Parlamentskorrespondenz Nr. 517 vom 30.06.2004

UNTERRICHTSAUSSCHUSS MIT BREIT GEFÄCHERTER TAGESORDNUNG

Behinderte sollen Lehramtszeugnis erwerben können

Wien (PK) - Eine inhaltlich breite Palette an Regierungsvorlagen und Anträgen stand auf der Tagesordnung des heutigen Unterrichtsausschusses.

Beschlossen wurde eine Aliquotierung von Prüfungstaxen im Schulbereich sowie die Anhebung des Höchstalters für die Zulassung zum Unterrichtspraktikum auf 45 Jahre. Ferner wird auch die Tätigkeit der Lehrbeauftragten im Fernunterricht finanziell abgegolten werden. Weiters kann gemäß einem angenommenen V-F-Antrag der Titel "Diplompädagogin" bzw. "Diplompädagogin" auch jenen auf Antrag verliehen werden, die vor den derzeit geltenden Studienplanbestimmungen eine sechs-semstrige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen oder gleichwertige Qualifikation erworben haben. Die von den Koalitionsparteien beantragte Umstrukturierung der Fachrichtungen im Land- und Forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz sowie die Einführung einer zweiten lebenden Fremdsprache an diesen Schulen passierte ebenfalls den Ausschuss.

Der Antrag der SozialdemokratInnen und der Grünen betreffend 5 Millionen Euro als Sofortmaßnahme zur Existenzsicherung der nichtkonfessionellen Schulen in privater Trägerschaft wurde vertagt. Der SPÖ-Antrag betreffend Ausbau der Erwachsenenbildung wurde mehrheitlich abgelehnt, wobei die Regierungsfraktionen einen Entschließungsantrag zum selben Thema einbrachten und mehrheitlich annahmen. Der Antrag der Grünen betreffend Lehramtszeugnis für Behinderte wurde zwar abgelehnt, ein von den Regierungsfraktionen vorgelegter Entschließungsantrag trug dessen Intentionen jedoch Rechnung und passierte den Ausschuss einstimmig. 

PRÜFUNGSTAXEN IM SCHULBEREICH WERDEN ALIQUOTIERT

Zunächst nahmen die Abgeordneten eine Novellierung des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 Schulunterrichtsgesetz in Verhandlung. Der Gesetzesvorschlag wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages einstimmig beschlossen. (495 d.B.) Der Abänderungsantrag enthält weitere Konkretisierungen und Adaptierungen. Ein von der SPÖ eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Dienstzulage für KoordinatorInnen sonderpädagogischer Maßnahmen wurde von ÖVP und FPÖ abgelehnt.

Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) wies darauf hin, dass in Bezirken, wo keine Sonderschulen mehr bestehen, die Aufgaben der sonderpädagogischen Zentren vom Bezirksschulrat wahrzunehmen seien. Jene LehrerInnen, die nun mit entsprechenden Koordinationsaufgaben betraut seien, sollten eine Dienstzulage erhalten. Unterstützt wurde er von Abgeordnetem Dieter Brosz (G). Bundesministerin Gehrer meinte, dass man sich das in Ruhe anschauen müsse, vor allem seien die Folgewirkungen genau zu prüfen.

Die vorliegende Änderung soll auf Grund von Auslegungsschwierigkeiten klarstellen, dass bei Prüfungstaxen eine Aliquotierung vorzunehmen ist. Bei allen schriftlichen, graphischen und/oder praktischen Prüfungen, an denen mehrere PrüferInnen beteiligt sind, soll in Hinkunft nach dem zeitlichen Anteil der Prüfungstätigkeit am Gesamtausmaß der Prüfung aliquotiert werden. Bei mündlichen Prüfungen sind die Taxen im aliquoten Ausmaß nach der Anzahl der PrüferInnen auszubezahlen. Eine individuelle Berechnung ist nicht mehr vorgesehen. Diese Klarstellung wurde durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes notwendig.

HÖCHSTALTER FÜR UNTERRICHTSPRAKTIKUM WIRD AUF 45 JAHRE ANGEHOBEN

Einstimmig unter Einbeziehung eines von ÖVP und FPÖ vorgelegten Abänderungsantrages passierte auch eine Novelle des Bundesgesetzes über das Unterrichtspraktikum den Ausschuss. (496 d.B)

Galten bisher 39. Lebensjahre als Höchstalter für die Zulassung zum Unterrichtspraktikum, so soll diese Grenze auf 45 Jahre erhöht werden. Als Begründung dafür wird das angehobene Pensionsantrittsalter angeführt. Mit diesen Zutrittsvoraussetzungen will man sicherstellen, dass LehrerInnen im Anschluss an das Praktikum dem Schuldienst noch ausreichend lange zur Verfügung stehen. Die Abänderung betrifft die Anwendung der Altersgrenze auch für die AbsolventInnen der Studienrichtungen "Selbstständige Religionspädagogik", "Katholische Religionspädagogik", "Biologie und Erdwissenschaften" sowie "Biologie und Warenkunde".

Auf Grund einer Wortmeldung des Abgeordneten Dieter Brosz (G) entwickelte sich eine Diskussion darüber, ob eine derartige Altersgrenze überhaupt notwendig sei. Brosz kündigte für das Plenum einen Abänderungsantrag zur Abschaffung dieser Altersgrenze an.

Wie der Grün-Mandatar hielten auch die Abgeordneten Christine Muttonen und Robert Rada (beide S) ein Höchstalter für die Zulassung für überflüssig. Muttonen wies in diesem Zusammenhang auf die HTL hin, wo es wichtig sei, die Praxis mit der Schule zu verbinden. Auch sollte Kunst- und Kulturschaffenden ein später Einstieg in die Schullaufbahn ermöglicht werden.

Dem gegenüber machte Abgeordnete Gertrude Brinek (V) geltend, dass es auf das Unterrichtspraktikum einen Rechtsanspruch gebe und sie sehe wenig Sinn darin, etwa auch noch 60-Jährigen den Zugang zum Praktikum zu ermöglichen. Die vorliegende Novelle trage in erster Linie den Bedürfnissen von Frauen im Hinblick auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie Rechnung.

Auch Bundesministerin Gehrer hielt eine Abschaffung der Altersgrenze für nicht zielführend. Abgeordneter Muttonen gegenüber meinte sie, dass Personen aus der Wirtschaft Sonderverträge erhielten und KünstlerInnen in der Regel Ausnahmen gewährt würden.

LEHRBEAUFTRAGTE IM FERNUNTERRICHT WERDEN BESSER GESTELLT

Eine Lücke in den derzeit geltenden Bestimmungen füllt laut Erläuterungen die Novellierung des Bundesgesetzes über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten an Schulen im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Lehrbeauftragten, die im Fernunterricht eingebunden sind, wird in Zukunft deren Tätigkeit ebenfalls finanziell abgegolten. Dies betrifft insbesondere Lehrbeauftragte an Berufspädagogischen Akademien und an Pädagogischen Instituten.

(497 d.B.) Diese Vorlage passierte den Ausschuss einstimmig.

NEUER TITEL FÜR LEHRERiNNEN - ANERKENNUNG FÜR LEISTUNGEN

Durch die Einfügung einer neuen Bestimmung in das Akademie-Studiengesetz 1999 kann Personen, die eine insgesamt sechs-semestrige Lehramtsausbildung nach den vor dem In-Kraft-Treten der Studienpläne geltenden Bestimmungen erfolgreich abgeschlossen haben oder eine gleichwertige Qualifikation erlangt haben, auf Antrag der Diplomgrad „Diplompädagoge“ bzw. „Diplompädagogin“ (Dipl.-Päd.) verliehen werden. Der entsprechende V-F-Initiativantrag wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages der Koalitionsparteien einstimmig angenommen. (413/A)

Diese Änderung wurde allgemein für sinnvoll erachtet, die Abgeordneten Erwin Niederwieser und Beate Schasching (beide S) sowie Dieter Brosz (G) wiesen jedoch darauf hin, dass die Titelfrage im Zuge der Umwandlung der Pädagogischen Akademien in Hochschulen neu zu regeln sei. Man werde auch über die besoldungsrechtlichen Konsequenzen nachdenken müssen. Abgeordneter Fritz Neugebauer (V) stellte fest, dass es sich hier um eine Berufsbezeichnung handle, die den fundamentalen Änderungen im Pflichtschulbereich Rechnung trage. Bundesministerin Gehrer merkte an, die Titel unterstrichen die besonderen pädagogischen Qualitäten und Leistungen der LehrerInnen.

2.LEBENDE FREMDSPRACHE IN LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHEN SCHULEN

Schließlich beschloss der Unterrichtsausschuss auf Grund eines V-F-Antrages unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages eine Novellierung des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes. Diese bringt nicht nur eine Umstrukturierung der Fachrichtungen und eine Umbenennung von Pflichtgegenständen (etwa wird aus „Geschichte und Sozialkunde“ „Geschichte“), sondern auch die Einführung einer zweiten lebenden Fremdsprache. (415/A)

Der Antrag selbst wurde in einer getrennten Abstimmung einstimmig angenommen. Der von den Regierungsfraktionen eingebrachte Abänderungsantrag jedoch von SPÖ und Grünen abgelehnt. Die Abgeordneten Erwin Niederwieser und Beate Schasching (beide S) sowie Dieter Brosz (G) argumentierten ihr Stimmverhalten damit, dass man sich über den Abänderungsantrag noch kein umfassendes Bild habe machen können. Man werde diesen aber bis zum Plenum genau prüfen. Abgeordneter Günther Hütl (V) erläuterte dazu, dass es sich bei diesem Abänderungsantrag um eine Anpassung der schulrechtlichen Bestimmungen an das Agrarrechts-Änderungsgesetz 2004 handle. Abgeordnete Heidrun Walther (S) begrüßte die Einführung der zweiten lebenden Fremdsprache, die vor allem für die Weinbaufachschulen wichtig sei.

DISKUSSION UM FÖRDERUNG NICHTKONFESSIONELLER PRIVATSCHULEN

Die Forderung der SPÖ und der Grünen nach einer jährlichen Subvention von 5 Mill. € als Sofortmaßnahme zur Absicherung der Schulen in freier Trägerschaft wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien mit dem Argument vertagt, dass man darüber noch sehr genau nachdenken müsse.

Ausschussvorsitzender Werner Amon (V) räumte ein, dass der Wunsch dieser Schulen nach Planungssicherheit zwar verständlich sei, gleichzeitig beurteilte er es aber als problematisch, für diese einen Rechtsanspruch auf Mittel des Bundes zu statuieren. Man müsse auch die schwierige budgetäre Situation des Bundes berücksichtigen und die Prioritäten lägen beim staatlichen Bildungssystem. Auch Mares Rossmann (F) und Wolfgang Großruck (V) meinten, dass man darüber nachdenken müsse. Rossmann bezeichnete diese Privatschulen als eine wichtige Ergänzung zum Bildungssystem und zeigte Verständnis für deren Bestreben, Rechts- und Planungssicherheit zu erhalten.    

Der Antrag der SozialdemokratInnen sieht vor, längerfristig für Schulen in freier Trägerschaft das Modell der Basisfinanzierung einzuführen, wonach 80 % der Kosten für Kinder im gleichen Alter in öffentlichen Schulen ersetzt werden. Außerdem wollen sie das Recht auf freie Schulwahl und eine Qualitätssicherung festschreiben. (419/A[E])

Die Abgeordneten Erwin Niederwieser, Beate Schasching und Heidrun Walther (alle S) sowie Dieter Brosz (G) machten auf die schwierige finanzielle Situation der nicht konfessionellen Privatschulen aufmerksam und kritisierten die unterschiedliche Behandlung von konfessionellen und nicht konfessionellen Trägern. Die Schulen seien am Ende und im nächsten Jahr werde es viele nicht mehr geben, sagte Niederwieser. Schasching erinnerte an die Zusagen im Wahlkampf und Walther unterstrich das Bekenntnis aller Parteien zur Vielfalt in der Bildungslandschaft. Brosz zeigte sich erstaunt darüber, dass die Diskussion "mehr privat und weniger Staat" im Schulbereich offensichtlich umgekehrt laufe.

Bundesministerin Gehrer stellte fest, dass diesen Privatschulen jährlich das Mehr an SchülerInnen abgegolten werde und erinnerte daran, dass sie am Beginn ihrer Ministertätigkeit die Förderungen verdoppelt habe. Weiters betonte sie, dass Alternativschulen eine Bereicherung darstellen, man müsse deren Förderung aber auch mit Qualitätsansprüchen verbinden. Dazu bedürfe es noch eingehender Überlegungen, genauso wie für die Frage, ob man auch den Personalaufwand in Hinkunft finanziell unterstützen könne. Grundsätzlich merkte die Ministerin an, dass auch die öffentlichen Schulen bemüht seien, alternative Unterrichtsformen anzubieten.

ERWACHSENENBILDUNG - NEUE WEGE BEI DER FÖRDERUNG ?

Der Entschließungsantrag der SPÖ betreffend den Ausbau der Erwachsenenbildung wurde zwar von ÖVP und FPÖ abgelehnt (296/A[E]),  die Regierungsparteien brachten jedoch selbst einen Entschließungsantrag betreffend Stärkung des lebensbegleitenden Lernens ein, der dann mehrheitlich von ÖVP und FPÖ angenommen wurde.

Die SPÖ-Abgeordneten fordern in ihrem Antrag mehr als eine Verdoppelung des Budgetansatzes für Erwachsenenbildung, eine Erhöhung der "Personalsubventionen" des Bundes für Erwachsenenbildungseinrichtungen und ausreichende Budgetmittel zur nationalen Kofinanzierung von EU-Projekten. Die Grundstruktur der gemeinnützigen Erwachsenenbildungseinrichtungen soll nach Meinung der SPÖ-Abgeordneten finanziell so abgesichert werden, dass die Teilnahme am "Lebenslangen Lernen" für alle ÖsterreicherInnen möglich ist.

Im Entschließungsantrag von ÖVP und FPÖ wird die Bildungsministerin ersucht, im Rahmen der vielfältigen Maßnahmen zur Stärkung des lebensgegleitenden Lernens auch die Angebote der allgemeinen Erwachsenenbildung ausreichend zu fördern und die Grundstruktur der gemeinnützigen Erwachsenenbildungsanbieter entsprechend zu sichern. Darüber hinaus sollten entsprechende Förderkriterien im Interesse eines effizienten Mitteleinsatzes erarbeitet werden. Die allgemeine Erwachsenenbildung sollte im "Bildungsplan 2010" berücksichtigt werden. Dafür seien auch Arbeitsziele zu formulieren.

Die Abgeordneten von SPÖ und Grünen zeigten sich enttäuscht über die Vorgangsweise, da lebensbegleitendes Lernen immer wichtiger werde und Österreich in Bezug auf die Förderung der Erwachsenenbildung innerhalb der EU  sehr schlecht dastehe. Abgeordnete Christine Muttonen (S) nannte die Halbierung der Mittel für die Erwachsenenbildung einen "harten Brocken". Ihre Klubkollegin Heidrun Walther hob den positiven gesundheits- und arbeitsmarktpolitischen Aspekt hervor und Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) stellte die Behauptung von Abgeordneter Mares Rossmann (F), die beiden Anträge seien gleichwertig, stark in Zweifel. Dem schloss sich Abgeordneter Dieter Brosz (G) an, da das Wort "ausreichend" einen großen Interpretationsspielraum zulasse. Der SPÖ-Antrag habe dem gegenüber Substanz.

Ausschussvorsitzender Werner Amon (V) meinte, dass man sich neue Wege bei der Förderung überlegen müsse, da es nicht sinnvoll sei, nach dem Gießkannenprinzip vorzugehen.

BEHINDERTEN WIRD MÖGLICHKEIT DES ERWERBS EINES LEHRAMTSZEUGNISSES IN AUSSICHT GESTELLT

Um gesetzliche Rahmenbedingungen für körper- und sinnesbehinderte Studierende an Pädagogischen Akademien, ihr Studium mit einem vollwertigen Lehramtszeugnis abschließen und in weiterer Folge den Beruf als PädagogIn ausüben zu können, geht es in einem Entschließungsantrag der Grünen. Dieser wurde zwar mehrheitlich von ÖVP undFPÖ abgelehnt (67/A[E]), die Regierungsfraktionen brachten jedoch einen eigenen Entschließungsantrag ein, der dann die Zustimmung aller Ausschussmitglieder fand, zumal Abgeordneter Dieter Brosz (G) feststellte, dass man damit den Intentionen der Grünen Rechnung trage.

Derzeit wird behinderten Menschen die Ausbildung zu SonderschullehrerInnen verweigert und behinderten AbsolventInnen der Pädagogischen Akademie wird kein Lehramtszeugnis sondern lediglich ein "Zertifikat" in Aussicht gestellt. Im nun beschlossenen Entschließungsantrag wird die Bildungsministerin ersucht, im Zuge der Einrichtung der Hochschulen für Pädagogische Berufe gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die körper- und sinnesbehinderten Studierenden die Möglichkeit geben, die Ausbildung mit einem Lehramtsdiplom abzuschließen. Die im Rahmen des Studiums erworbenen Unterrichtsberechtigungen sollen in einem Anhang zum Diplomzeugnis festgehalten werden. In der Studieneingangsphase ist laut Antrag eine ausführliche Beratung über die Berufserfordernisse und die voraussichtlichen Beschäftigungsmöglichkeiten verpflichtend vorzusehen. (Schluss)