Parlamentskorrespondenz Nr. 507 vom 29.06.2004

REGIERUNGSVORLAGEN

RECHTLICH ÜBERHOLTES ABKOMMEN MIT DER SCHWEIZ WIRD BEENDET

Aufgrund aktuellerer rechtlicher Bestimmungen innerhalb der EU, des EWR und bilateraler Übereinkommen mit der Schweiz ist ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Prüfungszeugnissen und Konformitätsnachweisen, das 1990 zwischen den damaligen Mitgliedern der EFTA abgeschlossen wurde, gegenstandslos geworden. Es wird daher beendet. (513 d.B.)

REGELUNG VON IMMUNITÄTEN UND PRIVILEGIEN BEZÜGLICH "ATHENA"

Im Januar 2004 wurde von den Mitgliedsstaaten der EU ein Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der EU mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen namens "Athena" eingerichtet. Ein eigener Rechtsakt regelt nun die erforderlichen Privilegien und Immunitäten im Zusammenhang mit "Athena". (515 d.B.)

ABKOMMEN MIT CHILE

Ein weiteres Abkommen regelt die Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits. Für die EU ist Chile ein wichtiger Exportmarkt, und da das Land weder Vollmitglied des MERCOSUR noch der Andengemeinschaft ist, bedarf es wie im Falle Mexikos zur Erweiterung, Erleichterung und Vertiefung der Beziehungen eines eigenen bilateralen Abkommens. (549 d.B.)

(Schluss)