Parlamentskorrespondenz Nr. 570 vom 09.07.2004

VERBALER SCHLAGABTAUSCH ÜBER DIE STUDIENGEBÜHREN

Verleihung des Titels Diplompädagoge beschlossen

Wien (PK) -  Im Rahmen der Debatte über V-F-Anträge betreffend Änderung des Akademien-Studiengesetzes (413/A), des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz es (415/A) und über den S-Antrag betreffend Ausbau der Erwachsenenbildung (296/A(E)) ging Abgeordneter BROSZ (G) zunächst auf die geplante Umwandlung der Pädagogischen Akademien in Pädagogische Hochschulen ein und streifte kritisch die besoldungsrechtliche Trennung der LehrerInnen. Brosz ortete hier noch einen großen Diskussionsbedarf. Scharf kritisierte er, die aus seiner Sicht viel zu geringe Dotierung der Erwachsenenbildung. Die OECD fordere Österreich immer wieder auf, die Situation zu verbessern. Zweifel hegte er an der neuesten Statistik, die besagt, 12,5 % der Bevölkerung nehme an Weiterbildungsmaßnahmen teil, während dieser Prozentsatz 2003 noch 7,5 % betrug. Da sich das Angebot nicht erweitert habe, müsse man die Zahlen sehr genau hinterfragen, sagte Brosz.

Abgeordneter NEUGEBAUER (V) stellte fest, dass sich durch den Titel "Diplompädagoge" bzw. "Diplompädagogin" in der Ausbildung nichts ändere. Es gehe nur darum, AbsolventInnen bisheriger gleichwertiger Ausbildungsformen im Pflichtschulbereich auf Antrag diesen Titel zu verleihen. Neugebauer bat die Ministerin, die Verordnung rasch zu erlassen.

Abgeordneter DI Dr. PIRKLHUBER (G) begrüßte die Änderungen an den Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen als einen wichtigen Schritt zur Verschränkung von Theorie und Praxis. Er regte an, die Standorte für die Fachhochschullehrgänge auch für neue Themenbereiche wie den biologischen Landbau zu nutzen.

Abgeordnete SCHASCHING (S) kündigte die Zustimmung der SPÖ zur Änderung des Akademien-Studiengesetzes an, machte aber geltend, dass die Verleihung des Titels „Diplompädagoge“ keine Auswirkung auf die Qualität des Schulsystems habe. Auch wenn sie den Titel „Diplompädagoge“ erhalten, werde es Hunderte Lehrer geben, die nach den Ferien nicht an die Schule zurückkehren könnten, skizzierte sie. Schasching wies darüber hinaus darauf hin, dass bereits 100 Mill. € jährlich für Nachhilfestunden ausgegeben würden, was sie nicht zuletzt auf den permanenten Qualitätsverlust an den Schulen durch Stundenkürzungen, Klassenzusammenlegungen und die Streichung von Stützunterricht zurückführt.

Bildungsministerin GEHRER meinte, sie verstehe nicht ganz "die Sehnsucht der Opposition", das österreichische Schulwesen "permanent schlechtzureden". "Wir haben ein gutes Schulwesen mit guten Lehrerinnen und Lehrern", bekräftigte sie. Die Verleihung des Titels „Diplompädagoge“ wird nach Meinung Gehrers einen Beitrag zur Bewusstseinsänderung in der Öffentlichkeit leisten.

Abgeordnete ROSSMANN (F) erklärte, sie habe sich auch oft gefragt, warum Nachhilfe notwendig sei. Sie führt den erhöhten Nachhilfebedarf in erster Linie auf den Autoritätsverlust der Lehrer zurück, ihrer Ansicht nach ein Ergebnis der falschen Bildungspolitik durch sozialdemokratische Bildungsminister. Zur Einführung des Titels „Diplompädagoge“ äußerte sich Rossmann positiv.

Abgeordneter DI HÜTL (V) befasste sich mit der Änderung des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes. Bei der Novelle gehe es darum, in fast allen Fachrichtungen zusätzlich zum Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache das Fach "Zweite lebende Fremdsprache" bzw. "Fachseminar Englisch" einzuführen, erläuterte er. Hütl verwies darauf, dass auch im Agrarsektor eine fundierte Fremdsprachenausbildung eine immer größere Bedeutung habe.

Für Abgeordneten Dr. RADA (S) ist die vorgesehene Verleihung des Titels „Diplompädagoge“ ein inadäquater Ersatz für eine seiner Ansicht nach notwendige Gehaltserhöhung für die betroffenen Lehrer. Allerdings sei ein Titel besser als keiner, sagte er. Weiters forderte Rada eine Senkung der Klassenschülerhöchstzahl.

Abgeordnete FELZMANN (V) hielt fest, Österreich erreiche das von der EU im Bereich der Erwachsenenbildung vorgegebene Ziel bereits heuer. Ihr zufolge nehmen einer Erhebung der Statistik Austria zum Thema lebensbegleitendes Lernen 12,5 % der Erwachsenen in Österreich ein Weiterbildungsangebot in Anspruch. "Diese Zahlen freuen uns sehr", unterstrich Felzmann, der EU-Durchschnitt liege bei 9,7 %.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) gab dem gegenüber zu bedenken, dass das Budget für Erwachsenenbildung einen historischen Tiefststand erreicht habe. Ihr zufolge müsste der Budgetansatz verdoppelt werden, um das Niveau von 1996 zu erreichen. Neben mehr Geld forderte die Abgeordnete auch eine Flexibilisierung der Bildungskarenz. Kritik übte sie daran, dass die soziale und regionale Herkunft nach wie vor eine zu große Bedeutung für spätere Bildungschancen habe.

Abgeordneter GROSSRUCK (V) führte aus, die Verleihung des Titels „Diplompädagoge“ könne man natürlich auch unter dem Motto "ein Titel ohne Mittel" sehen, für seine Fraktion stelle der neue Titel aber eine Anerkennung der Leistung der Pflichtschullehrer dar. Er glaubt, dass sich damit das Ansehen der Betroffenen in der Gesellschaft erhöhen wird. Großruck wies in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen Anforderungen hin, denen Lehrer heute gegenüber stünden. Sein traditioneller Vierzeiler galt diesmal der gestrigen Angelobung des Bundespräsidenten.

Abgeordnete WALTHER (S) meinte, der Titel „Diplompädagoge“ bzw. „Diplompädagogin“ sei nicht abzulehnen, damit werde jedoch die Frage der gleichen Besoldung aller Lehrerinnen und Lehrer von zehn- bis vierzehnjährigen SchülerInnen nicht gelöst. Die Erwachsenenbildung liegt ihrer Auffassung nach im Argen.

Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) betonte, die Notwendigkeit lebenslangen Lernens sei unbestritten. Deshalb komme der Erwachsenenbildung große Bedeutung zu. Muttonen zufolge "bröckelt" diese Säule aber beständig, zu Budgetkürzungen kämen auch fehlende Konzepte.

Die Änderung des Akademien-Studiengesetzes wurde einstimmig und damit mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen. Auch die Zustimmung zur Änderung des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes erfolgte einhellig.

Mit VP-FP-Mehrheit nahmen die Abgeordneten den (ablehnenden) Ausschussbericht zum SPÖ-Antrag betreffend Ausbau der Erwachsenenbildung zur Kenntnis. Die dem Ausschussbericht beigedruckte Entschließung wurde mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ angenommen.

Gemeinsam verhandelt wurden ein Abkommen mit der Slowakei über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, der V-F- Antrag 414/A bezüglich Änderung des Universitätsgesetzes 2002, die S-Anträge betreffend Abschaffung der Studiengebühren und Verbesserungen des Studienförderungsgesetzes (185/A(E)) und hinsichtlich Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Studium (186/A(E) und die S-G-Anträge 214/A (E) und 341/A (E) hinsichtlich 100 Mill. € als Sofortmaßnahme für die Universitäten.

Abgeordneter BROUKAL (S) erläuterte, der Verfassungsgerichtshof habe auf Antrag der SPÖ Ende Jänner Teile des Universitätsgesetzes 2002 aufgehoben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf würden die Koalitionsparteien die verfassungswidrigen Bestimmungen nunmehr sanieren. Broukal "dankte" für diese Änderung in Bezug auf die Leistungsvereinbarung und begrüßte auch eine zweite Adaptierung des Gesetzes, kündigte jedoch an, dass die SPÖ der Novelle nicht zustimmen werde, weil sie das Universitätsgesetz insgesamt ablehne.

Broukal wies darüber hinaus auf die angespannte finanzielle Situation an den Universitäten hin. Diese würden immer noch an den Auswirkungen der Budgetkürzung im Jahr 2003 leiden, auch wenn es heuer durch eine Budgeterhöhung eine Atempause gebe. Er forderte weitere 100 Mill. € Soforthilfe für die Universitäten.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) schilderte, dass Reformer in ganz Europa nach Österreich schauten und das Universitätsgesetz 2002 als Vorbild bezeichneten und daran Maß nehmen würden. Auch das Budget für die Universitäten werde als angemessen bewertet. Sie hätte natürlich ebenfalls gerne mehr Geld für die Universitäten, sagte Brinek, angesichts der Budgetlage sei dies derzeit aber nicht machbar.

Kein Verständnis zeigte Brinek für die Ankündigung von Abgeordnetem Broukal, die Verbesserung des Universitätsgesetzes abzulehnen, da er selbst es gewesen sei, der die Änderung durch eine Anfechtung des Gesetzes vor dem Verfassungsgerichtshof erreicht habe. Die Neuregelung bringt ihr zufolge mehr Rechtssicherheit.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) signalisierte seitens der Grünen Zustimmung zur Novellierung des Universitätsgesetzes, auch wenn die Grünen gegen dieses Gesetz gewesen seien. Seiner Auffassung nach haben die Universitäten mit dem Gesetz keine Autonomie, "sondern eher Scheinautonomie" erhalten, zudem würden die durch das Gesetz entstehenden Mehrkosten nicht so vergütet, wie dies Bildungsministerin Gehrer und Finanzminister Grasser zugesagt hätten. Zur nunmehrigen Verbesserung des Gesetzes sei die Koalition, so Grünewald, vom Verfassungsgerichtshof "genötigt" worden. Die Forderung nach 100 Mill. € zusätzlich für die Universitäten bezeichnete er als "nicht völlig unberechtigt".

Abgeordnete Dr. BLECKMANN (F) hielt fest, der Verfassungsgerichtshof habe nur kleine Teile des Universitätsgesetzes aufgehoben. Bezüglich der Leistungsvereinbarung sei jetzt eine gute Lösung zustande gekommen, bekräftigte sie. Bleckmann wies darauf hin, dass Österreich mit dem Universitätsgesetz 2002 im europäischen Vergleich ein gutes Gesetz habe, und forderte, die Universitäten jetzt in Ruhe arbeiten zu lassen. Ihr zufolge kann es nicht zuviel verlangt sein, dass sich die Universitäten ihre Gelder richtig einteilen.

Die Aussage Bleckmanns, alle Universitätsräte seien gesetzmäßig bestellt worden und hätten eine gute Reputation, führte zu einer tatsächlichen Berichtigung durch Abgeordneten BROUKAL (S). Broukal zufolge wurden bei der Bestellung der Universitätsräte nicht immer die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.

Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (S) kündigte an, dass seine Fraktion dem Abkommen mit der Slowakei zustimmen wird. Was die Reparatur des Universitätsgesetzes 2002 betrifft, so hätte sich die Regierung das sparen können, wenn sie schon bei der Beschlussfassung auf die Einwände der SPÖ eingegangen wäre. Ungeachtet dessen bleiben aber große nach wie vor bestehen, bemängelte der Redner. Dasselbe sei bei den Studiengebühren passiert, wo man von Anfang an wusste, dass es völliger Unsinn sei, Studierenden aus ärmeren Ländern zunächst die Gebühren bezahlen zu lassen und sie dann wieder zurückzuüberweisen. Kritik übte Niederwieser auch daran, dass den Universitäten die Mittel für dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen vorenthalten werden.

Bundesministerin GEHRER befasste sich mit der generellen Entwicklung der Universitäten und wies darauf hin, dass die Universitäten alle Implementierungsschritte gesetzt haben und dies vom Bund auch abgegolten wurde. Sie wolle sich bei allen Beteiligten dafür bedanken, dass die Umsetzung des neuen Universitätsgesetzes in einem guten Klima vorgenommen wurde. Es sei ein Globalbudget vorgesehen, führte die Ministerin weiter aus, alle zusätzlichen Belastungen, die für die Führung der Universitäten wichtig sind, werden noch extra verrechnet. Sie sei daher überzeugt davon, dass bis zum Ende des Jahres noch annähernd diese 100 Mill. €, die immer genannt werden, dazukommen. Gehrer machte darauf aufmerksam, dass nur drei Paragraphen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden; das Gesetz sei daher zu 99 % verfassungskonform.

Abgeordnete Dr. WOLFMAYR (V) sah den Kurs der Bundesregierung, was die Einführung von Studiengebühren betrifft, durch aktuelle Zahlen bestätigt. Vor der Einführung betrug der Anteil an Studierenden, die im ersten Jahr keine einzige Prüfung abgelegt haben, bei 38,8 %; heute liegt er bei 19,8 %. Auch in den Absolventenzahlen spiegle sich die größere Ernsthaftigkeit, mit der die Jugendlichen an ein Studium herangehen, wieder, betonte sie. Nach einem kurzen Rückgang gebe es nun auch wieder kontinuierliche Steigerungen sowohl was die Anzahl der Studierenden angeht als auch die Anzahl der Studienanfänger. Eine IHS-Studie belege zudem, dass Studiengebühren keine soziale Hürde darstellen.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) hielt ihrer Vorrednerin entgegen, dass eine Studie des Bildungsministeriums sehr wohl beweise, dass sich etwas verändert habe. Es habe sich nämlich herausgestellt, dass ein großer Teil der Studienabbrecher, die aufgrund der Gebühren aufgehört haben, aus bildungsfernen Elternhäusern stammt. Sodann nahm sie zum S-Antrag betreffend Vereinbarkeit von Beruf und Studium Stellung, der eine Reihe von Maßnahmen wie etwa den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen vorschlägt. Weiters wünschte sie sich, dass eine detaillierte Evaluierung an den Universitäten hinsichtlich der Frauenförderung durchgeführt wird. Man sollte sich z.B. die Ursachen dafür anschauen, warum zwar viele Frauen ein Studium beginnen, es aber noch immer so wenige Professorinnen gibt.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) machte in Richtung ihrer Vorrednerin darauf aufmerksam, dass dem Bereich der Frauenförderung im Rahmen der Leistungsvereinbarungen ein breiter Raum eingeräumt wurde. Es sei richtig, dass die Situation für die Universitäten nicht einfach ist, aber nicht weil sie zu wenig Mittel haben, sondern weil viele Änderungen wie z.B. im Verwaltungsbereich vorgenommen werden müssen und weil hinsichtlich des Einsatzes der Mittel eine höhere Eigenverantwortung gefordert ist. Ebenso wie Wolfmayr war sie der Auffassung, dass die Einführung der Studiengebühren sinnvoll war, da die positiven Effekte überwiegen.

Abgeordneter KRAINER (S) wiederholte die Gründe, warum die Sozialdemokraten die Studiengebühren ablehnen. Nicht nur dass sie eine soziale Barriere darstellen, habe die Erfahrung in den letzten Jahren gezeigt, dass es eine Reihe von negativen Effekten gibt. Dies sehen auch 60 % der Studenten so, die die Studiengebühren für ungerechtfertigt halten. 70 % der Studenten sprechen sich grundsätzlich gegen Zugangsbeschränkungen aus, hob er hervor.

Abgeordneter DI HÜTL (V) begrüßte das Abkommen mit der Slowakei über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit. Dadurch werde die Mobilität im Rahmen bilateraler wissenschaftlicher Projekte sowie der Austausch von Studierenden und Forschern unterstützt, erläuterte er.

Abgeordneter Dr. RADA (S): Aufgrund der Geburtenrückgänge und der Zugangsbeschränkungen werde es in Zukunft noch weniger Hochschulabsolventen in Österreich, das schon bisher keine so hohe Akademikerrate hatte, geben. Sehr positiv sei die Entwicklung der Fachhochschulen, die jedoch viel zu wenig Plätze anbieten können. Außerdem müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Beruf und Studium besser vereinbaren zu können.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) brachte zunächst einen Vier-Parteien-Abänderungsantrag zum Universitätsgesetz ein. Es gehe dabei vor allem darum, dass auch zukünftig Ärzte, die sich in der Facharztausbildung befinden, zum Senat wahlberechtigt sein sollen. Was die Berufstätigkeit während des Studiums angeht, so sehe er dies als wichtige zusätzliche Erfahrung, was auch eine positive Auswirkung auf die berufliche Laufbahn habe. Er vertraue auf die Universitäten, dass sie ihm Rahmen der Autonomie entsprechende Rahmenbedingungen schaffen.

Es sei die Aufgabe der Universitäten, die vorhandenen Mittel richtig und wirtschaftlich einzusetzen, meinte Abgeordneter KURZBAUER (V). Gerade dass Universitätsgesetz 2002 biete eine gesicherte Finanzierung, denn das Globalbudget gewährleiste eine Planungssicherheit und eine Unabhängigkeit von den Budgets des Finanzministeriums. Außerdem stehen noch Sonderprogramme zur Verfügung, hob Kurzbauer hervor.

Abgeordneter WÖGINGER (V) war der Auffassung, dass seit der Einführung der Studiengebühren eine positive Entwicklung feststellbar ist; es gebe mehr als 200.000 Studierende und die Zahl der Absolventen ist von 15.500 auf 18.500 gestiegen. Außerdem ist die Anzahl der Scheinstudenten in den letzten vier Jahren von 38,8 % auf 19,8 % zurückgegangen.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) erläuterte den Inhalt des Abänderungsantrages. Ein bisher den Ärzten in Ausbildung nicht gewährtes Recht werde nun verankert, hob der Redner positiv hervor.

Bei der Abstimmung wurde zunächst der Staatsvertrag mit der Slowakei über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit einstimmig genehmigt. Die Änderung des Universitätsgesetzes 2002 wurde in der Fassung eines V-F-G-Zusatz- bzw. Abänderungsantrages teils einstimmig, teils mehrheitlich angenommen. Die vier (negativen) Ausschussberichte über Anträge der Opposition wurden mehrheitlich angenommen.

Der nächste Beratungsblock umfasste das Abkommen mit Jordanien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen, die Beendigung des Übereinkommen s über die gegenseitige Anerkennung von Prüfungszeugnissen und Konformitätsnachweisen, das Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation und der Europäischen Weltraumorganisation über den Schutz und Austausch von der Geheimhaltung unterliegenden Informationen, ein Übereinkommen betreffend das EU-Truppenstatut, ein Übereinkommen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten über Ansprüche eines Mitgliedsstaats gegen einen anderen wegen Beschädigung von Sachen oder wegen Körperverletzung, der Beschluss der im Rat der EU vereinigten Vertreter der Regierung der Mitgliedsstaaten betreffend die Vorrechte und Immunitäten von ATHENA und Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen EG und Chile.

Abgeordneter Dr. SPINDELEGGER (V) wies zunächst darauf hin, dass es sich bei fast allen zur Debatte stehenden Vorlagen um Konsensmaterien handelt. Sodann bedankte sich zunächst bei allen Mitarbeitern der Konsularbehörden, die ihre Arbeit sehr qualitätsvoll und dienstleistungsorientiert ausüben.

Abgeordneter SCHIEDER (S) kündigte an, dass seine Fraktion allen Vorlagen zustimmen wird. Er wolle diese Punkte aber zum Anlass nehmen, um zu hinterfragen, wie bei wichtigen außen- und europapolitischen Themen besser vorgegangen werden könne. So bedeutsame Fragen, wie z.B. Kommissionsmitglieder ausgesucht werden oder andere große EU-Vorhaben werden nämlich nur dann diskutiert, wenn es eine Erklärung oder eine dringliche Anfrage gibt bzw. wenn das Thema auf der Tagesordnung des EU-Hauptausschusses steht.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) gab seinem Vorredner darin Recht, dass im Parlament selbst mehr gehaltvolle europapolitische Debatten geführt werden sollen. Derzeit laufe auch ein diesbezügliches Projekt im Haus, wobei bereits eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet wurde. So sollte z.B. versucht werden, die Europaabgeordnete stärker einzubinden oder die Kommissare ins Haus einzuladen. Im besonderen hob Scheibner noch das Abkommen mit Jordanien über gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophenfällen hervor.

Die Grünen werden allen Vorlagen, außer einer, zustimmen, erklärte Abgeordnete Mag. LUNACEK (G). Ablehnend stand sie dem Assoziationsabkommen zwischen der EU und Chile gegenüber, weil es weit über alle schon vorhandenen WTO-Verpflichtungen hinausgehe. Dies bedeute eine weitreichende Liberalisierung der Dienstleistungen sowie des öffentlichen Beschaffungswesens, gab Lunacek zu bedenken. Es wäre möglich gewesen, Rahmenbedingungen für den sozialen und den ökologischen Bereich hineinzuverhandeln.

Abgeordneter GROSSRUCK (V) sprach zum Abkommen zwischen Österreich und Jordanien, dabei darauf verweisend, dass es darum gehe, im gegebenen Falle rasch und effizient helfen zu können. Bei derlei Abkommen handle es sich um keine Einbahnstraßen, zudem sei den betreffenden Organisationen und den vielen freiwilligen, ehrenamtlichen Helfern zu danken.

Abgeordneter HEINZL (S) thematisierte das ESA-Sicherheitsabkommen, das eine Voraussetzung dafür sei, dass österreichische Firmen sich an internationalen Ausschreibungen der ESA beteiligen können. Die Unterzeichnung und Ratifizierung sei freilich nur die ersten Schritte, es gelte auch, die damit verbundenen Chancen zu nützen.

Abgeordneter Dr. BÖSCH (F) kam auf das EU-Truppenstatut zu sprechen und meinte, es sei sinnvoll, die Geschäftsordnung des NR so zu adaptieren, dass man den bevorstehenden neuen Herausforderungen hinsichtlich europäischer Angelegenheiten gerecht werden könne.

Abgeordnete FELZMANN (V) unterstrich die in Rede stehenden ökonomischen Aspekte des ESA-Sicherheitsabkommens und plädierte für die Annahme dieses Abkommens, auf die entsprechenden Vorteile für die heimische Wirtschaft hinweisend.

Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) betonte die Wichtigkeit des EU-Assoziationsabkommen mit der Republik Chile, dem sie besondere Bedeutung beimaß. Es wäre wünschenswert, so die Rednerin, derlei Abkommen auch mit den Ländern des MERCOSUR in Bälde abschließen zu können. Beim gegenständlichen Abkommen gebe es zwar einige Punkte, die man kritisch sehen könne, doch insgesamt dürfe man auf die Chancen nicht vergessen, die es zu bieten habe.

Abgeordneter LEDOLTER (V) schloss an seine Vorrednerin an und meinte ebenfalls, die Vorteile des genannten Abkommens überwögen bei weitem allfällige Nachteile. Die Sorge der Grünen hielt er vor diesem Hintergrund für übertrieben.

Bundesministerin Dr. FERRERO-WALDNER sagte, sie sei sicher, dass das Parlament zu geeigneten Mitteln finden werde, auch unter neuen Bedingungen eine europapolitische Debatte zu führen. Zudem komme dem EU-Assoziationsabkommen mit Chile eine besondere Bedeutung zu, es sei ihrer Ansicht nach eindeutig unterstützenswert.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) befürwortete den Beitritt Österreichs zur ESA, dies mit ökonomischen Argumenten stützend und eine Förderung der heimischen Forschung erwartend.

Abgeordneter MURAUER (V) plädierte gleichfalls für die Annahme des Assoziationsabkommen zwischen der EU und Chile, weise dies doch in die richtige Richtung.

Abgeordnete SBURNY (G) unterstrich hingegen die ablehnende Haltung ihrer Fraktion in Angelegenheiten des genannten Assoziationsabkommens.

Die Vorlagen wurden mit Ausnahme des EU-Assoziationsabkommen mit Chile, wo die Annahme mehrheitlich erfolgte, einstimmig angenommen.

Im Rahmen der Debatte über den Vier-Parteien- Antrag 428/A(E) betreffend rasches Handeln gegen massive Menschenrechtsverletzungen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit in den Darfur-Provinzen wies Abgeordnete Mag. HAKL (V) auf die schlimme humanitäre Krise im Sudan hin und erläuterte den dieser Krise zugrunde liegenden Konflikt. Mit diesem Antrag solle der Außenministerin der Rücken gestärkt werden, betonte Hakl, die Maßnahmen einmahnte, diese Krise zu bewältigen. Das Plenum bat die Rednerin, für die Betroffenen zu spenden.

Abgeordnete BAYR (S) meinte, der politische Druck auf den Sudan müsse erhöht werden, es handle sich um einen politischen Konflikt, der nur politisch gelöst werden könne. Entsprechende Hilfe für die Betroffenen sei dringend geboten. Zudem sei ein Waffenembargo für den ganzen Sudan nötig.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) plädierte ebenfalls für entsprechende Maßnahmen, denn menschliches Leid und Menschenrechtsverletzungen seien immer und überall gravierend und dürften nicht tatenlos zur Kenntnis genommen werden. Ein Zeichen der Solidarität mit den Opfern sei geboten, ebenso wie entsprechendes Agieren im Rahmen der EU gegenüber der Regierung des Sudan.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) zeigte sich erfreut, dass dieses ihr Anliegen von allen Parteien mitgetragen werde. Es gehe darum, nicht länger wegzusehen, sondern politischen Druck auf die Regierung des Sudan auszuüben und den Opfern entsprechende Hilfe zukommen zu lassen.

Bundesministerin Dr. FERRERO-WALDNER meinte, in dieser Frage seien sich alle einig und verwies darauf, dass seit dem Tag der Ausschuss-Sitzung bereits etliche konkrete Schritte gesetzt worden seien, welche die Ministerin exemplarisch darlegte. Diese würden natürlich entsprechend fortgeführt werden.

Auch Abgeordneter Mag. POSCH (S) setzte sich mit der Lage im Sudan auseinander und begrüßte den in Rede stehenden Antrag.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Klaus Wittauer (F) wurde einstimmig als Ersatzmitglied in die Parlamentarische Versammlung des Europarates gewählt.

Sigisbert Dolinschek (F) wurde einstimmig zum Ordner des Nationalrates gewählt.

Im Anschluss an diese Sitzung fand eine weitere (74.) Sitzung des Nationalrates statt, die geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen diente.

Sodann wurde einstimmig ein Antrag beschlossen, wonach der Bundespräsident die ordentliche Tagung 2003/04 für beendet erklären solle. (Schluss)