Parlamentskorrespondenz Nr. 881 vom 01.12.2004

GESUNDHEITSREFORM 2005 IM AUSSCHUSS MIT MEHRHEIT BESCHLOSSEN

Opposition sieht solidarischen Zugang zum Gesundheitswesen gefährdet

Wien (PK) - Im weiteren Verlauf der Sitzung des Gesundheitsausschusses stand das Gesundheitsreformgesetz 2005 auf der Tagesordnung. Durch die Einig ung zwischen Bund und Ländern über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens waren eine Reihe von legistischen Maßnahmen, u.a. die Novellierung von acht Gesetzen, erforderlich. Im Rahmen des Reformpaketes wurden auch zwei neue Gesetze ausgearbeitet, nämlich das Gesundheitsqualitätsgesetz sowie das Gesundheitstelematikgesetz. - Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage in der Fassung eines V-F-Abänderungsantrages, der vor allem Klarstellungen hinsichtlich des Telematikgesetzes beinhaltete, mehrheitlich angenommen, während der Antrag betreffend gesetzliche Maßnahmen gegen Alkopops vertagt wurde. Die übrigen auf der Agenda stehenden oppositionellen Anträge verfielen der Ablehnung.

Mit dem vorliegenden Gesetzespaket werden die Inhalte der 15a-Vereinbarung umgesetzt, erläuterte Abgeordneter Erwin Rasinger (V). Er ging sodann auf die Eckpunkte des Entwurfs ein und wies u.a. auf die gemeinsame Planung, die Festlegung von einheitlichen Standards durch die Bundesgesundheitsagentur, die Fortführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung sowie auf das Gesundheitsqualitätsgesetz hin.

Es sei zwar viel von Qualitätsverbesserung die Rede, meinte Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G), aber bei so wichtigen Fragen, wie z.B. dem barrierefreien Zugang zu Arztpraxen, gebe es noch immer keine Lösung.

Die Abgeordneten Christine Lapp, Erika Scharer und Heidrun Silhavy (alle S) lenkten die Aufmerksamkeit des Ausschusses auf die Problematik der Selbstbehalte. Diese müssten, führte beispielsweise Lapp aus, harmonisiert werden, da sonst negative Folgen zu befürchten seien, etwa ein Verzicht der Betroffenen auf Inanspruchnahme notwendiger medizinischer Versorgung. Der Zugang zum Gesundheitssystem sollte auch weiterhin solidarisch sein. Scharer meinte, die Selbstbehalte sicherten die Qualität des heimischen Gesundheitssystems nicht, daher seien neue Wege in der Finanzierung nötig, wie sie die SPÖ in ihrem Antrag aufzeige. In diese Richtung argumentierte auch Silhavy. Es müsse eine Optimierung des Systems angestrebt werden und nicht etwa dessen Demontage. Das Ziel müsse es sein, das System kostengünstiger zu gestalten, aber solidarisch bleiben zu lassen.

Abgeordneter Karl Donabauer (V) wies hingegen darauf hin, dass die Selbstbehalte nur die Fortschreibung einer Politik, die bereits in den 80er Jahren begonnen worden sei, darstellten. Hier komme es gleichsam nur zu Wertanpassungen. Zudem dürfe nicht übersehen werden, dass es eine Reihe von Ausnahmeregelungen für sozial Bedürftige gebe, die geplanten Regelungen mithin ausgewogen seien. Abgeordneter Elmar Lichtenegger (F) schloss sich Donabauers Ausführungen an und plädierte sodann dafür, im Rahmen der Telematik ein einheitliches, harmonisches Datennetz zu schaffen, da die unterschiedlichen Systeme für die gegenwärtigen Probleme verantwortlich seien. Abgeordnete Anna Höllerer (V) betonte gleichfalls das soziale Augenmaß, mit dem hier vorgegangen worden sei und appellierte an die Patienten, sie mögen verschriebene Medikamente auch benutzen.

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat ging auf die aufgeworfenen Fragen ein und meinte, das Problem der Finanzierung ergäbe sich durch die monetären Schwierigkeiten mancher Gebietskrankenkassen, namentlich jener in Wien. Die Handhabung freiwilliger Leistungen falle in die Kompetenz der jeweiligen Krankenkassen. Auch sie trete für eine nachhaltige Qualitätssicherung in der Pflege ein, doch müsse man sich auch der dort vorhandenen Probleme bewusst sein. Sodann erläuterte die Ministerin die gewählte Vorgangsweise beim Gesundheitstelematik- und beim Qualitätssicherungsgesetz.

Sie setze sich für Barrierefreiheit ein und werde dieses Problem auch weiter konsequent verfolgen, meinte das Regierungsmitglied, das sodann die Neuregelung bei den Zuschüssen für Sehbehelfe darlegte. So werde es künftig einen Selbstbehalt von 72 Euro geben, der aber nicht von Jugendlichen, sozial Schutzbedürftigen oder hochgradig Sehgeschädigten eingehoben wird.

OPPOSITION WILL NOCH EINMAL ÜBER DAS TELEMATIKGESETZ DISKUTIEREN

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) meldete massive Bedenken hinsichtlich des Telematikgesetzes an. Es sei nämlich nicht klar, wo die Grenzen gezogen werden. So könne der Begriff "Lebensgewohnheiten" sehr, sehr viel umfassen, gab sie zu bedenken. Genau geregelt müsse auch werden, wer wirklich Zugriff auf die Daten hat.

Auch Abgeordneter Kurt Grünewald (G) sprach sich dafür aus, noch einmal gründlich über das Telematikgesetz zu diskutieren, um die vorhandenen Unklarheiten noch ausräumen zu können. So werde etwa oft auf Verordnungsermächtigungen verwiesen, man wisse aber nicht, wie die dann genau aussehen werden.

Gerade bei so hochsensiblen Daten wie im Gesundheitsbereich, sei es wichtig, dass es klare gesetzlich Regelungen gibt, meinte Abgeordneter Johann Maier (S). Er begrüße es daher, dass ein eigenes Telematikgesetz beschlossen werden soll. Allerdings sei es nicht akzeptabel, wenn der Entwurf dann am Datenschutzrat "vorbeigeschummelt" wird. Hätte er nicht gestern noch einen Sonderdatenschutzrat einberufen, dann gebe es auch keine Stellungnahme, gab er zu bedenken. Außerdem vermisse er einige Punkte, wie z.B. die Frage der PatientInnenrechte, die im Entwurf nicht angesprochen werden. Bedauerlich sei auch, dass all jenen, die gegen die Vorgaben des Gesetzes verstoßen, bis Ende 2007 Straffreiheit gewährt werde. Maier war zudem der Auffassung, dass nur vier Anregungen des Datenschutzrates im Abänderungsantrag ihren Niederschlag fanden.

Rasinger (V) war hingegen der Meinung, dass die Anregungen des Datenschutzrates im Abänderungsantrag voll eingebaut wurden. Er bitte um Verständnis dafür, dass der Abänderungsantrag aufgrund der erst gestern stattfindenden Sitzung des Datenschutzrates so kurzfristig vorgelegt wurde. Es sei auch in unserem Interesse, dass diese sensiblen Daten bestmöglich geschützt werden, unterstrich er. Daher gebe es keine Veranlassung, dieses Gesetz aus dem Pakt herauszulösen.

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat wies darauf hin, dass es sehr schwierig war, eine Einigung mit den Ländern zu finden. Man habe ein sehr strenges Telematikgesetz vorgelegt, das eine Reihe von Verschärfungen gegenüber der aktuellen Gesetzeslage bringe. Sie lud aber alle Abgeordneten dazu ein, bis zur Nationalratssitzung mit ihren Beamten über die noch offenen Fragen zu diskutieren.

Was die persönlichen Lebensgewohnheiten angeht, so seien primär Rauch- und Trinkgewohnheiten gemeint. Sie stellte nochmals klar, dass es um keine Zugriffsermächtigung auf Daten geht. Außerdem wurden die Bedenken des Datenschutzrates in den Entwurf eingearbeitet.

SPÖ-ANTRAG BETREFFEND ALKOPOPS WIRD VERTAGT

Vertagt wurde sodann ein Antrag der Sozialdemokraten zum Thema Alkopops". Mit ihrem Entschließungsantrag streben die Sozialdemokraten eine steuerliche Sonderabgabe für die oft als harmlos präsentierten Mischgetränke mit hochprozentigem Inhalt an. "Alkopops" sind Mixgetränke aus Limonade, Spirituosen und Chemie. Die süßen Drinks würden gerade junge Menschen zum Alkoholmissbrauch hinführen und seien zunehmend die Einstiegsdroge für Jugendliche. Notwendig sei nach Ansicht der SPÖ-Mandatare ein Gesamtmaßnahmenpaket, das neben einer Sonderabgabe für "Alkopops" die Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen der Länder und Änderungen der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung und der Gewerbeordnung enthält. - Hinsichtlich der Alkopops gebe es einen absoluten Handlungsbedarf, meinte Abgeordneter Johann Maier (S). Allein im Jahr 2003 wurden ca. 30 Mill. Flaschen verkauft, zeigte er auf.

Abgeordnete Ridi Steibl (V) sprach von einem sehr wichtigen Thema, das noch ausführlich diskutiert werden müsse. Sie wies darauf hin, dass einige Bundesländer bereits Maßnahmen gesetzt haben. So laufe etwa derzeit in der Steiermark eine Aktion gegen Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen. In dieser Frage sollte eine gemeinsame Lösung gefunden werden, weshalb sie einen Vertagungsantrag stellte. Auch Abgeordneter Elmar Lichtenegger (F) war der Auffassung, dass die Alkopops für die Jugendlichen eine Gefahr darstellen.

WEITERE ENTSCHLIESSUNGSANTRÄGE DER SPÖ

Die SPÖ forderte u.a., dass die Ungerechtigkeiten in den Beitrags- und Leistungsrechten in Krankenversicherungsgesetzen beseitigt werden. Ein weiterer Antrag bezog sich auf die Verbreiterung der Beitragsgrundlage zur Finanzierung des Gesundheitssystems. Um eine weitere "Beitragserosion" zu verhindern, müsse nach Ansicht der SPÖ das System dahingehend umgestellt werden, dass wertschöpfungsorientierte Elemente für die Bildung der Beitragsgrundlage für DienstgeberInnen eingebunden werden. Gleichzeitig soll durch die Erhöhung der  Höchstbeitragsgrundlage mehr Beitragsgerechtigkeit hergestellt werden. Angesichts der finanziellen Lage der sozialen Krankenversicherung sei es auch geboten, die Ungerechtigkeiten in Bezug auf die Beihilfenregelung zu beseitigen. Die Krankenkassen sollten ebenso behandelt werden wie die Betreiber von Spitälern und die Ärzte. Eine Schlechterstellung der Kassen gegenüber ihren Partnern im Gesundheitswesen sei keinesfalls gerechtfertigt. Durch den Entfall der ("echten") Umsatzsteuerbefreiung im öffentlichen Gesundheitswesen entstanden für die Sozialversicherung wesentliche finanzielle Belastungen. Der derzeit vorgesehene Pauschalbeitrag nach der Verordnung zum GSBG für die Sozialversicherung in der Höhe 4,3% sei zu gering, urteilen die S-Mandatare. Diese Anträge wurden ebenso wie ein Antrag der Grünen betreffend Verbesserung der medizinischen Datenlage abgelehnt.

(Fortsetzung)