Parlamentskorrespondenz Nr. 936 vom 10.12.2004

REFORMERISCHE MEILENSTEINE ODER ABBAU DER DEMOKRATIE?

Hauptverbands- und ÖH-Reform im Plenum heftig umstritten

Wien (PK) - 39 Tagesordnungspunkte, zu denen über 160 Redner gemeldet sind - auch der zweite Sitzungstag dieser Woche war von einer Vielzahl, zum Teil heftig umstrittener, Gesetzesmaterien gekennzeichnet. Zusätzlich wurde am frühen Nachmittag die Debatte zum ersten Punkt der Tagesordnung für eine Erklärung von Bundeskanzler Schüssel zur Umbildung der Bundesregierung unterbrochen. Nach dem Rücktritt von Innenminister Ernst Strasser wird vorübergehend Verteidigungsminister Platter beide Ressorts leiten.

An der Spitze der Tagesordnung stand das 3. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2004, das unter einem mit dem Produktsicherheitsgesetz, der Änderung des Hochschülerschaftsgesetzes und einem Antrag betreffend Förderungsoffensive für wissenschaftliche Alternativmethoden zum Tierversuch debattiert wurde.

Abgeordneter Dr. GUSENBAUER (S) bezeichnete den heutigen Tag als einen "Tag des Demokratieabbaus". Die vorliegende Reform des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger sei eine Konsequenz des Dauerkonflikts der Bundesregierung mit der Verfassung. Ziel der Änderungen sei eindeutig, die Machtverhältnisse so zu ändern, um die Privatisierung des Gesundheitssystems in die Wege leiten zu können. Der Hauptverband soll hundertprozentig in den Einflussbereich der ÖVP gelangen und die Stimme eines Unternehmervertreters werde zehnmal so viel wie jene eines Arbeitnehmervertreters zählen. Das habe mit einer demokratischen Struktur nichts mehr zu tun, sagte Gusenbauer.

Dieses Vorhaben ordne sich in das Gesamtkonzept des Demokratieabbaus ein, zu dem auch die Änderung des Hochschülerschaftsgesetzes zähle. Durch letzteres werde das erste Mal in der Zweiten Republik eine Direktwahl abgeschafft, und das sei schädlich für das Land. Niemals zuvor sei man dermaßen drastisch vorgegangen. Gusenbauer ortete dahinter den Ausdruck einer Gesinnung. Wer in Österreich qualifiziert Kritik an der Regierung übe, solle in seinen Rechten offensichtlich eingeschränkt werden. Dieser massive Demokratieabbau sei eines Parlaments 60 Jahre nach Gründung der Zweiten Republik nicht würdig. Es sei Zeit, dass der Machtrausch und die brutale Machtpolitik der ÖVP beendet werde.

Abgeordneter Dr. SPINDELEGGER (V) kritisierte den Zugang der SPÖ zum Land und seiner Demokratie. Die SPÖ zähle lediglich die Köpfe der SozialdemokratInnen in den Gremien, meinte Spindelegger, der ÖVP sei hingegen das Wohl der Versicherten wichtiger als die Zahl der Köpfe nach der Farbenlehre. Es dürfe nicht sein, die Demokratie mit der Sozialdemokratie zu verwechseln.

Durch die Reform des Hauptverbandes sollen neue Strukturen geschaffen werden, wodurch Effizienz und Kostenbewusstsein gewährleistet werden sollen. Es gehe darum, die bestmögliche Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Statt fünf werde es nur noch zwei Gremien geben, in denen alle Versicherungsträger vertreten seien. Die Trägerkonferenz werde mit wichtigen Rechten ausgestattet und kein Debattierklub mehr sein. Der Verbandsvorstand werde sich künftig auf das, was ein Vorstand zu tun habe, konzentrieren und sei paritätisch zusammengesetzt. Es werde weiterhin der Grundsatz der Selbstverwaltung gelten.

Abschließend sprach Spindelegger noch das Projekt von Zentren für zukunftsweisende Tumorbehandlungen an, für das fünf Standorte in Europa, darunter einer in Wiener Neustadt, geschaffen werden. Damit werde es nicht nur möglich sein, KrebspatientInnen besser zu helfen, sondern damit sei auch eine enorme Wertschöpfung verbunden.

Als einen "Großfärbetag" nannte Abgeordneter Öllinger die heutige Plenarsitzung. Nicht nur Hauptverband und ÖH würden umgefärbt, sondern in den Ländern würden Gesundheitsagenturen geschaffen, damit auch dort schwarz herauskomme. Öllinger streifte kritisch die Maßnahmen in anderen Unternehmungen, wie Austria Research Center, Austria Control, Bundestheaterverband, BUWOG, AUA, ASFINAG, ÖBB, ÖIAG, Rechnungshof etc. Die Regierung Schüssel zwinge überall die Farbe hinaus und schwarz hinein. Das sei nicht gut für die Republik und demokratieschädlich.

Öllinger beleuchtete aus seiner Sicht die Schritte der Regierung, um Hans Salmutter absetzen zu können, was vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sei. Nachdem es im Hauptverband nach der ersten Reform noch keine reine schwarze Mehrheit gegeben habe, habe man nun zum weiteren Schritt angesetzt, um die absolute ÖVP-Mehrheit mit 7:5 im Spitzengremium zu garantieren. Der Sozialminister mache nur mehr die Schreibstube für den Bundeskanzler, stellte Öllinger fest.

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) widersprach den Vorwürfen der Opposition heftig. Die SPÖ denke offensichtlich, alle Gremien müssten nach parteipolitischen Aspekten besetzt werden. Für die FPÖ zähle jedoch allein die Leistung, und den Versicherten gehe es um einen effizienten, sparsamen, wirtschaftlichen und korrekten Umgang mit den Mitteln.

Dolinschek unterstrich, dass die Parität in den Gremien erhalten bleibe, und nun auch endlich die Gruppe der PensionistInnen in der Vertretung berücksichtigt werde. Im Mittelpunkt stehe jedenfalls die Stärkung des Hauptverbandes, wo auch das moderne Management Einzug halten solle.

Dolinschek wies auch auf andere Adaptierungen des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes hin, wie die Neuregelung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die neuen Bestimmungen hinsichtlich der Chefarztpflicht und die Chipkarte. Diese werde endlich finalisiert, die Chipgebühren würden vom Dienstgeber bzw. vom AMS eingehoben. Dazu brachte Dolinschek einen VP-FP-Abänderungsantrag ein.

Bundesminister Mag. HAUPT unterstrich, dass der Verfassungsgerichtshof nicht die Bestimmungen hinsichtlich der Parität aufgehoben habe, sondern lediglich den Besetzungsmodus. Keineswegs könne man von einer Umfärbeaktion sprechen, sagt Haupt. Die Reform halte er für verfassungskonform, da die Trägerkonferenz nach den Prinzipien der Parität, wie vom Verfassungsgerichtshof unbeanstandet gelassen, zusammengesetzt sei. Hier werde ein Interessenausgleich vorgenommen. Es werde aber bei den ArbeitnehmerInnen nicht mehr möglich sein, mit 60 oder 70 % der Stimmen die gesamte ArbeitnehmerInnenvertretung auszuüben. Die Gebietskörperschaften und Länder würden in Hinkunft auch nicht mehr die Beschlüsse des Zukunftsgremiums durch Nichtteilnahme verhindern können.

Als einen absoluten Tiefpunkt für die Demokratie in Österreich  bezeichnete Abgeordnete SILHAVY (S) die heutigen Beschlüsse. Die FPÖ lasse sich als Steigbügelhalter für schwarze Machpolitik missbrauchen, eine 42 %-Partei wolle 100 % der Macht im Staate. Auch die heutige Reform betrachte sie als verfassungsrechtlich bedenklich und kritisierte, dass Gesetze so lange geändert würden, bis unerwünschte Wahlergebnisse zu einem gewünschten Ergebnis führen. Die ÖVP wolle die Gesundheitspolitik privatisieren und der Hauptverband sei als verlängerter Arm dafür vorgesehen. Die Wirtschaft wolle am wachsenden Gesundheitskuchen teilhaben, und das werde von der Regierung zu Lasten der Versicherten unterstützt.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) konnte die oppositionellen Verfolgungstheorien aus seiner Sicht nicht nachvollziehen. Diese seien auch nicht durch die Fakten gestützt. Mitterlehner unterstrich ebenfalls, dass die Frage der Parität vom Verfassungsgerichtshof nicht aufgehoben worden sei. Er halte es für kindisch, dauernd nach Köpfen zu rechnen, denn Partnerschaft heiße, Gruppen entsprechend zu berücksichtigen. Angesagt sei nun eine Zeit der Entpolitisierung und der Sacharbeit. Die Strukturen würden schlanker und die Geschäftsführung werde nach dem Spruch des Verfassungsgerichtshofs dem Vorstand weisungsgebunden sein. Die vorgelegte Struktur trage einem zeitgemäßen und versicherungsmäßigen Management Rechnung.

Abgeordnete MANDAK (G) meinte wiederum, dass es bei der Reform des Hauptverbandes eindeutig um das Einschwärzen gehe. Man wolle Posten besetzen sowie Macht und langfristigen Einfluss ausüben. Und dafür würden nun Strukturen geändert. Ähnliches sehe das Hochschülerschaftsgesetz vor, wo man das direkte Wahlrecht abschaffe. Die Mitbestimmung Jugendlicher bleibe damit eine Worthülse. Die Trägerkonferenz des Hauptverbandes, die zentrale Bedeutung habe, sei völlig willkürlich zusammengesetzt, sagte Mandak. Jede Versicherung würde nun von zwei Personen vertreten, damit auch hier die ÖVP hereinkomme. Es sei zwar gut, dass nun auch die SeniorInnen berücksichtigt würden, unverständlich bleibe, warum man nicht an Behinderte, Jugendliche und Hausfrauen gedacht habe. Im Grunde genommen sollten die Gremien nur von jenen besetzt werden, die vertreten werden müssen, nämlich von den Versicherten, so die Auffassung Mandaks.

Abgeordneter WALCH (F) forderte „rote Farbe raus aus den Sozialversicherungsanstalten und Qualität rein“. Der heutige Tag sei ein „schwarzer Tag“ für die SPÖ, weil man sich in den Anstalten Parteizentralen errichtet habe. Als Beispiel führte Walch die Wiener Gebietskrankenkasse an, er kritisierte die „Qualität“ der SPÖ-Vertreter und trat für Vertreter von ÖVP und FPÖ ein. „Wir machen Reformen“, unterstrich er. Den Versicherten interessiert nicht, wer dort drinnen sitzt, er möchte, dass in der Verwaltung sparsam und wirtschaftlich gearbeitet wird, betonte der Redner. Das werde mit der Neubesetzung des Hauptverbandes garantiert. Besonders trat er für eine 50:50-Besetzung ein. Künftig werde es zwei statt fünf Verwaltungskörper geben, die Senioren werden vertreten sein, außerdem werde es 34 statt 38 Obmänner und Obfrauen geben. Zudem soll der Verbandsvorstand künftig nicht mehr aus 14, sondern nur mehr aus 12 Mitgliedern bestehen.

Bundesministerin RAUCH-KALLAT meinte, die Hauptverbandsreform habe alle vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Punkte berücksichtigt, die Trägerkonferenz spiegle die österreichische Sozialversicherungslandschaft wider und enthält zusätzlich SeniorenvertreterInnen. Der Verbandsvorstand habe die von VfGH geforderte Anbindung seiner Mitglieder an die Sozialversicherungen ebenfalls berücksichtigt, indem diese entweder aus dem Vorstand der Controlling-Gruppe oder der Generalversammlung dieser Versicherungsträger kommen müssen. Darüber hinaus hat er die Generalkompetenz und vertritt den Hauptverband nach außen und hat damit ein Weisungsrecht an das Verbandsmanagement, das an die Weisungen des Vorstandes gebunden ist. Die Parität wurde vom VfGH nicht in Frage gestellt. Ausdrücklich hielt die Ministerin fest, dass diese Parität aufgrund der Gelder, die in die Sozialversicherungen fließen, absolut gerechtfertigt ist, denn je zur Hälfte zahlen die ArbeitgeberInnen und die ArbeitnehmerInnen in diese Sozialversicherungen ein. Der Hauptverband sei das wichtigste Koordinationsorgan innerhalb der Sozialversicherungen, und es kommen auf ihn bedeutende Aufgaben zu, unterstrich Rauch-Kallat.

Abgeordnete BURES (S) befürchtet einen „massiven Demokratieabbau“ in Österreich; hinzu komme der Rücktritt von Innenminister Strasser, der „eine offene Baustelle“ beim Asylgesetz, beim Zivildienstgesetz und eine „Einfärbelungspolitik“ in der Exekutive gegen den Widerstand der dort Beschäftigten hinterlässt. Von dem Rücktritt waren selbst Wolfgang Schüssel, Reinhold Lopatka und Wilhelm Molterer überrascht. Angeblich ist Bundesminister Platter als Nachfolger im Gespräch, ein Landesverteidigungsminister, der gerade mit Missständen im österreichischen Bundesheer konfrontiert sei. Auch neun Jahre Bildungsministerin Gehrer hinterlassen ihre Spuren. Ministerin Rauch-Kallat warf die Rednerin vor, sich keineswegs für Frauenförderung einzusetzen, sondern „Frauen werden durch diese Regierung immer mehr diskriminiert und ältere Frauen werden in die Armut gedrängt“. Die Rednerin sprach von einer Regierungskrise und hielt alle Mitglieder der Bundesregierung für „rücktrittsreif“. Ferner wies die Abgeordnete darauf hin, dass 300.000 Arbeitgeber 3 Millionen Arbeitnehmern im Hauptverband überstimmen dürfen. Da werde ein demokratisches Grundprinzip verletzt, auch das Grundprinzip des gleichen allgemeinen demokratischen Wahlrechts werde nicht beachtet. Das sei „ein Verbiegen von Gesetzen“ und Demokratieabbau.

Abgeordneter DONABAUER (V) betonte, die SPÖ sollte daran mitarbeiten, dass sich in Zukunft an den Wahlen mehr Bürger beteiligen. Wenn heute das ÖH-Gesetz diskutiert werde, dann soll man auch darauf hinweisen, dass in den vergangenen Jahren die Wahlbeteiligung äußerst gering war. Wenn heute über den Hauptverband diskutiert werde, dann ist es aus seiner Sicht gut, darauf hinzuweisen, was der Hauptverband eigentlich ist. Der Hauptverband ist, erläuterte er, die Dachorganisation aller Sozialversicherungsträger. Der Hauptverband vergangener Zeiten war eine „Farbenpracht von oben nach unten“, die Organe waren ausnahmslos von einer Partei besetzt, die zweite, seine Partei hatte fallweise ein Mitspracherecht. In Zukunft sollen alle Sozialversicherungsträger vertreten sein; das könne doch keine unrichtige Entscheidung sein, meinte er.

Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) bestätigte einem ihrer Vorredner, es sei heute wirklich ein „schwarzer Tag“, es werde nämlich die Republik wieder „ein Stück schwärzer“, weil der Hauptverband der Sozialversicherungen und die ÖH umgefärbt werden. Sie sprach in der Folge von drei zentralen Grundkonflikten unterschiedlicher Interessen. Es gebe einen Interessenkonflikt im Sozialversicherungswesen zwischen Männern und Frauen, denn das, was beabsichtigt ist, sei auch in Zukunft eine „reine Männerveranstaltung“. Der zweite Interessenkonflikt bestehe zwischen den Versicherten, die klare Interessen verfolgen, denen allerdings entgegen stehe, was die Regierung derzeit mache, nämlich Abbau an Sozialleistungen und Erhöhung der Kosten. Der dritte Grundkonflikt betreffe den Konflikt ArbeitnehmerInnen versus ArbeitgeberInnen. Auch hier werde seitens der Regierung sichergestellt, dass die ÖVP das Sagen und ihre Klientel das Übergewicht habe; das sei nicht sozial gerecht.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) kam auf die Pensionsharmonisierung zu sprechen und betonte, die Bundesregierung nehme „Stück für Stück“ Dinge in Angriff, um sie zu verbessern, zu erneuern oder in Bewegung zu setzen. Das sei nicht immer einfach, es passierten auch Fehler, räumte der Redner ein. Über 30 Jahre hinweg habe die Sozialdemokratie permanent Reformen angekündigt, die Pensionsharmonisierung sei aber letztendlich unter „unserer Schirmherrschaft“ zustande gekommen. Endlich wird es ein System geben, das alle Menschen in der Pension gleich behandelt. Drei Systeme wurden geschaffen, fuhr der Redner fort: alle über 50-Jährigen behalten ihre bestehenden Rechte, alle bis 50 Jahren werden in einem Parallelsystem gegengerechnet. Schlussendlich werde es eine Pension geben, die „gerecht, fair und ausgeglichen“ ist. Alle, die neu anfangen, können davon ausgehen, dass es für sie ein „einheitliches, faires, gerechtes Pensionssystem“ gibt.

Abgeordneter BROUKAL (S) befasste sich mit der ÖH, erinnerte daran, dass die Direktwahl der ÖH von VP-Unterrichtsminister Hurdes eingeführt wurde und von einer V-Bildungsministerin abgeschafft werde. Das sei der Weg einer Paradoxie, weniger Wahlen - mehr Mitsprache, ein „wirrer Satz“, mit dem seit Wochen versucht werde, allen Menschen zu erklären, dass der Abbau von Demokratie bei der Hochschülerschaft irgendetwas damit zu tun hätte, dass die Mitsprache der Studierenden besser wird, so Broukal. 1.000 Stimmen an einer Universität haben in der Bundesvertretung das selbe Gewicht wie 7.000 Stimmen an einer anderen Universität. Für den aussterbenden Ring Freiheitlicher Studenten werde ein Sonderrecht geschaffen, das es möglich macht, mit 6 mal 167 Stimmen an verschiedenen Universitäten ebenso ein Mandat in der Bundesvertretung zu bekommen wie mit 7.000 oder mit 6.000 Stimmen an einer einzigen Universität. 35 % der Wähler hätten es in Zukunft in der Hand, 63 % der Mandate in der Bundes-ÖH zu beschicken, teilte er weiters mit.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) meinte in Richtung Ihres Vorredners, er beschreibe eine Universitätswirklichkeit aus der Nachkriegszeit, die längst nicht mehr existiere; einer starken, für alle Details verantwortlichen Ministerin sitze nicht mehr die Bundesvertretung gegenüber, wesentliche Dinge würden an den Universitäten geregelt, dort müsse einem starken Rektorat, einem starken Senat, einer starken Uni-Ratsvertretung eine starke Studierendenvertretung gegenüber sitzen. Das werde heute beschlossen. Wir stärken die Universitätsvertretungen und die Möglichkeiten, vor Ort Probleme zu lösen, zu identifizieren zum Wohle der Studierenden und zum Wohle derjenigen, die an der Weiterentwicklung der Universität interessiert ist, sagte sie. Der einzelne/die einzelne Studierende gewinne, und politische Blockadepolitik solle abgebaut werden.

Brinek legte einen V-F-Abänderungsantrag vor, der das Konsenspapier der Bundesvertretung „verfeinern“ solle: Es soll im Titel „HochschülerInnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998“ heißen; weiters bestehe keine Verpflichtung mehr, dass wahlwerbende Gruppen, welche das Recht haben, StudierendenvertreterInnen in die Bundesvertretung zu wählen und die/den Vorsitzende/n der Universitätsvertretung zu stellen, diese/n Vorsitzende/n in die Bundesvertretung wählen. Der Listenverband soll mindestens an sechs Universitäten bestehen.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) meinte, es gehe heute um das Augenmaß bei Machtausübung und um den Missbrauch von Macht. Wenn es in den letzten Jahren zur Gewohnheit geworden sei, dass fast jedes Mittel recht ist, kritische Menschen und Gruppen ihrer Stimme zu berauben, hört sich jedweder Spaß auf, sagte er wörtlich. Wenn Macht so ängstlich und so beharrend werde, dass dadurch fast pathologische Kontrollzwänge erwachsen, die u.a. den ORF, die Krankenkassen, den Hauptverband und nun die ÖH betreffen, dann sei das mehr als ein Verlust an Augenmaß – so Grünewald -, das sei ein „Sittenbild, das beschämend und gefährlich ist“. Wenn die Bundesregierung ihre Mehrheit missbrauche, um über Studierende Macht zu ergreifen, produziere sie ein Volk von Ergriffenen, diese Ergriffenheit habe aber mit Adventstimmung nichts zu tun, diese andere Art von Ergriffenheit löse berechtigten Ärger aus. Die Abschaffung der Direktwahl der ÖH sei eine Zäsur in der Zweiten Republik, die Motive seien „schwach und dürftig“. Der Machtmissbrauch ist nach Ansicht des Redners „kaltschnäuzig, unklug und unverfroren“.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) wies die Vorwürfe des Machtmissbrauchs und des Demokratieabbaus als "ungeheuerlich" zurück. Demokratiepolitisch bedenklich sei lediglich der gestrige Versuch des gewaltsamen Eindringens von Demonstranten ins Parlament gewesen, meinte sie.

Nachdem durch das neue Universitätsgesetz die Universitäten mehr ins Zentrum gerückt sind, sei es nun erforderlich, die Interessenvertretungen der Studierenden an die neuen Strukturen anzupassen. Nach den Worten Achleitners geht es dabei vor allem darum, die Hochschülerschaft so zu organisieren, dass die Interessen der Studierenden vor Ort vertreten werden. Von Abschaffung der demokratischen Wahl könne schon allein deshalb keine Rede sein, weil an den einzelnen Universitäten die Studentenvertretungen von jedem Studierenden basisdemokratisch gewählt werden. Wie in anderen Interessenvertretungen, etwa bei der Arbeiterkammer, entsenden die Universitätsvertretungen dann ihre Repräsentanten in eine Bundesvertretung. Dazu komme nun, dass die finanziellen Mittel dorthin verlagert werden, wo die Interessen der Studierenden wahrgenommen werden, wobei das Geld betragsmäßig insgesamt gleich bleibt, erläuterte Achleitner weiter.

Präsidentin Mag. PRAMMER unterbrach die Sitzung wegen Protesten von der Galerie für kurze Zeit. Anträgen der Abgeordneten Scheibner (F) und Stummvoll (V) auf Einberufung einer Präsidiale gab sie unter dem Hinweis auf eine ohnehin für 13 Uhr anberaumte Präsidialkonferenz nicht statt.

Bundesministerin GEHRER betrachtete die Änderung des Hochschülerschaftsgesetzes als Folge der Einführung der Universitätsautonomie durch das Universitätsgesetz 2002. Ziel des neuen Wahlsystems sei es nun, die Universitätsvertretungen an den Universitäten zu stärken. Über den Ausgang der Wahlen könne man noch keine Prognosen abgeben, meinte Gehrer und trat den Vorwürfen der Opposition, die Regierung wolle eine schwarze Mehrheit erzielen, mit Nachdruck entgegen. Die Ministerin zeigte sich vielmehr überzeugt, dass die Studierenden mündig genug seien, um junge engagierte Vertreter zu wählen, die neue Vorschläge einbringen können.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) klagte, nachdem die Universitäten nicht einmal das finanzielle Notprogramm zugesichert erhalten, setze die Ministerin jetzt mit dem Wahlrecht "noch einen drauf". Die Rednerin hielt den Vorwurf des Demokratieabbaus aufrecht und meinte zudem, das Mandatsverhältnis würde verzerrt, die Mitbestimmung eingeschränkt. Kuntzl appellierte an die Regierung, die heutige Entscheidung auszusetzen und die Studierenden in einer Urabstimmung selbst über das Wahlsystem entscheiden zu lassen.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) warf der Opposition vor, ihre Parteigänger zu Gewaltaktionen und Sachbeschädigungen benutzt zu haben. Auch Donnerbauer betonte, von Demokratieabbau könne keine Rede sein, und argumentierte, bei der ÖH werde bloß das auch für die AK bestehende Wahlrecht umgesetzt.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) kritisierte, erstmals seit 1945 werde eine demokratische Wahl in Österreich abgeschafft, dies sei ein schwarzer Tag in der Geschichte der österreichischen Demokratie. Angesichts des "Aushungerns" der Universitäten durch die Regierung tue es einem in der Seele weh, dass heute über Demokratieabbau gesprochen werde und nicht über mehr Mittel für die Universitäten, fügte sie an.

Abgeordneter LICHTENEGGER (F) erinnerte an die geringe Wahlbeteiligung bei den ÖH-Wahlen und hielt es auch aus diesem Grund für sinnvoll, die Vertretung der Studierenden näher an die Studierenden heranzuführen.

Bundesministerin GEHRER replizierte auf die Vorwürfe des "Aushungerns", die finanzielle Situation an den österreichischen Unis sei besser als in anderen EU-Staaten. Es gebe kein Kürzungsprogramm, zu dem im Gesetz festgelegten Budget würden noch mindestens 100 Mill. € aus dem Forschungsförderungsfonds und anderen Quellen hinzukommen, versicherte sie. Das so genannte Notprogramm, von dem die Opposition spricht, werde "locker erfüllt".

Zum Wahlmodus bemerkte Gehrer, es gebe in einer Demokratie viele Möglichkeiten. Sowohl die Direktwahl als auch die Delegation in eine Bundesvertretung seien demokratisch.

Sicher sei bei dem neuen Wahlsystem nur die schwarze Dominanz, warf Abgeordnete Mag. GROSSMANN (S) ein. Die Demokratie werde mit Füßen getreten, die Regierungsparteien änderten den Wahlmodus so, dass am Ende "das Richtige herauskommt", lautete der Tenor ihrer Kritik. Der einzige Lichtblick an diesem schwarzen Tag für Österreich sei, so Grossmann, der Rücktritt von Innenminister Strasser.

Abgeordnete FUHRMANN (V) erwartet sich hingegen von dem Gesetz eine Aufwertung der Studentenvertretungen, zumal diese nunmehr in wesentliche Entscheidungen, so auch bei der Frage der Verwendung der Studiengebühren, eingebunden seien. Erstmals gebe es klare und nachvollziehbare Kompetenzen, das neue Wahlrecht sichere zudem Nähe zu den Universitäten und Nähe zu den Studierenden.

Für den Abgeordneten Dr. ZINGGL (G) stand fest, dass das neue System weniger Demokratie bedeutet. Da könne man gleich auch das Wahlrecht der Studentinnen abschaffen, meinte er.

Abgeordnete ROSSMANN (F) rechnete mit einer Aufwertung der Studentenvertretungen vor Ort durch das neue Wahlsystem. Die Universitätsvertretungen müssten nun mehr Leistung erbringen, um gewählt zu werden, und hätten nicht mehr wie bisher "so viel Zeit zum Demonstrieren", sagte Rossmann.

Abgeordneter Dr. LEUTNER (S) setzte sich mit der Zukunft des Hauptverbandes auseinander und votierte für eine adäquate Abbildung der Interessen der Betroffenen. Bei der gegenwärtigen Vorlage ergebe sich eine extreme Schieflage, sodass von einer Selbstverwaltung nicht die Rede sein könne. Die Interessen der Arbeitnehmer müssten mehr Berücksichtigung finden, betonte der Redner.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) warf der Opposition vor, ihre Kritik an der ÖH-Reform mit Angstparolen zu führen. Die Reform sei in sich stimmig, Ziel führend und zeitgemäß. Man möge dieser Novelle daher die Zustimmung geben, da diese Reform richtig und wichtig sei.

Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) unterstrich die Bedeutung der Einstellung von Tierversuchen an Menschenaffen, habe sich doch eindrucksvoll die Intelligenz vor allem von Schimpansen erwiesen, deren Sprachfähigkeit bemerkenswert sei. Derart hoch entwickelte, intelligente Tiere sollten keineswegs Versuchen ausgesetzt sein, unterstrich Weinzinger, die dabei auch auf das Problem des Affenhauses in Gänserndorf hinwies. Generell gelte es, Tierversuchen dauerhaft einen Riegel vorzuschieben, so die Rednerin.

Abgeordneter WITTAUER (F) wies auf die Förderungsoffensive für wissenschaftliche Alternativmethoden zu Tierversuchen hin. Überall wo es möglich sei, sollten Tierversuche soweit wie möglich reduziert bzw. vermieden werden. Dies sei auch eine Herausforderung für die pharmazeutische Industrie, die mehr Eigeninitiative zeigen müsste.

Sei größter Wunsch für die Zukunft sei es, dass die Durchführung von Tierversuchen einmal überhaupt nicht mehr notwendig sein werde. Wichtig wäre auch die Einrichtung einer europaweiten Datenbank in diesem Bereich, wobei Österreich eine Vorbildrolle übernehmen könnte.

Heute sei ein schwarzer Tag für die Demokratie in Österreich, urteilte Abgeordneter LACKNER (S). Die Hauptverbandsreform sei seiner Meinung nach die konsequente Fortsetzung der Machtpolitik der ÖVP, weil diese Institution zu einer Filiale des Wirtschaftsbundes bzw. der Wirtschaftskammer umfunktioniert werden soll. Dadurch entstehen große Probleme, weil die Interessen der Versicherten in keiner Weise gewahrt würden. Stattdessen würden die wirtschaftlichen Interessen in den Vordergrund gestellt, argumentierte Lackner. Seine Fraktion lehne diese Reform daher entschieden ab. Schließlich brachte er einen S-G-Entschließungsantrag betreffend Gewährleistung der Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung und tatsächliche Stärkung der Universitätsvertretung ein.

Abgeordnete RIENER (V) ging zunächst auf die Reform des Hauptverbandes ein. Wie schon ihre Kollegin Brinek richtig bemerkt habe, "umgefärbt kann nur dort werden, wo es vorher Farbe gab", hielt die Rednerin den Sozialdemokraten entgegen. Sodann wies sie auf wichtige Maßnahmen hin, die ebenfalls im Rahmen des 3. SVÄG beschlossen werden, und zwar auf die verbesserte Unterstützung von Tumorpatienten sowie die Einrichtung eines speziellen Krebszentrums in Wiener Neustadt.

Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S) kritisierte die Neuorganisation des Hauptverbands, die wahrscheinlich auch bald wieder vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben würde. Im besonderen bemängelte die Rednerin, dass es bei der Zusammensetzung der Führungsgremien keine Parität zwischen Dienstnehmer- und Dienstgebervertretern gebe. Generell werde eine Politik gemacht, die zu Lasten der Frauen gehe, urteilte Heinisch-Hosek, und wies in diesem Zusammenhang unter anderem auf die negativen Auswirkungen der Pensionsreform und die massiven Einschnitte im Gesundheitswesen hin.

Abgeordnete Dr. WOLFMAYR (V) erinnerte daran, dass die sachlichen Anregungen der Vorsitzenden der Universitätsvertretungen sehr wohl ins ÖH-Gesetz eingeflossen sind. Die Universitätsvertretungen haben nun die Möglichkeit, sich an die jeweilige Universitäts- oder Studienangebotsstruktur anzupassen, da eine Genehmigung durch das Ministerium nicht mehr nötig ist. Außerdem komme es zu einer schrittweisen Erhöhung der Mittel für die Universitätsvertretungen sowie zu einer Anhebung des Sockelbetrags. Der vorliegende Gesetzesantrag spiegle die neue Struktur der Unis wieder und stärke die direkten Vertretungen, zeigte sich Wolfmayr überzeugt.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) kündigte an, dass seine Fraktion dem Produktsicherheitsgesetz zustimmen werde. Neben einer begrifflichen Harmonisierung komme es zu einer Neuregelung der Meldepflichten sowie der Marktüberwachung. Besonders positiv sei, dass es in Zukunft eine Marktbeobachtung im Internet hinsichtlich gefährlicher Produkte geben wird. Er erwarte sich jedoch, dass diese Maßnahme auch auf den Arznei- und Lebensmittelbereich ausgedehnt wird; ein entsprechender Entschließungsantrag der SPÖ liege vor.

Als Vertreterin der Klein- Mittelbetriebe freue sie sich besonders über die Verabschiedung der 63. ASVG-Novelle, erklärte Abgeordnete MIKESCH (V). Damit komme es nämlich zu einer deutlichen Kostenentlastung hinsichtlich der Entgeltfortzahlung bei längerer Krankheit von Mitarbeitern. Aufgrund der neuen Regelung können nämlich nun Unternehmen bis zu durchschnittlich 50 Mitarbeitern 50 % des Entgeltes ab dem 11. Krankheitstag inklusive Sonderzahlungen bei der AUVA zurückfordern, erläuterte sie.

Abgeordneter KECK (S) konzentrierte sich in seiner Wortmeldung auf die Neuorganisation des Hauptverbandes. Ebenso wie seine Fraktionskollegen kritisierte er die Zusammensetzung der Trägerkonferenz, in der die Dienstgeber die Mehrheit haben werden. 300.000 Dienstgeber hätten mehr Gewicht als 3 Millionen Dienstnehmer; dies sei sachlich nicht gerechtfertigt und ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Das neue Hochschülerschaftsgesetz bringe zahlreiche Vorteile für die Studierenden, da die Probleme vor Ort gelöst werden können, argumentierte Abgeordneter Dr. BRADER (V). Der Vorsitzende der Hochschülerschaft der jeweiligen Universität werde beispielsweise bei Sitzungen des Universitätsrates bei jenen Tagesordnungspunkten, die seinen Aufgabenbereich betreffen, angehört. Dieses Anhörungsrecht gelte insbesondere für die Genehmigung des Entwicklungsplanes, des Organisationsplans, der Leistungsvereinbarung etc. Um diesen Aufgaben besser gerecht werden zu können, werden die Universitätsvertretungen auch finanziell besser ausgestattet, hob Brader hervor.

Durch die Neuorganisation des Hauptverbands werden die Vertreter der Dienstgeber das Sagen haben, bekräftigte auch die Abgeordnete Mag. LAPP (S). Dies sei sicherlich nicht demokratisch, sondern ein weiterer Beweis dafür, dass wichtige Institutionen der Republik als Selbstbedienungsladen für die Regierungsfraktionen herhalten müssen.

Abgeordneter DI MISSETHON (V) befasste sich mit dem Produktsicherheitsgesetz, das wichtige Auswirkungen für alle Konsumenten haben werde. Die Neuregelungen seien sehr begrüßenswert, weil Anlaufstellen für Beschwerden im Bereich der Produktsicherheit geschaffen und die Informationspflichten ausgebaut werden.

Die vorliegende Novelle zur Reform des Hauptverbandes habe mit Selbstverwaltung nichts zu tun, da die Versichertenstruktur in keiner Weise widergespiegelt werde, kritisierte Abgeordneter Mag. POSCH (S). Auch der Rechnungshof habe zu Recht festgestellt, dass von einer demokratischen Legitimation der Gremien nicht gesprochen werden könne. Seiner Ansicht nach handle es sich dabei um einen weiteren eklatanten Akt politischer Willkür. Diese Form von Selbstverwaltung solle bloß Leistungsabbau exekutieren und legitimieren, urteilte Posch.

Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) zeigte sich erfreut darüber, dass in der Frage der Tierversuche ein gemeinsamer Antrag formuliert werden konnte. Die Bundesregierung werde darin aufgefordert, in einer Novelle zum Tierversuchsgesetz das Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen vorzusehen. Geeinigt habe man sich auch darüber, dass eine europaweite Datenbank für Alternativen zu Tierversuchen eingerichtet werden soll.

Abgeordnete BAYR (S) bezeichnete die ÖH-Novelle als ein "demokratiepolitisches Armutszeugnis". Offensichtlich solle eine Ebene der ÖH komplett mundtot gemacht werden. Sie kritisierte weiter die uneinheitliche und oft nicht vorhandene Mitbestimmung der StudentInnen an den Fachhochschulen. Hier seien die gesetzlichen Bestimmungen nicht umgesetzt worden, sagte sie, die Regierung ignoriere 24.000 StudentInnen.

Abgeordneter DI HÜTL (V) konzentrierte sich auf den Vier-Parteien-Antrag zur Förderung von Ersatzmethoden von Tierversuchen. Dieser trage dazu bei, Tierleid zu vermeiden, denn das Ziel sei eindeutig mit "ersetzen, vermindern und verbessern" zu umschreiben. Die von der Opposition geforderte nationale Datenbank mache aufgrund eines zu geringen Datenmaterials wenig Sinn, daher solle man diese eher auf europäischer Ebene aufbauen.

Abgeordneter KRAINER (S) beschäftige sich ebenfalls mit dem Antrag und unterstrich insbesondere das Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen. Er bedauerte, dass es zu keiner Einigung über eine österreichische Datenbank gekommen ist. Damit hätte man der Forderung nach einer europäischen Datenbank mehr Nachdruck verleihen können und man hätte auch mehr Erfahrungen einbringen können.

Scharf kritisierte Krainer auch die ÖH-Reform als ein "kaltes Machtkalkül". Mit 36 % der Stimmen wolle man 63 % der Mandate besetzen. Niemand in Österreich glaube, dass es das Ziel der Novelle sei, die untere Ebene zu stärken.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) begrüßte am Beginn ihrer Wortmeldung die Novelle zum Produktsicherheitsgesetz. Hier werde nicht nur eine EU-Richtlinie umgesetzt, sondern diese werde auch mit Verbesserungen verbunden. Im Gegensatz dazu seien die Reform des Hauptverbands und der ÖH als demokratiepolitisch bedenklich abzulehnen. Die Regierung greife in ein gewachsenes Gefüge ein und strebe eine Umfärbeaktion an.

Bei der Abstimmung wurde das 3. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2004 unter Berücksichtigung eines VP-FP-Zusatz- und Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen.

Das Produktsicherheitsgesetz 2004 wurde einstimmig beschlossen.

Die Änderungen zum Hochschülerschaftsgesetz wurden unter Berücksichtigung eines VP-FP-Zusatz- und Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen. Der Entschließungsantrag des SozialdemokratInnen und Grünen betreffend Gewährleistung der Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung wurde mehrheitlich abgelehnt.

Schließlich wurde der Vier-Parteien-Antrag zur Förderung von Ersatzmethoden von Tierversuchen einstimmig angenommen.

(Schluss Hauptverband/Forts. NR)


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