Parlamentskorrespondenz Nr. 90 vom 15.02.2005

UMWELTAUSSCHUSS: EINIG GEGEN WALFANG, DISKUSSION ÜBER HANDY-STRAHLUNG

Debatte zur Änderung des UVP-Gesetzes (Spielberg) am 1. März

Wien (PK) – Der Umweltausschuss nahm in seiner heutigen Sitzung unter dem Vorsitz seiner Obfrau Eva Glawischnig einen Antrag der Regierungsfraktionen auf Änderung des UVP-Gesetzes (511/A) in Verhandlung, kam im Einvernehmen der Fraktionen aber nach kurzer Debatte überein, die Beratungen zu unterbrechen. Grund für die Unterbrechung bildete der Vorschlag des Abgeordneten Karlheinz Kopf (V), über die ursprünglich vorgesehenen Korrekturen im UVP-Gesetz hinaus auch über Änderungen zu beraten, die es erleichtern sollen, Anlagen für sportliche Großveranstaltungen zeitlich befristet zu erweitern. Außerdem will Kopf Abänderungen im Hinblick auf das „Projekt Spielberg“, nämlich Ausnahmen für die Wiedererrichtung von Anlagen, die bereits in der Vergangenheit genutzt wurden und Änderungen bei der Mitverwendung des Militärflughafens Zeltweg. - Die Beratungen werden am 1. März um 17 Uhr fortgesetzt, teilte Ausschussobfrau Eva Glawischnig mit.

KONSENS BEIM SCHUTZ DER WALE

Einstimmig und mit durchwegs positiven Wortmeldungen verabschiedete der Umweltausschuss einen Vierparteienantrag (512/A(E) zum verstärkten Schutz der Wale: Sprecher aller Fraktionen sind dafür, der Bundesregierung bei Konferenzen der Internationalen Walfangkonvention den Rücken für die Beibehaltung des bestehenden Moratoriums für den kommerziellen Walfang zu stärken. Zudem treten die Abgeordneten für die Beendigung des "wissenschaftlichen" Walfangs, die Einrichtung weiterer Schutzgebiete, für strenge Regeln beim Subsistenzwalfang indigener Völker und für den besseren Schutz von Delfinen ein. - Umweltminister Josef Pröll versprach den Ausschussmitgliedern, sich nachhaltig für den Schutz der Wale einzusetzen.  

HANDYS UND GESUNDHEIT

Außerdem diskutierte der Ausschuss auf Grundlage eines Antrages der Abgeordneten Gabriela Moser (G) Maßnahmen gegen die Strahlenbelastung durch Handys (298/A[E]). Die Antragstellerin fordert die Ausarbeitung eines Gesetzes, mit dem die Bevölkerung und die Umwelt besser vor nichtionisierender Strahlung geschützt werden sollen.

Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) machte darauf aufmerksam, dass sich der Verkehrsausschuss im kommenden April eingehend und unter Beiziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem Thema „gesundheitliche Auswirkungen ionisierender Strahlung“ beschäftigen werde. Daher beantragte Kopf, unterstützt von Abgeordnetem Klaus Wittauer (F), die Vertagung der Debatte, die schließlich mit V-F-Mehrheit beschlossen wurde.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) wandte sich dagegen, die Frage der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder „auf die lange Bank zu schieben“. Sie wies auf aktuelle Studien zur elektromagnetischen Strahlung hin, denen entnommen werden könne, dass akute Gesundheitsprobleme oft erst nach langjährigen Belastungen auftreten. Moser zitierte folgende Symptome: Neurasthenie, arterielle Hypotonie, Bradykardie und Tachykardie, EEG‑Veränderungen, Überfunktion der Schilddrüse, Potenz-, Schlaf- und Verdauungsstörungen.

Moser drängte auf eine gesetzliche Regelung der Strahlenbelastung und sagte, dass Handy-Telefonie auch mit der halben Strahlungsdosis möglich sei: „Man muss ja nicht überall im Keller telefonieren können.“

Auch Abgeordneter Hannes Bauer (S) warnte davor, die Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung zu bagatellisieren und trat ebenfalls für eine deutliche Absenkung der Belastung ein.

Umweltminister Josef Pröll hielt das Thema für wichtig und berichtete davon, dass sein Ressort eine Biologin in den Beirat „Funk“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entsandt habe. Der Minister empfahl, die diesbezüglichen Ergebnisse der WHO abzuwarten. (Schluss)