Parlamentskorrespondenz Nr. 521 vom 30.06.2004

VERKEHRSAUSSCHUSS STELLT WEICHEN FÜR BRENNER BASISTUNNEL

Kukacka: Lenkungsmaßnahmen müssen Auslastung sichern

Wien (PK) - Der Verkehrsausschuss beschloss heute einstimmig ein Bundesgesetz, durch das die Weichen für den Bau des Brenner Basistunnels gestellt werden sollen (511 d.B.). Im Einzelnen geht es darum, die Realisierung des Projektes einer Gesellschaft nach EU-Recht zu übertragen und die Vorbereitungen gemeinsam mit Italien sicherzustellen.

Demnach soll die "Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft" (BBT AG) als Vorgesellschaft für die gemäß dem Statut der Europäischen Gesellschaft zu gründenden Brenner Basistunnel SE errichtet werden. Der Teilbereich Brenner Basistunnel wird dabei von der Brenner Eisenbahn GesmbH auf die neue AG übertragen, wobei das Land Tirol 50 % der Bundesanteile an der BBT AG erwerben wird.

Für die auf drei Jahre angesetzten Arbeiten der Projektphase II sind 90 Mill. € vorgesehen. Davon soll die Europäische Kommission aus den TEN-Mitteln 45 Mill. € übernehmen, den Rest werden sich Italien und Österreich zu je 22,5 Mill. € aufteilen. Der österreichische Anteil wiederum wird durch den Bund und das Land Tirol zu je 11,25 Mill. € getragen.

Parallel zum Gesetz genehmigte der Ausschuss ebenfalls einstimmig ein Abkommen mit Italien (537 d.B.) betreffend die Festlegung von Bedingungen für die Durchführung von Studien, Erkundungen, Untersuchungen und Vorbereitungsarbeiten sowie von Finanzierungsstudien zur Realisierung des gemeinsamen Teiles des Brenner Basistunnels, die im Rahmen der so genannten „Phase II“ durchzuführen sind.

Abgeordneter Klaus Wittauer (F) bezeichnete das Gesetz als ersten Schritt in die richtige Richtung, war sich aber klar darüber, dass es nun auch zu Regulierungsmaßnahmen kommen müsse, um den Verkehr von der Straße auf die Schiene zu lenken.

Skeptisch zeigte sich Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G): Ohne begleitende verbindliche Lenkungsmaßnahmen sei die Auslastung des Tunnels nicht garantiert. Die preisliche Steuerwirkung sei derzeit jedenfalls so gering, dass man für die Finanzierung rund 150 Jahre brauchen würde, rechnete sie vor. Lichtenberger fürchtete auch ebenso wie Abgeordneter Gerhard Reheis (S), dass die Kosten stark unterschätzt werden.

Abgeordnete Karin Hakl (V) hielt es für wichtig, nun über die Wegekostenrichtlinie eine Querfinanzierung einzubringen.

Staatssekretär Helmut Kukacka sah zur vorgeschlagenen Vorgangsweise keine Alternative. Wenn die europarechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, werde die gemeinsame europäische AG zwischen Italien und Österreich gegründet, kündigte er an. Auch Kukacka wies allerdings auf die Notwendigkeit hin, neben den marktwirtschaftlichen Instrumentarien Verkehrslenkungsmaßnahmen zu setzen, damit der Tunnel entsprechend benützt werde. 

ÖBB-BEDIENSTETE BEHALTEN IHRE RECHTE AUCH IN DEN NEUEN STRUKTUREN

Mit den Stimmen der Regierungsparteien und der SPÖ verabschiedete der Verkehrsausschuss einen V-F-Antrag (423/A), der dafür Vorsorge treffen soll, dass die Rechte und Pflichten des Bundes gegenüber den aktiven Bediensteten und den Pensionisten aus dem Bereich der ÖBB auch bei Gesellschaften und Unternehmen zum Tragen kommen, die durch Umgründungen u.a. entstanden sind. Außerdem wird ein redaktionelles Versehen berichtigt, durch das für Witwen- und Waisenpensionen keine Pensionsversicherungsbeiträge abgeführt wurden.

Abgeordneter Kurt Eder (S) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an und bemerkte, die Regelung sei erst durch den Arbeitskampf der Eisenbahner zustande gekommen. Kritisch beurteilte Eder die aktuelle Unternehmenspolitik der ÖBB, wobei er insbesondere eine einheitliche Strategie vermisste. Zum Konflikt um Post- und Bahnbus stellte er fest, die SPÖ trete für die Zusammenführung der beiden Busdienste zu einem einzigen starken Unternehmen ein, lehne aber den Verkauf einzelner Teile an Private ab.

Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G) äußerte sich ebenfalls kritisch zum Postbus-Verkauf und meinte, mit den Teilprivatisierungen würden bloß Gustostückerln herausgelöst, der Betrieb vieler unrentabler Linien im ländlichen Raum sei durch diese Vorgangsweise aber gefährdet. Im übrigen qualifizierte sie die Zusammenlegung als EU-rechtswidrig, da damit nun ein Monopolunternehmen geschaffen werde. Der Verkauf von 30 % wiederum erfolge ebenfalls gegen die EU-Bestimmungen ohne EU-weite Auschreibung.

Staatssekretär Helmut Kukacka widersprach dieser Darstellung und betonte, nach den EU-Wettbewerbskriterien sei es nicht möglich, aus Post- und Bahnbus ein einziges, großes Unternehmen zu machen. Deshalb müsse man sich von einem Drittel trennen. Kukacka unterstrich aber, dass die Arbeitnehmer umfassend sozial- und arbeitsrechtlich abgesichert sind.

BAU DES SEMMERING-TUNNELS: SP-ANTRAG VERTAGT

Vertagt wurde ferner ein Antrag der SPÖ (207/A(E)), in dem Abgeordnete Anita Fleckl den raschest möglichen Ausbau des Semmering-Basistunnels als Teil des Transeuropäischen Netzes forderte. Fleckl warf in diesem Zusammenhang dem niederösterreichischen Landeshauptmann Pröll vor, das Projekt absichtlich zu verhindern.

Abgeordneter Roderich Regler (V) bekannte sich mit Nachdruck zum Bau des Tunnels, gab aber zu bedenken, dass zuvor noch sämtliche Genehmigungen beigebracht werden müssen. Auch liege, wie er sagte, das Problem im niederösterreichischen Landtag. Bis zur Abklärung der strittigen Punkte und einer endgültigen Entscheidung durch das Höchstgericht sei es daher sinnvoller, diesen Punkt zu vertagen.

EINHEITLICHE SICHERHEITSSTANDARDS FÜR GEFAHRENGUT AUF WASSERSTRASSEN

Einstimmig angenommen wurde schließlich ein Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstrassen (196 d.B.), das einen international einheitlich hohen Sicherheitsstandard setzen will. Die Bestimmungen sehen u.a. für bestimmte besonders gefährliche Güter Beförderungsverbote vor und regeln für die Beförderung der übrigen gefährlichen Güter detaillierte Sicherheitsvorschriften. (Schluss)