anlegen können sollten, weshalb es entsprechender Maßnahmen bedürfe. Die Vorlage sei ein erster Schritt dazu, weshalb seine Fraktion ihr zustimmen werde.

Abgeordneter NEUDECK (F) erklärte, mit dieser Vorlage werde die Rechtslage der neuen Situation angepasst und somit der Rechtsschutz für die Anleger erhöht. Seine Fraktion stimme ihr wie die anderen Fraktionen zu.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) kritisierte die Abgaben- und Steuererhöhungen der Regierung, wodurch den Bürgern auch nach der "so genannten Steuerreform" namhafte Beträge an konkreter Kaufkraft fehlten. Man müsse sich daher überlegen, wie man die Bürger wirklich entlasten könne.

Abgeordneter DOPPLER (V) stellte sich als Parlamentsneuling dem Plenum vor und votierte sodann für die Annahme der in Behandlung stehenden Gebührennovelle, dabei auch auf den V-F-Abänderungsantrag verweisend, der ebenfalls begrüßenswert sei und daher mitgetragen werden sollte.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) kam auf den erwarteten Lenkungseffekt zu sprechen und meinte, hier sei ein Mangel an Detailkenntnis zu befürchten, sodass man auf Mutmaßungen angewiesen sei. Ein Eingehen auf spezifische Situationen sei erforderlich, wolle man die Leute nicht einfach "überfahren".

Die in Rede stehenden Vorlagen wurden teils einstimmig (Finanzkonglomerategesetz und Gebührenanspruchsgesetz), teils mehrheitlich (Bewertungsgesetz) angenommen.

WEITERE FINANZVORLAGEN

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zu den in Rede stehenden Tagesordnungspunkten mit Ausnahme der in Aussicht genommenen Garantiegesetznovelle, welche von den Grünen abgelehnt werde. Sodann sprach der Redner über die geplante Bereinigung des Haftungsrechtes und begründete die Ablehnung seiner Fraktion des V-F-Antrages zum Garantiegesetz. Hier bestünde die Gefahr, dass Transparenz verloren gehe und auch in gewisser Weise ein Mitbestimmungsrecht des Parlaments, was zum gegenwärtigen Zeitpunkt sicherlich nicht günstig wäre.

Abgeordneter NEUGEBAUER (V) erläuterte die Vorlage zum Bundes-Personalvertretungsgesetz und brachte einen V-F-Abänderungsantrag bezüglich der Wahlvorgänge ein.

Abgeordneter Mag. MOSER (S) sprach sich, gleich den Grünen, für die Annahme der in Rede stehenden Tagesordnungspunkte mit Ausnahme der Garantiegesetznovelle aus und begründete die Ablehnung seiner Fraktion dieses Entwurfs. Wie Kogler kam er dabei auf das AWS zu sprechen und meinte, eine solche Änderung sei zur Zeit nicht wünschenswert. Man sei zwar für eine Belebung des Kapitalmarkts, aber nicht auf Kosten der Wirtschaft, betonte Moser. Zuerst sollte das "AWS-Desaster" behoben werden, erst dann sollte man an eine Vorlage wie die in Rede stehende denken.

Abgeordneter BUCHER (F) votierte für die Annahme der einzelnen Tagesordnungspunkte und verteidigte das geplante Garantiegesetz, das sich als richtungweisend erweisen werde, da es sich um einen maßgeblichen Beitrag zu einer Belebung der Wirtschaft handle. Dies gelte auch für das AWS, wo er die angesprochenen Probleme in dieser Form nicht erkennen könne. Man habe es hier also mit einer praktischen Lösung im Interesse der Wirtschaft zu tun.

Auch Staatssekretär Dr. FINZ sprach sich für den Entwurf zu einer Garantiegesetznovelle aus und widersprach den Ausführungen der Opposition hinsichtlich vermuteter Probleme des AWS. Diese sei voll geschäftsfähig, betonte Finz.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) plädierte für die Annahme der Doppelbesteuerungsabkommen, die inhaltlich und hinsichtlich ihrer Auswirkungen zu begrüßen seien, um sodann auf die wirtschaftlichen Beziehungen zu den neuen EU-Mitgliedsstaaten zu sprechen zu kommen.

Abgeordneter Mag. HOSCHER (S) begründete die Ablehnung seiner Fraktion der Garantiegesetznovelle, die keine Anreize für die Wirtschaft, insbesondere hinsichtlich eines wünschenswerten Wirtschaftswachstums, bieten würden. Die SPÖ habe hier ein umfassendes Konzept vorgestellt, man lade die Regierung ein, die diesbezüglichen Ideen zu entsprechenden Garantien aufzugreifen, um stimulierende Effekte sicherstellen zu können.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) trat für die Annahme der Vorlagen ein, von denen er sich wichtige Impulse in die Wirtschaft versprach. Auch die Rechtsbereinigung im Zusammenhang mit der Bundeshaftung sei wünschenswert, so der Redner.

Abgeordneter Mag. LANGREITER (V) erwartet sich positive Effekte vom Garantiegesetz und verteidigte das AWS als "ganz wichtiges Segment" für die heimische Wirtschaft. Das Unternehmen arbeite gut und sei daher auch weiterhin zu unterstützen, zumal die Leistungsbilanz des AWS eindeutig positiv sei.

Abgeordneter OBERHAIDINGER (S) zeigte sich darüber erfreut, dass die Bedenken der SPÖ in Bezug auf die Abschaffung bestimmter Bundeshaftungen aufgegriffen worden seien und heute ein entsprechender Vier-Parteien-Abänderungsantrag vorgelegt werde. Die SPÖ könne dem Bundeshaftungsrechtsbereinigungsgesetz daher zustimmen, erklärte er.

Abgeordneter Dr. LIECHTENSTEIN (V) äußerte sich positiv zur Änderung des Garantiegesetzes und meinte, die Änderungen brächten Positives für die europäische Entwicklung. Insbesondere werde die Möglichkeit zur flexiblen Ausnutzung des Haftungsrahmens geschaffen.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) setzte sich kritisch mit den Vorgängen in der AWS auseinander und wies unter anderem auf den ständigen Wechsel in der Führungsspitze hin. Die Ablehnung der Änderung des Garantiegesetzes durch die SPÖ begründete Bauer damit, dass die Ausgewogenheit in den Fördertöpfen künftig nicht mehr gegeben sein werde und letztendlich auch eine gewisse Willkür in der Fördervergabe möglich sei.

Abgeordneter Dr. BRADER (V) nahm zur Änderung des Bundes-Personalvertretungsgesetzes Stellung und erläuterte, die Änderung sei auf Grund der Auflösung der Finanzlandesdirektionen notwendig geworden. Gleichzeitig werde die Auflösung des Wachkörpers Zollwache berücksichtigt.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) hielt fest, als Ausschussvorsitzender des Finanzausschusses sei er stets um breiten Konsens bemüht. Seiner Meinung nach wäre in manchen Bereichen ein noch größerer Konsens möglich, würde das Finanzministerium die Abgeordneten früher über gewisse Vorhaben informieren. Er richtete daher die Bitte an Staatssekretär Finz, dem Finanzausschuss Unterlagen vorab zur Verfügung zu stellen.

Abgeordneter AUER (V) schloss sich seinem Vorredner an und brachte den bereits angekündigten Vier-Parteien-Abänderungsantrag zum Bundeshaftungsrechtsbereinigungsgesetz ein.

Abgeordnete SBURNY (G) betonte, die Grünen könnten der Änderung des Garantiegesetzes keineswegs zustimmen, und begründete dies mit mangelnder Transparenz im Umfeld der AWS. Überdies klagte sie, dass die Regierung im Zusammenhang mit Mietausgaben der AWS mit Hunderten Millionen Euro sehr locker umgehe.

Die Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Moldau und mit Polen wurden vom Nationalrat einstimmig genehmigt. Ebenfalls einhellig stimmten die Abgeordneten der Änderung des Bundes-Personalvertretungsgesetzes - unter Berücksichtigung eines VP-FP-Abänderungsantrages - und dem Bundeshaftungsrechtsbereinigungsgesetz - unter Berücksichtigung eines Vier-Parteien-Abänderungsantrages - zu. Mit Stimmenmehrheit wurde die Änderung des Garantiegesetzes beschlossen. (Schluss Finanzvorlagen/Forts. NR)