Parlamentskorrespondenz Nr. 911 vom 03.12.2004

VERFASSUNGSAUSSCHUSS BILLIGT GEHALTSERHÖHUNG FÜR BEAMTE

Gesetzesänderung bringt Rechtssicherheit für Privatradiobetreiber

Wien (PK) - Die öffentlich Bediensteten erhalten im kommenden Jahr eine Gehaltserhöhung von 2,3 Prozent. Ein entsprechender Vorschlag der Regierung wurde heute vom Verfassungsausschuss des Nationalrats mit VP-SP-FP-Mehrheit gebilligt. Überdies stimmten die Abgeordneten einer Reihe von dienstrechtlichen Detailänderungen für den Bundesdienst zu. Die Kosten für die Gehaltserhöhung werden mit 214 Mill. € pro Jahr beziffert, davon entfallen ca. 62 Mill. auf Landeslehrer.

Grundlage für den Beschluss im Verfassungsausschuss bildete die von der Regierung vorgelegte Dienstrechts-Novelle 2004, die nachträglich um den zwischen Regierung und Beamtengewerkschaft vereinbarten Gehaltsabschluss ergänzt wurde. Unter anderem werden mit der Novelle dienstrechtliche Grundlagen für Telearbeit im Bundesdienst geschaffen, die Anstellungs- und Ernennungserfordernisse für Lehrer an die Terminologie des Universitätsgesetzes 2002 angepasst und das Dienstrecht für Land- und Forstarbeiter in mehreren Punkten, etwa in Bezug auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Urlaubsaliquotierung, adaptiert. Die bisherige Mitwirkungskompetenz des Bundeskanzlers bei der Bewertung und Zuordnung von Arbeitsplätzen der Bediensteten des Verfassungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs entfällt.

Wieder gestrichen wurde eine ursprünglich vorgesehen gewesene Bestimmung, wonach spezielle Verwendungsbezeichnungen für Beamte - z.B. Parlamentsdirektor, Sektionschef, Burghauptmann - in Zukunft auch für Vertragsbedienstete in entsprechenden Positionen gelten sollen.

Im Mittelpunkt der Diskussion im Ausschuss stand ein von SPÖ-Abgeordneten vorgelegter Abänderungsantrag, der darauf abzielte, die Absolventen von Fachhochschulen im Beamten-Dienstrechtsgesetz mit Universitätsabsolventen gleichzustellen. Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) meinte, man könne nicht auf Dauer argumentieren, dass Fachhochschulabschlüsse grundsätzlich zwar akademische Abschlüsse seien, gleichzeitig aber Fachhochschulabsolventen dienstrechtlich gegenüber Universitätsabsolventen benachteiligen. Ähnlich argumentierten Niederwiesers FraktionskollegInnen Walter Posch, Elisabeth Grossmann und Johannes Jarolim. Abgeordnete Eva Glawischnig (G) lehnte die Dienstrechts‑Novelle mit der Begründung ab, dass diese Ungleichbehandlung nicht korrigiert werde.

ÖVP und FPÖ schlossen sich dem Anliegen der Opposition grundsätzlich an, verwiesen aber darauf, dass im Bundeskanzleramt derzeit an einem modernen Bundesmitarbeitergesetz gearbeitet werde. Man solle das Ergebnis abwarten, erklärte Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V). Ihr Fraktionskollege Fritz Neugebauer (V) meinte, er gehe davon aus, dass Absolventen von Fachhochschulen im neuen Bundesmitarbeitergesetz Universitätsabsolventen dienst‑ und besoldungsrechtlich gleichgestellt sein werden. Neugebauer wies darauf hin, dass Absolventen von Fachhochschulen auf Grund ihrer hervorragenden Ausbildung in der Privatwirtschaft stark nachgefragte Mitarbeiter seien, die man auch für den Bundesdienst rekrutieren wolle.

Abgeordneter Herbert Scheibner (F) sprach sich dafür aus, öffentlich Bedienstete künftig nicht mehr nach Ausbildung, sondern nach Tätigkeit einzustufen. Für alle Funktionen im öffentlichen Dienst sollten seiner Meinung nach Anforderungsprofile erstellt werden. Statt zwischen Universitäts‑ und Fachhochschulstudium zu unterscheiden, soll ihm zufolge die fachliche Ausbildung stärker berücksichtigt werden.

Der Abänderungsantrag der SPÖ wurde bei der Abstimmung ebenso abgelehnt wie eine von Abgeordnetem Peter Wittmann (S) und seinen FraktionskollegInnen vorgeschlagene Änderung der Übergangsbestimmungen des Universitätsgesetzes. Laut Abgeordnetem Erwin Niederwieser (S) geht es darum, dass die Vertragsbediensteten der früheren Medizinischen Fakultät der Universität Innsbruck aufgrund einer verspäteten Bestellung des Rektors der neuen Medizinischen Universität Innsbruck "in einem rechtsfreien Raum schweben". Dabei handelt es sich um ca. 20 Personen.

Abgeordnete Ulrike Baumgarnter-Gabitzer (V) hielt dazu fest, der Gesetzesantrag sei von der SPÖ so spät vorgelegt worden, dass eine genaue Prüfung nicht möglich gewesen sei. Kurzfristig eingeholte Auskünfte hätten überdies ergeben, dass Einzelvereinbarungen mit den betroffenen Vertragsbediensteten möglich seien.

PRIVATRADIO- UND PRIVATFERNSEHGESETZ WERDEN GEÄNDERT

Einig waren sich ÖVP, SPÖ und FPÖ bezüglich einer Änderung des Privatradio- und des Privatfernsehgesetzes. Sie stimmten einem entsprechenden VP-FP-Antrag zu, der durch einen heute eingebrachten Abänderungsantrags noch adaptiert wurde. Demnach wird die Bestimmung im § 7 Privatradiogesetz und im § 10 Privatfernsehgesetz, wonach die Übertragung von Kapitalanteilen von Rundfunkveranstaltern einer Zustimmung durch Gesellschafterbeschluss bedarf, gänzlich gestrichen. Auch bei laufenden Berufungsverfahren vor der KommAustria und für frühere Entscheidungen soll dese Bestimmung keine Anwendung finden. Begründet wird dies damit, dass es keines besonderen, vom Gesetzgeber vorgegebenen, Schutzes einzelner Gesellschafter von Rundfunkveranstaltern vor übereilten Abtretungen von Kapitalanteilen bedürfe, da ohnehin andere, wesentlich effizientere, präventive Maßnahmen existierten.

Darüber hinaus ist es in Hinkunft nicht mehr erforderlich, Patronanzsendungen sowohl am Programmanfang als auch am Programmende zu kennzeichnen, sondern nur mehr entweder am Beginn oder am Ende.

Die Abgeordneten betonten, die Gesetzesreparatur sei dringend erforderlich, um Rechtssicherheit für bestehende Privatradios zu schaffen, nachdem die Betreiber bereits erhebliche Mittel investiert hätten. So meinte Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V), es wäre zutiefst ungerecht, würde man Radiosendern ihre Lizenz entziehen, nur weil der Verwaltungsgerichtshof eine Gesetzesbestimmung abweichend von der Intention des Gesetzgebers interpretiert habe. Abgeordneter Peter Marizzi (S) nannte die entsprechende Entscheidung des VwGH "weltfremd".

Vorwürfe von Abgeordneter Eva Glawischnig (G), es gehe um die Begünstigung eines bestimmten Senders, wiesen sowohl Abgeordnete Baumgartner-Gabitzer als auch Abgeordneter Johann Maier (S) zurück. Maier machte darauf aufmerksam, dass mehrere kleine Privatradios betroffen seien. Abgeordneter Uwe Scheuch (F) wertete die Gesetzesänderung als Korrektur eines Formalfehlers.

Staatssekretär Franz Morak betonte, ohne Gesetzesreparatur drohe die gesamte österreichische Medienlandschaft schwer beschädigt zu werden.

Abgeordnete Glawischnig lehnte die Gesetzesänderung dennoch ab und forderte eine ausführlichere Beratung des Antrags. Ihrer Ansicht nach müssten nicht im § 7 Privatradiogesetz, sondern vielmehr in den Paragraphen 5 und 6 Änderungen vorgenommen werden. (Schluss)