Parlamentskorrespondenz Nr. 947 vom 15.12.2004

HAUPTAUSSCHUSS GENEHMIGT NIEDERLASSUNGSVERORDNUNG 2005

Opposition übt Kritik bei Familienzusammenführung und Saisonniers

Wien (PK) - Mit den Stimmen der Koalitionsparteien genehmigte heute der Hauptausschuss des Nationalrats die von der Regierung vorgeschlagene Niederlassungsverordnung 2005. Damit wird die Gesamtzuwanderung nach Österreich auf 7.500 Personen beschränkt, das ist eine Reduktion gegenüber dem Vorjahr um 550 Personen.

Konkret werden im Rahmen der Niederlassungsverordnung 2005 maximal 5.460 Bewilligungen zum Zweck der Familienzusammenführung erteilt, das sind um 30 weniger als im Vorjahr. Die Quote für Schlüsselarbeitskräfte samt Familienangehörigen wird mit 1.600 festgelegt (2004: 2.200), wobei der Schwerpunkt im Bereich der unselbständig erwerbstätigen Schlüsselarbeitskräfte liegt. Die Bewilligungen für Private sind mit 440 festgesetzt (2004: 360). Zusätzlich zu den 7.500 Niederlassungsbewilligungen dürfen im Jahr 2005 wieder bis zu 8.000 Beschäftigungsbewilligungen für SaisonarbeiterInnen und bis zu 7.000 für ErntehelferInnen erteilt werden. Basis für die Niederlassungsverordnung ist das Fremdengesetz.

Der Verordnungsentwurf geht von einer Arbeitsmarktlage aus, die derjenigen des Jahres 2003 ähnlich ist. Laut einer Expertise des Wirtschaftsforschungsinstituts wird die Entwicklung des Arbeitsmarktes von ähnlichen Parametern definiert werden - leicht fallende Tendenz der Arbeitslosenquote von 7,4 auf 7,3 % und ein leichtes Ansteigen des Wirtschaftswachstums von ca. 2,5 % gegenüber 1,7 % im Jahr 2004.

Kritik an der Verordnung kam von der Opposition. So beanstandete Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G), dass die Quote für die Familienzusammenführung zu niedrig ist; dies führe zu enormen Wartezeiten. Was die unselbstständigen Schlüsselarbeitskräfte angeht, so sollte man nicht gleich die Quote reduzieren, wenn sie nicht ausgeschöpft wird, sondern zunächst einmal die Kriterien überprüfen. Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) bemängelte wiederum, dass Arbeitnehmer im Bereich der mittleren Qualifizierung überhaupt keine Chancen hätten, sich in Österreich niederzulassen.

Abgeordneter Caspar Einem (S) sprach im Zusammenhang mit der Familienzusammenführungsquote von einer unmenschlichen Vorgangsweise. Auch bei der Bewilligung von Schlüsselarbeitskräften werde zu wenig auf die "praktischen Anforderungen" Bedacht genommen. Angesichts der derzeitigen Arbeitsmarktsituation halte er zudem die Saisonnierquote für unvertretbar.

Durch die EU-Osterweiterung sei es für viele Menschen aus den neuen Mitgliedstaaten einfacher, in Österreich eine Arbeit aufzunehmen, meinte Abgeordneter Walter Tancsits (V). Eine liberalere Vorgangsweise bei den Schlüsselarbeitskräften sei daher nicht möglich. Hinsichtlich der Familienzusammenführung merkte Tancsits an, dass es gelungen sei, den Rückstand stark abzubauen. Habe es im April 2000 noch über 10.000 offene Fälle gegeben, seien es per Juli 2004 nur mehr 2.239.

Bundesminister Günther Platter sprach von einer sehr vernünftigen Regelung, da bei der Aufteilung der Quote zwischen den Bundesländern den regional unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung getragen wird. So entspreche auch die Kürzung im Bereich der Schlüsselarbeitskräfte den Wünschen der Länder, gab er zu bedenken. Die Quote bei den Saisonniers und Erntehelfern sei auf eine Einigung zwischen den Sozialpartnern zurückzuführen.

Platter wies weiters darauf hin, dass im Gesetz die Möglichkeit geschaffen wurde, Bewilligungen aus "humanitären Gründen" zu erteilen. Im Jahr 2004 betraf dies insgesamt 762 Fälle (590 Familienzusammenführungen und 172 Erwerbstätigkeitsfälle). Man müsse auch bedenken, dass die Quoten für die Familienzusammenführung teilweise wenig in Anspruch genommen wurden, z.B. in Wien (50 %). Was den so genannten "Rucksack" bei den Familienzusammenführungen betrifft, so rechne er damit, dass dieser bis Ende nächsten Jahres abgebaut werden könne.

QUOTENPFLICHTIGE NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNGEN IN DEN EINZELNEN LÄNDERN

Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung folgende Quoten:

Burgenland: 125 Niederlassungsbewilligungen, davon 30 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 5 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 80 für Familienangehörige und 10 für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Kärnten: 200 Niederlassungsbewilligungen, davon 100 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 5 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 90 für Familienangehörige und 5 für  Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Niederösterreich: 1.075 Niederlassungsbewilligungen, davon 200 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 40 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 750 für Familienangehörige und 85 für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Oberösterreich: 685 Niederlassungsbewilligungen, davon 150 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 500 für Familienangehörige und 25 für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Salzburg: 390 Niederlassungsbewilligungen, davon 55 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 300 für Familienangehörige und 25 für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Steiermark: 660 Niederlassungsbewilligungen, davon 150 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 460 für Familienangehörige und 40 für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Tirol: 530 Niederlassungsbewilligungen, davon 100 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 400 für Familienangehörige und 20 für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Vorarlberg: 275 Niederlassungsbewilligungen, davon 55 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 200 für Familienangehörige und 10 für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Wien: 3.560 Niederlassungsbewilligungen, davon 600 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 60 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 2.680 für Familienangehörige und 220 für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

ALTE REISEPÄSSE (NOTPÄSSE) DÜRFEN NOCH LÄNGER AUSGESTELLT WERDEN

Die alten grünen Reisepässe sollen noch einige Zeit als Notpässe in Verwendung bleiben dürfen. Das sieht die Änderung der Verordnung des Innenministeriums betreffend Form und Inhalt der Reisepässe und Passersätze vor, die die Mitglieder des Hauptausschusses einstimmig genehmigten.

Die derzeitige Verordnung nach dem Passgesetz sieht vor, dass die alten, grünen Reisepässe in bestimmten Fällen (Notpässe) bis 31. Dezember 2004 ausgestellt werden dürfen, danach sollte es neue geben. Nun soll aber für Notpässe ein international einheitliches Aussehen angestrebt werden, was noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Darüber hinaus sind in Österreich noch ausreichend alte Passformulare vorhanden. Um verwaltungsökonomisch vorzugehen, soll daher die geltende Bestimmung verlängert werden. (Fortsetzung)