Parlamentskorrespondenz Nr. 877 vom 01.12.2004

VEREINBARUNG ZUR NEUORGANISATION DES GESUNDHEITSWESENS PLENUMSREIF

Zustimmung von allen vier Fraktionen

Wien (PK) - Mit einer insgesamt 16 Punkte umfassenden Tagesordnung mussten sich heute die Abgeordneten bei der Sitzung des Gesundheitausschusses befassen. Zu Beginn ging es um die 15a-B-VG-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, die n ach intensiven Verhandlungen zwischen Bund und Ländern beschlossen wurde. Darauf aufbauend wurde das Gesundheitreformgesetz 2005 ausgearbeitet, das im Anschluss an die ersten drei Tagesordnungspunkte ausführlich diskutiert wurde.

Wesentliches Ziel der Vereinbarung, die zwischen Bund und Ländern für die Jahre 2005 bis 2008 abgeschlossen wurde, war es, eine bessere Kooperation zwischen den einzelnen Sektoren zu erreichen. Dabei standen vor allem folgende Punkte im Vordergrund:

Einrichtung der Bundesgesundheitsagentur mit einer Bundesgesundheitskommission und der Landesgesundheitsfonds mit Gesundheitsplattformen auf Länderebene (dabei ist vorgesehen, dass die Bundesgesundheitsagentur, die Länder und Gemeinden sowie die Träger der Sozialversicherung finanzielle Beiträge an die Landesgesundheitsfonds leisten); Förderung von vereinbarten Strukturveränderungen im Rahmen eines Kooperationsbereiches (Reformpool) zwischen den Ländern und der Sozialversicherung; Fortsetzung und Weiterentwicklung des leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierungssystems in Entsprechung nationaler und internationaler Vorgaben und damit eine abgestimmte Entwicklung leistungsorientierter Finanzierungssysteme für andere Bereiche des Gesundheitswesens (insbesondere für den ambulanten Bereich); die Verankerung einer Leistungsangebotsplanung und eine alle Gesundheitsbereiche umfassende integrative Versorgungsplanung einschließlich des Nahtstellenmanagements; die Festlegung des Österreichischen Strukturplanes Gesundheit; die Implementierung und Intensivierung der systematischen Qualitätsarbeit zur flächendeckenden Sicherung und Verbesserung der Qualität im Gesundheitswesen; die Forcierung des Einsatzes moderner Informations- und Kommunikationstechnologien (Gesundheitstelematik) und Harmonisierung mit europäischen Initiativen und Aktionsplänen; die Förderung des Transplantationswesens; die Förderung von wesentlichen Gesundheitsvorsorgeprogrammen; die Einführung einer bundeseinheitlichen Dokumentation im ambulanten Bereich; die Einrichtung eines Sanktionsmechanismus; die Einführung einer Schutzklausel für Bund und Träger der Sozialversicherung sowie für Städte und Gemeinden sowie die Regelung der Abgeltung in- und ausländischer Gastpatienten/innen.

Abgeordneter Manfred Lackner (S) erinnerte an die Entstehungsgeschichte dieser Vereinbarung, die ursprünglich noch viele problematische Punkte beinhaltet hatte. Nun gehe man aber in die richtige Richtung, meinte der Redner, denn es sei schließlich gelungen, dass nun doch etwa die Autonomie der Selbstverwaltung uneingeschränkt erhalten bleibt oder dass das Einvernehmensprinzip in allen wichtigen Fragen eingehalten werden muss. Wichtig sei auch, dass in der Vereinbarung das Bekenntnis zu einer solidarischen Finanzierung zu finden ist. Allerdings handle es sich bei dem Vertrag um ein "Pflichtenheft", das erst mit Leben erfüllt werden müsse.

Dieser Meinung schloss sich auch Abgeordneter Kurt Grünewald (G) an. Er habe ein wenig den Eindruck, dass man die "Katze im Sack kaufe", weil man nicht genau wisse, wie die Vorgaben konkret umgesetzt werden. Die Grünen werden der Vereinbarung aber zustimmen, kündigte er an.

Abgeordneter Erwin Rasinger (V) sprach von einem wichtigen Tag. Er freue sich, dass diese Vereinbarung gemeinsam beschlossen werden könne, weil damit das Gesundheitswesen auf völlig neue Beine gestellt werde. Positiv sei vor allem, dass sowohl die Inhalte als auch die Finanzierung von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam getragen und wichtige Reformprojekte umgesetzt werden können. Als Beispiele nannte er den Österreichischen Strukturplan, die Verbesserung der Datenlage und -sicherheit, die Einrichtung eines Reformpools sowie die Absicherung und Weiterentwicklung des Transplantationswesens und der Vorsorgeprogramme (z.B. Brustkrebs).

Die Experten seien einstimmig übereingekommen, dass die Segregation im Gesundheitswesen überwunden werden muss, konstatierte Abgeordnete Barbara Rosenkranz (F). Primäres Ziel war es daher, eine bessere Zusammenarbeit in den Bereichen Planung, Finanzierung und Steuerung zu erreichen. Mit dem vorliegenden Vertrag konnte ihrer Meinung nach ein hervorragendes Ergebnis erzielt werden, war sie überzeugt.

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat dankte für die Zustimmung zur 15a-Vereinbarung, an der viele Monate gearbeitet wurde. Sie wolle allerdings darauf hinweisen, dass der Entwurf nie zentralistisch ausgerichtet war und auch keine Entmachtung der Selbstverwaltung geplant wurde. Nunmehr sei sichergestellt, dass es zu einer Kostentransparenz im Krankenanstaltenwesen komme und dass die Trennung zwischen intra- und extramuralen Bereich überwunden werden könne. Weitere wichtige Punkte seien die Ausarbeitung des Österreichischen Strukturplans Gesundheit, die Mitbestimmungsmöglichkeiten aller Beteiligten, die mittelfristige Absicherung der Finanzierbarkeit, die Absicherung und der Ausbau der Vorsorgemaßnahmen (neu sind etwa die Untersuchungen bezüglich Stoffwechselerkrankungen bei Säuglingen), die erstmalige Festlegung von Qualitätsstandards in einem eigenen Gesetz sowie die verbesserte Datensicherheit.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage einstimmig angenommen.

ENTSCHLIESSUNGSANTRÄGE DER SPÖ FANDEN KEINE MEHRHEIT

Gleichzeitig wurden auch noch zwei Entschließungsanträge der Sozialdemokraten verhandelt, die jedoch keine Mehrheit fanden. Nach Vorstellung sozialdemokratischer Abgeordneter sollte die Gesundheitsministerin mit den LandesgesundheitsreferentInnen in Verhandlungen treten, um  einen verbindlichen Katalog mit qualitativ und quantitativ messbaren Gesundheitszielen für die nächsten zehn Jahre zu erarbeiten. Dabei soll vor allem eine koordinierte Vorgangsweise bei Herz-Kreislauferkrankungen, Krebserkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Allergien, Demenzerkrankungen festgelegt werden. (257/A[E])  

Ein weiteres Anliegen der SPÖ war es, die regionale Vernetzung von Gesundheits- und Sozialdiensten zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Betreuungskette (Entlassungsmanagement, Fallmanagement) zu verstärken sowie soziale und räumliche Hemmschwellen für die Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten abzubauen. (269/A[E]) Abgeordneter Erwin Spindelberger (S) unterstrich, dass es vor allem in den ländlichen Regionen sehr wichtig sei, die Kooperation zwischen Gesundheits- und Sozialbereich zu stärken. - Die Bundesministerin Rauch-Kallat versprach, dass diese Anregung von ihr aufgegriffen wird.

Die beiden S-Entschließungsanträge wurden in der Fassung von S-Abänderungsanträgen, die nur eine Korrektur von Fristen betrafen, abgelehnt.(Fortsetzung)