Parlamentskorrespondenz Nr. 930 vom 09.12.2004

UVP-G-NOVELLE MIT ERFORDERLICHER ZWEIDRITTELMEHRHEIT BESCHLOSSEN

V-F-S stimmen Entschließungsantrag Motorsportzentrum Spielberg zu

Wien (PK) - Einen zusätzlichen aktuellen Aspekt erhielt die Debatte über die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz durch die jüngsten Ereignisse im Zusammenhang mit Spielberg in der Steiermark. Mehrere Redner nahmen auf die Entscheidung des Umweltsenats, den Bescheid der 1. Instanz aufzuheben, Bezug.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) ging zunächst auf das 20-Jahr-Jubiläum der Ereignisse in der Stopfenreuther Au ein und würdigte sie als "Meilenstein" in zweifacher Hinsicht: im Sinn einer Hebung des Bewusstseins für den Schutz der Lebensgrundlage Umwelt und im Sinn der Erkenntnis, dass "gegen die Bürger nichts mehr geht". Glawischnig beklagte dann die Verschlechterungen und Verwässerungen der Regierungsvorlage, für die sie die Wirtschaftskammer verantwortlich machte und die aus Sicht der Grünen nicht akzeptabel seien. Bürgerbeteiligung erhöhe die Qualität von Entscheidungen, betonte sie.

Zum Thema Spielberg meinte sie, man dürfe nicht davon ausgehen, dass für große Investoren andere Voraussetzungen gelten würden als für kleine Häuslbauer. Die steiermärkische Landesregierung bezichtigte sie der "beispiellosen Schlamperei", mit der sie Gutachten ignoriert habe. Jetzt sei man empört und erschüttert, dass der Umweltsenat nicht anders konnte, als den Bescheid aufzuheben. Die 1. Instanz aber hätte sehenden Auges eine Genehmigung erteilt, von der sie wissen musste, dass sie nicht halten werde. Glawischnig nahm dies zum Anlass, die Forderung ihrer Fraktion auf Schaffung eines eigenen Umwelt-Anlagenrechts zu erneuern.

Abgeordneter KOPF (V) wollte diese kritische Einschätzung nicht teilen und würdigte die Novelle als großen Schritt in Richtung Beteiligung der Öffentlichkeit an großen Projekten. Es gebe massive Verbesserungen, etwa durch die Erweiterung der Parteienstellung und durch die Eröffnung des Gangs zum VwGH für NGO. Besonders würdigte Kopf die Konzentration zwischen der Trassenverordnung und dem neuen UVP-Bescheid, die nun in einem Bescheid zusammengefasst würden, und die Konzentration der Bundesverfahren auf Landesebene, wenn auch die Konzentration der Landesverfahren noch nicht gelungen sei.

"Einige positive Schritte" sieht auch G-Abgeordnete REST-HINTERSEER, etwa die Parteienstellung der NGO. Kritisch meinte sie allerdings, die Aarhus-Konvention komme noch immer nicht voll zum Tragen, und manche Verbesserungen seien nur auf EU-Vorschriften zurück zu führen. Sie befürchtet im Zusammenhang mit dem vereinfachten Verfahren Verschleppungen der Verfahren und Verunsicherung von Bürgerinnen und Bürgern. Kritisch äußerte sie sich auch dazu, dass im Bahnbereich der Verkehrsminister über eigene Anträge abspreche.

Mit einem "lachenden und einem weniger lachenden Auge" sieht Abgeordneter KRAINER (S) die UVP-Novelle. Positiv bewertete er die nun mögliche Beschleunigung der Verfahren sowie dass Parteienrechte nicht zu kurz kämen. Weniger positiv , dass - aus ihm unverständlichen Ängsten - in einigen Bereichen nicht weiter gegangen worden sei. Zum Thema Spielberg sein bündiger Befund: "Hier hat die Landesregierung gepfuscht", sodass jetzt Anrainer, Behörden und Betreiber unzufrieden seien.

Für Umweltminister DI PRÖLL werden mit der Novelle "wichtige Schritte in die richtige Richtung" gesetzt, und zwar mit der Verlängerung der Umweltsenate bis 2010, bei der Umsetzung von internationalen Verpflichtungen und bei der Effizienzsteigerung bei Verfahren. Im Fall Spielberg halte er nichts von Schuldzuweisungen, betonte Pröll. Nach dem Verfahren in 1. Instanz seien Rechtsmittel ergriffen worden, nun sei in 2. Instanz entschieden, der Bescheid aufgehoben und der Antrag zurückgewiesen worden. Man stehe wieder am Anfang. "Wir haben heute mit der Arbeit begonnen", sagte Pröll.

F-Abgeordneter WITTAUER dankte den Sozialdemokraten und den Beamten des Umweltressorts für deren Arbeit bei der "schwierigen Novelle"; das Ergebnis sei gut: Die Öffentlichkeit sei stärker eingebunden, mit dem großen Bescheid falle die Trassenverordnung, die Umweltsenate seien verlängert worden. Zum Fall Spielberg meinte Wittauer, es müsse in Fragen der Umwelt, die für eine ganze Region so wichtig seien, "übergeordnete Interessen" geben. Im konkreten Fall seien die Vorbereitungen schlecht gelaufen, räumte er ein.

Abgeordneter ELLMAUER (V) stellte die von seinen Vorrednern bereits genannten Vorzüge der Novelle in den Vordergrund, während Abgeordneter HEINZL (S) seiner Genugtuung darüber Ausdruck verlieh, dass mit der Novelle in den letzten Jahren eingeschränkte Rechte wieder gestärkt würden. Abschließend forderte er - wie schon in einer Petition - die Senkung der Schwellenwerte im Zusammenhang mit Windparks.

Mit einem konzentrierten Verfahren wäre die Blamage in der Steiermark nicht geschehen, meinte Abgeordnete ROSSMANN(F) und machte für diese Blamage in Spielberg die ÖVP in der Steiermark verantwortlich, die glaube, über alles "drüberfahren" zu müssen. Statt der typisch österreichischen Lösung, eine Sache "durchzudrücken", seien gute Vorbereitung und "Begleitung" großer Investoren angezeigt.

Abgeordneter SIEBER (V) würdigte die Arbeit der Umweltsenate, die in zehn Jahren 620 Verfahren durchgeführt hätten. Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz sei heute "anerkannter Standard", sagte Sieber.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) erinnerte an Verbesserungen beim UVP-Gesetz, insbesondere durch stärkere Einbeziehung der Öffentlichkeit. Der große Wurf ist es aber nicht geworden. Bauer erwartet höhere Kosten und bedauert, dass Maßnahmen, die aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofes notwendig gewesen wären, am Einspruch der Länder gescheitert seien. Bauer vermisste auch Bestimmungen für den Schutz der Bürger vor dem Lärm. Das Gesetz bringt Fortschritte, daher stimmt die SPÖ zu, es müsse in der Zukunft aber weiter entwickelt werden.  

Abgeordneter GRILLITSCH (V) wies auf die Bedeutung des Projekts "Motorsportzentrum Spielfeld" hin. Diese Region habe den Zusammenbruch der verstaatlichten Industrie erleben müssen und es aus eigener Kraft geschafft, Arbeitsplätze zu sichern. Es gebe aber immer noch gravierende Probleme, daher brauche die Region Aichfeld-Murboden dieses Projekt.

Abgeordnete BAYR (S) bedauerte, dass der Parlamentarismus immer nur dann lebendig werde, wenn es um Zweidrittel-Mehrheiten gehe. Da es wünschenswert sei, das im Laufe mehrerer Novellierungen kompliziert gewordene UVP-Gesetz neu zu fassen, legte die Abgeordnete einen Entschließungsantrag der SPÖ auf Vorlage eines Entwurfes für ein übersichtliches neues UVP-Gesetz samt Anlagenrecht durch die Regierung vor.

Abgeordneter KOPF (V) brachte einen V-F-S-Abänderungsantrag mit einer Übergangsfrist für bestimmte UVP-Projekte und einen zweiten Abänderungsantrag mit einer Besserstellungen von Standortgemeinden im Instanzenzug ein. 

Abgeordneter DOBNIGG (S) bedauerte, dass die Regierungsparteien nicht bereit waren, im Ausschuss über die UVP-Gesetznovelle ausführlich zu verhandeln. Der Abgeordnete berichtete von der Umgehung einer UVP-Prüfung durch die Gestaltung der Baulose beim Bau der Bahntrasse im Liesingtal, was zu massiven Lärmbelastungen für die Anrainer führte. Man sollte darauf achten, dass Anrainer nicht erst in jahrelangem Verfahren ihre Rechte erlangen können. Die Lärmbelästigung und nicht die Länge eines Bauloses müsse maßgebend dafür sein, ob eine UVP abgehalten werde oder nicht.

Abgeordneter RÄDLER (V) lobte die erfolgreiche Umweltpolitik der Bundesregierung und sprach von der umweltpolitischen Vorreiterrolle Österreichs bei der Biospritbeimischung, der Förderung des Partikelfilters und beim Emissionshandel. Rädler freute sich über den breiten Konsens, den die Weiterentwicklung des UVP-Rechts finde.

Abgeordnete ROSSMANN (F) legte einen V-S-F-Entschließungsantrag vor, der die geplante Erweiterung des ehemaligen A1-Rings in Spielberg und das Projekt "Motorsportzentrum Spielberg" unterstützt. Konkret geht es um die zügige Abwicklung des Genehmigungsverfahrens für dieses regionale Leitprojekt.

Abgeordneter Ing. WINKLER (V) ging auf die Erneuerung des UVP-Gesetzes ein und begrüßte die frühzeitige Beteiligung von NGOs an UVP-Verfahren. Durch die Einbeziehung aller Betroffenen von Anfang an werde es künftig möglich sein, Verfahren zu beschleunigen. Das sei im Interesse der Unternehmen und des Wirtschaftsstandortes. Es geht um mehr Demokratie, mehr Umweltschutz und mehr Arbeitsplätze.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) warf der steirischen Landesregierung vor, beim Projekt "Motorsportzentrum Spielberg" schlampig und wider besseres Wissen gesetzwidrig gehandelt zu haben. Es sei der - auch gegenüber dem Investor - unfaire Eindruck erweckt worden, man könnte dieses Projekt einfach durchziehen. Die vorgelegte Entschließung weist laut Kogler in die falsche Richtung, da man Rodungsgenehmigungen, Grundstücksablösen und einen umfassenden Emissionsschutz brauche. Dazu liegen aber keine Änderungsvorschläge der Behörde vor. Außerdem wisse niemand, wofür 90 Mill. € Steuermittel verwendet werden sollen. Statt dieses Projekt über die Gesetze dieses Hauses "drüberzuheben" zu wollen, plädierte Kogler dafür, einen Projektantrag einzubringen, der eine Chance auf Genehmigung habe.

Bei der Abstimmung wurde die UVP-Gesetz-Novelle 2004 in der Fassung des V-F-S-Abänderungsantrages mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit verabschiedet.

Mehrheitlich angenommen wurden auch die diesbezügliche Ausschussentschließung und der V-F-S-Entschließungsantrag betreffend Motorsportzentrum Spielberg.

Mangels Mehrheit abgelehnt wurde hingegen der S-Entschließungsantrag betreffend ein neues UVP-Gesetz.    

Die Änderung von Bundesstraßengesetz und Hochleistungsstreckengesetz erfolgte unter Berücksichtigung des V-F-S-Abänderungsantrages mit Mehrheit.

Unter einem beraten wurden die Abfallwirtschaftsgesetz- Novelle 2004, die S-Anträge 244/A und 437/A zum AWG 2002, der S-Antrag 29/A (E) betreffend die Einführung von Einwegpfändern oder Einwegabgaben zur Reduktion des Verpackungsabfalls und der G-Antrag 321/A( E) bezüglich Pfandsystem für Handys.

Abgeordneter OBERHAIDINGER (S) erläuterte das Ziel der Oppositionsparteien, die Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien im Bereich der österreichischen Abfallwirtschaft zu nutzen, um das AWG nachhaltiger zu gestalten. Die Regierungsparteien beschränkten sich aber darauf, das Wachsen der Müllberge zu beobachten. Konkret kritisierte der Redner, dass die Regierungsparteien die Hersteller von Elektrogeräten bei der Entsorgung von Altgeräten nicht klar in die Pflicht nehmen. Es werde ihnen nur allgemein eine Beteiligung an einem Entsorgungssystem vorgeschrieben. Oberhaidinger befürchtet, dass die Entsorgung der Altgeräte letztlich die Gemeinden belasten werde, die die Kosten über erhöhte Müllgebühren an die Konsumenten weitergeben werden - dem könne die SPÖ nicht zustimmen.

Abgeordneter STEINDL (V) entgegnete der "dramatischen" Darstellung seines Vorredners, indem er darauf hinwies, dass die nationale Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien in der AWG-Novelle 2004 auch die Verpflichtung für Hersteller und Importeure von Elektrogeräten beinhalte, sich an der Entsorgung der Altgeräte zu beteiligen. Das Recht der Bürger, Altgeräte an den Sammelstellen kostenlos abzugeben, zähle zu den Eckpunkten der Novelle.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) sah die Altgeräterichtlinie zufrieden stellend umgesetzt, die beiden anderen Richtlinien, insbesondere jene über die Beteiligung der Öffentlichkeit an Umweltverfahren sei nicht zufrieden stellend umgesetzt, sagte die Rednerin und zeigte sich überzeugt, dass auch die EU die mangelhafte Umsetzung ihrer Richtlinie nicht akzeptieren werde. Die Grünen können nicht zustimmen, weil diese Richtlinienumsetzung nichts mit gelebter Partizipation zu tun habe.

Abgeordneter WITTAUER (F) erklärte, Österreich sei immer noch Spitzenreiter in Sachen Umweltstandards, das Problem bestehe darin, dass oftmals die Gemeinden gefordert seien, illegales Abladen von Elektro- und Elektronikschrott zu beheben. Mit dem vorliegenden Gesetz schaffe man nun eine Handhabe, hier entsprechend agieren zu können. Damit habe man die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, wobei eine europäische Harmonisierung auf diesem Gebiet auch weiterhin anzustreben sei, so der Redner.

Bundesminister Dr. STRASSER äußerte sich in Vertretung des Umweltministers zum Abfallwirtschaftsgesetz, dessen Novelle dafür sorgen werde, dass die Bevölkerung in diesen Fragen verstärkt informiert und einbezogen werden könne. Der Minister ging auf die Details der geplanten Neuregelungen ein und wies dabei auf deren Vorteile hin. Die Novelle ergänze die nötigen gesetzlichen Grundlagen, insgesamt sei dies eine angemessene und sehr vernünftige Weiterentwicklung der bisherigen Regelungen, weshalb er alle im Parlament vertretenen Parteien um ihre Zustimmung ersuche.

Abgeordnete PFEFFER (S) sprach zum Problem der Einwegverpackungen und votierte für eine Forcierung der Pfandflasche als umweltfreundliche Verpackung. Im Sinne der Abfallvermeidung müsse hier ein Umdenken stattfinden, betonte Pfeffer. Der vorliegende Entwurf sei in dieser Hinsicht leider ungenügend.

Abgeordnete MACHNE (V) zeigte sich überzeugt davon, dass diese Novelle sehr wohl eine Verbesserung, vor allem aus Sicht der Bürger und Gemeinden, mit sich bringen werde, weshalb dieser Entwurf zu unterstützen sei, zumal hier für die Bürger ein wichtiger Service geschaffen werde.

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) bemängelte, dass in der Novelle nicht geklärt sei, wer tatsächlich für die Kosten der genannten Maßnahmen aufzukommen habe. Es sei notwendig, mittels Verordnung klarzustellen, dass die Hersteller für diese Kosten aufkommen müssten, betonte die Rednerin. Zudem habe man die Chance nicht genützt, die Bevölkerung rechtzeitig einzubeziehen, was zu bedauern sei. Weiters fehle, kritisierte die Abgeordnete, eine klare Strategie, wie die wachsenden Müllberge effektiv eingedämmt werden könnten.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) appellierte an die Opposition, der Vorlage zuzustimmen, werde hier doch erstmals eine effektive Form der Entsorgung des Elektroschrotts geschaffen und einheitlich geregelt. Nunmehr seien Firmen und Produzenten gefordert, in Zukunft werden alle Haushalte die Altgeräte gratis an den Sammelstellen abgeben können, die Verantwortung für die umweltfreundliche Entsorgung würden nunmehr die Produzenten zu übernehmen haben, und dies sei ein wichtiger Schritt.

Abgeordneter SCHOPF (S) sagte, seine Fraktion vermisse die Regelung wichtiger Punkte, weshalb sie dieser Vorlage nicht zustimmen könne. So sei die Frage von Importen ebenso wenig geregelt wie die Einrichtung von Abgabestellen. Es fehlten Richtlinien zur Registrierung der Abfallgüter, sodass seine Fraktion die Befürchtung habe, dass einmal mehr die Bürger und die Gemeinden zur Kasse gebeten würden, gebe es doch bis heute keine entsprechenden Vereinbarungen mit den Herstellern, während im Gesetz klare Regelungen fehlten, wie in einem solchen Falle zu verfahren sei.

Abgeordneter HORNEK (V) begrüßte hingegen die Novelle, da sie weitere Verbesserungen in der Abfallentsorgung und -vermeidung bringe. Sie ziele auf Umweltfreundlichkeit und Ressourcenschonung ab. Diese Novelle sei mithin ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) warf die Frage nach der Finanzierung dieser Maßnahmen auf und wies auf das Problem der Mobiltelefone hin, wo ein beträchtlicher Teil unbenutzt im Haushalt herumliege. Diese sollten umweltgerecht entsorgt werden können, und dafür brauche es entsprechende Richtlinien.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) meinte hingegen, die Sorgen der Opposition seien unbegründet, stellten doch die einzelnen Regelungen in dieser Vorlage sicher, dass die angesprochenen Punkte zur Zufriedenheit aller gelöst würden. Die Vorlage diene den Konsumenten, den Gemeinden und der Nachhaltigkeit, sie sei mithin der richtige Schritt in die Zukunft.

Abgeordneter STEIER (S) ging auf die entsprechende EU-Richtlinie ein, welche die Verantwortlichkeit der Produzenten entsprechend betone. Da hinsichtlich der Novelle die Befürchtung bestehe, dass die entsprechenden Kosten nicht von den Produzenten, sondern von den Gemeinden übernommen werden müssten, die diese ihrerseits an die Konsumenten überwälzen könnten, halte seine Fraktion diese Novelle für nicht zweckdienlich.

Abgeordneter DI AUER (V) sprach zu Müllvermeidung, Recycling und adäquates Umweltbewusstsein. Die Novelle gebe auf diese Fragen die richtigen Antworten, sie verdiene sich daher die entsprechende Unterstützung.

Die AWG-Novelle wurde mehrheitlich angenommen. Die Berichte des Umweltausschusses wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen. (Forts.)