Parlamentskorrespondenz Nr. 901 vom 02.12.2004

UVP-NOVELLE BRINGT WEITERE KONZENTRATION DER VERFAHREN

NGOs erhalten Parteistellung im Genehmigungsverfahren

Wien (PK) - Auf der Tagesordnung des Umweltausschusses stand noch die Novellierung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G-Novelle 2004), wodurch vor allem die EU-Öffentlichkeitsrichtlinie in österreichisches Recht umgesetzt werden soll. Der wichtigste Punkt dabei ist, dass Nichtregierungsorganisationen aus dem Umweltbereich Parteistellung im konzentrierten Genehmigungsverfahren nach dem UVP-Gesetz 2000 und in den der Erlassung einer Trassenverordnung für Bundesstraßen oder Hochleistungsstrecken nachfolgenden Genehmigungsverfahren erhalten.

Um die Verfahren im Zusammenhang mit Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken europarechtskonform und rechtssicher zu gestalten, sollen der Trassenverordnung immer Genehmigungsverfahren folgen, in denen die UVP berücksichtigt werden kann. In der Regierungsvorlage wird auch definiert, welche Umweltorganisationen Parteistellung haben und eine Entscheidungsbefugnis des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft festgelegt. Klarer geregelt wird die Zuständigkeit der UVP-Behörde im Zusammenhang mit Enteignungen; diese sollen in Zukunft nur mehr in wenigen Bereichen von der UVP-Behörde durchgeführt werden.

Das UVP-Gesetz habe sich in den letzten Jahren bewährt, meinte einleitend Abgeordneter Karlheinz Kopf (V). Durch die stärkere Einbindung der Öffentlichkeit konnte die Akzeptanz hinsichtlich der Projekte und der Genehmigungsverfahren gesteigert werden. Die Umsetzung der EU-Richtlinie führt nun dazu, dass die NGOs Parteistellung im Genehmigungsverfahren erhalten. Neu ist auch, dass nunmehr der Standortgemeinde, die im Feststellungsverfahren das Recht auf Berufung beim Umweltsenat hat, auch der Weg zum Verwaltungsgerichtshof offen steht. In einem von Kopf eingebrachten Antrag wird der Umweltminister aufgefordert, zu evaluieren, ob diese neue Regelung Auswirkungen auf die Verfahrensdauer hat.

Sodann erläuterte Kopf den V-F-Abänderungsantrag, der auf eine weitergehende Konzentration des Genehmigungsprozesses bei Bundesstraßen- und Hochleistungsstreckenvorhaben abzielt. Er sieht den Ersatz der Trassenverordnung durch einen einheitlichen Bescheid des Verkehrsministers vor, in dem über die Genehmigungskriterien des UVG-G und alle vom Verkehrsminister oder einem anderen Bundesminister zu vollziehenden Verwaltungsvorschriften entschieden werden soll.

Aus diesem Grund war es auch erforderlich, einen so genannten Paragraph 27-Antrag einzubringen, der die damit im Zusammenhang stehenden Änderungen beim Bundesstraßengesetz und Hochleistungsstreckengesetz vornimmt, erläuterte Kopf. Schließlich brachte er noch eine Ausschussfeststellung ein, in der Folgendes festgehalten wurde: Der Ausschuss geht davon aus, dass die Länder ihrerseits dafür sorgen werden, dass die für große Infrastrukturvorhaben erforderlichen Genehmigungsverfahren nach landesrechtlichen Verwaltungsvorschriften auch in ihrem Bereich konzentriert und möglichst koordiniert mit den bundesrechtlichen Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Die jetzige Lösung sei viel erfreulicher als der ursprüngliche Entwurf, räumte Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) ein. Die SPÖ hätte zwar einige Punkte anders gelöst, aber er glaube, dass bis zum Plenum soweit alles geklärt werden könne, dass seine Fraktion zustimmen kann.

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (G) sah hingegen keinen Grund zur Freude. Außer der Besserstellung von NGOs wurde nichts umgesetzt, was sich die Grünen gewünscht hätten. So gebe es z.B. noch immer kein konzentriertes Bescheidgenehmigungsverfahren. Auch Abgeordnete Eva Glawischnig (G) bedauerte, dass man um jede Kleinigkeit so "raufen" müsse.

Abgeordneter Klaus Wittauer (F) merkte in Richtung seiner Vorrednerin an, dass eine Verfahrenskonzentration sehr wohl gegeben ist. Das UVP-Gesetz sei eine zehnjährige Erfolgsstory, die mit dieser Novellierung fortgesetzt wird.

Das Gesetz sei sicher eine positive Weiterentwicklung der Materie, räumte Abgeordneter Karl Dobnigg (S) ein. In seinem Bezirk werde allerdings gerade eine Hochleistungsstrecke gebaut, wo die UVP umgangen werden konnte, weil die Regelungen auf das Baulos und die Kilometer abstellen. Es sollte jedoch darauf geschaut werden, wie sehr die Bevölkerung unter der Lärmbelästigung leidet, meinte er.

Bundesminister Josef Pröll dankte den MitarbeiterInnen seines Hauses für die hervorragende Grundlagenarbeit. Er ging dann auf die Eckpunkte der Novelle ein und nannte unter anderem den Ausbau der Bürgerbeteiligung und die Konzentration im Bescheidverfahren.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage ebenso wie die eingebrachten Anträge und die Ausschussfeststellung mit V-F-Mehrheit angenommen. Als miterledigt galt damit auch ein V-F-Antrag betreffend das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz. (Schluss)