Parlamentskorrespondenz Nr. 736 vom 20.10.2004

NOVELLE ZUM UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGESETZ PASSIERT AUSSCHUSS

Dieselpartikelfilter sollen gefördert werden

Wien (PK) - Mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ verabschiedete heute der Umweltausschuss die Änderung zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G-Novelle 2004) (648 d.B.). Die Fraktionen verständigten sich jedoch darauf, bis zur Behandlung im Plenum weitere Gespräche zu führen, da zur Beschlussfassung auf Grund der damit in Zusammenhang stehenden Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist. Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) knüpfte daran die Hoffnung, in diesen Diskussionen noch Verbesserungen erzielen zu können.

Ausschussvorsitzende Eva Glawischnig (G) bedauerte grundsätzlich, dass Umsetzungen von EU-Richtlinien immer wieder dazu benützt würden, etwas "herunter zu verhandeln". Der Ministerialentwurf zu dieser Novelle sei aus ihrer Sicht wesentlich besser gewesen. Sie könne bei der vorliegenden Novelle einiges nicht nachvollziehen. So verstehe sie beispielsweise die Notwendigkeit nicht, mit dem Wirtschaftsminister Einvernehmen herstellen zu müssen. Die Umsetzung des Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses hält sie für "überschießend", und sie kritisierte, dass man das Feststellungsverfahren trickreich umgehen könne. Ihre Klubkollegin Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer vermutete eine Anlassgesetzgebung, die nicht hingenommen werden könne.

Im Gegensatz dazu hielt Abgeordneter Klaus Wittauer (F) die Novelle für gelungen. Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) argumentierte, dass es sich bei der gegenständlichen Regierungsvorlage um ein Verfahrensgesetz handle und man kein materielles Gesetz ändere. Die Kritik Glawischnigs könne er nicht verstehen, da durch die Änderungen Schlupflöcher geschlossen würden. Viele glaubten, Verfahren benützen zu können, wenn sie mit den Inhalten nicht durchkämen.

Auch Bundesminister Josef Pröll bewertete die Novelle als "großen Wurf", der beispielsweise die Verlängerung des Umweltsenats vorsehe. Bei der Bürgerbeteiligung habe man einen massiven Fortschritt erzielt, zumal NGOs in jedem Verfahren nun Parteistellung hätten und beim Umweltsenat berufen könnten. Beim Feststellungsverfahren gebe es keine Verschlechterungen, betonte der Minister. Das Einvernehmen mit dem Wirtschaftsminister müsse deshalb hergestellt werden, weil Materien wie die Gewerbeordnung betroffen seien, die in dessen Ressort fielen. Das Genehmigungsverfahren habe ohne Kompetenzverschiebung mit Koordinierung des BMVIT konzentriert werden können.

Bei der Abstimmung wurde die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ angenommen.

Miterledigt wurde der V-F-Antrag 313/A, der ebenfalls auf eine Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes abzielte.

Durch die Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes soll die Öffentlichkeitsrichtlinie der EU in österreichisches Recht umgesetzt werden. Der wichtigste Punkt betrifft Nichtregierungsorganisationen aus dem Umweltbereich, die Parteistellung im konzentrierten Genehmigungsverfahren nach dem UVP-Gesetz 2000 und in den der Erlassung einer Trassenverordnung für Bundesstraßen oder Hochleistungsstrecken nachfolgenden Genehmigungsverfahren erhalten.

Um die Verfahren im Zusammenhang mit Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken europarechtskonform und rechtssicher zu gestalten, sollen der Trassenverordnung immer Genehmigungsverfahren folgen, in denen die UVP berücksichtigt werden kann. In der Regierungsvorlage wird auch definiert, welche Umweltorganisationen Parteistellung haben und eine Entscheidungsbefugnis des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft festgelegt. Klarer geregelt wird die Zuständigkeit der UVP-Behörde im Zusammenhang mit Enteignungen; diese sollen in Zukunft nur mehr in wenigen Bereichen von der UVP-Behörde durchgeführt werden.

Das Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten wurde einstimmig angenommen. (654 d.B.). Ein wichtiges Ziel dieses Vertrages ist es, die Verantwortlichkeit und Transparenz bei Entscheidungsverfahren zu fördern und die öffentliche Unterstützung für Entscheidungen über die Umwelt zu stärken. Jede Vertragspartei verpflichtet sich auch, einen effektiven Zugang zu Informationen für die Öffentlichkeit sicherzustellen, die Umwelterziehung und das Umweltbewusstsein zu fördern, den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten zu ermöglichen sowie die Öffentlichkeit bei umweltbezogenen Entscheidungsverfahren einzubeziehen.

ANTRÄGE DER OPPOSITION WERDEN VERTAGT

Vertagt wurden im Anschluss daran mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ der G-Antrag betreffend beschleunigte Aus- und Nachrüstung dieselbetriebener Kraftfahrzeuge mit Partikelfiltern (227/A[E]), der S-Antrag betreffend die Einführung eines direkten Zuschusses zur Beschleunigung von Einbau und der Nachrüstung dieselbetriebener Kraftfahrzeuge mit einem Partikelfilter (327/A[E]) und der G-Antrag betreffend Pfandsystem für Handys (321/A/[E]).

Die Vertagung wurde von den Regierungsfraktionen (Karlheinz Kopf, V, Klaus Wittauer, F) mit dem Hinweis auf entsprechende Vorhaben des Ministeriums begründet. Bundesminister Josef Pröll wies auf das Abgabenänderungsgesetz hin, wo zur Förderung des Einbaus von Partikelfiltern eine stufenweise Spreizung vorgesehen sei und man in zwei Jahren eine Evaluierung vornehmen werde. Dass die Dieselpartikelfilter zu einem Thema geworden seien, sei ein umweltpolitischer Erfolg, sagte er.

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (G) konterte, dass die Zeit davonlaufe, und Abgeordneter Georg Oberhaidinger (S) sprach sich wie sein Klubkollege Kai Jan Krainer für ein Anreizsystem aus.

Hinsichtlich der Althandys kündigte Pröll eine Elektro-Altgeräte-Verordnung, eine Änderung zum Abfallwirtschaftsgesetz und eine Abfallbehandlungspflichtverordnung an, womit man auf das Problem eine Antwort gebe. Deutschland werde mit seinem Pfandsystem spekulativ scheitern, meinte er, denn die EU-Kommission habe heute ein Verfahren eingeleitet.

Demgegenüber bedauerte Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (G) das Verschieben einer so wichtigen Materie, und sie machte darauf aufmerksam, dass in Handys Materialien verwendet würden, um die in afrikanischen Ländern Krieg geführt würde und sogar Kindersoldaten eingesetzt würden. Ein Recycling dieser Stoffe sei daher erforderlich. (Schluss)