Parlamentskorrespondenz Nr. 554 vom 07.07.2004

EINSTIMMIG FÜR ÄNDERUNG DES ENERGIEABGABENVERGÜTUNGSGESETZES

Wien (PK) - Einig zeigten sich die Fraktionen des Nationalrats bei der Debatte über die Änderung des Energieabgabenvergütungsgesetzes. Unter einem debattiert wurde eine weitere Vorlage zu Energiethemen. Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) zeigte sich über die Änderung des Energieabgabenvergütungsgesetzes erfreut und meinte, damit werde ein Problem beseitigt, das wie ein Damoklesschwert über energieintensiven Betrieben gehangen sei. In monatelangen Verhandlungen sei es gelungen, eine Lösung zu finden, damit die betroffenen Unternehmen nicht wie angedroht 900 Mill. € zurückzahlen müssten.

Abgeordneter Mag. MOSER (S) wies darauf hin, dass mit der Gesetzesänderung die EU-Konformität des Energieabgabenvergütungsgesetzes hergestellt werde. Er kündigte die Zustimmung der SPÖ zu den vorliegenden Änderungen an, hielt aber gleichzeitig fest, dass für seine Fraktion noch einige Fragen offen seien. Moser machte etwa darauf aufmerksam, dass für die Wirtschaft und für die Landwirtschaft etwas getan worden sei, um sie im Hinblick auf die bestehenden hohen Energiekosten zu entlasten, Pendler aber keinen Ausgleich erhielten.

Abgeordneter BUCHER (F) sprach von einem "großen Erfolg" des Finanzministers. Diesem sei es gelungen, eine Verhandlungslösung zu erreichen, der zufolge die Unternehmen Vergütungen im Ausmaß von 900 Mill. € nicht zurückzahlen müssten.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) erklärte, seine Fraktion werde beiden Gesetzesänderungen zustimmen. Er wolle sich aber nicht der vorherrschenden Meinung anschließen, dass die Industrie möglichst billige Energiekosten brauche, betonte er. Kogler kann sich, wie er sagte, durchaus vorstellen, die Energiesteuer weiter anzuheben und im Gegenzug die Besteuerung von Arbeit zu senken. Eine solche Strukturreform hält er EU-weit für erforderlich und bedauerte, dass die österreichischen Abgeordneten keine entsprechenden Initiativen setzten.

Finanzminister Mag. GRASSER erläuterte, zum einen gehe es bei den vorliegenden Gesetzentwürfen darum, die Energieabgabenrückvergütung der Jahre 2002 und 2003 zu sanieren, zum anderen müsse das Energieabgabenvergütungsgesetz richtlinienkonform gestaltet werden. Notwendig sei dies, weil die EU-Kommission die geltende Form der Energieabgabenvergütung als staatliche Beihilfe gewertet habe. Trotz dieser Einstufung als Beihilfe sei es dem Finanzministerium aber gelungen, eine Lösung  zu erreichen, damit  die Unternehmen, die in den Jahren 2002 und 2003 erhaltenen 900 Mill. € nicht zurückzahlen müssten. Durch die Neuregelung der Materie fallen Grasser zufolge nunmehr 50 Unternehmen aus dem Gesetz heraus, dem gegenüber würden 400 neu erfasst.

In Richtung Abgeordnetem Moser hielt Grasser fest, im Rahmen der zweiten Etappe der Steuerreform sei die Pendlerpauschale um 15% angehoben worden. Breiter Konsens herrscht ihm zufolge darüber, dass Ressourcenverbrauch höher und Arbeit geringer besteuert werden sollten, für ihn ist es allerdings "eine Frage der Dosis". Er sei gerne bereit, in diesen Dialog einzutreten, sagte Grasser.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) qualifizierte die Gesetzesänderungen aus Sicht der Wirtschaft als ganz großen Erfolg, gab aber zu bedenken, dass es durch die Neuregelung Gewinner und Verlierer gebe. Positiv ist für ihn die vorgesehene unterjährige Vergütung.

Beide Gesetzesänderungen wurden vom Nationalrat einstimmig verabschiedet. (Schluss Energie/Forts. NR)


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