Parlamentskorrespondenz Nr. 699 vom 13.10.2004

ÄNDERUNGEN BEIM ARBEITNEHMERiNNENSCHUTZ UND BEI DER VÄTERKARENZ

Wien (PK) - Um Änderungen im ArbeitnehmerInnenschutz und bei der Väterkarenz ging es in der anschließenden Debatte.

Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zu dieser EU-Anpassung an, kritisierte aber die sprachliche Ausgestaltung des Gesetzestextes, bei der auf geschlechtsneutrale Formulierungen verzichtet wurde. Beim Thema Karenz sprach sich die Rednerin dafür aus, die Väterkarenz leichter lebbar zu machen. Mit dem vorliegenden Gesetz werde dies aber nicht erreicht, weil es untersage, dass beide Eltern gleichzeitig in Karenz gehen können. Die Grünen wollen den Eltern entgegenkommen und ihnen die Wahlmöglichkeit geben, dass am Beginn der Karenz Vater und Mutter auch gleichzeitig in Karenz gehen können. Unverständlich sei auch das Verbot, bei getrennten Haushalten Karenz in Anspruch zu nehmen. Der Staat sollte sich nicht einmischen, wie Elternschaft gelebt werden solle oder nicht. Daher werden die Grünen dieses Gesetz ablehnen.

Abgeordnete STEIBL (V) meinte in Richtung ihrer Vorrednerin, sie glaube, dass die Praxis ganz anders ausschaue. Im Übrigen werde kein Vater gehindert, in den ersten 30 Lebensmonaten des Kindes in Karenz zu gehen. Steibl zufolge ist es außerdem für den Bezug von Karenzgeld nicht erforderlich, dass die Eltern eines Kindes einen gemeinsamen Haushalt haben, Voraussetzung ist vielmehr ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind.

Abgeordnete CSÖRGITS (S) teilte die Ansicht Steibls, wonach mehr Männer Karenz in Anspruch nehmen sollten. Sie machte jedoch geltend, dass der Kündigungsschutz für Väter zuletzt vehement verschlechtert worden sei. Kritik übte Csörgits darüber hinaus daran, dass der Gesundheitsbericht der Regierung nicht im Plenum des Nationalrats diskutiert werde und die Koalition Anträge der Opposition immer wieder vertage.

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) wies darauf hin, dass beide vorliegenden Gesetzesänderungen auf Grund einer "Rüge" der EU-Kommission notwendig seien. Die FPÖ werde den beiden Gesetzesnovellen zustimmen, betonte sie.

Wirtschaftsminister Dr. BARTENSTEIN äußerte die Ansicht, dass die Änderung des Väter-Karenzgesetzes in der Realität wenig Veränderungen bringen werde. Österreich sei von der EU zu dieser Gesetzesänderung veranlasst worden, skizzierte er. Für eine geschlechtsneutrale Formulierung der als Gesetz geltenden Verordnung über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer bei Arbeiten in Druckluft sowie bei Taucherarbeiten wären Bartenstein zufolge 150 bis 170 Einzeländerungen notwendig gewesen.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) unterstrich, Österreich sei international in Karenzangelegenheiten führend. Natürlich könne man immer etwas verbessern, meinte er. Generell äußerte Rasinger die Hoffnung, dass in Zukunft mehr Männer in Karenz gehen.

Abgeordneter SPINDELBERGER (S) setzte sich kritisch mit der Gesundheitspolitik der Regierungsparteien auseinander. Die SPÖ wäre bereit, konstruktiv bei der Lösung der anstehenden Probleme mitzuarbeiten, versicherte er, ÖVP und FPÖ hätten daran aber offenbar kein Interesse.

Abgeordnete RIENER (V) befasste sich mit der als Bundesgesetz geltenden Verordnung über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer bei Arbeiten mit Druckluft sowie bei Taucherarbeiten und hielt fest, es sei gut, dass dafür gesorgt werde, dass Frauen und Männern die gleichen beruflichen Möglichkeiten geboten würden. Wenn sie gesundheitlich geeignet sind, könnten in Zukunft auch Frauen Arbeiten in Druckluft durchführen und etwa als Schleusenwärterinnen tätig sein.

Abgeordnete SCHARER (S) signalisierte Zustimmung der SPÖ zur Änderung des Väter-Karenzgesetzes. Als Ursache für die geringe Inanspruchnahme von Karenz durch Väter sieht sie fehlende Rahmenbedingungen. Ihrer Meinung erschwert außerdem die angespannte Arbeitsmarktlage die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und verstärkt traditionelle Geschlechterrollen.

Abgeordnete HÖLLERER (V) begründete die Behandlung der vorliegenden Gesetzesmaterien im Gesundheitsausschuss damit, dass auf Grund eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens eine rasche Behandlung im Nationalrat notwendig gewesen sei. Was die Aufteilung der Karenz zwischen Müttern und Vätern betrifft, ist ihr zufolge ausreichend Flexibilität gegeben.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) sprach sich für die Einführung eines Vaterschutzmonats aus. Zudem plädierte sie dafür, dass Väter nicht nur mit ihren Kindern spielen, sondern auch notwendige Betreuungsarbeiten übernehmen sollten.

Abgeordneter WÖGINGER (V) hielt fest, als werdender Vater sei es ihm ein besonderes Anliegen zu diesem Thema Stellung zu nehmen. Österreich brauche mit seinen familienpolitischen Leistungen einen internationalen Vergleich nicht zu scheuen, betonte er und verwies auf die zahlreichen Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren für Familien gesetzt worden seien.

Abgeordnete MANDAK (G) äußerte keine Verständnis dafür, dass ein Vater nicht in Karenz gehen dürfe, wenn das Kind bei der Mutter lebe. Vielfach sei es ohnehin so, dass sich Väter nach Trennungen aus ihrer Verantwortung verabschieden, meinte sie. Wolle aber einmal ein Vater die Verantwortung für sein Kind übernehmen und es betreuen, werde er daran gehindert. Ihr zufolge spricht nichts dagegen, dass die Mutter eines mit ihr im Haushalt lebenden Kindes berufstätig ist und der getrennt lebende Vater das Kind betreut.

Beide Gesetzesvorlagen wurden mit Stimmenmehrheit verabschiedet.

(Fortsetzung)