Parlamentskorrespondenz Nr. 795 vom 08.11.2004

EINE REGIERUNGSVORLAGE UND ZWEI BÜRGERINITIATIVEN (19 UND 20)

DIE ÖKOSTROMGESETZ-NOVELLE

Österreich wird sein Ziel, den Anteil alternativer erneuerbarer Energieträger (vornehmlich feste Biomasse, Biogas und Wind) am jährlichen Stromverbrauch bis 2008 auf 4 % zu steigern,  schon 2005 erreichen. Möglich wird dieser Erfolg durch forcierte Förderungen nach dem geltenden Ökostromgesetz. Zuletzt zeigte sich aber, dass der Öko-Strom-Boom trotz des hohen Ölpreises einen nicht abschätzbaren Förderungsbedarf und unkalkulierbare Belastungen der  Stromkonsumenten mit Förderbeiträgen nach sich zieht. Die Regierung, die sich uneingeschränkt zur Förderung erneuerbarer Energieträger bekennt, will daher die Förderung von Ökostrom-Technologien stärker auf das Heranführen an die Marktreife ausrichten und den Bau ineffizienter Anlagen einschränken. Das neue ambitionierte Ziel der Ökostromgesetz-Novelle (655 d.B.), deren Entwurf dem Nationalrat seit kurzem vorliegt, ist ein Ökostromanteil von 7 % im Jahr 2010. 

Das zusätzliche Unterstützungsvolumen für neue Ökostromanlagen wird im Gesetz mit 17 Mill. € festgeschrieben, woraus bis 2010 ein durchschnittlicher Förderbeitrag für sonstige Ökostromanlagen von 0,4 Cent/kWh im Vergleich zu 0,183 Cent/kWh im Jahr 2004 errechnet werden kann. Aus diesem Volumen werden die Förderbeiträge von der Energie-Control Kommission festgelegt; die Obergrenze der Einspeisetarife wird degressiv abgesenkt. Bei Windkraftprojekten werden die kostengünstigsten Anlagen durch Ausschreibung ermittelt. Andere Ökostromanlagen (beispielsweise Biomasse, Biogas, Photovoltaik) werden künftig nach dem "first come-first serve"-Prinzip gefördert, wobei die Einspeisetarife per Verordnung festgelegt werden. Effizienzkriterien werden gesetzlich verankert und der Förderungszeitraum mit 10 Jahren zusätzlich 2 Jahren mit abgesenkten Tarifen festgelegt.

Die Abnahme des Ökostroms obliegt künftig einer neu zu errichtenden Ökoenergie-Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 1 Mill. €. Die Abnahmeverpflichtung ist begrenzt, einerseits durch die tatsächlich vorhandenen Fördermittel, andererseits durch das für den Abschluss von Verträgen zur Verfügung stehende Volumen (kontrahierbares Einspeisetarifvolumen). Eingeschränkt wird auch die  Abnahmeverpflichtung für die besonders teure elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen.

BÜRGERINITIATIVE FORDERT GENÜGEND GELD FÜR PFLICHTSCHULEN

Eine bedarfsgerechte Finanzierung der Pflichtschulen und die Entwicklung eines langfristigen nationalen Bildungsplans sind die Forderungen einer Bürgerinitiative für Schulqualität. Unter anderem geht es den UnterzeichnerInnen um ausreichende finanzielle Mittel für Förderkurse, Zusatzangebote, Deutschkurse und Integrationsklassen an Pflichtschulen, die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25, die Erhaltung entlegener Kleinstschulen und eine verpflichtende Fortbildung für LehrerInnen. Bei weiteren Mittelkürzungen droht Österreichs Pflichtschulen ihrer Ansicht nach der Kollaps, es würde noch weniger Zeit pro Kind und keine individuellen Förderungen mehr geben. Initiiert wurde die Bürgerinitiative vom österreichischen Dachverband der Elternvereine von Pflichtschulen. (19/BI)

BÜRGERINITIATIVE GEGEN S7 SÜDLICH DER LAFNITZ

Die UnterzeichnerInnen einer Bürgerinitiative sprechen sich gegen eine Schnellstraßenverbindung von der A2 in den westungarischen Raum südlich der Lafnitz aus. Sie befürchten u.a. negative Auswirkungen auf die Umwelt und eine Gefährdung der Wasserversorgung von 27.000 Menschen, und weisen darauf hin, dass auch die Gemeinden Mogersdorf und Weichselbaum eine Südtrassierung der S7 abgelehnt haben. Ihrer Meinung nach soll außerdem grundsätzlich - unabhängig von der Trassenwahl - überprüft werden, ob und in welchem Ausmaß die S7 die Entwicklung der Region positiv beeinflusst. (20/BI)

(Schluss)