Parlamentskorrespondenz Nr. 906 vom 02.12.2004

PRO UND CONTRA DER DIREKTWAHL DER ÖH

Wissenschaftsausschuss debattiert Reform der Hochschülerschaft

Wien (PK) - Nach der aktuellen Aussprache nahm der Wissenschaftsausschuss des Nationalrats den Initiativantrag der Regierungsfraktionen zu einer Novelle des Hochschülerschaftsgesetzes in Verhandlung. Im Mittelpunkt der Debatte stand dabei die Frage der Direktwahl der Bundesvertretung der ÖH.

Zu Beginn der Diskussion fasste Abgeordnete Gertrude Brinek (V) die Geschichte der Materie zusammen und verwies auf die legistischen Änderungen, die seit 2002 zu maßgeblichen Umstrukturierungen in der Hochschullandschaft geführt hätten. Diese müssten nun auch im Bereich der Hochschülerschaft nachvollzogen werden, weshalb man viele Gespräche mit Experten und mit Vertretern der Studierenden geführt habe, als deren Resultat nun dieser Initiativantrag vorliege, der heute zur Diskussion stehe. Dieser ziele auf eine Stärkung der Universitätsvertretungen ab, er berücksichtige die neuen Strukturen, ermögliche eine Verbesserung der Arbeit der Studentenvertreter, eine bessere Kooperation mit den einzelnen Universitäten und bringe zudem mehr Autonomie. Die Gewinner dieses Entwurfs seien die Studierenden selbst, erklärte Brinek, die zudem einen V-F-Abänderungsantrag einbrachte, in dem, wie die Abgeordnete sagte, die Resultate der geführten Gespräche eingeflossen seien.

Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) kritisierte die geplante Änderung des Hochschülerschaftsgesetzes als "Bevormundung" der Studierenden und nannte die Stoßrichtung des Antrags undemokratisch. Es stelle sich die Frage, ob die ÖVP eine andere Körperschaft öffentlichen Rechts, etwa die LWK oder die BWK, auch so behandelt hätte, meinte der Redner. Die gegenwärtige Struktur der ÖH sei sehr gut, komme hier der Wille der Studierenden doch wesentlich besser zum Ausdruck als im neuen Entwurf. Die Neufassung sei weniger demokratisch als die bisherige und daher abzulehnen.

Abgeordnete Elke Achleitner (F) sah hingegen keine Bevormundung, man passe lediglich die ÖH-Struktur an die neue Uni-Struktur an. So sei eben nicht mehr der Bund Ansprechpartner, sondern die jeweiligen Rektoren, und daher sei es unumgänglich, auch die Vertreter der Studierenden entsprechend zu stärken. Schließlich sei keineswegs geplant, die Bundesvertretung abzuschaffen oder Mittel zu kürzen, vielmehr werde es nur dorthin geleitet, wo die Kompetenzen lägen. Schlussendlich sei eine Stärkung kleinerer Fraktionen vorgesehen, was ein Mehr an Demokratie mit sich bringe. Zudem habe man zu keinem Zeitpunkt an Gesprächsbereitschaft missen lassen, sagte die Abgeordnete.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) warf den Regierungsfraktionen vor, nicht den Dialog mit den legitimierten Vertretern der Studentenschaft gesucht zu haben. Das Motiv der Autonomie sei vordergründig, denn in anderen Bereichen habe die Regierung auf die dortige Autonomie bisweilen recht wenig Rücksicht genommen. Die Vorgangsweise sei fragwürdig, zudem stelle sich die Frage, ob die geplante Wahlordnung verfassungsrechtlich halten werde, erziele man doch nach diesem Entwurf mit 1.000 Stimmen ebenso ein Mandat wie mit über 7.000 Stimmen. Hier wurde, resümierte der Redner, der falsche Weg eingeschlagen.

Sodann kamen vier Studentenvertreter als Experten zu Wort. Es waren dies Patrice Fuchs vom VSStÖ, Christoph Marx von der AG, Christoph Völk vom RFS und Barbara Wittinger von der GRAS.

Patrice Fuchs verwies eingangs auf eine SORA-Studie, wonach 84 % der Studierenden das direkte Wahlrecht behalten wollten. Der neue Entwurf sei auch insofern undemokratisch, als er zwei Fraktionen, die bei der letzten Wahl 35,8 % der Stimmen erhalten hätten, 63 % der Mandate zuweisen würde, was keineswegs dem Wählerwillen entsprechen würde. Die Intention der Novelle ziele darauf ab, die ÖH solle verstärkt regional wirken, weshalb die Bundesvertretung minimiert werden könne. Dies würde aber bedeuten, gab Fuchs zu bedenken, dass 21 Universitäten vereinzelt für sich sprechen müssten, anstatt bundesweit über eine starke Stimme zu verfügen. Die geplante Reform sei daher ein "eigennütziger Eingriff in eine Interessenvertretung", der parteipolitisch motiviert sei. Sie lehne diese Reform daher ab.

Christoph Marx hingegen begrüßte den Entwurf, dessen Inhalte wichtig für die Studierenden seien. Das neue UG habe eine Kompetenzverschiebung ergeben, der man mit diesem Entwurf Rechnung trage. Das neue Gesetz sei mithin ein Schritt in die richtige Richtung. Wichtig sei, dass die ÖH künftig Pendant zu den Rektoren sei, ein Umstand, dem die Novelle Rechnung trage. Die Wahrnehmung der Aufgaben werde sichergestellt, zumal die bisherigen Strukturen nicht mehr dem Status Quo entsprächen. Hier erfolge seiner Ansicht nach keine Zerschlagung der ÖH, vielmehr eine Neuorientierung hinsichtlich ihrer Aufgaben. Sie solle ein Sprachrohr aller Universitäten sein, und auch dies werde durch den Entwurf sichergestellt.

Barbara Wittinger kritisierte die gewählte Vorgangsweise. Den Studentenvertretern sei klar gewesen, dass es Änderungen und Anpassungen geben müsse, aber die hier gewählte Vorgangsweise sei falsch gewesen. Es habe keinen Dialog gegeben und auch keinen Verhandlungsspielraum. So gehe man nicht in Verhandlungen, bemängelte die Expertin den gewählten Stil in dieser Debatte.

Christoph Völk sah das neue Gesetz positiv. Die zentrale ÖH werde künftig eine Vertretung für alle Studierenden sein, die Serviceorientierung werde im Vordergrund stehen, und nicht mehr, wie bislang oft geübte Praxis, das Schlagen politischen Kleingelds. Die Politik der ÖH habe den Studierenden oft geschadet, der neue Entwurf komme den Studierenden daher entgegen. Wichtig sei auch die Idee von Listenverbindungen, die eine minderheitenfreundliche Maßnahme darstelle, so Völk.

Abgeordneter Josef Broukal (S) zitierte aus einer Aussendung des RFS, in welcher dieser sich der "Quasizerschlagung" der ÖH rühme. Dies sei bezeichnend für die ganze Causa. Im September seien "Anpassungen" angekündigt worden, herausgekommen sei eine "Quasizerschlagung der ÖH". Er kündigte an, dass man den VfGH anrufen werde und gespannt sei, wie der Gerichtshof den Umstand beurteilen werde, dass 1.000 Stimmen soviel gelten wie 7.500 Stimmen, dass 18.500 Studierende doppeltes Stimmrecht besäßen und ähnliches mehr. Der Redner zeigte sich überzeugt davon, dass diese Regelung nicht halten werde.

Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) meinte, man folge mit diesem Modell nur jenem, das auch bei der AK gelte, er könne also nicht erkennen, was an einer solchen Vorgangsweise undemokratisch sein sollte. Ähnlich äußerte sich auch Abgeordnete Karin Hakl (V), die zudem darauf verwies, dass auch in der NR-Wahlordnung nicht jede Stimme exakt gleich viel wert sei. Stärkere Rektoren bräuchten gestärkte ÖH-Vertreter als Gegengewicht, meinte Hakl, die dazu aufrief, in der Diskussion mehr Sachlichkeit walten zu lassen.

Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) sprach hingegen von einer "Entmündigung" der ÖH und kritisierte, dass diese nicht zu den Beratungen beigezogen worden sei. Ähnlich argumentierte Abgeordnete Petra Bayr (S), die von einem "demokratiepolitischen Armutszeugnis" sprach und entsprechende Mitspracherechte für Studierende an FH und privaten Unis vermisste. Abgeordneter Walter Posch (S) meinte, die Abschaffung der Direktwahl der ÖH trüge wie die Neuregelung im Hauptverband "autoritäre Züge", was überaus bedauerlich sei. Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) sprach von einem "Verfall der politischen Kultur" und warf den Regierungsfraktionen vor, ihnen sei "der politische Anstand anscheinend völlig abhanden gekommen". Die Bundesvertretung habe klare Aufgaben, mit dieser Novelle werde den Studierenden das Recht genommen, ihre Vertreter selbst zu wählen.

Abgeordnete Brigid Weinzinger (G) warf in ihrer Wortmeldung der ÖVP vor, reine Machtpolitik zu betreiben und keine ernsthaften Verhandlungen geführt zu haben.

Dem schloss sich Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) an. Diese Gesetzesvorlage offenbare eine Respektlosigkeit gegenüber Wahlergebnissen, meinte sie. Man sei in der Zweiten Republik immer von einem gemeinsamen Grundkonsens ausgegangen, wonach Demokratie ausgebaut werden sollte. Nun baue man diese erstmals ab. Kuntzl verlangte abschließend, die Änderung des Wahlmodus zum ÖH-Gesetz an den Universitäten einer Urabstimmung zu unterziehen.

Bundesministerin Gehrer verteidigte die Änderungen, indem sie darauf hinwies, dass es zwei demokratische Modelle gebe. Den Vorwurf der Umfärbung konnte sie nicht nachvollziehen, da man heute noch nicht wisse, wie bei der nächsten ÖH-Wahl gewählt werde. Ihrer Meinung nach sollte man daher nun abwarten, wie das ganze funktioniere, vielleicht komme es anders als befürchtet.

In ihren Abschlusstatements kritisierten die Vorsitzende der ÖH Patrice Fuchs und Barbara Wittinger nochmals die Änderungen. Sie hätten keine stichhältigen Argumente gehört, weshalb die Neuordnung des Wahlmodus notwendig sei. Im Gegensatz dazu sprachen sich Christoph Marx und Christoph Völk für die Vorlage unter anderem mit dem Hinweis auf die Minderheitenfreundlichkeit aus.

Mittels Initiativantrag wollen die Regierungsfraktionen tief greifende Änderungen bei der österreichischen Hochschülerschaft einleiten. Damit soll diese Körperschaft den Änderungen bei den Universitäten im Zusammenhang mit der Vollrechtsfähigkeit angepasst werden. In dem Antrag ist u.a. vorgesehen, dass das unmittelbare Wahlsystem für die MandatarInnen der Bundesvertretung durch ein mittelbares Wahlsystem ersetzt wird, d.h. dass in Zukunft nicht die Studierenden ihre Bundesvertretung wählen, sondern die Bundesvertretung von den entsprechenden Gremien der einzelnen Akademien und Universitäten entsprechend ihrer jeweiligen Mandatsstärke gewählt wird. Insgesamt soll mit dem Gesetz, wie es in der Begründung heißt, "der Schwerpunkt der Vertretung der Studierenden von der Bundesvertretung zu den Universitätsvertretungen" verlagert werden, denen daher auch 85 % der Budgetmittel zustehen sollen. Da die Studierenden an den Privatunis kein Interesse an der Mitgliedschaft in der ÖH hätten, sollen sie nicht mehr inkludiert sein. (465/A)

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Antrag der Koalitionsfraktionen in der Fassung des Abänderungsantrags von ÖVP und FPÖ mit Stimmenmehrheit angenommen. In gleicher Weise wurde die Ausschussfeststellung mehrheitlich von ÖVP und FPÖ angenommen. (Forts.)