Parlamentskorrespondenz Nr. 48 vom 26.01.2005

NATIONALRAT STIMMT INTERNATIONALEN VERTRÄGEN ZU

Wien (PK) - Eine Reihe internationaler Abkommen bildete den Abschluss der Tagesordnung der Sitzung des Nationalrats.

VERTRÄGE MIT SLOWENIEN UND MIT DER SLOWAKEI ÜBER POLIZEILICHE ZUSAMMENARBEIT

Abgeordneter Günter KÖSSL (V) ging auf die Verträge zwischen Österreich und Slowenien sowie der Slowakei über die polizeiliche Zusammenarbeit ein. Seiner Meinung nach handle es sich dabei um einen Meilenstein in der Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität. Dadurch werde nämlich die Kooperation im Sicherheitsbereich erleichtert und z.B. die grenzüberschreitende Observation und die Verfolgung von Straftätern ermöglicht. Weiters kann ein gemeinsamer Streifendienst entlang der Staatsgrenzen durchgeführt werden. Schließlich wies Kössl noch auf die Entsendung von Verbindungsbeamten hin, die eine ganz wichtige Arbeit leisten.

Auch Abgeordnete PFEFFER (S) stand den Verträgen positiv gegenüber. Dadurch soll die polizeiliche Zusammenarbeit mit der Slowakei und mit Slowenien verbessert werden. Als Burgenländerin müsse sie mit Bedauern feststellen, dass es ein Kriminalitätsproblem gibt und die Bevölkerung sehr verunsichert sei. Diebstähle, Autoeinbrüche etc., die meist von Banden durchgeführt werden, stehen leider an der Tagesordnung. Mit diesen Gesetzen werde der Polizei nun ein hilfreiches Mittel zur Bekämpfung der Kriminalität zur Verfügung gestellt, war Pfeffer überzeugt.

Oft scheitere eine effiziente Kriminalitätsbekämpfung daran, dass sich die Täter "über die Grenze hinweg davonmachen", meinte Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F). Es sei daher sinnvoll, wenn derartige internationale Verträge abgeschlossen werden. Es sei damit nicht nur eine grenzüberschreitende Verfolgung möglich, sondern durch die Zusammenarbeit mit den slowenischen und slowakischen Kollegen können auch weitere Informationen gesammelt werden.

Auch die Abgeordnete TAMANDL (V) hob die Bedeutung einer grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit hervor. Im Rahmen des Aufbaus eines europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist die Republik Österreich mit Staaten Mittel- und Osteuropas eine Sicherheitspartnerschaft eingegangen, die hohen Sicherheitsstandards gewährleisten soll. Teil dieser Strategie ist der Abschluss von bilateralen Übereinkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit.

Internationale Zusammenarbeit auf dem polizeilichen Gebiet werde immer wichtiger, konstatierte Bundesministerin PROKOP. Im Vordergrund stehen dabei die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des internationalen Terrorismus sowie der illegalen Migration. Es sei wichtig, strategische Partner in den Herkunfts- und Transitländern zu finden, um die "hot spots" bereits an der Wurzel zu bekämpfen. Einen wichtigen Beitrag leisten auch jene Staatsverträge, wie sie heute auf der Tagesordnung stehen, da sie eine klar definierte Rechtsgrundlage für die polizeiliche Kooperation festlegen.

Durch derartige Verträge mit unseren Nachbarstaaten werde die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit wesentlich erweitert und vertieft, erklärte Abgeordneter Mag. POSCH (S). Er hoffe, dass - vor allem im Fall von Slowenien - die verstärkte Kooperation auch zu besseren Nachbarschaftsbeziehungen führen wird.

Auch die Abgeordneten ELLMAUER, MURAUER und Dr. LIECHTENSTEIN (alle V) hoben die Bedeutung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit hervor. Sodann erläuterten sie die Eckpunkte der Übereinkommen.

Bei der Abstimmung wurden die Staatsverträge einstimmig angenommen.

EUROPOL-ÜBEREINKOMMEN

Abgeordneter KAPELLER (V) sprach im Zusammenhang mit der Vorlage von einer Konsensmaterie. Er erläuterte den Inhalt des Entwurfs und meinte, damit werde die Geldwäsche noch effektiver als bisher bekämpft.

Abgeordneter GAAL (S) schloss an seinen Vorredner an, unterstützte die Intention der Vorlage und kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an, zumal es in einem wichtigen Bereich wie der öffentlichen Sicherheit einen Schulterschluss brauche.

Abgeordneter FAULAND (F) signalisierte auch seitens seiner Fraktion das Placet zum vorliegenden Übereinkommen und ging auf die Tätigkeitsfelder der Europol ein, wobei er die Ausweitung der Kompetenzen der Europol als wichtig und richtig qualifizierte.

Abgeordneter SCHÖLS (V) votierte gleichfalls für die Annahme der Vorlage und bedankte sich bei den Exekutivbeamten für ihre verdienstvolle Tätigkeit.

Abgeordneter PENDL (S) unterstrich die Aussagen seiner Vorredner und schloss sich dem Dank an die Exekutivbeamten an, wobei er gleichzeitig darum ersuchte, ihnen auch die entsprechenden Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit zu schaffen.

Auch die Abgeordneten MIEDL und FREUND (beide V) plädierten für die Annahme der Vorlage.

Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

EU-RECHTSHILFE- ABKOMMEN UND PROTOKOLL

Abgeordneter PRASSL (V) sprach von einer nötigen Ergänzung der bestehenden Bestimmungen, weshalb dieses Rechtshilfeabkommen angenommen werden möge.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) sprach von einer Konsensmaterie, der auch seine Fraktion gerne die Zustimmung geben werde, habe man es doch mit einem effizienten Schritt, Kriminalität wirkungsvoll zu bekämpfen, zu tun.

Abgeordneter Dr. BÖHMDORFER (F) zeigte sich über den breiten Konsens in dieser wichtigen Materie erfreut und schloss daran allgemeine Gedanken über den Zustand der Rechtssicherheit in Europa an. Das vorliegende Abkommen sei ein erster Schritt, weitere müssten folgen.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) replizierte auf die Gedanken ihres Vorredners und erklärte, ihre Fraktion werde dem gegenständlichen Abkommen nicht zustimmen können, weil damit weniger Rechtsschutz verbunden sei.

Bundesministerin Mag. MIKLAUTSCH erläuterte den Inhalt des Übereinkommens und meinte, es werde einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität liefern. In der Folge skizzierte sie die weitere Vorgangsweise Österreichs auf diesem Gebiet.

Abgeordneter DOPPLER (V) begrüßte das vorliegende Übereinkommen und sprach sich für dessen Annahme aus.

Abgeordnete STADLBAUER (S) meinte, das Übereinkommen erleichtere die europäische Zusammenarbeit, und das sei gut so. Man müsse dabei aber darauf achten, dass es sich auch in der Praxis entsprechend bewähren könne, weshalb es die nötigen Rahmenbedingungen brauche.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) setzte sich mit dem Strafvollzug auseinander und schloss sich den positiven Stellungnahmen zum vorliegenden Übereinkommen an.

Auch die Abgeordneten Dr. PUSWALD und PENDL (beide S) traten dafür ein, den gegenständlichen Vorlagen zuzustimmen.

Die Vorlagen wurden teils einstimmig, teils mehrheitlich angenommen.

ANTRAG 488/A

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) freute sich, in dieser Thematik einen Vierparteienantrag ankündigen zu können. Diese Neuregelung sei ein Erfolg für die Studierenden, zudem sei es im Ausschuss gelungen, weitere Verbesserungen zu erzielen, sodass die Vorlage entsprechende Zustimmung erhalten sollte.

Abgeordnete Mag. TRUNK (S) zeigte sich gleichfalls zufrieden mit den entsprechenden Verbesserungen, die einen Schritt in die richtige Richtung bedeuteten. Gleichzeitig votierte sie für die Abschaffung der ihrer Ansicht nach unsozialen Studiengebühren, die weder sozial noch innovativ noch sinnvoll seien. In diesem Sinne brachte sie einen entsprechenden Entschließungsantrag ein.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) erteilte dem Antrag ihrer Vorrednerin eine Absage. Studiengebühren seien kein Hindernis für ein Studium, wie sich an den konkreten Inskriptionszahlen ablesen lasse. Die Vorlage als solche sei richtungweisend und zu begrüßen. Sie enthalte viele Verbesserungen und sollte daher angenommen werden.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) plädierte für einen Konsens auch in den großen Dingen, wozu es des entsprechenden Willens zur Zusammenarbeit seitens der Regierungsparteien bedürfe. Der Vorlage selbst könne seine Fraktion zustimmen, meinte der Redner, auch wenn es in der Vorlage noch einigen Klärungsbedarf, zumal im Zusammenhang mit der jüngst entflammten Diskussion über den unbeschränkten Zugang an die Universitäten, gäbe.

Bundesministerin GEHRER erklärte, niemand müsse aus finanziellen Gründen auf ein Studium verzichten. Dies sei erklärtes Ziel ihrer Politik, und diesem Ziel diente auch der vorliegende Entwurf, der auf diesem Gebiet weitere Verbesserungen bringen soll.

Abgeordnete Dr. WOLFMAYR (V) sprach sich gleichfalls für die Vorlage aus.

Abgeordnete  WALTHER (S) erklärte, die SPÖ werde der Änderung des Studienförderungs-Gesetzes zustimmen, sie könne aber nicht verhehlen, dass sie die Änderung für unzureichend erachte. Sie forderte u. a. eine Abschaffung der Studiengebühren, eine Indexanpassung bei den Stipendien und eine Verbesserung der Studienabschlussstipendien.

Abgeordneter Dr. BRADER (V) wies darauf hin, dass zahlreiche Studierende nebenbei arbeiten, um ihr Studium finanzieren zu können. Er hält es für notwendig, den Betroffenen mit Stipendien unter die Arme zu greifen. Die vorliegenden Änderungen dienen ihm zufolge dazu, Barrieren für Studierende wegzuräumen und sie zum Abschluss ihres Studiums zu motivieren.

Abgeordneter Ing. GARTLEHNER (S) urgierte über die vorgesehenen Änderungen bei der Studienförderung weitere Verbesserungen bei den Stipendien. Konkret sprach er sich etwa für eine Indexanpassung der Stipendien aus.

Abgeordnete FELZMANN (V) erachtet es, wie sie sagte, für notwendig, Studierende, die besonders viel leisten, zu unterstützen. Erfreut zeigte sie sich über die avisierte Zustimmung aller vier Fraktionen zur vorliegenden Gesetzesnovelle. Auch die Entwicklung im Forschungsbereich beurteilte die Abgeordnete positiv.

Abgeordneter ZWEYTICK (V) wies Vorwürfe der Opposition zurück, wonach die österreichische Bildungspolitik eine Katastrophe sei, und gab zu bedenken, dass ständig Verbesserungen im Bildungsbereich vorgenommen würden. So würden durch die vorliegende Gesetzesnovelle noch mehr Studierende von der Studienförderung profitieren.

Abgeordneter DI HÜTL (V) lobte die Studienbeihilfenbehörde und wies darauf hin, dass diese vom Rechnungshof ausgesprochen positiv bewertet worden sei. Ausdrücklich hob er darüber hinaus die Auslandsstipendien hervor.

Die Änderung des Studienförderungsgesetzes wurde vom Nationalrat einstimmig beschlossen. In der Minderheit blieb ein Entschließungsantrag der SPÖ betreffend Verbesserungen des Studienförderungsgesetzes und Abschaffung der Studiengebühren.

Das Abkommen zwischen Österreich und Kanada über audiovisuelle Gemeinschaftsproduktionen wurde von den Abgeordneten ebenso einstimmig genehmigt wie das Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung.

ERSTE LESUNG DES ANTRAGS 464/A

Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) meinte, die Auswirkungen des Bundesbeschaffungs-Gesetzes würden von den Regierungsparteien unterschätzt und oft klein geredet. Seiner Ansicht nach sind Hunderte kleine Unternehmen von der Zentralisierung der Beschaffungen des Bundes betroffen und müssten zum Teil massive Umsatzeinbrüche hinnehmen. Kaipel hält es für wesentlich, dass auch Klein- und Kleinstunternehmen zu Aufträgen kommen und forderte überdies eine Berichtspflicht des Finanzministers.

Abgeordnete SCHIEFERMAIR (V) machte geltend, dass bei Bundesbeschaffungen auch ohne Gesetzesänderung auf die regionale Versorgungsstruktur im ländlichen Raum Rücksicht genommen werden könne. Es gebe zahlreiche Möglichkeiten, Klein- und Mittelbetriebe bei Auftragsvergaben zu berücksichtigen, unterstrich sie. So könnten sich Kleinbetriebe etwa zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen.

Auch Abgeordneter NEUDECK (F) wies darauf hin, dass von Klein- und Mittelbetrieben Bietergemeinschaften gebildet würden.

Abgeordnete SBURNY (G) trat dafür ein, sich die derzeitige Situation genauer anzuschauen, und zeigte sich zuversichtlich, dass in der Frage der Berücksichtigung von Klein- und Mittelbetrieben bei Bundesbeschaffungen eine gute Lösung gefunden werden könne.

Nationalratspräsident Dr. KHOL wies den SPÖ-Antrag 464/A dem Finanzausschuss zu.

Eine weitere (94.) Sitzung des Nationalrates diente in der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteilungen und Zuweisungen. Die nächste Sitzung des Nationalrats ist für 2. März anberaumt.

(Schluss)