Parlamentskorrespondenz Nr. 916 vom 03.12.2004

WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS NIMMT EU-ANPASSUNGEN VOR

Gespräche über Berufsbild für Feuerwehrleute gehen weiter

Wien (PK) - Im weiteren Verlauf seiner heutigen Sitzung verabschiedete der Wirtschaftsausschuss zunächst eine von der Regierung vorgeschlagene "Patentrechts- und Gebührennovelle 2004" (621 d.B.), die nach internationalen Mustern vorsieht, Patente auch in Österreich nicht erst bei Erteilungsreife, wie bisher, sondern 18 Monate nach dem Datum der Anmeldung, dem so genannten Prioritätstag, zu veröffentlichen. Die Novelle enthält auch Anpassungen an das TRIPS-Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums und begleitende Rechtsanpassungen in einer Reihe anderer Gesetze.

Abgeordneter Johann Moser (S) registrierte Verbesserungen bei der Organisation des Patentamtes, kritisierte aber den für ihn unverständlichen Verzicht auf Expertenwissen als Voraussetzung für Leitungsfunktionen und klagte über Gebührenerhöhungen.

Abgeordnete Michaela Sburny (G) wandte sich gegen explizite und implizite Gebührenerhöhungen und wollte von dem das Gesetz vertretenden Staatssekretär Eduard Mainoni wissen, wen die Regierung meine, wenn sie von "der österreichischen Wirtschaft" spreche. Positiv sah Sburny den Entfall der Patentierbarkeit von PC-Programmen.

Abgeordneter Maximilian Hofmann (F) begrüßte die vorgesehenen Verfahrensbeschleunigungen, die flexiblere Organisation des Patentamtes und die Erweiterung der Rechtsdurchsetzung. Für ihn bestehe die Wirtschaft aus Unternehmern und Arbeitnehmern.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) wollte wissen, was die Regierung vorhabe, wenn sie die Anforderung der Rechts- und Sachkunde für Führungskräfte im Patentamt streiche und statt dessen von "bewährten Kräften" aus der Wirtschaft spreche. Außerdem meldete der Abgeordnete Zweifel an, dass es möglich sei, mit einem einfachen Gesetz in den Instanzenzug des Rechtsmittelverfahrens einzugreifen.

Staatssekretär Eduard Mainoni sprach von einer praxisorientierten Novellierung und erinnerte daran, dass die Patentsamtgebühren seit zehn Jahren nicht mehr erhöht wurden. Unter der "österreichischen Wirtschaft" verstehe er alles, was Wertschöpfung betreibe. Mit der neuen Formulierung der Anforderungen an Führungskräfte setze man künftig auf Führungsqualität. Die verfassungsrechtlichen Bedenken des Abgeordneten Matznetter teilte der Staatssekretär nicht, es werde kein neues Organ geschaffen .

Die Novelle wurde mit der Mehrheit der Regierungsparteien verabschiedet.

EMISSIONSSCHUTZGESETZ FÜR KESSELANLAGEN

Rechtliche Lücken bei der Umsetzung von EU-Richtlinien zur Begrenzung der Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen (GFA-RL neu) in die Luft, zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC-RL) sowie zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso II-RL) soll ein neu gefasstes "Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen" schließen.

Das geltende Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen erfüllt (und übererfüllt) zwar EU-Normen weitestgehend, Verbesserungs- und Änderungsbedarf besteht aber bei der Umsetzung des integrierten Ansatzes zur Emissionsminderung. Der Entwurf bezieht Gasturbinen mit mehr als 50 MW Brennstoffwärmeleistung ein und enthält zusätzliche Emissionsgrenzwerte für Altanlagen mit mehr als 50 MW Brennstoffwärmeleistung sowie zur Anpassung bestehender Anlagen an den Stand der Technik (626 d.B.).

Während die Abgeordneten Johann Moser (S), Konrad Steindl (V) und Maximilian Hofmann (F) positive Stellungnahmen abgaben, kritisierte Abgeordnete Eva Glawischnig (G), diese Umsetzung von EU-Recht komme zehn Jahre zu spät und bringe überdies Verschlechterungen mit sich, insbesondere eine Deregulierung der Informationspflicht.

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein führte demgegenüber ins Treffen, dass Österreich bei der Luftreinhaltung sehr erfolgreich unterwegs sei. Die SO2-Emissionen konnten seit 1990 um 54 %, die Stickoxide um 28 % und der Staubausstoß um 42 % reduziert werden. Die EU-Anpassung habe formale Gründe, im übrigen würden von der EU und der österreichischen Regelung jeweils die strengsten Grenzwerte übernommen. 

Der Gesetzentwurf erzielte eine Mehrheit von SPÖ, ÖVP und den Freiheitlichen.

ÄNDERUNG DES HANDELSSTATISTISCHEN GESETZES

Einstimmig wurde eine Änderung des Handelsstatistischen Gesetzes verabschiedet, mit der EU-Verordnungen über die Statistiken des Warenverkehrs und über "Besondere Waren oder Warenbewegungen" umgesetzt werden. Sie dienen der Sicherung und Steigerung der Vollständigkeit und Qualität der Außenhandelsstatistik. So werden der grenzüberschreitende Stromhandel auf dem Elektrizitätsbinnenmarkt in die statistische Meldepflicht einbezogen und der Auskunftspflichtige beim Eigentumsübertrag von Seeschiffen definiert (651 d.B.).

BERUFSBILD FÜR FEUERWEHRLEUTE - GESPRÄCHE GEHEN WEITER

Eine aktuelle Studie weist nach, dass Berufsfeuerwehrleute wegen ihrer hohen Arbeitsbelastung und ihres Berufsrisikos eine um sieben Jahre verkürzte Lebenserwartung haben. SPÖ-Abgeordneter Dietmar Keck macht in seinem Entschließungsantrag auf den ständigen Schichtdienst, die Verbindung von Schwerstarbeit und Lebensgefahr durch Gifte und Explosionen sowie auf die enormen psychischen Belastungen der Feuerwehrleute (bizarre Selbstmorde, tote Kinder) aufmerksam. Dennoch droht den - nicht mehr pragmatisierten - Berufsfeuerwehrleuten die Arbeitslosigkeit wegen "Branddienstuntauglichkeit", wenn sie gesundheitliche Probleme haben oder älter werden. Der Antragsteller macht weiters klar, dass Feuerwehrleute mindestens zwei Berufsausbildungen abschließen: jene die sie vorweisen müssen, um bei einer der sechs Berufsfeuerwehren aufgenommen zu werden und die sechsjährige Ausbildung zum "Feuerwehrmann/frau". Abgeordneter Keck beantragt daher die Ausarbeitung eines bundeseinheitlichen Berufsbildes "Feuerwehrmann/frau" (308/A[E]).

Ausschussobmann Reinhold Mitterlehner (V) berichtete, dass die Bundesländer auf Anfrage kein gemeinsames Interesse an einer bundesweiten Regelung erkennen ließen. Den Vorschlag des Antragstellers Dietmar Keck (S) und des Abgeordneten Werner Kogler (G) über das Anliegen zwischen den Fraktionen weiter zu verhandeln, griff der Ausschussobmann auf und bat den Antragsteller, Abgeordneten Dietmar Keck, diese Gespräche zu koordinieren.

Abgeordneter Keck (S) stellte fest, die Bundesländer hätten sein Anliegen missverstanden. Ihm gehe es nicht um einen Lehrberuf Feuerwehrmann/frau, sondern um eine einheitliche Ausbildung im zweiten Bildungsweg.

Der Antrag wurde auf Antrag des Abgeordneten Konrad Glaser (V) mit V-F-Mehrheit vertagt. (Schluss)