Parlamentskorrespondenz Nr. 83 vom 09.02.2005

REGIERUNGSVORLAGEN

NEUES AUSSENHANDELSGESETZ, ÄNDERUNGEN IM KRIEGSMATERIALGESETZ

Die Dual-Use-Verordnung der EU samt begleitenden Vorschriften, EG-Embargobestimmungen, Beschlüsse im Rahmen der GASP und zur internationalen Terrorbekämpfung sowie zur Rüstungs- und Technologietransferkontrolle erfordern Anpassungen im Außenhandelsgesetz 1995, im Chemiewaffenkonvention-Durchführungsgesetz (CWKG) und im Kriegsmaterialgesetz. Da bloße Novellen des Außenhandelsgesetzes und des CWKG unübersichtlich geworden wären, hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein neues Außenhandelsgesetz 2005 vorgelegt, das auch die Bestimmungen des bisherigen CWKG integriert.

Das Außenhandelsgesetz 2005 regelt den Verkehr mit Waffen sowie mit Waren und Dienstleistungen zur Herstellung von Waffen, Raketentechnologie und Gütern, die militärisch und zivil verwendbar sind. Das an die europäische und internationale Rechtslage angepasste neue Gesetz enthält klare Bestimmungen für Kontrollen im innergemeinschaftlichen Verkehr und bei der Durchfuhr, erlaubt größere Flexibilität bei Reaktionen auf internationale Entwicklungen, vor allem beim Kampf gegen den Terrorismus, bringt Erleichterungen für die Wirtschaft, bietet aber keine Möglichkeit, Ausfuhren aus rein wirtschaftlichen Gründen zu beschränken.

Das Wirtschaftsressort rechnet pro Jahr mit durchschnittlich 2.500 Anträgen auf Bewilligung und erwartet durch die neuen Verfahrensvorschriften einen personellen und sachlichen Mehrbedarf. Dieser kann durch Umschichtungen innerhalb des Ressorts abgedeckt werden, heißt es in den Erläuterungen (798 d.B.).

QUELLENBESTEUERUNGSABKOMMEN FÜR ARUBA UND NIEDERLÄNDISCHE ANTILLEN

Da die Nichtbesteuerung von Zinsen mit einem ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarktes nicht vereinbar ist, sieht eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 zwischen Mitgliedsländern einen automatischen Informationsaustausch über Sparzinsen vor, die an Bürger anderer Mitgliedstaaten gezahlt werden, wobei Österreich, Belgien und Luxemburg für eine Übergangsperiode ein bloßer Quellensteuerabzug zugestanden wurde. Die Anwendung der Richtlinie setzt aber voraus, dass auch die Schweiz, Liechtenstein, Andorra, San Marino und Monaco sowie die Kanalinseln, die Isle of Man und assoziierte sowie abhängige Gebiete in der Karibik gleiche Regeln anwenden oder entsprechende Abkommen mit ihnen bestehen.

Um gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen zwischen Banken in Österreich und auf der Karibikinsel Aruba sowie den Niederländischen Antillen herzustellen, sehen Abkommen mit den Niederlanden jeweils für eine Übergangsperiode einen Quellensteuerabzug für Zinszahlungen an im anderen Vertragsstaat ansässige Personen vor. Danach soll ein Informationsaustausch gelten. Während des Übergangszeitraums werden 75 % der in Österreich einbehaltenen Quellensteuer an Aruba oder die Niederländischen Antillen überwiesen (808 d.B. und 809 d.B.).     

INVESTITIONSSCHUTZABKOMMEN MIT KAMBODSCHA

Ein auf zehn Jahre abgeschlossenes Abkommen mit Kambodscha dient der wechselseitigen Förderung und dem Schutz von Investitionen. Es beruht auf den Grundlagen der Gegenseitigkeit, der Meistbegünstigung sowie der Inländergleichbehandlung und regelt unter anderem Entschädigungen bei Enteignungen, Überweisungen und Formen der Streitbeilegung (810 d.B.).

BERICHTE DES FINANZMINISTERS AN DEN BUDGETAUSSCHUSS

Im Jahr 2004 hat der Finanzminister unbewegliches Bundesvermögen im Umfang von insgesamt 35.997.223,73 € verkauft. Es gab keine Veräußerung, bei der das Entgelt im Einzelfall den Betrag von 2 Mill. € überschritten hätte (30 BA).

VORBELASTUNGEN IM 4. QUARTAL 2004

Finanzminister Grasser informiert den Budgetausschuss weiters über Vorbelastungen in der Höhe von 204,701 Mill. € im 4. Quartal 2004. Die bedeutendsten Beträge gelten Heeresaufwendungen (186,779 Mill. €), Sportförderungen (6,98 Mill. €) sowie der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, hauptsächlich zur Erstellung wissenschaftlicher Unterlagen (5,867 Mill. €).

Zu den Heeresaufwendungen, die künftige Budgets belasten werden, zählen unter anderem folgende Anschaffungen: Leicht-LKW (103,284 Mill. €) sowie Ausbildungsmittel, Spezialwerkzeug und Klimaanlagen für Panzer (17,727 Mill. €) (31 BA, korrigiert durch „Zu 31 BA“). (Schluss)