Parlamentskorrespondenz Nr. 910 vom 03.12.2004

NEUE FILMFÖRDERUNG PASSIERT KULTURAUSSCHUSS

Morak: Anpassung an neue Gegebenheiten und Budgeterhöhung

Wien (PK) - Die geplante Änderung des Filmförderungsgesetzes   fand in der heutigen Sitzung des Kulturausschusses des Nationalrates eine entsprechende Mehrheit. Nachdem die SPÖ einen Antrag auf getrennte Abstimmung verlangt hatte, passierten Teile der Vorlage den Ausschuss einstimmig, die restlichen Teile wurden mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen. Die von der Opposition eingebrachten Abänderungsanträge fanden hingegen keine Mehrheit. Im Rahmen der Sitzung erhielt auch ÖFI-Direktor Roland Teichmann die Gelegenheit, seine Vorstellungen zu präsentieren und seine Einschätzungen zu Lage und Bedürfnissen der heimischen Filmlandschaft darzulegen.

Eingangs der Debatte erläuterte Staatssekretär Franz Morak die Intentionen des Gesetzes. Es gehe darum, die Bestimmungen und Strukturen an die neuen Gegebenheiten anzupassen, wobei dies auch gleich mit einer Erhöhung des Filmbudgets einhergehe. Der Entwurf trage den Bedürfnissen der Filmbranche Rechnung, forciere die Nachwuchsförderung und stelle prinzipiell auf eine Produktionsorientierung ab. Von großer Wichtigkeit seien auch der jährlich zu erstellende Filmbericht sowie der Filmrat in seiner geplanten Komposition. Verwertung, Konzept und Drehbuchförderung werde mehr Augenmerk geschenkt, mit der geplanten Regelung hinsichtlich des Rechterückfalls komme man den Produzenten entgegen.

Das Gesetz ziele darauf ab, freie Produzenten zu featuren, es sei produktions- wie produzentenorientiert, um dergestalt sicherzustellen, dass Produzenten nicht ein ganzes Leben lang damit kämpfen müssten, unterkapitalisiert zu sein.

Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) zeigt sich an sich zufrieden mit der Novelle, monierte jedoch einige "Kleinigkeiten", die seines Erachtens zu korrigieren seien, weshalb er einen entsprechenden Abänderungsantrag einbrachte. So wollten die Grünen unter anderem eine Frauenparität im Filmrat, eine Zuleitung des Berichts an den Nationalrat und eine Wahl des Vorsitzenden des Filmrates durch die Mitglieder des Gremiums.

Abgeordnete Christine Muttonen (S) beklagte, die Novelle sei nicht wirklich ein großer Wurf. In der geplanten Form drohe der Filmrat zahnlos zu werden, die Aufwertung der Kompetenzen des Direktors des ÖFI seien zu hinterfragen. Zudem stimme es bedenklich, dass der Direktor von Kanzler ernannt werde, während die Mitglieder des Rates auf Vorschlag des Direktors berufen würden. Dies lasse die Gefahr einer "geschlossenen Gesellschaft" entstehen. Zudem sei es nicht einsichtig, weshalb der Kanzler a priori den Vorsitz in einem beratenden Gremium führen solle, sodass er sich dann quasi selbst berate. Auch das Hineinreklamieren des Vizekanzlers in dieses Gremium sei nicht nachvollziehbar, eine Entpolitisierung des Filmrates wäre daher wünschenswert, so die Rednerin, die auch mehr Beteiligung der Betroffenen einmahnte.

Abgeordnete Andrea Wolfmayr (V) konzedierte, niemand habe dieses Gesetz als "großen Wurf" bezeichnet, aber es stelle eine nötige Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten und Erfordernisse dar. Die Novelle bringe wichtige Verbesserungen, sie sei mithin zu begrüßen. Zudem brachte die Mandatarin einen Abänderungsantrag ein, der sich unter anderem auf einen Geltungstermin des Gesetzes ab 1.1.2005 bezog.

Abgeordnete Helene Partik-Pable (F) sagte, das Gesetz berechtige zu der Hoffnung, dass es der Filmwirtschaft förderlich sein werde. Sie sprach sich für eine entsprechende Berücksichtigung von Frauen in den Gremien aus, nannte aber den geplanten Vorsitz des Kanzlers im Filmrat eine Praxis, die dem entspreche, was anderswo seit Jahrzehnten üblich sei.

Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) kritisierte, dass die Regierungsparteien wichtige Fragen wie jene der Nutzungsrechte dazu benütze, andere Dinge, die objektiv keine Priorität hätten, gleich mit zu verändern. Zudem sei die Vorgangsweise, zuerst einen neuen Direktor zu bestellen und hernach dessen Kompetenzen aufzuwerten, hinterfragenswert, bemängelte Kuntzl. Die SPÖ brachte ihrerseits einen Abänderungsantrag ein, der auf eine möglichst große Bandbreite der geförderten Filme, auf eine Zuleitung des Berichts an den Nationalrat und eine ausgewogene Balance zwischen den Kompetenzen des Aufsichtsrates und jenen des Direktors des ÖFI abzielte.

Abgeordneter Peter Pilz (G) fragte, ob es eine sachliche Begründung für die geplante Komposition des Gremiums gebe und weshalb der Direktor Österreicher sein müsse. Eine solche Regelung lege die Überlegung nahe, warum künftig nicht auch an Staatsoper und Burg nur noch österreichische Staatsbürger als Direktoren vorzusehen seien. Abgeordnete Elisabeth Hlavac (S) wies darauf hin, dass es ob der vorliegenden Anträge die Chance gebe, zu einer gemeinsamen Einigung zu kommen, die man im Interesse der Materie auch nützen sollte. Abgeordnete Anita Fleckl (S) problematisierte die neue Stellung des Direktors des ÖFI und monierte die Zuleitung des Filmberichts an den Nationalrat als Teil der Regierungsvorlage.

Abgeordnete Gertrude Brinek (V) brachte einen Antrag auf eine Ausschussfeststellung ein, wonach besagter Bericht dem Nationalrat zugeleitet werden solle. Abgeordnete Carina Felzmann (V) zeigte Verständnis für das Anliegen, auch auf diesem Gebiet die Frauen zu fördern, hielt es aber nicht für zweckmäßig, diese Förderung mit konkreten Zahlen bindend festzuschreiben.

Staatssekretär Franz Morak begründete die Stärkung der Kompetenzen des Direktors, da er auch für die entsprechenden Entscheidungen die Verantwortung trage. Aus eben diesem Grunde sei es auch wichtig, dass der Bundeskanzler im Filmrat vertreten sei. Es gehe darum, den österreichischen Film in einem europäischen Kontext zu fördern. Die Frage der Förderung von Frauen sei von großer Wichtigkeit, weil die Branche bemerkenswert männerorientiert sei. Alle Gremien sollten dazu angehalten sein, Parität anzustreben, betonte Morak, der darauf hinwies, dass der Filmrat keine bindenden Beschlüsse treffen, sondern den Dialog institutionalisieren solle. Es gehe um kollektive Meinungsbildungsprozesse, um gemeinsam für den heimischen Film erfolgreich zu sein. Daher sei auch der Bericht wichtig, weil er in allen Bereichen objektivierbare Zahlen liefern solle.

In der Abstimmung fand die Regierungsvorlagen teilweise einstimmig, teilweise mit den Stimmen der Regierungsparteien eine Mehrheit, die Oppositionsanträge verfielen hingegen der Ablehnung. Die Ausschussfeststellung wurde einstimmig angenommen.

Durch die Erweiterung der EU ergeben sich auch für den heimischen Film neue Aspekte, die im Rahmen einer Novelle des Filmförderungsgesetzes entsprechende Berücksichtigung finden sollen. So ist es der Regierung ein Anliegen, die Internationalisierung des österreichischen Filmschaffens bezüglich Produktion und Vermarktung zu optimieren, verstärkt Kooperationen mit anderen Förderungsinstitutionen des In- und des Auslandes anzustreben und Kinder-, Dokumentar- sowie Nachwuchsfilme durch Schaffung eines erleichterten Zugangs zur Referenzfilmförderung zu bestärken. Weiters geht es in den Neuerungen des Gesetzes um rechtliche Fragen, die sich aus der geänderten Situation ergeben, zudem soll jährlich ein Filmwirtschaftsbericht erstellt werden. (Schluss)