Parlamentskorrespondenz Nr. 106 vom 21.02.2005

TÄTIGKEITSBERICHT DES BUNDESVERGABEAMTES ÜBER DAS JAHR 2003

Höchstgerichte bestätigen BVA-Entscheidungen

Wien (PK) – Das im Herbst 2002 neu organisierte Bundesvergabeamt hat den Vergaberechtsschutz in Österreich spürbar verbessert und Altfälle aus der Zeit vor der Reform abgebaut, ohne dass dadurch die Behandlung neuer Fälle beeinträchtigt gewesen wäre. Inhaltlich werden die Entscheidungen der BVA durch die Akzeptanz von Seiten der Parteien sowie durch den Verfassungs- und den Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Die Weiterentwicklung des spezifischen Vergaberechtsschutzes im Unterschwellenbereich habe sich bewährt und sei auszubauen. Weitere grundlegende organisatorische Veränderungen sind derzeit nicht erforderlich. - Diese Feststellungen stammen aus dem Tätigkeitsbericht des Bundesvergabeamtes und der Bundes-Vergabekontrollkommission über den Zeitraum Jänner bis Dezember 2003 (III-124 d.B.), den Wirtschaftsminister Martin Bartenstein kürzlich vorgelegt hat.

AUS DER STATISTIK DES BUNDESVERGABEAMTES

Im Berichtszeitraum hat das Bundesvergabeamt, dem der Vorsitzende und 16 weitere Senatsvorsitzende angehören, 147 Nachprüfungsanträge entgegengenommen, davon 100 Verfahren aus dem Oberschwellenbereich und 47 Verfahren aus dem Unterschwellenbereich. 18 Anträge wurden abgewiesen, 27 Anträgen wurde stattgegeben und 45 Anträge zurückgewiesen. 47 Anträge wurden zurückgezogen, in 5 Fällen wurde das Verfahren abgetreten. In 5 Fällen blieb eine abschließende Entscheidung offen.

Von 122 Anträgen auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zählten 89 Anträge zum Oberschwellenbereich, 33 zum Unterschwellenbereich. 75 Anträgen wurde stattgegeben, 5 abgewiesen, 27 zurückgewiesen, 2 abgetreten und 13 Anträge zurückgezogen.

Von den 16 Feststellungsanträge gehörten 12 Verfahren dem Oberschwellenbereich und 4 dem Unterschwellenbereich an. In 4 Fällen wurde der Antrag zurückgewiesen, 6 Anträge wurden zurückgezogen. 6 Verfahren blieben im Berichtszeitraum ohne Entscheidung.

Zum Stichtag 1.1.2003 waren beim Bundesvergabeamt noch 185 Akten "Altverfahren" offen, von denen ein Großteil im Berichtszeitraum abgearbeitet und abgeschlossen werden konnte.

HÖCHSTGERICHTE BESTÄTIGEN ENTSCHEIDUNGEN DES BUNDESVERGABEAMTES

Beim Verfassungsgerichtshof wurden 19 Beschwerden anhängig gemacht, 16 Beschwerden betrafen Verfahren nach dem BVergG 2002, wovon 13 Beschwerden auf den Oberschwellenbereich, 3 Beschwerden auf den Unterschwellenbereich entfielen. Der VfGH hat je einen Bescheid des BVA "alt" aufgehoben und teilweise aufgehoben. Kein Bescheid des Bundesvergabeamtes „neu“ wurde aufgehoben, dasselbe gilt für den Verwaltungsgerichtshof, bei dem im Berichtszeitraum 22 Beschwerden anhängig gemacht wurden.

Im Berichtszeitraum hat das Bundesvergabeamt "neu" erstmals zwei nahezu inhaltsgleiche Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof gerichtet. Den gegenständlichen Nachprüfungsverfahren liegen Vergaben der ÖBB zugrunde. Dabei geht es um die Frage, ob Infrastruktur-Maßnahmen im Schienenverkehr zum "Betreiben von Netzen zur Versorgung der Öffentlichkeit im Bereich des Verkehrs per Schiene, automatische Systeme, Straßenbahn, Trolleybus, Bus oder Kabel" gehören.

In zwei Verfahren des Jahres 2003 hat der Senat 10 beschlossen, sich durch zwei weitere Mitglieder zu verstärken, was vorgesehen ist, wenn es um grundsätzliche Rechtsfragen, um ein Abgehen von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesvergabeamtes, um eine bisher nicht einheitlich beantwortete Rechtsfrage oder um ein Abgehen von einer Entscheidung eines verstärkten Senates des Bundesvergabeamtes geht.

ENTWICKLUNGEN IM EU-VERGABERECHT

Außerdem informiert der Bericht über die Rechtslage im EU-Vergabe-Recht: Derzeit gibt es mit der Dienstleistungskoordinierungs-Richtlinie (92/50/EWG), der Lieferkoordinierungs-Richtlinie (93/36/EWG), der Baukoordinierungs-Richtlinie (93/37/EWG) sowie der Sektoren-Richtlinie (93/38/EWG) vier "materielle" Vergabe-Richtlinien. Zudem finden sich in der Rechtsmittel-Richtlinie (89/665/EWG) und der Sektorenrechtsmittel-Richtlinie (92/13/EWG) Vorgaben für die Ausgestaltung des innerstaatlichen (Vergabe-) Rechtsschutzes. Zuletzt wurden mit der Richtlinie 97/52/EG die Dienstleistungs-, Bau- und Lieferkoordinierungs-Richtlinien geändert.

Jeweils bis spätestens 31.1.2006 müssen zwei neue Vergabe-Richtlinien national umgesetzt werden. Einerseits wird das Vergabeverfahren bei öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen in einer Vergabe-Richtlinie geregelt, andererseits eine neue Sektoren-Richtlinie geschaffen.

E-PROCUREMENT-VERORDNUNG

Diese Verordnung regelt innerstaatlich die Handhabung von elektronischen Angeboten in technologieneutraler und final determinierter Weise. Sie ist notwendig, weil das Bundesvergabegesetz 2002 nur grundsätzliche, aber keine spezifischen Regelungen über die Erstellung und Übermittlung von elektronischen Angeboten im Rahmen von Vergabeverfahren enthält.

HOMEPAGE

Die im Dezember 2002 eingerichtete Homepage des Bundesvergabeamtes (www.bva.gv.at) dokumentiert einen Großteil der Entscheidungen des Bundesvergabeamtes seit 1994. Unter "Rechtsgrundlagen" findet der Besucher Erläuterungen zum Vergaberecht. Eine umfangreiche vergaberelevante Linksammlung führt zu Gesetzestexten und zu weiterführender Literatur. Eine virtuelle Amtstafel informiert über Verhandlungstermine. (Schluss)