Parlamentskorrespondenz Nr. 897 vom 02.12.2004

VERKEHRSAUSSCHUSS BESCHLIESST AUSGLIEDERUNG DER WASSERSTRASSEN

Koalition sieht Synergien, Opposition Privatisierung der Donau

Wien (PK) - Durch ein mit V-F-Mehrheit beschlossenes Wasserstraßengesetz werden die bestehenden Organisationseinheiten und nachgelagerten Dienststellen der Wasserstraßendirektion, der Schleusendienst der Schifffahrtsaufsicht, die "via donau - Entwicklungsgesellschaft mbH für Telematik und Donauschifffahrt" sowie die "Österreichische DONAU-Betriebs-Aktiengesellschaft" und deren Tochtergesellschaft "Österreichische DONAU-Technik GesmbH" in eine neue Bundesgesellschaft namens "via donau - Österreichische Wasserstraßen-GesmbH" zusammengeführt. Ziel ist es, durch Nutzung von Synergiepotenzialen und durch die Schaffung von schlagkräftigen Organisationsstrukturen und privatwirtschaftlich geführten Einheiten das Budget mittelfristig von den Aufgaben der Wasserstraßenverwaltung zu entlasten.

Abgeordneter Klaus Wittauer (F) betonte, Sinn der Neuorganisation sei es, mit weniger Personal mehr Aufgaben zu übernehmen. Er brachte einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien ein, der unter anderem klar stellt, dass ökologisch relevante Maßnahmen auch weiterhin wahrgenommen werden müssen.

Skeptisch in Bezug auf den Sinn der Ausgliederung äußerte sich Abgeordnete Gabriela Moser (G), die zweifelte, dass es dadurch zu einer Entlastung des Budgets kommen werde. Moser befürchtete überdies Postenschacher bei der Besetzung der Geschäftsführungsfunktionen. Ihre Fraktionskollegin Heidemarie Rest-Hinterseer sah überdies die ökologischen Aufgaben an der Donau unterhalb von Wien gefährdet und sprach allgemein von einer "Privatisierung der Donau" zu Lasten der Umwelt und des öffentlichen Interesses. Ein Abänderungsantrag, in dem die Grünen ihre Kritikpunkte zum Ausdruck brachten, fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.

Kritik übte auch Abgeordneter Gerhard Reheis (S). Er meinte, die Ausgliederung stelle die bisherigen Kontrollaufgaben des Bundes in Frage. Auch sei mit Kündigungen schon vor der Neuorganisation zu rechnen.

Staatssekretär Helmut Kukacka erwartete sich hingegen größere Leistungsfähigkeit und Effizienz der Wasserstrasse Donau durch die Zusammenführung der Organisationseinheiten in eine einzige GmbH. Von einer Privatisierung der Donau zu sprechen sei Unfug, erwiderte er auf die Kritik der Opposition. Es handle sich vielmehr bei der neuen Gesellschaft um eine hundertprozentige Gesellschaft des Bundes, die dem Verkehrsminister unterstellt bleibt. Privatisiert werden, wie Kukacka unterstrich, lediglich jene Aufgaben, die bisher schon von Privaten durchgeführt wurden, wie etwa Ausbaggerungen oder Uferbefestigungen. Der Bund werde sich jedenfalls auf seine behördlichen Aufgaben und die Projektentwicklungen konzentrieren.

Einstimmig beschlossen wurde ein Seeverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und China, das die Bedingungen des Seefrachtverkehrs von und nach China, von und nach der Europäischen Gemeinschaft sowie von und nach China und eines Drittstaates und beruht auf den Grundsätzen der Dienstleistungsfreiheit im Seeverkehr, des freien Ladungszuganges und des unbeschränkten Zuganges zu Häfen und Hilfsdiensten regelt.

TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ BRINGT GEBÜHRENBEFREIUNG FÜR BLAULICHTORGANISATIONEN

Behörden und Organisationen, die mit Rettungsaufgaben oder mit der Aufgabe der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit betraut sind, sollen in Zukunft für die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen, die zum Zweck der Erfüllung dieser Aufgaben bestimmt sind, keine Gebühren entrichten müssen. Dies beschloss der Verkehrsausschuss mit Stimmeneinhelligkeit auf Basis eines V-F-Initiativantrages zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes. 

Einstimmig genehmigt wurde im Anschluss daran eine Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO).

ANTRÄGE DER OPPOSITION VERTAGT

Vertagt wurden daraufhin sämtliche von SPÖ und Grünen eingebrachten Anträge. Zunächst entschied der Ausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien auf die Vertagung einer Initiative des Abgeordneten Johann Maier (S) betreffend Doppelmaut im Lungau. Weiters vertagt wurde gegen die Stimmen der Oppositionsparteien ein Antrag der Grünen betreffend ein Forschungsprogramm über Auswirkungen von GSM/UMTS-Emissionen. Ebenfalls mit V-F-Mehrheit vertagt wurde ein Antrag des Abgeordneten Anton Heinzl (S) betreffend Verbesserung des Lärmschutzes an der A1 im Bereich St. Pölten.

Schließlich wurde - auch dies gegen die Stimmen der Opposition - ein Paket von SP-Anträgen vertagt, die bahnrelevante Maßnahmen zum Gegenstand hatten. Es handelte sich dabei um Forderungen betreffend Erhaltung der Mariazellerbahn und Ybbstalbahn, Um- bzw. Ausbau des Hauptbahnhofs Salzburg, des Bahnhofs Schwarzach/St. Veit und des Bahnhofs St. Pölten sowie Realisierung der Güterzugumfahrung St. Pölten.

Abgeordneter Klaus Wittauer (F) begründete die Vertagungen mit dem Argument, sämtliche Anträge seien durch bereits in Angriff genommene Maßnahmen überholt und müssten eigentlich zurückgenommen werden. Die Abgeordneten Anton Heinzl (S) und Heidemarie Rest-Hinterseer (G) wiesen diese Einschätzung vehement zurück.

Schließlich wurde auch ein Antrag der Abgeordneten Gabriela Moser (G) betreffend Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Post-Dienstleistungen gegen die Stimmen der Opposition vertagt.

Abgeordnete Karin Hackl (V) wies ebenso wie Abgeordneter Klaus Wittauer (F) auf die derzeit laufende Prüfung von Alternativkonzepten zur Sicherstellung der Versorgung hin. (Forts.)